Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Zwei Beispiele einer Gebrauchsweise von Absicherungsgegenständen nach §55 Abs.1-3 HSOG durch §1, §8,<br />
§10, §11, §52 HSOG i.V.m. §43, §45 StVO, als leitende Verkehrsmaßnahme, dem Zwecke der<br />
Verkehrssicherungspflicht des Allgemeinwohles dienlich:<br />
1. Gemäß §10, §11 <strong>und</strong> nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) durch §55 Abs.1, 2<br />
HSOG - eines der bereitgestellten <strong>Die</strong>nstfahrzeuge als Hilfsmittel zum absperren/absichern von Straßen,<br />
Plätzen <strong>und</strong> anderweitigem Gelände in der oben genannten Gemarkung, wenn es die Maßnahme<br />
Situationsbedingt erforderlich macht. Auch sind sie ermächtigt <strong>und</strong> befugt Fahrzeuge unter Verwendung<br />
der Sonder- <strong>und</strong>/oder Wegerechte mit/ohne eingeschaltetes Sondersignal (blaues Blinklicht <strong>und</strong>/oder<br />
Einsatzhorn) zu führen nach §35 <strong>und</strong> §38 Abs. 1+2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).<br />
2. Gemäß §10, §11 <strong>und</strong> nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) durch §55 Abs.1, 2<br />
HSOG - als Technische Sperre nach §55 Abs. 3 HSOG i.V.m. §45 Abs. 1, 3 StVO - Vz. 600 StVO<br />
(Absperrschranke), Vz. 605 StVO (Leitbake), Vz. 610 StVO (Leitkegel), Vz. 615/616 StVO (Fahrbare<br />
Absperrtafel), wenn es Situationsbedingt die Maßnahme erfordert, aufzustellen. Der jeweilige Baulastträger<br />
der Gemarkung bzw. die örtliche Branddirektion der Rettungskräfte (Feuerwehr) <strong>und</strong>/oder der<br />
Bevölkerungsschutz (Technisches Hilfswerk (THW) ist nicht immer vorhanden) stellen die genannten<br />
Verkehr<strong>sein</strong>richtungen nach §43 StVO zur Verfügung, wenn nötig.<br />
Nach Art. 19 GG erfolgt weder eine Einschränkung durch ein Gesetz noch durch einen Gr<strong>und</strong> auf ein Gesetz,<br />
weil der Gr<strong>und</strong> auf ein Gesetz bzw. das Gesetz selbst nicht ausschlaggebend sind, da die Maßnahmen an sich,<br />
welche durch die Vorschriften der einzelnen Paragraphen beschrieben sind, in ihrer Anwendungsart <strong>und</strong><br />
Durchführungsweise, die Einschränkung nicht nur vorrausetzen, sondern auch billigend voll in Kauf nehmen,<br />
welche als das gegebene, mildeste, angemessene, geeignete, bedarfsgerechte, erforderliche, zweckdienliche<br />
Mittel zu <strong>sein</strong> scheint, um damit das Ziel zu erreichen, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder<br />
Ordnung.<br />
<strong>Die</strong>s ist, nach dem hiesigen Rechtssystem, als das der zu vorgebenden Normen, ein Einzelfallgesetz oder auch<br />
Individualgesetz (Rechtsgr<strong>und</strong>lagen, Rechtssätze, Rechtsnorm) (siehe (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.3)), in diesem<br />
Fall sogar ein Ermächtigungs- <strong>und</strong> Befugnisgesetz, aber ausschließlich in Bezug auf einen polizeilichen<br />
Außendienst einer örtlichen <strong>Gefahrenabwehr</strong>abwehrbehörde, die im B<strong>und</strong>esland Hessen der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland ansässig ist, immer im Hinblick/Fokus des §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2, 3 HSOG, der mit §3<br />
Abs.3 HSOG geb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> diese dadurch mit §101 Abs.2 HSOG zusätzlich unzertrennlich verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Hofheim, den 28.02.2023<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [7] © Frank A. Vogler