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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Gegenstände im öffentlichen Raum (§8, §40, §48, §77 Abs.1, 2 HSOG; §22, §23 OWIG):<br />

Festverankerte <strong>und</strong>/oder mobil(e) abgestellte Gegenstände im öffentlichen Raum des Straßenverkehr, die eine<br />

störende, behinderte <strong>und</strong>/oder gefährdende Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bewirken,<br />

können, nach dem bis Dato geltenden <strong>Eingriffsrecht</strong> (HSOG (StPO; OWIG)) im Ordnungsrecht (POR) des<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>recht, umsetzend entfernt werden, sowie situationsbedingt entsprechenden Bedarfes <strong>und</strong><br />

Erforderlichkeit auch der Einbehaltung.<br />

Geltungsbereich in der Aufgabenstellung nach §3 Abs.1; §81, §82 Abs.1 Satz 2, §83, §84, §88 HSOG:<br />

Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der (polizeilichen) <strong>Gefahrenabwehr</strong> können Sie bis zur<br />

Übernahme der unverzüglich zu informierenden Polizei- oder Ordnungsbehörde (§85, §91 HSOG) hilfsweise<br />

polizeiliche Aufgaben wahrnehmen (§1 Abs. 1, 2, 3, 6 HSOG; §1 HSOG-DVO).<br />

Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten nach §1, §3 Abs.3 HSOG; §152 StPO gemäß §163 StPO; §47 OWIG<br />

gemäß §53 Abs.1 OWIG:<br />

Sie sind verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben bei aller verfolg barer Straftaten<br />

(§152 Abs.2 StPO) einzuschreiten, so fern zureichende <strong>und</strong> tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. <strong>Die</strong><br />

entstandenen Ermittlungsvorgänge haben Sie ohne Verzug der Staatsanwaltschaft (§152 Abs.1 StPO) zu<br />

übersenden (§158, §161 StPO).<br />

Sie haben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

Ordnungswidrigkeiten (§77 Abs.3 Satz 1 HSOG i.V.m. §47 OWIG) zu erforschen <strong>und</strong> dabei alle<br />

unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten (§35, §36 Abs.1 Nr.1,<br />

§37 OWiG).<br />

Sie sind berechtigt (ermächtigt <strong>und</strong> befugt), bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (§77 Abs.3 Satz 1 HSOG<br />

i.V.m. §47 OWIG) die betroffene Person zu verwarnen <strong>und</strong> ein Verwarnungsgeld zu erheben, soweit die<br />

Verwaltungsbehörde, für die Sie tätig werden, für die Verfolgung <strong>und</strong> Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit<br />

zuständig ist. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe haben Sie sich entsprechend auszuweisen (§56, § 57 Abs. 1<br />

OWiG).<br />

Sie sind berechtigt (ermächtigt <strong>und</strong> befugt), bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (§77 Abs.3 Satz 1 HSOG<br />

i.V.m. §47 OWIG) die betroffene Person zu verwarnen <strong>und</strong> ein Verwarnungsgeld zu erheben, wenn Sie eine<br />

Ordnungswidrigkeit entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen <strong>und</strong> sich durch Ihre <strong>Die</strong>nstkleidung oder in<br />

anderer Weise ausweisen (§56, §57 Abs. 1, §58 OWiG).<br />

Unmittelbarer Zwang nach §1 Abs.1, §3 Abs.3, §52, §55, §63 HSOG nach <strong>und</strong> gemäß §54(.0/1/2 VV-)HSOG:<br />

Bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §3 Abs.1, 3 HSOG) sind Sie berechtigt (ermächtigt<br />

<strong>und</strong> befugt), unmittelbaren Zwang (§52 Abs.1, §63 HSOG) in Form der Einwirkung auf Personen, Tiere oder<br />

Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel <strong>und</strong>/oder Waffen anzuwenden (§1Abs.1, 2, 3, 6, §2 Satz 1, §3<br />

Abs.1, 3, §47 Abs.1, 2, 4, §54 Abs.2, §55 Abs.1-4, §77 Abs.3 Satz 1, §90, §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2<br />

<strong>und</strong> 3 Abs. 2 Satz 1, §101 Abs. 2 HSOG; §152 Abs.2 StPO; §47, §56, §57 Abs. 1, §58 OWIG).<br />

Hilfsmittel (§55 Abs.3 HSOG): Fesseln (Handfesseln ausschließlich zur Fixierung der Hände)<br />

Waffen (§55 Abs.4 HSOG): Reizstoffsprühgerät (RSG); Teleskopschlagstock (TKS); Kubotan (BKA, Z-170)<br />

Überreicht durch<br />

Stadtrat Main<br />

(Kreisfreie) Gemarkung, 29.08.2023<br />

Anlage: Einzelfallgesetz (Anhang B.1(B.1.1 - B.1.5)) als gesetzliche Gestattung der Ermächtigung <strong>und</strong> Befugnis,<br />

sowie Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>Teil</strong> I, II, III <strong>und</strong> ein Merkblatt<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [24]© Frank A. Vogler

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