Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Anhang B.1.6<br />
Muster für eine Bestellung<br />
(Kreisfreie) Gemarkung (§100 HSOG) 31.02.2020<br />
Der/<strong>Die</strong> Ober/bürgermeister/in<br />
Als allg. Ordnungsbehörden (§85 HSOG)<br />
In (ständiger) Vertretung<br />
Der (/<strong>Die</strong> leitende) Magistrat(sdirektor/in)<br />
Herr Fennek, Fr. Seeotter<br />
Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/-Beamtin für die Sonderordnungsbehörde (§90<br />
HSOG) nach §99 HSOG<br />
Hiermit werden Sie zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten bestellt (§99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1,<br />
4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG). Sie haben in Ihrem <strong>Die</strong>nstbereich (Kreisfreie) Gemarkung (§100 HSOG) folgende<br />
Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> (§1 Abs.1 HSOG; §1 Nr.5/6 HSOG-DVO), sofern Sie dazu berechtigt<br />
(ermächtigt <strong>und</strong> befugt) sind, wahrzunehmen, im Folgenden:<br />
1. Verkehrsleitmaßnahmen (§35, §36, §38, §43, §44, §45 StVO) einzuleiten, durchzuführen <strong>und</strong> zum Abschluss<br />
zu bringen<br />
2. Kontrollen von Anordnungen (§45 (Abs. 1, 3, 4, 6) StVO); Ausnahmegenehmigungen (§46 StVO)<br />
3. Nutzfahrzeug- <strong>und</strong> Betriebskontrollen im Gefahrgutrecht (ADR; §22, §23, §35, §36, §38, §43, §44, §45<br />
StVO; §35h, §53a StVZO; FeV; FZV)<br />
Im Weiteren sind Aufgaben der polizeilichen <strong>Gefahrenabwehr</strong> (§1 Abs.2 HSOG; §1 Nr.5/6 HSOG-DVO), sofern<br />
Sie dazu berechtigt (ermächtigt <strong>und</strong> befugt) sind, wahrzunehmen, im Folgenden:<br />
1. Geschwindigkeitskontrollen (Überwachung des ruhenden <strong>und</strong> fließenden Verkehr)<br />
2. Verkehrserziehung (durch pädagogische, polizeiliche dogmatische Lehrmethoden, das heranführen an den<br />
alltäglich stattfindenden Straßenverkehr, von Heranwachsenden im Kindesalter)<br />
3. Verkehrsüberwachung (Überwachung des ruhenden Verkehr)<br />
Sonderdienste im öffentlichen Raum (Veranstaltungen) - Ordnungsrecht - §31, §47 HSOG; §164 StPO;<br />
Des Weiteren sind Sie, im Rahmen ihrer Auftragstätigkeit (Entfernen/Umsetzen von ordnungswidrig<br />
abgestellten Gegenständen am/an Veranstaltungstag/-Tagen; Verkehrsposten <strong>und</strong>/oder –Leitmaßnahmen) bei<br />
Veranstaltungen (Sportevent, Straßenfesten, etc.) berechtigt (ermächtigt <strong>und</strong> befugt), entsprechend der<br />
aufrechterhaltenden Gewähr, nach der öffentlichen Ordnung die öffentliche Sicherheit mit dem Polizeirecht<br />
(POR) dies zweckdienlich durchzusetzen.<br />
Wochenenddienste (Samstag; Sonntag):<br />
Anfallende Wochenenddienste haben einen für die in Frage kommenden Samstage <strong>und</strong>/oder Sonntage, separaten<br />
Einsatzbefehl; mit ihrem inhaltlichen Auftrag <strong>und</strong> werden gesondert gehandelt durch den monatlich<br />
erscheinenden <strong>Die</strong>nstplan; welcher zur Einsicht ausgegeben werden kann oder durch Aushang an einem<br />
schwarzen Brett, derer die Öffentlichkeit (Gäste, Besucher, etc.) keinen Zugang haben.<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [23]© Frank A. Vogler