Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Bauen sie einen Ordnungswidrigkeiten-Fall auf; nach dem HSOG <strong>und</strong> dem gesetzlichen legitimen Vorgehen der<br />
Ordnungsbehörden; ist soweit gelöst.<br />
[§1 Abs.2, §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3, §4, §5, §10, §77 Abs.3 Satz 1*, §85, §90, §99**, §100, §101 Abs.2 HSOG<br />
i.V.m §49 Abs.3 Nr. 4 (§41 Abs.1 Anlage 2) StVO]<br />
*((§1, §2, §3, §8, §10, §17,) §35, §36 Abs.1 Nr.1, §37 1 OWIG)<br />
1 (Straßenverkehrsamt (Abt.3-5 (Straßenverkehrsbehörde (§44, §45, §46 StVO))) oder die Ordnungsbehörde (§85<br />
HSOG) im Zusammenspiel jeweils mit der Bußgeldstelle Frankfurt (Verwarnung 0-55 €) oder Kassel (Bußgeld<br />
60-5000€) = §26 Abs.1, 2 StVG (Hoheitliche Befugnis = §81-§89 HSOG)<br />
**(Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG)<br />
-----------<br />
Jetzt geht es weiter mit dem anhängigen Bußgeld-Verfahren, als 2 stufiger Verwaltungsakt, durch das<br />
eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren<br />
2. Stufe:<br />
5.Abschnitt (Bußgeldverfahren eröffnen)<br />
Bestimmung der Sanktion durch das verletzte Rechtsgebiet<br />
Als Nächstes, ein daraus resultierendes anhängendes mögliches entgeltliches Bußgeld-Verfahren mit einem zu<br />
entrichteten Entgelt (Verwarnungsgeld (0-55 €) <strong>und</strong>/oder Bußgeld (60-5000 €)), gegen den Letzt<br />
Verantwortlichen des nicht mehr innehabenden Gegenstandes im Straßenverkehrsrecht (StVR), mit dem<br />
Strafrecht (Verfahrensrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht)), kommend aus dem StVR (Sanktionsrecht), zu<br />
eröffnen (durchzuführen), in der öffentlichen Sicherheit die öffentliche Ordnung im Ordnungsrecht (POR).<br />
Unseren Fall wieder aufgreifend:<br />
ein Fahrzeug wurde zum Parken abgestellt;<br />
nach Inaugenscheinnahme des abgestellten Fahrzeugs wird festgestellt, dass dies ordnungswidrig im Haltverbot<br />
(Vz. 283 Straßenverkehrsordnung (StVO)) geparkt wurde<br />
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist eingeleitet worden nach,<br />
§1 Abs.2, §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3, §4, §5, §10, §77 Abs.3 Satz 1*, §85, §90, §99**, §100, §101 Abs.2 HSOG<br />
i.V.m §49 Abs.3 Nr. 4 (§41 Abs.1 Anlage 2) StVO<br />
*((§1, §2, §3, §8, §10, §17,) §35, §36 Abs.1 Nr.1, §37 1 OWIG)<br />
1 (Straßenverkehrsamt (Abt.3-5 (Straßenverkehrsbehörde (§44, §45, §46 StVO))) oder die Ordnungsbehörde (§85<br />
HSOG) im Zusammenspiel jeweils mit der Bußgeldstelle Frankfurt (Verwarnung 0-55 €) oder Kassel (Bußgeld<br />
60-5000€) = §26 Abs.1, 2 StVG Hoheitliche Befugnis §85, §90, §91, §99 HSOG <strong>und</strong> zusätzlich in der<br />
Funktion einer gefahrenabwehrenden hoheitlichen Behörde, genannte Abteilung(en) nach §44, §45, §46 StVO<br />
**( Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG)<br />
durch das Polizeirecht (POR).<br />
Bußgeld-Verfahren eröffnen nach,<br />
§49 Abs.3 Nr. 4 (§41 Abs.1 Anlage 2) StVO<br />
durch das Ordnungsrecht (POR).<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [31]© Frank A. Vogler