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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Anhang B.1.1<br />

Ermächtigung in Form von einer/eines<br />

Rechtlichen Gr<strong>und</strong>lage/ Rechtsnorm/ Rechtssatzes<br />

Als gesetzliche Gestattung (Anhang B.1) zur Befugnis der Anwendung des Unmittelbaren Zwanges (§52<br />

HSOG) nach §63 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG)<br />

Gr<strong>und</strong>lage<br />

Hiermit sind Sie, kraft Gesetzes (namentlich: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung,<br />

kurz: HSOG; Strafprozessordnung, kurz: StPO; Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kurz: OWIG) ermächtigt<br />

<strong>und</strong> befugt unmittelbaren Zwang (§52 HSOG) <strong>und</strong> ihre Hilfsmittel (§55 HSOG), gemäß der gesetzlichen<br />

Rechtsstellung (Verfolgungsbehörde (§47 OWIG)) der genannten Behörde, in der Funktion als<br />

Hilfspolizeibeamter/innen (§99, §100, §101 Abs.2 HSOG), der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ordnung gewährleisten zu können, in der (kreisfreien) Gemarkung, um in Erfüllung der gesetzlichen<br />

zugewiesenen Aufgabenstellung (§1, §2, §3 HSOG), bei/während/mit der Wahrnehmung der betrauten<br />

Tätigkeiten; Straftaten (§152 StPO) <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten (§47 OWIG) zu erforschen <strong>und</strong> zu verfolgen,<br />

sowie aus dem Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht (kurz: POR) übernommene Tätigkeiten; Dem Entsprechend wird<br />

Ihnen/Ihr gestattet, durch die genannte Gesetzeskraft (HSOG; StPO; OWIG), ausschließlich die Anwendung des<br />

unmittelbaren Zwanges (§52 HSOG) <strong>und</strong> ihre Hilfsmittel (§55 HSOG), nur in Verbindung mit der Zulässigkeit<br />

des Verwaltungszwanges (§1 Abs.1, 2, §3 Abs.1, 3, §47 Abs.1, 2 <strong>und</strong> 4 HSOG) im Bedarfsfall erlaubnisweise<br />

anzuwenden/einzusetzen; §54 Abs.2 HSOG (Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen) bleibt hiervon unberührt, als genannte<br />

Paragraphen des jeweiligen Gesetzestextes: (Putativ-)Notwehr (§32 Strafgesetzbuch (StGB); §15 OWIG; §227<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)); rechtfertigender Notstand (§34 StGB; §16 OWIG: §228 (§904) BGB).<br />

(Gr<strong>und</strong>satzbestimmungen (Anhang B.1.3))<br />

Für die <strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)Polizei als originäre <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden<br />

(Verwaltungs-/Ordnungs-/(Straf-/)Verfolgungsbehörden)<br />

(§152 StPO (§152 GVG), §158 StPO (§163 StPO), §1 Abs. 1, 2, 3, 6, §2, §3 Abs.1, 3, §4, §5, §10, §77, §85, §89, §90, §100,<br />

§101 HSOG, §35, §36 Abs.1 Nr.1, §37, §47, §56, §57 Abs.1, §58 OWIG)<br />

Als der/die namentliche(r) Vertreter(in) (Bedienstete (Angestellte(r)/Beamter/Beamtin)) der genannten Behörde<br />

Um Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten zu erforschen <strong>und</strong> zu verfolgen<br />

ausschließlich nur in Verbindung mit der<br />

Zulässigkeit des Verwaltungszwanges als rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

§1 Abs.1, 2, §3 Abs.1, 3, §47 Abs.1, 2, (4) HSOG<br />

(§47 Abs. 4 HSOG:<br />

(4) Abs. 1 <strong>und</strong> 2 gelten auch in den Fällen des § 52 Abs. 1, in denen unmittelbarer Zwang nicht von Polizeibehörden<br />

angewendet wird.)<br />

Nach §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG i.V.m. §10 HSOG-DVO<br />

(Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>und</strong> des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes<br />

(HSOG-DVO))<br />

Nachweis nach §10 HSOG-DVO (Anhang B.)<br />

Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [2] © Frank A. Vogler

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