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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Anhang B.1.2<br />

Aufschrift auf der Rückseite des <strong>Die</strong>nstausweises<br />

Dem/Der namentlichen Ausweisinhaber/in, ist durch kraft Gesetzes (HSOG; StPO; OWIG) die Anwendung des<br />

unmittelbaren Zwanges (§52 HSOG) durch die Maßgabe des §63 <strong>und</strong> nach Maßgabe des §99 HSOG, vollends<br />

zuerkannt, sowie gleichermaßen zugesprochen, als genannte Paragraphen der Gesetzestexte:<br />

§1 Abs.1, 2; §3 Abs.1, 3; §52 Abs.1; §63; §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3; §100; §101 Abs.2 HSOG;<br />

§152 StPO (§152 GVG); §158 StPO (§163 StPO); §47 OWIG<br />

§54 Abs.2 HSOG (Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen) bleibt hiervon unberührt.<br />

Rechtsquellennachweis (Anhang B.1.3)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bestätigung der Behörde<br />

Hiermit bestätigt die Behörde, dass der/die namentliche(r) Vertreter(in) (Bedienstete<br />

(Angestellte(r)/Beamter/Beamtin)) der genannten Behörde (siehe <strong>Die</strong>nstausweis), alle erforderlichen Lernziele<br />

im Seminar, über “<strong>Gefahrenabwehr</strong>maßnahmen auch als polizeiliche Zwangsmaßnahmen mit <strong>und</strong> ohne<br />

Zwangsmittel nach HSOG“, erfolgreich erreicht wurden. Im Einzelnen wurden folgende Themenschwerpunkte<br />

in 2 Tagen (16 St<strong>und</strong>en a‘45 Minuten) behandelt:<br />

Gestattung, Ermächtigung <strong>und</strong> Befugnisse nach HSOG, StPO, OWIG, sowie der Bestellung (<strong>Teil</strong> I, II; Anhang<br />

A. (5. Abschnitt)) durch die ausstellende Behörde, im Einzelnen sind Das:<br />

Zulässigkeit des Verwaltungszwanges nach §47 HSOG als Zwangsmaßnahme, sowohl als auch als<br />

Zwangsmittel; Androhung von Zwangsmittel nach §48 HSOG; Unmittelbarer Zwang nach §52 HSOG<br />

HSOG: §1 Abs.1, 2; §3 Abs.1,3; §31; §40, §52 Abs.1; §53-§63; §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3<br />

HSOG<br />

StPO: §152 (§152 GVG); §158; §161; (§163); §163b; §164 StPO; §47 OWIG<br />

Einschränkung von zugesicherten Gr<strong>und</strong>rechten durch Zwangsmaßnahmen (§47 HSOG) <strong>und</strong> Zwangsmittel (§48<br />

HSOG), sowie Maßnahmen die auf direkten /indirekten Zwang ausgerichtet sind<br />

§4; §5; §10 HSOG; (Art. 6 Landesverfassung (Hessen); Art. 11 Abs. 1 Gr<strong>und</strong>gesetz (GG))<br />

Deeskalierende Maßnahmen (Eskalationsstufen)<br />

Mit dem erfolgreichen Erreichen der vorgegebenen Lernziele, wird hiermit die uneingeschränkte Freigabe erteilt<br />

den Unmittelbaren Zwang (§52 HSOG) an sich; sowie den Verwaltungszwang (§47 Abs.1, 2, 4; §58 Abs. 1 Satz<br />

2 HSOG) zusammen mit dem Unmittelbaren Zwang (§52 HSOG) als Zwangsmittel; anzuwenden.<br />

Des Weiteren, muss der/die Bedienstete, alle 2 Jahre erneut ein Wiederholungsseminar dieser Art besucht haben,<br />

damit die Freigabe nicht erlischt <strong>und</strong>/oder auf andere Art <strong>und</strong> Weise wieder entzogen werden sollte.<br />

Autorisiert durch die Behördenleitung; die Sachgebietsleitung des jeweils polizeilichen Außendienstes; der<br />

Seminarleitung, durch ein kurzes abschließendes Gespräch der genannten.<br />

(Kreisfreie) Gemarkung, den 29.11.2022<br />

Unterschriften jeweils<br />

------------x-X-x-------------<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [3] © Frank A. Vogler

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