Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Ab ca. 1996<br />
Schematisches Schaubild 2<br />
Nach der bis Dato derzeitigen unveränderten Gesetzeslage des §99 HSOG, ist dies der originäre Zustand anhand<br />
der Bestellung <strong>und</strong> eines dazu bestellten HiPo’s, das heißt es werden ca. seit 1996 Bedienstete einer<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde bestellt nach §99 HSOG durch die ortsansässige zuständige Ordnungsbehörde (§99<br />
Abs.3 HSOG), weil man hat damit auch den Aufgabenbereich (VÜ) mit in ihre Zuständigkeit überstellt. Sowie<br />
alles Rechtliche den Ordnungsämtern (OA) übergeben (im OA Ffm, gab es jetzt den “Feldschutz“ <strong>und</strong> die<br />
“VÜ“). Weiterhin keine Beachtung des §3 Abs.3 HSOG, sowie kommt jetzt noch dazu der §54 HSOG, welches<br />
die alleinige rechtliche Gr<strong>und</strong>lage ist, des unmittelbaren Zwanges der Polizeibehörde <strong>und</strong> alles kollidiert mit §1<br />
Abs.2 (VV-)HSOG, dort steht wie es sich verhält mit den hilfsweise auszuführenden polizeilichen Aufgaben<br />
hinsichtlich des §161; §163 Strafprozessordnung (StPO) <strong>und</strong> §53 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG).<br />
Der §163 StPO <strong>und</strong> der §53 OWIG beginnen jeweils mit den Worten “ <strong>Die</strong> Behörden <strong>und</strong> Beamten des<br />
Polizeidienstes haben Straftaten/Ordnungswidrigkeiten zu erforschen…..“ Abgesehen davon hätte man neue<br />
Gr<strong>und</strong>satzbestimmungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen für diesen entstandenen Status Quo schreiben müssen, um nach<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen verschiedentliches ausüben zu dürfen, weil jetzt gibt es HiPo’s von <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden<br />
(§85 HSOG) <strong>und</strong> HiPo’s von Polizeibehörden (§91 HSOG) mit unterschiedlichen Rechtsständen <strong>und</strong> -<br />
stellungen, wurde vermutlich nicht bedacht bei dem ganzen, entspricht aber vollkommen damit dem strikten<br />
Trennen innerhalb des zweigeteilten Polizeisystems in dem B<strong>und</strong>esland Hessen, der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland.<br />
Status Quo des Bediensteten: Angehöriger einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde mit einer ausgestellten Bestellung<br />
einer Ordnungsbehörde Bedienstete einer Verwaltungsbehörde im Verwaltungsdienst einer<br />
Stadt/Gemeinde/Landkreis.<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [9] © Frank A. Vogler