Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Spezialist:<br />
Hr. Fennek: Bestellter Ordnungshüter (§3 Abs. 3, §85, §90, §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3, §100,<br />
§101 Abs.2 HSOG)<br />
Besonderheit kann durch lautes vor sich hin rezitieren einer bestimmten Zaubervorschrift (§77 HSOG)<br />
kränklich gewordene Ordnungswidrigkeiten-Verfahren heilen<br />
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren<br />
Zu §1 Abs.(1,) 2 (, 3), §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3 HSOG (=Aufgabe/Sachliche Zuständigkeit, so denn auch der<br />
Bezug zueinander), sowie zu §3 Abs. 3, §4, §5, §10 HSOG (=opportunitäts- <strong>und</strong> pflichtgemäßes Ermessen dem<br />
Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit zuträglich, der Gr<strong>und</strong>rechte beachtend, so denn auch der Bezug zueinander)<br />
bedarf es keiner schriftlichen Erklärung, dass muss jeder Bedienstete als HiPo (§99 HSOG) einer allgemeinen<br />
Ordnungsbehörde (§85 HSOG), der Sonderordnungsbehörde (§90 HSOG) <strong>sein</strong>er (kreisfreien) Gemarkung<br />
(§100) wissen.<br />
Erklären Sie, die im kausalen Zusammenhang untereinander zueinanderstehenden<br />
Bezugspunkte<br />
Textliche Einleitung<br />
Beginnend mit dem polizeirechtlichen (hoheitliche Befugnis) im <strong>Gefahrenabwehr</strong>recht der öffentlichen Ordnung<br />
die öffentliche Sicherheit (Polizeirecht), um eine Sanktionierungsmaßnahme (Strafrecht) im Verfahrensrecht<br />
(Strafprozessrecht) einzuleiten eines geltenden <strong>und</strong> gültigen Rechts (Straßenverkehrsrecht), wahrgenommen<br />
(entdeckt, erforscht) durch die ansässig örtlich zugelassene gefahrenabwehrende Ordnungsbehörde<br />
(Sonderordnungsbehörde) der Leitung der ansässig örtlichen zuständigen gefahrenabwehrenden<br />
Ordnungsbehörden (allgemeinen Ordnungsbehörden) mit einer ihrer bestellten Ermittlungspersonen (HiPo,<br />
OrPo) für die benannten Straf-/Verfolgungsbehörden (StA, Bußgeldstellen).<br />
1.Abschnitt (Aufgaben)<br />
Bestimmung; Zuweisung; Erfüllung<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>; Ordnungswidrigkeiten; Straftaten<br />
Bezugspunkte im kausalen Zusammenhang<br />
Sachverhalt (Gegenstand (Fahrzeug) wurde im rechtsgültigen Haltverbot (Vz. 283 StVO) zum Parken abgestellt)<br />
entspricht der bestimmten, zugewiesenen zu erfüllenden Aufgabe (§1 Abs.2 (, 3), §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3 HSOG).<br />
2.Abschnitt (Schwere der Gesetzesübertretung)<br />
Prüfung der schwere des Missachtens (Fahrlässig; Vorsätzlich) des inhaltlichen Verbots (§49 Abs.3 StVO)<br />
Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist sek<strong>und</strong>är zu behandeln, also primär mit oder ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit<br />
es ist immer eine Ordnungswidrigkeit (Verbotsübertretung (Gesetzesübertretung)) nach §41 Abs.1 Anlage 2<br />
StVO (Vz. 283 StVO) im Absoluten Haltverbot Gegenstände aller Art abzustellen<br />
Nach bewertenden opportunitäts- <strong>und</strong> pflichtgemäßen Ermessen, dem Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit, unter<br />
vollster Berücksichtigung der Gr<strong>und</strong>rechte das erforderlichste, zweckdienlichste <strong>und</strong> angemessenste<br />
entsprechendes mildeste Mittel ausgewählt = (bußgeldbewährte) Ordnungswidrigkeiten-Anzeige (§3 Abs.3, §4,<br />
§5, §10 HSOG).<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [29]© Frank A. Vogler