Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
Anmerkung:<br />
Der Inhaber, dieser Bestellung, hat im Verlauf <strong>und</strong> sofern es im möglichen ist, im sofortigem Anschluss, nach <strong>sein</strong>em<br />
Gr<strong>und</strong>lagenseminar (ca. 8 Wochen) auf der Verwaltungsschule in der Gemarkung, an dem internen 12 wöchigen Aus-<br />
/Weiterbildungslehrgang (Lehrplan siehe im Anhang A.) in <strong>sein</strong>er <strong>Die</strong>nststelle teilzunehmen (nachzulesen in beiden<br />
ausgestellten Bescheinigungen im Anhang).<br />
Des Weiteren verliert diese Bestellung ihre Gültigkeit <strong>und</strong> Wertigkeit, wenn der Inhaber die Abteilung wechselt oder aus<br />
anderen Gründen das Amt verlässt, auch ist dann der, zur Bestellung, ausgegebene <strong>Die</strong>nstausweis, sowie diese Bestellung<br />
(ohne Anhang) zurückzugeben an die zuständige Personalstelle. <strong>Die</strong>s ist einem/einer, in beiderseitigem Einvernehmen,<br />
Widerruf/Abbestellung der Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG gleichgestellt.<br />
Trifft die oben genannte Bedingung für einen/einer Widerruf/Abbestellung der Bestellung zum/zur<br />
Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG nicht zu, so hat die <strong>Die</strong>nststelle dem Inhaber, dieser Bestellung,<br />
einen schriftliche/n Widerruf/Abbestellung zu kommen zu lassen, auf dem <strong>Die</strong>nstweg.<br />
Eine Abordnung oder Zuweisung, ändert an dem Status Quo der Bestellung zum/zur<br />
Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG nichts, sondern versetzt diese in einen passiven Zustand<br />
(Ruhezustand). Somit ist ein ausüben bzw. ein benutzen der Ermächtigung, Befugnisse <strong>und</strong> des Rechts strikt untersagt.<br />
Außer die Abordnung oder Zuweisung dient einer anderen <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde zum Zweck.<br />
Mit Erlaubnis des Urheber:<br />
Behörden inner-/außerhalb der Stadt Frankfurt am Main, dürfen sich diese maßgebenden, gesetztes konformen,<br />
umgesetzten Vorgaben gerne zunutze machen, in dem sie sich diese Vorlage (<strong>Teil</strong> I, II, III; Sonderlaufbahn) ihren<br />
Bedürfnissen dementsprechend anpassen, sofern diese es gebrauchen können; Anhang A, B, B.1(B.1.1-B.1.6;<br />
Merkblatt) <strong>und</strong> C sind davon ausgenommen, da passt der Urheber gerne für den Antragsteller die Anhänge an;<br />
sollten Kommunen die Vorlagen benutzen, sind die oben <strong>und</strong> unten abgebildeten Drachen zu entfernen, so dass nur<br />
der Name des Urhebers noch da steht; weitere Anfragen nimmt der Urheber gerne per Email entgegen.<br />
Kommentar:<br />
Wenn ein Gesetz eine Rechtsgr<strong>und</strong>lage braucht bzw. hat, dann braucht eine Bestellung auch eine Ermächtigungsgr<strong>und</strong>lage<br />
die auf dem Gesetz beruht bzw. welche daran angelehnt ist an dieses Gesetz, um Jemanden zu bestellen zum/zur<br />
Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin (siehe Anhang B.1(B.1.1; B.1.2)).<br />
Da <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden Verwaltungsbehörden sind, muss die Aufgabenzuweisung, welche von dem Oberbürgermeister<br />
oder dem Bürgermeister als, jeweils, alleinige Ordnungsbehörde kommen <strong>und</strong> mit aufgeführt werden, in der Bestellung, als<br />
direktive Aufgabenzuweisung. Darum muss im Kopf einer Bestellung auch stehen als Beispiel:<br />
Der/<strong>Die</strong> Oberbürgermeister/in bzw. der/die Bürgermeister/in als örtliche Ordnungsbehörde<br />
(siehe §85 Abs. 1, Satz 1, Nr. 3/4 HSOG)<br />
Gesetzes den Falles, da würde/steht etwas anderes/stehen wäre dies Gesetzeswidrig!!!!<br />
Des Weiteren sollte, damit auch kein §53 OWIG in einer Bestellung zu finden <strong>sein</strong>, weil auch das dann Gesetzteswidrig<br />
ist/wäre.<br />
Und, wenn man Baustellenüberwachung nach §45 Abs. 1, 3 <strong>und</strong> 6 StVO ausüben möchte/soll, dann sollte dies zu<br />
mindestens mal in der Bestellung schriftlich festgehalten werden.<br />
Zur Kenntnis genommen, gelesen <strong>und</strong> verstanden<br />
(Kreisfreie) Gemarkung, den 22.02.2022<br />
--------x-X-x---------<br />
Ort, Datum Leserlich Vor- <strong>und</strong> Zweitname, Bei-/Zu-/Nach-/Familienname Unterschrift<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Befugnis <strong>Teil</strong> I, II, III [7] © Frank A. Vogler