Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
<strong>Die</strong>sem Leitspruch entlehnend, setzen wir mal die Paragraphen ein….<br />
B<strong>und</strong>es-/Rechtsebene<br />
StPO; OWIG<br />
Landes-/Rechtsebene<br />
Hess. Ministerium des Innern <strong>und</strong> für Sport (HMdIS) als oberste (<strong>Die</strong>nst-)Aufsichtsbehörde des Polizeirechts<br />
Landrat/Landrätin, eines Landkreises, als (<strong>Die</strong>nst-)Aufsichtsbehörde des Ordnungsrechts<br />
§1 Abs.1; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4; §90; §100 HSOG<br />
Kommunal-/Rechtsebene<br />
§1 Abs.1; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4; §90; §100 HSOG; (Kreisfreie) Gemarkung<br />
Sonderordnungsbehörden (§90 HSOG)<br />
1 Sonderordnungsbehörden sind Behörden außerhalb der allgemeinen Verwaltung, denen durch besondere<br />
Rechtsvorschriften Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> zugewiesen sind. 2 Sie bleiben in ihrer Organisation <strong>und</strong><br />
besonderen Zuständigkeit unberührt.<br />
3 Abweichend von Satz 1 können auch Ministerien<br />
Sonderordnungsbehörden <strong>sein</strong>.<br />
Im §90 Satz 3 HSOG steht Abweichend von Satz 1….(siehe unterstrichenen Satzteil), wenn also Ministerien<br />
Sonderordnungsbehörden <strong>sein</strong> können, dann kann das nur demzufolge <strong>sein</strong>, weil der Außendienst einer<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde nicht direkt unterweisungspflichtig ist, gegenüber einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, d.h.<br />
der Außendienst einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, wird zwar von der Hilfspolizei (§99) übernommen, ist aber<br />
direktiv verwaltet von den Polizeibehörden (§91).<br />
Kommentar zum letzten Absatz: Hier muss ganz klar die Frage gestellt werden:….will eine sogenannte Stadt-<br />
/Ordnungs-/Verkehrspolizei etc. wirklich zurück unter die Vorherrschaft/Schirmherrschaft einer Polizeibehörde,<br />
so dass die Stadt-/Ordnungs-/Verkehrspolizei etc. unter absoluter Weisungsbefugnis der Polizeibehörde steht,<br />
um dann sagen zu können, wir sind die “wirkliche“ Polizei nach Recht <strong>und</strong> Befugnis oder besinnt man sich doch<br />
nicht eher darauf mit dem nur führen der Bezeichnungen: Hilfspolizeibeamter: innen; Ordnungspolizeibeamter:<br />
innen; Stadt-/Ordnungs-/Verkehrspolizei etc.???<br />
Wenn man die Frage unbestritten mit Ja beantworten kann <strong>und</strong> will, würde es dem entgegen stehen, welche<br />
damalige Kollegen: innen erkämpft haben, nämlich, dass die <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden ihren eigenen<br />
polizeilichen Außendienst bekommen <strong>und</strong> auch erhalten haben, somit wäre alles umsonst gewesen, was man<br />
1996 begonnen hat umzusetzen, in Bezug auf die Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei) <strong>und</strong> 2007 durch<br />
die Ämtertrennung komplett auf eigene Füße gestellt hat, jetzt sieht es sehr stark danach aus das man unbedingt<br />
die komplette Abteilung bzw. nur ein Sachgebiet zurückgeben will an das Ordnungsamt…..<br />
Es wird sich erlaubt, den polizeilichen Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main, direkt zu<br />
benennen, diese Stadtpolizei wird in vielen Dingen als vorbildlicher Vorreiter, hinsichtlich ihrer Funktion als<br />
Stadtpolizei, positiv be-/genannt. Der Autor hat sich mal im Jahre 2022 auf die Socken gemacht <strong>und</strong> geschaut,<br />
was sich da außerhalb der Stadt Frankfurt, also wie es in den anderen Kommunen mit ihren Stadtpolizeien<br />
aussieht. Es konnten, aus persönlichen Gründen, sich nur 4 Stadtpolizeien anhand von Auswahlverfahren<br />
angeschaut werden <strong>und</strong> auch hier gibt es nur positives <strong>und</strong> vorbildliches zu vermelden, auch wie man sich als<br />
Stadtpolizei in anderen Gemeinden aufgestellt hat <strong>und</strong> gibt…..warum Auswahlverfahren???....ganz einfach, weil<br />
der Autor mit gewissen arroganten <strong>und</strong> selbstherrlichen Persönlichkeiten einer gewissen Behörde nichts mehr zu<br />
tun haben möchte <strong>und</strong> eben sich weg beworben hat, letz endlich wurde ein Auflösungsvertrag unterschrieben,<br />
egal ob eine neue Stelle gef<strong>und</strong>en wurde oder nicht……es betrifft nicht die genannte Stadtpolizei <strong>und</strong><br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden außerhalb Frankfurts, wenn von Arroganz <strong>und</strong> Selbstherrlichkeit gesprochen wird…<br />
© Frank A. Vogler