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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

Des Weiteren, verpflichtet sich der/die Inhaber/in, dieser Bestellung, die vom <strong>Die</strong>nstherrn gelieferten <strong>und</strong> zugelassenen<br />

Waffen <strong>und</strong> Hilfsmittel während <strong>sein</strong>er jeweiligen <strong>Die</strong>nstzeit stets am Körper zu tragen. Zum Ende der jeweiligen <strong>Die</strong>nstzeit,<br />

hat der/die Inhaber/in <strong>sein</strong>e Waffen <strong>und</strong> Hilfsmittel auf der <strong>Die</strong>nststelle in dem dafür vorgesehenen Wert fach verschlossen zu<br />

verwahren, das <strong>Die</strong>nstfahrzeug auf dem jeweiligen Stellplatz in der Garage.<br />

Sollte wider erwarten der/die Inhaber/in, dieser Bestellung, den Weg nach Hause von der <strong>Die</strong>nststelle <strong>und</strong> zum nächsten<br />

<strong>Die</strong>nstantritt (von zu Hause zur <strong>Die</strong>nststelle) in Uniform (dazu gehört die komplette Ausrüstung, Waffen <strong>und</strong> Hilfsmittel)<br />

antreten, so hat er/sie es sofort bei dem direkten Vorgesetzten anzuzeigen <strong>und</strong> sich auf dem direktesten <strong>und</strong>/oder kürzesten<br />

Weg zu machen, sowie bei Ankunft in <strong>sein</strong>er Heimstätte, die vom <strong>Die</strong>nstherrn gelieferten <strong>und</strong> zugelassenen Waffen <strong>und</strong><br />

Hilfsmittel sofort ohne Verzögerung sicher zu verschließend zu verwahren, sodass kein Dritter damit Missbrauch treiben<br />

kann.<br />

Weitere Ausrüstung, welche vom <strong>Die</strong>nstherrn zur Verfügung gestellt wird, sind folgende Gegenstände, aber ein freiwilliges<br />

Tragen ermöglichen:<br />

1 Ballistische Schutzweste der Firma P. – Schutzklasse 1<br />

1 paar Schnitthemmende Handschuhe der Firma L. mit dem Namen „Justiz“<br />

Cordura-Gürtel <strong>und</strong>/oder Ledergürtel<br />

Welche Uniform, weitere Uniformteile, sowie zusätzliche Ausrüstung vorzuhalten <strong>und</strong> gegebenenfalls zu tragen ist, gibt die<br />

jeweilige gültige <strong>Die</strong>nstvereinbarung, sowie die Kleiderordnung der genannten Gemarkung vor, nachzulesen in der<br />

Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGA).<br />

Vom Gesetzesweges her die Aufgabenerfüllung<br />

<strong>Die</strong> im täglichen außendienstvorkommenden Aufgaben, bestimmt die Aufgabengeneralklausel (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2, §3 Abs.<br />

1, 3, §77 Abs. 3 Satz 1, §90 HSOG; §152 Abs.2 Strafprozessordnung (StPO); §47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />

(OWIG)):<br />

Alle 3 genannten Generalaufgaben, sollen so behandelt werden, sodass keine der 3 genannten Aufgaben benachteiligt werden<br />

können/sollen, dies wird nicht immer möglich <strong>sein</strong> können/sollen.<br />

(dem Ausbildungsstand des/der Inhabers/Inhaberin dieser Befugnis entsprechend siehe Anhang B.)<br />

a. Zur <strong>Gefahrenabwehr</strong> nach Landesrecht (§2, §3 Abs.1, 3 HSOG; §152 StPO; §47 OWIG), im jeweiligen<br />

Rechtsgebiet (§1 Abs.1, 2 <strong>und</strong> 3 HSOG)<br />

b. Für bestimmte polizeiliche Aufgaben (§2, §3 Abs.1, 3 HSOG; §152 StPO; §47 OWIG), im jeweiligen<br />

Rechtsgebiet (§1 Abs.1, 2 <strong>und</strong> 3 HSOG)<br />

c. <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden sind, nicht nur gleichwertige, sondern auch gleichgestellte Partner gegenüber den<br />

Polizeibehörden <strong>und</strong> somit auch nicht weisungsbefugt, aber soweit als möglich in die Kriminalprävention (§1<br />

Abs.1, 2, 3 <strong>und</strong> 6 HSOG) mit eingeb<strong>und</strong>en werden, durch gebildete Arbeitsgruppen aus unterschiedlicher Bereiche<br />

ihrer Aufgabenfeldern entlehnend.<br />

<strong>Die</strong>nstliche Generalaufgabenerfüllung vom <strong>Die</strong>nstherrn<br />

Eine weitere dienstliche Aufgabe, die nicht im Gesetz (HSOG) verankert ist, die, aber der <strong>Die</strong>nstherr trotzdem eine sehr<br />

große Bedeutung zu gemessen hat, ist die<br />

“Verkehrs-/Sicherheit“<br />

Des Weiteren wird allen <strong>Teil</strong>nehmern (zu Fuß gehende, Fließender Verkehr <strong>und</strong> Ruhender Verkehr) die am Straßenverkehr<br />

im öffentlichen Raum teilnehmen, eine gleichwertige Gleichbehandlung zu erkannt, unter der Berücksichtigung <strong>und</strong><br />

Erwägung des §5 HSOG <strong>und</strong> dieser muss damit auch im Einklang mit §4 HSOG stehen, zusätzlich in Verbindung mit dem<br />

derzeit jeweiligen gültigen Straßenverkehrsrecht (StVR, seit 01.06.1909, Stand: 28.07.2021) samt den dazugehörenden<br />

derzeit jeweiligen gültigen Gesetz <strong>und</strong> den dazugehörenden derzeit jeweiligen gültigen Verordnungen, wenn Maßnahmen<br />

eingeleitet, durchgeführt <strong>und</strong> abgeschlossen werden, gemäß §10 <strong>und</strong> nach §11 HSOG.<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Befugnis <strong>Teil</strong> I, II, III [2] © Frank A. Vogler

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