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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

verrichten zu können, werden in der wahrnehmenden Öffentlichkeit, immer in einem strengeren<br />

Aspekt eines Maßstabes der Legalität des Allgemeinwohles gemessen, als die Kollegen: innen der<br />

polizeibehördlichen Hilfspolizei, <strong>und</strong> das obwohl die <strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)polizei sich<br />

in vielfacher Hinsicht als Bedarfs erforderlicher weise Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei etc.<br />

erwiesen/bewiesen hat. So denn ist jetzt mit der Aufschrift auf der Rückseite des <strong>Die</strong>nstausweises<br />

(Anhang B.1.2) immer die Möglichkeit, dieser wahrnehmenden Öffentlichkeit es zu zeigen, dass<br />

man es darf, um damit einem professionellen Auftreten <strong>und</strong> Erscheinen nachzukommen, gegeben.<br />

Sollte wider Erwarten solch ein entgegen kommen des Bediensteten nicht ausreichen gegenüber<br />

Dritten, ist diesem (sprich dem Drittem) folgendes zum Lesen auszuhändigen (Anhang B.1; <strong>Teil</strong> I-<br />

III), während sich der Bedienstete weiter um die begangene Ordnungswidrigkeit kümmert mit<br />

möglichen daraus resultierenden, anstehenden Rechtsfolgen gegenüber dem Allgemeinwohl.<br />

Benötigte Dokumente für einen polizeilichen Außendienst einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde:<br />

(Begründung der gesetzlichen Da<strong>sein</strong>sberechtigung eines legitimen Außendienstes)<br />

Der Einzelfall ist die <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde an sich, weil der §2 Satz 2 HSOG, macht es zu<br />

einem Einzelfall… Aufgabenstellung: §1; §2; §3 HSOG durch §3 Abs.3 HSOG ist sie ja<br />

verpflichtet Ordnungswidrigkeiten <strong>und</strong> Straftaten zu verfolgen <strong>und</strong> zu erforschen, bestätigt durch<br />

§77 HSOG (Ordnungswidrigkeiten) als Auftragsangelegenheit, aber im §2 Satz 2 HSOG steht <br />

<strong>Die</strong> sonstigen Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> sind allgemeine Verwaltungsaufgaben. Das<br />

impliziert, dass es einen, mit polizeilichen <strong>und</strong> gefahrenabwehrenden Aufgaben, betrauten<br />

Außendienst geben muss. Da dieser Außendienst, aber keine Bedienstete einer Polizeibehörde<br />

(§91 HSOG) <strong>sein</strong> müssen, sondern eben auch bestellte Bedienstete gemäß §99 HSOG <strong>sein</strong> dürfen<br />

nach dem HSOG, braucht es eben ein Einzelfallgesetz als gesetzliche Gestattung (Legimitation),<br />

weil man eben nur auf das HSOG, explizit den §99 im HSOG zurückgreifen kann, um der<br />

Erfüllung der Aufgaben (§3 Abs.1 HSOG Verweis auf §1 HSOG) auch gerecht zu werden, in<br />

Bezug auf die polizeilichen, sowie gefahrenabwehrenden Maßnahmen vor Ort des Außendienstes.<br />

Anhang B.1 – Einzelfallgesetz:<br />

(inbegriffen Anhang B.1.1-B.1.3 Gr<strong>und</strong>satzbestimmungen; <strong>Eingriffsrecht</strong>e)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzlichegestattungrechtliche-gr<strong>und</strong>lage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

<strong>Teil</strong> I, II (Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lagen als Befugnis zur Bestellung als HiPo; §99 Abs. 4 Nr.3<br />

HSOG):<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66169414/teil-i-gesetzliche-rechtsgr<strong>und</strong>lage-zurbefugnis-als-bestellung<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66426935/teil-ii-gesetzliche-rechtsgr<strong>und</strong>lage-umzwangsmittel-48-zur-anwendung-zu-bringen<br />

<strong>Teil</strong> III (Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage der Eingriffsbefugnisse…):<br />

(inbegriffen die zu bewertenden Einzelmaßnahmen nach StPO, OWIG, in Punkt: 1.3)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66402777/teil-iii-gesetzliche-rechtsgr<strong>und</strong>lage-dereingriffsbefugnisse-als-massnahmenkatalog<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage zur Verkehrsregelung (§99 Abs. 4 Nr.3 HSOG):<br />

(inbegriffen der zu bewertende Einzelfall für das <strong>Eingriffsrecht</strong> in Punkt: 1.3, 3.1)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67511492/ausbildungs-<strong>und</strong>-rechtsgr<strong>und</strong>lage-zurverkehrsregelung<br />

Bestellung gemäß §99 HSOG (§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4 HSOG)<br />

Muss sich die jeweilige <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde erstellen lassen für ihre Bedienstete, nach der<br />

legitimen Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe:<br />

§1 Abs.1, 2, 3, 6; §2; §3 Abs.1, 3; §52; §63; §77 Abs.3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4;<br />

§89; (§90;)§99 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2, 3; §100; §101 Abs.2 HSOG<br />

© Frank A. Vogler

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