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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Hessisches Ministerium des Innern <strong>und</strong> für Sport (HMdIS) Polizeirecht<br />

Als bestellter HiPo (§99 HSOG) der Polizeibehörden (§91 HSOG), immer in ihrem zugestandenen zulässigen<br />

Geltungsbereiches (Polizei-<strong>und</strong> Ordnungsrecht) Polizeibehörden sind Ermittlungsbehörden als <strong>Teil</strong> der<br />

Straf-/Verfolgungsbehörden (§152 GVG; §152, §161, §163 StPO; §47, §53, §56, §57, §58 OWIG) im<br />

Polizeirecht mit dem Polizeirecht nach §1-§3 HSOG auf Gr<strong>und</strong>lage des Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht des<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>rechts<br />

Landratsamt mit <strong>sein</strong>en Gemeinden <strong>und</strong> Städte, sowie auch die Kreisfreien Städte <strong>und</strong> Sonderstatus-Städte <br />

Ordnungsrecht<br />

Als bestellter HiPo (§99 HSOG i.V.m. §1-§3, §77, §90, §101 HSOG) der Ordnungsbehörden (§85 HSOG),<br />

immer in ihrem zugestandenen zulässigen Geltungsbereiches (Polizei-<strong>und</strong> Ordnungsrecht) <br />

Ordnungsbehörden sind Ermittlungsbehörden als <strong>Teil</strong> der Straf-/Verfolgungsbehörden (§152, §158, §161<br />

StPO; §47, §56, §57, §58 OWIG) im Ordnungsrecht mit dem Polizeirecht nach §1-§3 HSOG auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht des <strong>Gefahrenabwehr</strong>rechts<br />

Spezieller Sonderfall<br />

Straßenverkehrsamt eines Landkreis/einer Gemeinde/Stadt Straßenverkehrsrecht (Ordnungsrecht)<br />

Ein/e Straßenverkehrsamt/-Behörde (§1-§3 HSOG; StVR (StVG (StVO, StVZO, etc.))) mit <strong>sein</strong>en bestellten<br />

HiPo (§99 HSOG i.V.m. §1-§3, §77, §90, §101 HSOG) durch die Ordnungsbehörden (§85 HSOG) sind von<br />

der Rechtsstellung/-stand als spezieller Sonderfall zu sehen, genauso aber abzuhandeln wie Als bestellter<br />

HiPo (§99 HSOG) der Ordnungsbehörden (§85 HSOG), immer in ihrem zugestandenen zulässigen<br />

Geltungsbereiches (Straßenverkehrsrechtliches Polizei-<strong>und</strong> Ordnungsrecht) HiPo sind als die<br />

Ermittlungsbehörden als <strong>Teil</strong> der Straf-/Verfolgungsbehörden (§152, §158, §161 StPO; §47, §56, §57, §58<br />

OWIG) im Straßenverkehrsrecht mit dem Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht nach §1-§3 HSOG auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht des <strong>Gefahrenabwehr</strong>rechts<br />

Wieder als Beispiel dienend das/die Straßenverkehrsamt/-Behörde Ffm. in Bezug auf ihre Abt.2<br />

(Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei)):<br />

Geltungsbereich, Zulässigkeit, Zuständigkeit Abt.3-5:<br />

(§1 Abs.1, 2 HSOG = nach der öffentlichen Ordnung im Ordnungsrecht die öffentliche Ordnung)<br />

§35, §36, §38, §45 StVO nach §1-§3(, §89) HSOG ordnungsbehördliche Verwaltungsakte für<br />

Anordnungen für (manuelle) Verkehrsregelung; Baustellen; Nutzfahrzeugkontrollen nach ADR;<br />

Veranstaltungen (Sport, Straßenfeste, etc.); für den erforderlichen Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr<br />

nach Straßenverkehrsrecht (StVR); Wartung, Unterhaltung <strong>und</strong> (Neu)Beschaffung der Lichtsignal-<br />

/Lichtzeichenanlagen;<br />

§46 StVO nach §1-§3(, §89) HSOG ordnungsbehördliche Verwaltungsakte für Ausnahmegenehmigungen<br />

verschiedentlicher Art für den erforderlichen Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr nach<br />

Straßenverkehrsrecht (StVR);<br />

Sowie Unfallforschung <strong>und</strong> verschiedentliche empirische Forschungstätigkeiten; Ausbau der<br />

Radfahrmöglichkeiten;<br />

Kommentar:….da braucht nicht mehr viel geschrieben werden für die Abt.2, weil was für die Abt.3-5 als<br />

Straßenverkehrsamt/-Behörde gilt, gilt auch entsprechend für ihre Abt.2, zumal die Abt. 3-5 in dem Fall nicht<br />

nur die vorgebenden bestimmende Abt. sind, sondern auch die Weisungsbefugten gegenüber der Abt.2, weil<br />

sie die größte Verantwortung als Straßenverkehrsbehörde tragen nach §45, §46 StVO gegen über der<br />

verpflichtenden Sicherung im öffentlichen Straßenverkehr des Straßenverkehrsamtes Ffm….<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [18]© Frank A. Vogler

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