24.02.2022 Aufrufe

Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© Frank Vogler<br />

<strong>Die</strong>sem Leitspruch entlehnend, setzen wir mal die Paragraphen ein….<br />

B<strong>und</strong>es-/Rechtsebene<br />

StPO; OWIG<br />

Landes-/Rechtsebene<br />

Hess. Ministerium des Innern <strong>und</strong> für Sport (HMdIS) als oberste (<strong>Die</strong>nst-)Aufsichtsbehörde des Polizeirechts<br />

Landrat/Landrätin, eines Landkreises, als (<strong>Die</strong>nst-)Aufsichtsbehörde des Ordnungsrechts<br />

§1 Abs.1; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4; §90; §100 HSOG<br />

Kommunal-/Rechtsebene<br />

§1 Abs.1; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4; §90; §100 HSOG; (Kreisfreie) Gemarkung<br />

Sonderordnungsbehörden (§90 HSOG)<br />

1 Sonderordnungsbehörden sind Behörden außerhalb der allgemeinen Verwaltung, denen durch besondere<br />

Rechtsvorschriften Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> zugewiesen sind. 2 Sie bleiben in ihrer Organisation <strong>und</strong><br />

besonderen Zuständigkeit unberührt.<br />

3 Abweichend von Satz 1 können auch Ministerien<br />

Sonderordnungsbehörden <strong>sein</strong>.<br />

Im §90 Satz 3 HSOG steht Abweichend von Satz 1….(siehe unterstrichenen Satzteil), wenn also Ministerien<br />

Sonderordnungsbehörden <strong>sein</strong> können, dann kann das nur demzufolge <strong>sein</strong>, weil der Außendienst einer<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde nicht direkt unterweisungspflichtig ist, gegenüber einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, d.h.<br />

der Außendienst einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, wird zwar von der Hilfspolizei (§99) übernommen, ist aber<br />

direktiv verwaltet von den Polizeibehörden (§91).<br />

Kommentar zum letzten Absatz: Hier muss ganz klar die Frage gestellt werden:….will eine sogenannte Stadt-<br />

/Ordnungs-/Verkehrspolizei etc. wirklich zurück unter die Vorherrschaft/Schirmherrschaft einer Polizeibehörde,<br />

so dass die Stadt-/Ordnungs-/Verkehrspolizei etc. unter absoluter Weisungsbefugnis der Polizeibehörde steht,<br />

um dann sagen zu können, wir sind die “wirkliche“ Polizei nach Recht <strong>und</strong> Befugnis oder besinnt man sich doch<br />

nicht eher darauf mit dem nur führen der Bezeichnungen: Hilfspolizeibeamter: innen; Ordnungspolizeibeamter:<br />

innen; Stadt-/Ordnungs-/Verkehrspolizei etc.???<br />

Wenn man die Frage unbestritten mit Ja beantworten kann <strong>und</strong> will, würde es dem entgegen stehen, welche<br />

damalige Kollegen: innen erkämpft haben, nämlich, dass die <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden ihren eigenen<br />

polizeilichen Außendienst bekommen <strong>und</strong> auch erhalten haben, somit wäre alles umsonst gewesen, was man<br />

1996 begonnen hat umzusetzen, in Bezug auf die Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei) <strong>und</strong> 2007 durch<br />

die Ämtertrennung komplett auf eigene Füße gestellt hat, jetzt sieht es sehr stark danach aus das man unbedingt<br />

die komplette Abteilung bzw. nur ein Sachgebiet zurückgeben will an das Ordnungsamt…..<br />

Es wird sich erlaubt, den polizeilichen Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main, direkt zu<br />

benennen, diese Stadtpolizei wird in vielen Dingen als vorbildlicher Vorreiter, hinsichtlich ihrer Funktion als<br />

Stadtpolizei, positiv be-/genannt. Der Autor hat sich mal im Jahre 2022 auf die Socken gemacht <strong>und</strong> geschaut,<br />

was sich da außerhalb der Stadt Frankfurt, also wie es in den anderen Kommunen mit ihren Stadtpolizeien<br />

aussieht. Es konnten, aus persönlichen Gründen, sich nur 4 Stadtpolizeien anhand von Auswahlverfahren<br />

angeschaut werden <strong>und</strong> auch hier gibt es nur positives <strong>und</strong> vorbildliches zu vermelden, auch wie man sich als<br />

Stadtpolizei in anderen Gemeinden aufgestellt hat <strong>und</strong> gibt…..warum Auswahlverfahren???....ganz einfach, weil<br />

der Autor mit gewissen arroganten <strong>und</strong> selbstherrlichen Persönlichkeiten einer gewissen Behörde nichts mehr zu<br />

tun haben möchte <strong>und</strong> eben sich weg beworben hat, letz endlich wurde ein Auflösungsvertrag unterschrieben,<br />

egal ob eine neue Stelle gef<strong>und</strong>en wurde oder nicht……es betrifft nicht die genannte Stadtpolizei <strong>und</strong><br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden außerhalb Frankfurts, wenn von Arroganz <strong>und</strong> Selbstherrlichkeit gesprochen wird…<br />

© Frank A. Vogler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!