Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Anhang B.1<br />
Einzelfallgesetz in Form einer<br />
Ermächtigung zur Befugnis<br />
Als Gesetzliche Gestattung<br />
(siehe <strong>Teil</strong> “A“ Inhaltsverzeichnis: Abschnitt “Rechtsgr<strong>und</strong>lagen“ “I-III“)<br />
Über die<br />
Zulässigkeit <strong>und</strong> Geltungsbereiche<br />
der Ermächtigung <strong>und</strong> Befugnis<br />
von §52 nach §63 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />
§1<br />
Zulässiger örtlicher Geltungsbereich<br />
Der zulässige Geltungsbereich gilt nur in Hessen, welches ein B<strong>und</strong>esland, der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland ist, gemäß der ersten Fassung, des Gr<strong>und</strong>gesetzes (GG) von 1949.<br />
§2<br />
Sachliche örtliche Zulässigkeit <strong>und</strong> Geltung<br />
<strong>Die</strong>se Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage (Anhang B.1.1) gilt nach B<strong>und</strong>es-/Landesrecht <strong>und</strong> auf Kommunalebene;<br />
nur für die Erforschung <strong>und</strong> Verfolgung von Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten, ausschließlich nur in<br />
Verbindung mit der Zulässigkeit des Verwaltungszwangs nach §47 HSOG, der wiederum einen<br />
Verwaltungsakt des Hessischen Verwaltungsverfahrengesetzes nach §35 voraussetzt, durch §1 HSOG;<br />
einer örtlich, ansässigen <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde (Ordnungsbehörden, Verwaltungsbehörden) nach §1<br />
Abs.1, §2, §3 Abs.1, 3, §77 Abs.3 Satz 1, §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4 Satz 2, §89, §90, §100, §101 Abs.2<br />
HSOG; §4 Abs.2 Hessische Gemeindeordnung (HGO), §4 Abs.2 Hessische Landkreisordnung (HKO);<br />
§152, §158, §161, §163 Strafprozessordnung (StPO), §152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); §35, §36<br />
Abs.1 Nr.1, §37, §47, §56, §57 Abs.1, §58 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG).<br />
§3<br />
Zulässigkeit <strong>und</strong> Geltung<br />
<strong>Die</strong>se Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage (Anhang B.1.1; B.1.2) gilt nur für; den/die namentliche(n) Vertreter(in)<br />
(Bedienstete (Angestellte(r)/Beamter/Beamtin)) der genannten Behörde in der (kreisfreien) Gemarkung<br />
(§100 HSOG); deren Inhaber/in, im Besitz einer Bestellung (<strong>Teil</strong> I) zum Hilfspolizeibeamter/in nach<br />
§99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG ist.<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
In Kraft getreten durch das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG), in der derzeit<br />
aktuell geltenden Fassung vom 14.01.2005, mit der daraus zitierten Vorschrift (Namentlich: Inkrafttreten,<br />
Außerkrafttreten) als §115 HSOG. In Kraftsetzung ist am 06.01.2023 erfolgt, durch kraft Gesetzes (namentlich:<br />
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG)).<br />
Rechtsquellennachweis (Anhang B.1.3)<br />
Einzelfallgesetz - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - B.1-B.1.5 [1] © Frank A. Vogler