24.02.2022 Aufrufe

Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© Frank Vogler<br />

Verkehrsüberwachung (Überwachung des ruhenden <strong>und</strong> fließenden Verkehrs):<br />

Hier liegt die Zuständigkeit ganz klar bei den Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsbehörden in ausführender<br />

angewendeter hoheitlicher Rechtschaffenheit im Polizeirecht!!<br />

Straßenverkehrsämter als die benannten Straßenverkehrsbehörden durch §45 <strong>und</strong> §46 StVO haben<br />

durch die ihre, in den genannten Paragraphen, Tätigkeiten, dass Recht Straßen zu sperren bzw. teil zu<br />

sperren, sowie so denn es die Erforderlichkeit gebietet den ruhenden <strong>und</strong> fließenden Verkehr<br />

Umzuleiten, aber nur in ihrer Funktion als gefahrenabwehrende Hoheitliche Behörde, weil die<br />

genannten Tätigkeiten ausnahmslos den Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsbehörden vorbehalten sind, durch<br />

das Polizeirecht.<br />

So fern eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, durch das HMdIS gegenüber dem<br />

Straßenverkehrsamt Ffm., als nicht hoheitliche Behörde, den Aufgabenbereich<br />

“Verkehrsüberwachung“ (§1 Nr. 5 HSOG-DVO) in ihre Zuständigkeit mit übernehmen zu dürfen, um<br />

die Tätigkeit der Überwachung des ruhenden <strong>und</strong> fließenden Verkehrs ausüben zu können <strong>und</strong> zu<br />

dürfen, Bedarfs es trotzdem einer Rechtsgr<strong>und</strong>lage sowie auch als dienende Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage,<br />

damit jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass eine gestattete Ausnahmegenehmigung des<br />

Erlaubnisgebers vorliegt, dass hoheitliche Tätigkeiten durch Bedienstete als bestellte<br />

Hilfspolizeibeamte/Hilfspolizeibeamtinnen nach §99 HSOG, durch die Ordnungsbehörden nach §85<br />

HSOG, ausführen für das Straßenverkehrsamt Ffm. in ihrem Status Quo als hoheitliche<br />

Straßenverkehrsbehörde nach §1 Abs. 1, 2, §2 Satz 2, 3, §3 Abs.1 HSOG i.V.m. §45 <strong>und</strong> §46 StVO.<br />

Der Ausnahmegenehmigung, sowie dem bis Dato geltenden Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrechts (POR), hier<br />

als gesetzgebende Gr<strong>und</strong>lage das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

(HSOG), folgend, müssen Bedienstete des Straßenverkehrsamt Ffm. als<br />

Hilfspolizeibeamte/Hilfspolizeibeamtinnen (HiPo) über einen schriftlichen lückenlosen<br />

Schulungsnachweis ihres Ausbildungsstandes als HiPo immer vorlegen können, um damit, immerfort<br />

der Nachweis erbracht wird, dass Sie vorbildlich durch ihre <strong>Die</strong>nststelle geschult werden.<br />

<strong>Die</strong> Strafprozessordnung (StPO) <strong>und</strong> das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) als im jeweiligen<br />

Verfahrensrecht bleiben davon/hiervon unberührt.<br />

Hofheim, den 22.08.2023<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [20]© Frank A. Vogler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!