Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Das “Recht“ Gefahren abzuwehren nach B<strong>und</strong>esrecht auf Landesebene<br />
§77 HSOG = nach der öffentlichen Ordnung im Ordnungsrecht, die öffentliche Ordnung Maßnahmen<br />
gegen bewegende/stehende Objekte in der Verantwortlichkeit des Letzt Verantwortlichen lag =<br />
Ordnungsbehörden (§85, §90 HSOG)<br />
§40, §77 HSOG = nach der öffentlichen Ordnung im Ordnungsrecht, die öffentliche Sicherheit <br />
Maßnahmen gegen den/die Letzt Verantwortliche(n) in deren die Verantwortlichkeit der/des das/die<br />
bewegende(n)/stehende(n) Objekte ist/sind = Polizeibehörden (§91 HSOG) <strong>und</strong> Ordnungsbehörden (§85, §90<br />
HSOG)<br />
§31, §40 HSOG = nach der öffentlichen Sicherheit im Polizeirecht, die öffentliche Ordnung Maßnahmen<br />
gegen bewegende/stehende Objekte in der Verantwortlichkeit des Letzt Verantwortlichen lag =<br />
Polizeibehörden (§91 HSOG) <strong>und</strong> Ordnungsbehörden (§85, §90 HSOG)<br />
§31, §40 HSOG = nach der öffentlichen Sicherheit im Polizeirecht, die öffentliche Sicherheit <br />
Maßnahmen gegen den/die Letzt Verantwortliche(n) in deren die Verantwortlichkeit der/des das/die<br />
bewegende(n)/stehende(n) Objekte ist/sind = Polizeibehörden (§91 HSOG)<br />
….als schematische Darstellung….<br />
<strong>Die</strong> öffentliche Ordnung im Ordnungsrecht, die öffentliche Ordnung = ist die wohlwollende, statthafte<br />
ordnungsbehördliche polizeirechtliche Maßnahme mit ordnungsrechtlichen Mittel, für einen Einzelnen im Einzelfall,<br />
gegen Das Wohlwollen des Allgemeinwohls der Allgemeinheit = §81; §82-§87, §89, §90, §100 HSOG<br />
<strong>Die</strong> öffentliche Ordnung im Ordnungsrecht, die öffentliche Sicherheit = ist die statthafte, ordnungsbehördliche<br />
Maßnahme mit polizeirechtlichen Mittel, gegen Das Wohlwollen des Einzelnen im Einzelfall, zum Schutz für das<br />
Allgemeinwohl der Allgemeinheit = §99 HSOG<br />
<strong>Die</strong> öffentliche Sicherheit im Polizeirecht, die öffentliche Sicherheit = ist die statthafte, polizeibehördliche Maßnahme<br />
mit polizeirechtlichen Mittel, gegen Das Wohlwollen des Einzelnen im Einzelfall, zum Schutz für das Allgemeinwohl der<br />
Allgemeinheit = §101, §102, §103 HSOG<br />
<strong>Die</strong> öffentliche Sicherheit im Polizeirecht, die öffentliche Ordnung = ist die wohlwollende, statthafte polizeibehördliche<br />
polizeirechtliche Maßnahme mit polizeirechtlichen Mittel, für einen Einzelnen im Einzelfall, gegen Das Wohlwollen des<br />
Allgemeinwohls der Allgemeinheit = §81, §91, §101 HSOG<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [17]© Frank A. Vogler