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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Zum Verständnis, als Beispiel wieder diese Abt.2 <strong>und</strong> ihre Zuständigkeit innerhalb der Abt.2, sowie mögliche<br />

Sachgebiete (SG), etc.:<br />

Abt.-Leitung <strong>und</strong> zugleich Aufsichtsbehörde gegenüber der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ordnung, als Beispiel im allg. öffentlichen straßenrechtlichen Verkehren (Polizei <strong>und</strong> Ordnungsrecht)<br />

Polizei-Ordnungsrechtliches, als die Straf-/Verfolgungsbehörde (§158 StPO; §35, §36. §37 OWIG), im<br />

Straßenverkehrsrecht (StVR)<br />

Gr<strong>und</strong>satzangelegenheiten (ggf. auch Ausbildung; inbegriffen ggf. Stellv. Abt.-Leitung) umfasst<br />

auch das ganze Spektrum des Polizei <strong>und</strong> Ordnungsrechts (<strong>Eingriffsrecht</strong>s (POR)), durch die<br />

Strafprozessordnung (Strafprozessrecht (StPO)), in der Erforschung <strong>und</strong> Verfolgung von Straftaten <strong>und</strong><br />

Ordnungswidrigkeiten (Strafrecht (StGB; OWIG)), mit oder ohne der <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />

(<strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong>/oder Polizeirecht (HSOG)) ist gleich Fallbezogen (Gerichtsverfahren (GVG)<br />

= Privat-Rechtlich (Zivilprozess (ZPO)) <strong>und</strong>/oder Öffentlich-Rechtlich (Strafprozess (StA = StPO)) <br />

unerlaubte Handlung (§823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) <strong>und</strong>/oder strafbare Handlung (§12<br />

Strafgesetzbuch (StGB)), sowie geringfügige Gesetzübertretungen (§1 Gesetz über<br />

Ordnungswidrigkeiten (OWIG))<br />

Abteilung 2, SG-/SRL-/DGL-Leitungen = Verwaltungstechnischer Innendienst mit Polizeiordnungsrechtlicher<br />

Aufgabenbefugnis Allg. <strong>und</strong> Besonderes Verwaltungsrecht = (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2,<br />

Satz (1,) 2, 3, §3 Abs.1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2, §89, §100 (VV-)HSOG §2 Satz 2, 3 HSOG =<br />

<strong>Die</strong> sonstigen Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> sind allgemeine Verwaltungsaufgaben, also alles<br />

Innerdienstliche der <strong>Gefahrenabwehr</strong>, sowie durch §2 Satz 3 HSOG direktive Aufträge erteilt durch §85<br />

Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2 HSOG;<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)Polizei für das (nicht) öffentliche straßenverkehrsrechtliche, als<br />

Ermittlungsbehörde (§152 (§161) StPO; §47 (§56, §57, §58) OWIG; §52 (§55, §63) HSOG) für die<br />

Straf-/Verfolgungsbehörde, im Straßenverkehrsrecht (StVR) mit dem “polizeirechtlichen<br />

Ordnungsrecht“<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>recht der öffentlichen Sicherheit <strong>Eingriffsrecht</strong> (Polizeirechtliche Ordnungsrecht +<br />

Strafprozessrecht + Strafrecht)<br />

Verkehrsregelung, Baustellenkontrolle, Gefahrgutkontrolle ( Rechts- <strong>und</strong> Ausbildungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

sind soweit vor dem Abschluss)<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong> (das verkehrsk<strong>und</strong>ige mit präventiven/repressiven Handlungsspielraum im präventiven<br />

Repressivbereich = präventiv, repressives <strong>Eingriffsrecht</strong>) §1 Abs.1, (2) HSOG = Verkehrsregelung,<br />

Baustellenkontrollen/-Überwachung, Gefahrgutkontrollen hierbei handelt es um zielgerichtete<br />

Maßnahmen gegen sich von einer Menschenhand bewegende/stehende Objekte im öffentlichen Raum;<br />

sowie erforderlicher, bedarfsweise in erlaubnisweiser, gestatteter im nicht öffentlichen Raum; deren<br />

Verantwortlichkeit bekanntermaßen ist = “zielgerichtete statthafte Einzelmaßnahme gegen eine Person<br />

im einzelnen für <strong>und</strong>/oder gegen das Allgemeinwohl der Allgemeinheit“ die strafbare Handlung<br />

begangen zu haben (geringfügige bis (minder-)schwere Gesetzesübertretung)<br />

Abteilung 2, SG 21; 22; 23 = Verwaltungstechnischer Außendienst als gefahrenabwehrende Ausführende des<br />

polizeirechtlichen im ordnungsrechtlichen (Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei) Allg. <strong>und</strong> Besonderes<br />

Verwaltungsrecht = (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3, §77 Abs.3 Satz 1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4,<br />

Satz 2, §89, §90, §100 (VV-)HSOG §1 Abs. 1, 2, 3, §3 Abs. 1, 3 HSOG = <strong>Gefahrenabwehr</strong> auch als Straf-<br />

/Verfolgungsbehörde (§152 StPO/§47 OWIG/§52 HSOG), also alles Außerdienstliche eines präventiven<br />

Handelns <strong>und</strong> Tuns in der repressiven Art <strong>und</strong> Weise, um Gefahren konkret auf ein Mindestmaß an<br />

Gefährlichkeit zu reduzieren, gar sogar mit voller Einsetzbarkeit aller legitimer zur Verfügung stehender<br />

erforderlicher bedarfsgerechter weiser Mittel <strong>und</strong>/oder Maßnahmen in voller Gänze richtungsweisend einer<br />

Unterbindung zuzuführen.<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [15]© Frank A. Vogler

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