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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Heißt lt. bis Dato derzeit geltenden <strong>Eingriffsrecht</strong> (HSOG (StPO; OWIG)):<br />

eine Ausübung des außendienstlichen Ordnungsrechtlichen durch das Polizeirecht kann nur ausgeübt werden<br />

bzw. obliegt ganz allein in der Verantwortung durch eine/n bestellte/n Bedienstete/r einer<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, nach §85 HSOG = bestellter Bedienstete/r einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, durch<br />

§85 HSOG §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 i.V.m. §3 Abs.3, §101 Abs.2 HSOG<br />

es müssen (endlich) Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ausbildungsgr<strong>und</strong>lagen geschrieben werden, weil sonst der<br />

Außendienst illegal operiert <strong>und</strong> als Beispiel illegal (Verkehrs-) Owi’s generiert<br />

die Bedienstete müssen auch dahingehend (<strong>Eingriffsrecht</strong> (HSOG (StPO; OWIG))) geschult werden<br />

Zum nachfolgenden schematischen Schaubild:<br />

Linksseitig Laufbahn HiPo (Feldschutz (allg. Polizeirecht <strong>und</strong> Ordnungsrecht)) als<br />

Gr<strong>und</strong>(Sonder)Laufbahn<br />

Rechtseitig Laufbahnen als einzelne oder zusammengefasst als weitere Sonderlaufbahnen (Polizeirecht):<br />

1. <strong>Gefahrenabwehr</strong> (Verkehrsregelung, Baustellenkontrolle, Gefahrgutkontrolle)<br />

2. polizeiliche <strong>Gefahrenabwehr</strong> (Verkehrsüberwachung, Verkehrserziehung, Geschwindigkeitskontrolle)<br />

3. Gr<strong>und</strong>satzangelegenheiten <strong>und</strong> Ausbildung (umfasst auch das ganze Spektrum des <strong>Eingriffsrecht</strong>s in der<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong> (bei) sowie der Erforschung <strong>und</strong> Verfolgung von Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten)<br />

Heißt weiter, im Kontext des Einzelfallgesetz <strong>und</strong> dem <strong>Eingriffsrecht</strong> (§1 Abs.1, 2, 3, §3 Abs.3 (VV-<br />

)HSOG; §54.0 VV-HSOG) nach B<strong>und</strong>esrecht auf Landesrechtsebene:<br />

Das Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.4)) ist die legitime generelle gesetzliche Ermächtigung, sowie <strong>Teil</strong><br />

I-III ist die legitime generelle gesetzliche Befugnis um ein berechtigtes Ausüben des Polizeirechts zu dürfen,<br />

dies steht aber immer im Bezug zu der Aufgabengeneralklausel der <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden (§1 Abs.1, 2, 3, 6<br />

HSOG), so denn auch unwiederbringlich <strong>und</strong> unwiderruflich zu der sich gesetzlichen erfüllenden<br />

Aufgabenstellung im §3 Abs.1 HSOG (§1 Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong>) somit immer fortwährend dauerhaft<br />

nur im Zusammenspiel mit §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 i.V.m. §101 Abs.2 HSOG als die örtliche<br />

Sonderordnungsbehörde (§90, §77 Abs.3 Satz 1 HSOG), der örtlichen allgemeinen Ordnungsbehörden (§85<br />

Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2) von den (Sonder-)Ordnungsbehörden (§2 Satz 1 HSOG) der sich selbstverwaltende<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde einer Landkreis-/Gemeinde-/Stadtverwaltung (§4 Abs.2 HKO; §4 Abs.2 HGO; §1<br />

Abs.1 HSOG).<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [14]© Frank A. Vogler

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