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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Polizeibehörden (§1; §91; §101 HSOG)<br />

Hilfspolizei (§1; §91; §99 HSOG)<br />

Stellungnahme<br />

Polizeilicher Außendienst (§99 HSOG)<br />

Sachverhalt:<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden (§1 Abs.1 ; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4; §100 HSOG) =<br />

allgemeine Ordnungsbehörde<br />

Polizeilicher Außendienst (§1 Abs.1; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §90; §100 HSOG) = örtliche<br />

Sonderordnungsbehörde<br />

Aufgabenstellung (HSOG)<br />

§1, §2, §3 HSOG<br />

Nach der Aufgabenstellung <strong>und</strong> –Erfüllung, gleichen sich beide Behördenarten, nur in der Rechtsstellung <strong>und</strong><br />

der Aufgabenbewältigung unterscheiden sie sich, wegen der Ihnen zugewiesenen gesetzlichen Pflichterfüllung.<br />

Polizeibehörden (§91) = Strafverfolgungs-/Ermittlungsbehörde (§152; §163 StPO; §152 GVG; §47; §56 OWIG)<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden (§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4) = Verfolgungsbehörde (§47; §56 OWIG; §152; §158 StPO)<br />

Weiterer Unterschied, liegt an ihren Außendiensten:<br />

Bei den Polizeibehörden ist, so ziemlich alles über die Polizeiverordnungen geregelt <strong>und</strong> wird dadurch<br />

abgehandelt in Bezug auf die Landespolizeien, auch die Hilfspolizei nach §99 HSOG für §91 HSOG, obwohl die<br />

Hilfspolizei direkt im Gesetz steht.<br />

Bei den <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden ist, zwar auch einiges in den <strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnungen zu finden, aber<br />

eben nichts, was dessen Außendienst an sich angeht. Das ist an sich nichts schlimmes, weil, wenn die<br />

Hilfspolizei (§99) der Polizeibehörden (§91) direkt im Gesetz steht, muss demzufolge auch der Außendienst der<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden im Gesetz stehen.<br />

Wie lässt sich dieser Außendienst jetzt raus lesen aus dem HSOG?<br />

Ganz einfach über die Normenhierachie <strong>und</strong> den Vorschriften des HSOG in Bezug auf die<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden….<br />

Paragraphen wären:<br />

§1 Abs.1; §2 Satz 1; §77 Abs. 3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4; §90; §100 HSOG<br />

Normenhierachie<br />

Auf Landesebene (HSOG) bestellt, um auf Kommunalebene ((Kreisfreie) Gemarkung) in der<br />

B<strong>und</strong>esebene Straftaten (StPO) <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten (OWIG) zu erforschen <strong>und</strong> zu<br />

verfolgen<br />

© Frank A. Vogler

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