24.02.2022 Aufrufe

Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

© Frank Vogler<br />

auftretenden gefährdenden, situationsbedingten Zustände, welche hervorgerufen werden, obwohl durch §39<br />

StVO (Verkehrszeichen (Vz)), in mehr als ausreichender Menge angeordnete <strong>und</strong> aufgestellte Vz. vorhanden<br />

sind, durch verunsicherte Verkehrsteilnehmer, derer die mit der jetzigen vorhandenen Verkehrssituation, in<br />

vielen Fällen damit, überfordert <strong>sein</strong> können/könnten (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.3)).<br />

Zwei Beispiele einer Gebrauchsweise von Absicherungsgegenständen nach §55 Abs.1-3 HSOG durch §1, §8,<br />

§10, §11, §52 HSOG i.V.m. §43, §45 StVO, als leitende Verkehrsmaßnahme, dem Zwecke der<br />

Verkehrssicherungspflicht des Allgemeinwohles dienlich:<br />

1. Gemäß §10, §11 <strong>und</strong> nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) durch §55 Abs.1, 2<br />

HSOG - eines der bereitgestellten <strong>Die</strong>nstfahrzeuge als Hilfsmittel zum absperren/absichern von Straßen,<br />

Plätzen <strong>und</strong> anderweitigem Gelände in der oben genannten Gemarkung, wenn es die Maßnahme<br />

Situationsbedingt erforderlich macht. Auch sind sie ermächtigt <strong>und</strong> befugt Fahrzeuge unter Verwendung<br />

der Sonder- <strong>und</strong>/oder Wegerechte mit/ohne eingeschaltetes Sondersignal (blaues Blinklicht <strong>und</strong>/oder<br />

Einsatzhorn) zu führen nach §35 <strong>und</strong> §38 Abs. 1+2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).<br />

2. Gemäß §10, §11 <strong>und</strong> nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) durch §55 Abs.1, 2<br />

HSOG - als Technische Sperre nach §55 Abs. 3 HSOG i.V.m. §45 Abs. 1, 3 StVO - Vz. 600 StVO<br />

(Absperrschranke), Vz. 605 StVO (Leitbake), Vz. 610 StVO (Leitkegel), Vz. 615/616 StVO (Fahrbare<br />

Absperrtafel), wenn es Situationsbedingt die Maßnahme erfordert, aufzustellen. Der jeweilige Baulastträger<br />

der Gemarkung bzw. die örtliche Branddirektion der Rettungskräfte (Feuerwehr) <strong>und</strong>/oder der<br />

Bevölkerungsschutz (Technisches Hilfswerk (THW) ist nicht immer vorhanden) stellen die genannten<br />

Verkehr<strong>sein</strong>richtungen nach §43 StVO zur Verfügung, wenn nötig.<br />

Nach Art. 19 GG erfolgt weder eine Einschränkung durch ein Gesetz noch durch einen Gr<strong>und</strong> auf ein Gesetz,<br />

weil der Gr<strong>und</strong> auf ein Gesetz bzw. das Gesetz selbst nicht ausschlaggebend sind, da die Maßnahmen an sich,<br />

welche durch die Vorschriften der einzelnen Paragraphen beschrieben sind, in ihrer Anwendungsart <strong>und</strong><br />

Durchführungsweise, die Einschränkung nicht nur vorrausetzen, sondern auch billigend voll in Kauf nehmen,<br />

welche als das gegebene, mildeste, angemessene, geeignete, bedarfsgerechte, erforderliche, zweckdienliche<br />

Mittel zu <strong>sein</strong> scheint, um damit das Ziel zu erreichen, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder<br />

Ordnung.<br />

<strong>Die</strong>s ist, nach dem hiesigen Rechtssystem, als das der zu vorgebenden Normen, ein Einzelfallgesetz oder auch<br />

Individualgesetz (Rechtsgr<strong>und</strong>lagen, Rechtssätze, Rechtsnorm) (siehe (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.3)), in diesem<br />

Fall sogar ein Ermächtigungs- <strong>und</strong> Befugnisgesetz, aber ausschließlich in Bezug auf einen polizeilichen<br />

Außendienst einer örtlichen <strong>Gefahrenabwehr</strong>abwehrbehörde, die im B<strong>und</strong>esland Hessen der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland ansässig ist, immer im Hinblick/Fokus des §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2, 3 HSOG, der mit §3<br />

Abs.3 HSOG geb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> diese dadurch mit §101 Abs.2 HSOG zusätzlich unzertrennlich verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Hofheim, den 28.02.2023<br />

© Frank A. Vogler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!