Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Zum Verständnis, als Beispiel wieder diese Abt.2 <strong>und</strong> ihre Zuständigkeit innerhalb der Abt.2, sowie mögliche<br />
Sachgebiete (SG), etc.:<br />
Abt.-Leitung <strong>und</strong> zugleich Aufsichtsbehörde gegenüber der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung, als Beispiel im allg. öffentlichen straßenrechtlichen Verkehren (Polizei <strong>und</strong> Ordnungsrecht)<br />
Polizei-Ordnungsrechtliches, als die Straf-/Verfolgungsbehörde (§158 StPO; §35, §36. §37 OWIG), im<br />
Straßenverkehrsrecht (StVR)<br />
Gr<strong>und</strong>satzangelegenheiten (ggf. auch Ausbildung; inbegriffen ggf. Stellv. Abt.-Leitung) umfasst<br />
auch das ganze Spektrum des Polizei <strong>und</strong> Ordnungsrechts (<strong>Eingriffsrecht</strong>s (POR)), durch die<br />
Strafprozessordnung (Strafprozessrecht (StPO)), in der Erforschung <strong>und</strong> Verfolgung von Straftaten <strong>und</strong><br />
Ordnungswidrigkeiten (Strafrecht (StGB; OWIG)), mit oder ohne der <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />
(<strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong>/oder Polizeirecht (HSOG)) ist gleich Fallbezogen (Gerichtsverfahren (GVG)<br />
= Privat-Rechtlich (Zivilprozess (ZPO)) <strong>und</strong>/oder Öffentlich-Rechtlich (Strafprozess (StA = StPO)) <br />
unerlaubte Handlung (§823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) <strong>und</strong>/oder strafbare Handlung (§12<br />
Strafgesetzbuch (StGB)), sowie geringfügige Gesetzübertretungen (§1 Gesetz über<br />
Ordnungswidrigkeiten (OWIG))<br />
Abteilung 2, SG-/SRL-/DGL-Leitungen = Verwaltungstechnischer Innendienst mit Polizeiordnungsrechtlicher<br />
Aufgabenbefugnis Allg. <strong>und</strong> Besonderes Verwaltungsrecht = (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2,<br />
Satz (1,) 2, 3, §3 Abs.1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2, §89, §100 (VV-)HSOG §2 Satz 2, 3 HSOG =<br />
<strong>Die</strong> sonstigen Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> sind allgemeine Verwaltungsaufgaben, also alles<br />
Innerdienstliche der <strong>Gefahrenabwehr</strong>, sowie durch §2 Satz 3 HSOG direktive Aufträge erteilt durch §85<br />
Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2 HSOG;<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)Polizei für das (nicht) öffentliche straßenverkehrsrechtliche, als<br />
Ermittlungsbehörde (§152 (§161) StPO; §47 (§56, §57, §58) OWIG; §52 (§55, §63) HSOG) für die<br />
Straf-/Verfolgungsbehörde, im Straßenverkehrsrecht (StVR) mit dem “polizeirechtlichen<br />
Ordnungsrecht“<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>recht der öffentlichen Sicherheit <strong>Eingriffsrecht</strong> (Polizeirechtliche Ordnungsrecht +<br />
Strafprozessrecht + Strafrecht)<br />
Verkehrsregelung, Baustellenkontrolle, Gefahrgutkontrolle ( Rechts- <strong>und</strong> Ausbildungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
sind soweit vor dem Abschluss)<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong> (das verkehrsk<strong>und</strong>ige mit präventiven/repressiven Handlungsspielraum im präventiven<br />
Repressivbereich = präventiv, repressives <strong>Eingriffsrecht</strong>) §1 Abs.1, (2) HSOG = Verkehrsregelung,<br />
Baustellenkontrollen/-Überwachung, Gefahrgutkontrollen hierbei handelt es um zielgerichtete<br />
Maßnahmen gegen sich von einer Menschenhand bewegende/stehende Objekte im öffentlichen Raum;<br />
sowie erforderlicher, bedarfsweise in erlaubnisweiser, gestatteter im nicht öffentlichen Raum; deren<br />
Verantwortlichkeit bekanntermaßen ist = “zielgerichtete statthafte Einzelmaßnahme gegen eine Person<br />
im einzelnen für <strong>und</strong>/oder gegen das Allgemeinwohl der Allgemeinheit“ die strafbare Handlung<br />
begangen zu haben (geringfügige bis (minder-)schwere Gesetzesübertretung)<br />
Abteilung 2, SG 21; 22; 23 = Verwaltungstechnischer Außendienst als gefahrenabwehrende Ausführende des<br />
polizeirechtlichen im ordnungsrechtlichen (Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei) Allg. <strong>und</strong> Besonderes<br />
Verwaltungsrecht = (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3, §77 Abs.3 Satz 1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4,<br />
Satz 2, §89, §90, §100 (VV-)HSOG §1 Abs. 1, 2, 3, §3 Abs. 1, 3 HSOG = <strong>Gefahrenabwehr</strong> auch als Straf-<br />
/Verfolgungsbehörde (§152 StPO/§47 OWIG/§52 HSOG), also alles Außerdienstliche eines präventiven<br />
Handelns <strong>und</strong> Tuns in der repressiven Art <strong>und</strong> Weise, um Gefahren konkret auf ein Mindestmaß an<br />
Gefährlichkeit zu reduzieren, gar sogar mit voller Einsetzbarkeit aller legitimer zur Verfügung stehender<br />
erforderlicher bedarfsgerechter weiser Mittel <strong>und</strong>/oder Maßnahmen in voller Gänze richtungsweisend einer<br />
Unterbindung zuzuführen.<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [15]© Frank A. Vogler