Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
§ 54 HSOG – Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
(1) Sind die Polizeibehörden nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur Anwendung unmittelbaren Zwanges<br />
befugt, gelten für die Art <strong>und</strong> Weise der Anwendung die §§ 55 bis 62 <strong>und</strong>, soweit sich aus diesen nichts Abweichendes<br />
ergibt, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes.<br />
(2) <strong>Die</strong> zivil- <strong>und</strong> strafrechtlichen Wirkungen nach den Vorschriften über Notwehr <strong>und</strong> Notstand bleiben unberührt.<br />
Wie sich das regelt bei den Polizeibehörden mit der Hilfspolizei, wurde anfangs schon geschrieben etc., nun wie<br />
sieht es jetzt mit den <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden <strong>und</strong> ihrem Außendienst aus????<br />
Laut HSOG, kann man Hilfspolizeibeamte: innen nur nach §99 HSOG bestellen, als Polizeibehörde (§91<br />
HSOG). Jetzt haben, aber <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden (§1 Abs.1 HSOG - Verwaltungs-/Ordnungsbehörden),<br />
durch die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenerfüllung (<strong>Gefahrenabwehr</strong> - §1 Abs.1, §2, §3 Abs.1 HSOG) mit<br />
ihrem vorgeschriebenen gesetzlichen Auftrag (§77 HSOG - Ordnungswidrigkeiten) als örtliche<br />
Ordnungsbehörde der Sonderordnungsbehörde (§90 HSOG), dies zu gewährleisten, mit einem polizeilichen<br />
Außendienst (§3 Abs.3, §101 Abs.2 HSOG). Im HSOG wurde entsprechend für die <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden,<br />
nichts Vergleichbares formuliert <strong>und</strong> definiert hinsichtlich, wie es für die Polizeibehörden geschrieben wurde<br />
<strong>und</strong> zwar mit der Funktionsbeschreibung einer Hilfspolizei als Hilfspolizeibeamten: innen nach §99 HSOG. D.h.<br />
bestellte Hilfspolizeibeamten: innen nach §99 HSOG durch die Polizeibehörde (§91 HSOG) sind, damit im<br />
Polizei(vollzugs)dienst. Schaut man sich den §99 HSOG genau an, ist dort nicht die Hilfspolizei direkt benannt,<br />
sondern es ist teilweise eine Tätigkeitsbeschreibung (=Funktions-/Stellenbeschreibung) beschrieben, in Form<br />
einer Paragraphen Vorschrift als Vorschrift des Paragraphen selbst §99, §55 HSOG i.V.m §3 Abs.3, §101<br />
Abs.2 HSOG durch §3 Abs.3 HSOG wird zusätzlich §52 mit der Maßgabe des §63 HSOG gefordert.<br />
-------<br />
Kurzes Resümee:<br />
Polizeibehörden<br />
HiPo nach §99 HSOG:<br />
Tätigkeitsbeschreibung (§91): §3 Abs.3, §52, §54, §55, §63, §99, §101 Abs.2 HSOG<br />
…….<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden (§1 Abs.1, §2 , §3 Abs.1, §77 Abs. 3 Satz 1, §85 Abs.1 Satz 1, §100 HSOG) =<br />
allgemeine Ordnungsbehörde, der örtlichen Ordnungsbehörden Innerdienstliche Aufgaben nach §1 Abs. 1, 2,<br />
3, 6; §2, §3 Abs.1 HSOG<br />
Man beachte §3 HSOG (Geltungsbereich), §2 HSOG (Aufgabenbegrenzung) <strong>und</strong> §85 HSOG (<br />
Allgemeine Ordnungsbehörden)!!!<br />
§3 Abs.1 Satz 1 HSOG<br />
(1) 1 <strong>Die</strong> Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung bei der Erfüllung von Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />
<strong>und</strong> weiterer Aufgaben nach § 1. §1 Abs.1, 2, 3, 6 HSOG <br />
§2 Satz 2, 3 HSOG<br />
2 <strong>Die</strong> sonstigen Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> sind allgemeine Verwaltungsaufgaben. 3 Sie sind von den<br />
Landkreisen <strong>und</strong> Gemeinden zu erfüllen, soweit nicht die Zuständigkeit einer Behörde der Landesverwaltung<br />
durch Rechtsvorschrift begründet ist.<br />
§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4 <strong>und</strong> Satz 2 (Verweis auf die Hess. Gemeindeordnung/Landkreisordnung mit jeweils<br />
§4 Abs.2)<br />
© Frank A. Vogler