Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
….Etwas zum Verständnis, welches die Erlaubnis des Gesamtwerkes “ <strong>Die</strong> <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>sein</strong> <strong>Eingriffsrecht</strong>“ betrifft…<br />
Das Betrifft nicht, die mir bekannte derzeitige/n Ausbilder/in:<br />
Es wird immer Menschen geben, die von sich behaupten, sie könnten ausbilden, anhand von<br />
ihrer Legitimation (Erfahrung, Bildung, ihrer Tätigkeitszeit, schriftliche Nachweise, etc.),<br />
derer Gründe gibt es viele, dass von sich zu behaupten. Nehmen wir als Beispiel: die manuelle<br />
Verkehrsregelung, mit allen ihren Facetten als leitende Maßnahme im Straßenverkehr,<br />
dahingehend kann ich in erster Linie nur eines sagen: mal eben ein bzw. vielleicht zwei Jahre<br />
im Streifendienst gewesen zu <strong>sein</strong>, um dann mit voller Inbrunst zu behaupten, dass man<br />
Verkehrsregler ausbilden kann, ist nicht nur selbstüberschätzend <strong>und</strong> hochmütig, sondern<br />
auch ziemlich vermessen, weil diesem Menschen, sehr viel fehlt an Wissen um überhaupt<br />
etwas in diesem Bezug zu lehren oder vermitteln zu können (allein schon im Hinblick auf das<br />
<strong>Eingriffsrecht</strong> an sich, sowie alles welches aus dem Straßenverkehrsrecht hinzukommt, durch<br />
die Straßenverkehrsordnung (§35, §36, §38, §43), Baustellenüberwachung (§45 StVO) <strong>und</strong><br />
zusätzlich aus dem Polizei-/Ordnungs-/Straf- <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeitenrecht<br />
(Eingriffsbefugnisse, Zwang, etc.)). Man kann solch Menschen mit solch einer kurzen<br />
Außendienstzeit, nur eines empfehlen geh mal im ganzen mindestens 10 Jahre raus in den<br />
Streifendienst <strong>und</strong> auf Kreuzungen um den Verkehr zu regeln, sowie lege dir einen<br />
ordentlichen Wissensstand zu, innerhalb der 10 Jahre, dann kann man mal schauen ob dieser<br />
Mensch überhaupt dazu physisch <strong>und</strong> psychisch in der Lage ist, <strong>sein</strong>er Behauptung gerecht zu<br />
werden.<br />
……….<br />
Was diese derzeit, mir bekannte, Ausbilderin der Verkehrsregelung angeht, ihr kann man nur<br />
empfehlen, sich mal mit dem Urheber kurz zu schließen, wegen ihrer Defizite als Ausbilderin,<br />
die man dann zusammen abstellen könnte <strong>und</strong> auch zusammen die begonnene<br />
Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage fertig auszuarbeiten, trotz dass der Urheber an diesem <strong>Teil</strong> III (Rechts<strong>und</strong><br />
Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage) schreibt. Der derzeitige Ausbilder für Baustellenüberwachung<br />
könnte, sich mal mit den Kollegen aus dem Bereich “Gefahrgut“ zusammen tun, weil <strong>Teil</strong>e<br />
aus dem ADR in die Baustellenüberwachung mit einhergehen, auch in Bezug auf eine Rechts<strong>und</strong><br />
Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage für beide Bereiche……<br />
……….<br />
© Frank A. Vogler