24.02.2022 Aufrufe

Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© Frank Vogler<br />

…..also um genau zu <strong>sein</strong> sie haben eine zweite Polizeistruktur (<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden) geschaffen,<br />

vornehmlich betraut <strong>und</strong> ganz offensichtlich für alle mit der innerdienstlichen verwaltungstechnischen<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong> (rein die Paragraphen: §1, §2, §3, §77, §85, §89, §90, §100 HSOG) mehr war zu damaliger Zeit<br />

auch nicht möglich, weil die Alliierten hätten denen auf gut Deutsch in den Arsch getreten…. ….(Man hat das<br />

Ganze demnach so auf gesplittet, das es nicht auffällt…)…..<br />

…..lange Rede kurzer Sinn….<br />

Lt. HSOG:<br />

Ist für die HiPo’s erst mal nicht von Belang, sollte man aber schon mal kennen/Wissen diese Hierarchie-Struktur<br />

innerhalb einer Verwaltung der Ordnungsbehörden.<br />

Allg. Ordnungsbehörde als die örtlichen Ordnungsbehörden = (Ober)bürgermeister/in (§100, §85, §77, §3, §2,<br />

§1 HSOG)<br />

Sonderordnungsbehörden als die örtlichen Ordnungsbehörden = Landrat/Landrätin (§100, §90, §77, §3, §2, §1<br />

HSOG)<br />

Was man wissen muss ist (…es geht rein um die Definition der Behörden, hat also mit der Zuständigkeit nach<br />

§45 StVO nichts zutun….):<br />

Verwaltungsbehörden sind <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden (§1 Abs.1 (VV-)HSOG) = alle Ämter/Behörden einer<br />

Land-, Stadt- <strong>und</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Wieder das Beispiel Straßenverkehrsamt Ffm.:<br />

Abteilung 1 = Verwaltung Allg. Verwaltungsrecht = §1 Abs.1, §100 (VV-)HSOG<br />

Abteilung 3 = Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen Allg. <strong>und</strong> Besonderes Verwaltungsrecht = §45, §46<br />

StVO i.V.m. §1 Abs.1, 2, 3, 6, §2 Satz 2, §3 Abs.1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2, §89, §100 (VV-)HSOG <br />

§2 Satz 2 HSOG = <strong>Die</strong> sonstigen Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> sind allgemeine Verwaltungsaufgaben, also<br />

alles Innerdienstliche der <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />

Abteilung 2 = Verwaltungstechnischer Innendienst Allg. <strong>und</strong> Besonderes Verwaltungsrecht = (§1 Abs.1, 2, 3,<br />

6, §2, Satz 2, 3, §3 Abs.1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2, §89, §100 (VV-)HSOG §2 Satz 2, 3 HSOG = <strong>Die</strong><br />

sonstigen Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> sind allgemeine Verwaltungsaufgaben, also alles Innerdienstliche der<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>, sowie durch §2 Satz 3 HSOG direktive Aufträge erteilt durch §85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3/4, Satz 2<br />

HSOG<br />

Abteilung 2 = Verwaltungstechnischer Außendienst (Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei) Allg. <strong>und</strong><br />

Besonderes Verwaltungsrecht = (§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2, Satz 1, §3 Abs.1, 3, §77 Abs.3 Satz 1, §85 Abs.1 Satz 1<br />

Nr. 3/4, Satz 2, §89, §90, §100 (VV-)HSOG §1 Abs. 1, 2, 3, §3 Abs. 1, 3 HSOG = <strong>Gefahrenabwehr</strong> auch als<br />

Straf-/Verfolgungsbehörde (§152 StPO/§47 OWIG/§52 HSOG), also alles Außerdienstliche der <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />

<strong>Die</strong> Landesväter haben bzw. sagen durch das HSOG aus, das “gesamte“ Straßenverkehrsamt ist eine<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde nach §1 Abs.1 (VV-)HSOG, nur sie splitten das Straßenverkehrsamt durch die<br />

einzelnen Abteilungen auf in eigenständige autarke Behörden innerhalb des Straßenverkehrsamtes ihres<br />

jeweiligen Aufgabenbereiches, also doch als Beispiel §45, §46 StVO, §47 OWIG, §152 StPO, §52 HSOG,<br />

etc.<br />

Abt. 2 = Straf-/Verfolgungsbehörde der örtlichen Sonderordnungsbehörde<br />

Abt. 1, 2+3 = Verwaltungsbehörde der Straf-/Verfolgungsbehörde als die örtliche Sonderordnungsbehörde<br />

Durch das “Autarke“ soll vieles ausgeschlossen werden, welches in einem gewissen Zeitfenster passiert ist, in<br />

den Landkreisen, Städten <strong>und</strong> Gemeinden, auch sind die einzelnen Abt. untereinander nicht weisungsbefugt.<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [11]© Frank A. Vogler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!