Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Bestellte HiPo’s der (kreisfreien) Gemarkung (§100 HSOG)<br />
Ffm.: Nach §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG (§3 Abs. 3, §101 Abs.2 HSOG), der genannten<br />
örtlichen zulässigen Straßenverkehrsbehörde (§44, §45, 46 StVO), für die örtlichen allgemeinen<br />
Sonderordnungsbehörden (§85, §90 HSOG) im Straßenverkehrsamt<br />
Ffm. <strong>und</strong> restliches B<strong>und</strong>esland: Nach §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG (§3 Abs. 3, §101<br />
Abs.2 HSOG), der örtlichen allgemeinen Sonderordnungsbehörden (§85, §90 HSOG) im Ordnungsamt<br />
Das abgedroschene <strong>und</strong> doch sehr lehrhafte Beispiel:<br />
Bauen sie einen Ordnungswidrigkeiten-Fall; nach dem HSOG <strong>und</strong> dem gesetzlichen legitimen Vorgehen der<br />
Ordnungsbehörden; auf:<br />
ein Fahrzeug wurde zum Parken abgestellt;<br />
nach Inaugenscheinnahme des abgestellten Fahrzeugs wird festgestellt, dass dies ordnungswidrig im Haltverbot<br />
(Vz. 283 Straßenverkehrsordnung (StVO)) geparkt wurde<br />
Auflistung:<br />
Verletztes verkehrsk<strong>und</strong>iges Rechtsgebiet<br />
Straßenverkehrsrecht (StVR), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
Paragraphen: §24, (§26), §26a StVG, §49 Abs.3 Nr. 4, §41 Abs.1 Anlage 2 (Abschnitt 8 (Halt <strong>und</strong> Parkverbote<br />
(Spalte 1(lfd. Nr. 62), 2 (Vz.283), 3 (Das Halten auf der Fahrbahn ist Verboten)) StVO<br />
Sanktionierendes verfahrendes Rechtsgebiet<br />
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWIR), Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG)<br />
Paragraphen: §35, §36, §37,§47, §56, §57, §58 OWIG<br />
Feststellendes eingreifendes Rechtsgebiet<br />
Polizei-<strong>und</strong> Ordnungsrecht (POR), Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG)<br />
Paragraphen: §1, §2, §3, §4, §5, (§8), §10 HSOG<br />
Ordnungshüter/in (speziell ausgebildet für Fälle aller Art, die ein Mysterium sind)<br />
Hr. Fennek (zauberk<strong>und</strong>iger Heiler), Fr. Seeotter (zauberk<strong>und</strong>ige Magierin)<br />
Bestellung nach §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG, durch die allg. Ordnungsbehörden (§85<br />
HSOG) für die Sonderordnungsbehörde (§90 HSOG) in der kreisfreien Gemarkung (§100 HSOG)<br />
Lösung:<br />
Nach Paragraphen:<br />
§1, §2, §3, §4, §5, (§8), §10 HSOG + §35, §36, §37,§47, §56, §57, §58 OWIG + §24, (§26), §26a StVG; §49<br />
Abs.3 Nr. 4, §41 Abs.1 Anlage 2 StVO<br />
Tja das wäre, sowas von Traumhaft, wenn die Lösung so einfach wäre…..kurze Erinnerung:<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> eingesetzte Mittel können dahingehend auch nur als Ausgangspunkt aus dem HSOG kommen<br />
aus dem verletzten Rechtsgebiet kommend muss ist, […] das verletzte Rechtsgebiet muss im Direkten<br />
Zusammenhang mit dem HSOG <strong>sein</strong> <br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [27]© Frank A. Vogler