Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
Personen die Maßnahmen stören, behindern <strong>und</strong>/oder gefährden<br />
(siehe Punkt 1-4 auf der ersten Seite der Gesetzlichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur Befugnis)<br />
- Personen die Maßnahmen stören, behindern <strong>und</strong>/oder gefährden, sind vorübergehend von einem Ort zu verweisen<br />
<strong>und</strong>/oder vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten <strong>und</strong>/oder Sie auch daran zu hindern weitere<br />
Störeffekte ausüben zu können, gemäß §10 <strong>und</strong> nach §11, §31, §47 HSOG; Androhung nach §53 <strong>und</strong> §58 HSOG;<br />
§47 Abs.1, 2, 4 HSOG; muss vorangegangen <strong>sein</strong>, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen; ggf. §111 OWIG,<br />
ggf. ist/sind die Person/ die Personen, welche die Störeffekte weiterhin ausüben, festzusetzen; ggf. §46 Abs. 1 <strong>und</strong><br />
2 OWIG i.V.m.; §163b <strong>und</strong>/oder §164 StPO.<br />
Manuelle Verkehrsregelung durch Einsatzkräfte der Stadtpolizei;<br />
Ordnungspolizei; Städt. Verkehrspolizei (ehemals Verkehrsüberwachung); etc.<br />
(siehe Punkt 1-4 auf der ersten Seite der Gesetzlichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur Befugnis)<br />
Der Inhaber dieser Bestellung ist berechtigt <strong>und</strong> befugt jederzeit Zeichen <strong>und</strong> Weisungen nach § 36 StVO <strong>und</strong><br />
gemäß dem §10, §11, §47 HSOG zu erteilen <strong>und</strong> durchzusetzen; Androhung nach §53 <strong>und</strong> §58 HSOG; §47 Abs.1,<br />
2, 4 HSOG; muss vorangegangen <strong>sein</strong>, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen; ggf. mit §111 OWIG; ggf. mit<br />
§46 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 OWIG i.V.m.; §163b <strong>und</strong>/oder §164 StPO; an alle <strong>Teil</strong>nehmer die am Straßenverkehr im<br />
öffentlichen Raum teilnehmen (siehe Anhang B.).<br />
Erforderliche bedarfsorientierte Sondereinsätze<br />
Bei Ausfall einer Lichtsignal-/Lichtzeichenanlage (LSA/LZA) durch etwaige Umstände wie z.B.:<br />
1. Durch Beschädigung<br />
2. Durch Baumaßnahmen<br />
3. Durch technischen Defekt<br />
4. Durch Notstand<br />
5. Durch Veranstaltungen<br />
6. Klimabedingt wegen Feuchtigkeit, Kälte, Hitze usw.<br />
7. Sonstige auf(ge)tretende Ereignisse<br />
den fortwährenden Verkehrsfluss auf der Fahrbahn aufrecht zu erhalten, durch einen oder mehrere Bedienstete der<br />
genannten Gemarkung, in dem sich Bedienstete situationsbedingt in der Kreuzungsmitte aufhalten <strong>und</strong>, durch<br />
geben von Zeichen <strong>und</strong> Weisungen um dieses zu erreichen.<br />
Zu den Sondereinsätzen, der manuellen Verkehrsregelung sind folgende Ausrüstungsgegenstände zu tragen,<br />
solange diese Tätigkeit ausgeführt wird:<br />
1. Ballistische Schutzweste, bis zu einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius<br />
(schützt die inneren Organe, bei einem Aufprall mit einem Kühler oder/<strong>und</strong> Stoßstange)<br />
2. FFP2/KN95 Maske, bis zu einer Außentemperatur von 15 Grad Celsius<br />
(Schutz vor Feinstaubpartikel <strong>und</strong>/oder ähnlichem, außerdem hält diese das bedeckte Gesicht warm im Winter)<br />
3. die einfache OP-Maske ab 15 Grad Celsius<br />
(Schutz vor Feinstaubpartikel <strong>und</strong>/oder ähnlichem, außerdem hält diese das bedeckte Gesicht nicht so warm im<br />
Sommer)<br />
Stadtrecht (Satzungsrecht)<br />
Weitere Ermächtigung <strong>und</strong> Befugnis, gewährt Ihnen der <strong>Die</strong>nstherr, dass Stadtrecht (Satzungsrecht) auszuüben, <strong>und</strong><br />
zwar nach der “derzeit gültigen Fassung der <strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnung“ über die Aufrechterhaltung der<br />
öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung auf <strong>und</strong> an den Straßen, Grün- <strong>und</strong> Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald<br />
sowie den unterirdischen Anlagen in der (kreisfreien) Gemarkung, als Beispiel:<br />
Nach §6 Abs. 3 (Kraftfahrzeuge <strong>und</strong> Wohnwagen) die Überwachung der Einhaltung der Verbote, des unbefugten<br />
Befahrens, schieben, Parken <strong>und</strong> abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie Wohnwagen <strong>und</strong>/oder sonstigen Anhängern.<br />
(Kommentar zu der Aufgabenerfüllung: Im Umkehrschluss bedeutet es, dass ich in erster Prüfung immer erst mal<br />
schauen muss ob ich nach Punkt a. <strong>und</strong>/oder Punkt b. vorgehen muss <strong>und</strong> allen voran steht das Landesrecht.)<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Befugnis <strong>Teil</strong> I, II, III [4] © Frank A. Vogler