Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Anhang B.1.1<br />
Ermächtigung in Form von einer/eines<br />
Rechtlichen Gr<strong>und</strong>lage/ Rechtsnorm/ Rechtssatzes<br />
Als gesetzliche Gestattung (Anhang B.1) zur Befugnis der Anwendung des Unmittelbaren Zwanges (§52<br />
HSOG) nach §63 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG)<br />
Gr<strong>und</strong>lage<br />
Hiermit sind Sie, kraft Gesetzes (namentlich: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung,<br />
kurz: HSOG; Strafprozessordnung, kurz: StPO; Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kurz: OWIG) ermächtigt<br />
<strong>und</strong> befugt unmittelbaren Zwang (§52 HSOG) <strong>und</strong> ihre Hilfsmittel (§55 HSOG), gemäß der gesetzlichen<br />
Rechtsstellung (Verfolgungsbehörde (§47 OWIG)) der genannten Behörde, in der Funktion als<br />
Hilfspolizeibeamter/innen (§99, §100, §101 Abs.2 HSOG), der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung gewährleisten zu können, in der (kreisfreien) Gemarkung, um in Erfüllung der gesetzlichen<br />
zugewiesenen Aufgabenstellung (§1, §2, §3 HSOG), bei/während/mit der Wahrnehmung der betrauten<br />
Tätigkeiten; Straftaten (§152 StPO) <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten (§47 OWIG) zu erforschen <strong>und</strong> zu verfolgen,<br />
sowie aus dem Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht (kurz: POR) übernommene Tätigkeiten; Dem Entsprechend wird<br />
Ihnen/Ihr gestattet, durch die genannte Gesetzeskraft (HSOG; StPO; OWIG), ausschließlich die Anwendung des<br />
unmittelbaren Zwanges (§52 HSOG) <strong>und</strong> ihre Hilfsmittel (§55 HSOG), nur in Verbindung mit der Zulässigkeit<br />
des Verwaltungszwanges (§1 Abs.1, 2, §3 Abs.1, 3, §47 Abs.1, 2 <strong>und</strong> 4 HSOG) im Bedarfsfall erlaubnisweise<br />
anzuwenden/einzusetzen; §54 Abs.2 HSOG (Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen) bleibt hiervon unberührt, als genannte<br />
Paragraphen des jeweiligen Gesetzestextes: (Putativ-)Notwehr (§32 Strafgesetzbuch (StGB); §15 OWIG; §227<br />
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)); rechtfertigender Notstand (§34 StGB; §16 OWIG: §228 (§904) BGB).<br />
(Gr<strong>und</strong>satzbestimmungen (Anhang B.1.3))<br />
Für die <strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)Polizei als originäre <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden<br />
(Verwaltungs-/Ordnungs-/(Straf-/)Verfolgungsbehörden)<br />
(§152 StPO (§152 GVG), §158 StPO (§163 StPO), §1 Abs. 1, 2, 3, 6, §2, §3 Abs.1, 3, §4, §5, §10, §77, §85, §89, §90, §100,<br />
§101 HSOG, §35, §36 Abs.1 Nr.1, §37, §47, §56, §57 Abs.1, §58 OWIG)<br />
Als der/die namentliche(r) Vertreter(in) (Bedienstete (Angestellte(r)/Beamter/Beamtin)) der genannten Behörde<br />
Um Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten zu erforschen <strong>und</strong> zu verfolgen<br />
ausschließlich nur in Verbindung mit der<br />
Zulässigkeit des Verwaltungszwanges als rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
§1 Abs.1, 2, §3 Abs.1, 3, §47 Abs.1, 2, (4) HSOG<br />
(§47 Abs. 4 HSOG:<br />
(4) Abs. 1 <strong>und</strong> 2 gelten auch in den Fällen des § 52 Abs. 1, in denen unmittelbarer Zwang nicht von Polizeibehörden<br />
angewendet wird.)<br />
Nach §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG i.V.m. §10 HSOG-DVO<br />
(Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>und</strong> des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes<br />
(HSOG-DVO))<br />
Nachweis nach §10 HSOG-DVO (Anhang B.)<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [2] © Frank A. Vogler