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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

Weitere Aufgaben, welche bei dem täglichen Außendienst anfallen könnten:<br />

Dokumente, Anordnungen, Urk<strong>und</strong>en, usw. welche im Rechtsverkehr von Bedeutung sind <strong>und</strong> somit immer mal wieder<br />

negativ auffallen durch Fälschungen oder Ungültigkeit, auf ihre Echtheit <strong>und</strong> Originalität zu überprüfen, in dem auf<br />

Verlangen die Herausgabe gefordert wird, um sich diese aushändigen zu lassen zur Überprüfung.<br />

Lässt die Unschuldsvermutung zu, dass die jeweiligen Dokumente, Anordnungen, Urk<strong>und</strong>en, usw. gefälscht, einfach ihre<br />

Gültigkeit verloren haben oder es tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die jeweiligen Dokumente,<br />

Anordnungen, Urk<strong>und</strong>en, usw. zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebraucht oder verwertet werden soll,<br />

sind diese Sicherzustellen nach §11, §40 Abs. 1 Nr. 1-4 <strong>und</strong> §47 HSOG; Androhung nach §53 <strong>und</strong> §58 HSOG; §47 Abs.1, 2,<br />

4 HSOG; muss vorangegangen <strong>sein</strong>, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen; ggf. §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 <strong>und</strong> 2<br />

OWIG i.V.m.; §163b <strong>und</strong>/oder §164 StPO; ist die Maßnahme (Sicherstellung) durchzusetzen (siehe A (<strong>Teil</strong> III), Punkt 3.3.2).<br />

Sichergestellte Sachen/Gegenstände sind nach §41 HSOG zu verwahren, gegebenenfalls kann es <strong>sein</strong>, dass die/der<br />

sichergestellte Sache/Gegenstand nach §42 Abs.1, 2 <strong>und</strong> 4 HSOG zu verwerten ist, unbrauchbar zu machen oder zu<br />

vernichten ist. Gibt es keine gerechtfertigte Annahme mehr für eine Sicherstellung sind die sichergestellten<br />

Sachen/Gegenständen herauszugeben nach §43 HSOG.<br />

Im Besonderen auf Verlangen der Herausgabe zur Überprüfung auf Echtheit <strong>und</strong> Originalität sind folgende Dokumente,<br />

Anordnungen, Urk<strong>und</strong>en, usw. um diese sich aushändigen zu lassen zum überprüfen:<br />

1. Führerscheine nach §4 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)<br />

2. Zulassungsbescheinigung <strong>Teil</strong> I <strong>und</strong> des Anhängerverzeichnisses nach §11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

(FZV)<br />

3. Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nach § 26Abs.1 Satz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)<br />

4. Sonstige erforderliche Zulassungspapiere der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

5. Ausnahmegenehmigungen <strong>und</strong> Erlaubnisse nach §46 Abs. 3 Satz 3 StVO<br />

6. Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum nach §45 Abs.1, 3 <strong>und</strong> 6 StVO<br />

7. Schwerbehinderten Ausweise (Blau)<br />

8. Bewohnerparkausweise (Weißer Hintergr<strong>und</strong> mit schwarzer Schrift)<br />

9. ……<br />

- Feststellungen nach § 29 Abs. 2, 3 <strong>und</strong> 5, § 30, § 36, § 36 a, § 40, § 43, § 47, § 49 bis 53 a, § 54, § 55, § 56 StVZO<br />

sowie nach §10 <strong>und</strong> §27 FZV zu treffen.<br />

- Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, mit derzeit aktuell geeichten <strong>und</strong> zugelassenen<br />

Geschwindigkeitsmessgeräten (Firma XY, Typ XY, Stand letzte Eichung: 30.02.1909, weitere Eichdaten siehe<br />

Anhang) zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Beim Geräteeinsatz im fließenden Verkehr<br />

sind/können verkehrsregelnde Maßnahmen zu treffen/getroffen werden, gemäß §10, §11 <strong>und</strong> §47 HSOG i.V.m.<br />

§36 StVO; Androhung nach §53 <strong>und</strong> §58 HSOG; §47 Abs.1, 2, 4 HSOG; muss vorangegangen <strong>sein</strong>, sollte §52<br />

HSOG zur Anwendung kommen; ggf. §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 OWIG i.V.m.; §163b <strong>und</strong>/oder §164<br />

StPO können zur Anwendung kommen; wenn durch Dritte die eingeleiteten <strong>und</strong> durchgeführten Maßnahmen<br />

gestört werden.<br />

Sachen/Gegenstände die stören, behindern <strong>und</strong>/oder gefährden<br />

- Störende, behindernde <strong>und</strong>/oder gefährdende Sachen/Gegenstände, die die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung stören,<br />

behindern <strong>und</strong>/oder gefährden oder dies könnten (§1, §4, §5, §10, §11 <strong>und</strong> §47 HSOG) sind nach §8 HSOG oder<br />

nach §49 HSOG aus dem öffentlichen Raum zu entfernen bzw. durch beauftragte Dritte entfernen zu lassen.<br />

Weitere Verfahrensweise mit solch entfernten Sachen/Gegenständen, geben die 2 genannten Paragraphen vor (siehe<br />

Gesetzestext des jeweiligen angewendeten Paragraphen). Zu §49 HSOG, muss die Androhung, nach §53 <strong>und</strong> §58<br />

HSOG, dieser Maßnahme vorangegangen <strong>sein</strong>; ggf. §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 OWIG i.V.m.; §163b<br />

<strong>und</strong>/oder §164 StPO können zur Anwendung kommen; wenn durch Dritte die eingeleiteten <strong>und</strong> durchgeführten<br />

Maßnahmen gestört werden.<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Befugnis <strong>Teil</strong> I, II, III [3] © Frank A. Vogler

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