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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

A9/EG 9 2 Jahre; eventuell 3 Jahre Beamter/Beamtin auf Probe mit Aufstieg A10/EG9,<br />

Praxis sammeln in der Baustellenüberwachung<br />

A10/EG 9 3 Jahre; Vorbereitung auf Gefahrgutüberwachungstätigkeiten mit anschließender<br />

Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten nach ADR<br />

A11/EG 10 4 Jahre; Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten nach ADR, nach bestandener<br />

Prüfung, soll ausreichend Praxis gesammelt werden, durch Kontrollen im ADR-Bereich<br />

A12/EG11 Ende ausgebildet für die untere<br />

Wasserschutzbehörde/Ordnungsamt/Straßenverkehrsamt<br />

Wenn sich die Möglichkeit bietet, sollte jeweils ein ½ Jahr Hospitationen/Abordnung bei der<br />

unteren Wasserschutzbehörde <strong>und</strong>/oder dem Ordnungsamt absolviert werden innerhalb des<br />

Qualifizierungszeitraumes, um weitere Erfahrung zu sammeln aus spezialisierten<br />

Fachbereichen/Rechtsgebieten<br />

Schön, wäre, wenn ein Straßenverkehrsamt, ein Ordnungsamt <strong>und</strong> eine untere<br />

Wasserschutzbehörde, dieses zusammen, in Zusammenarbeit, auf die Beine stellen würde!!!!<br />

Der Bürger, dieser großen Stadt, könnte mit stolz auf diese besondere Polizei(en) in ihrer<br />

Stadt <strong>sein</strong> <strong>und</strong> hätte vielleicht sogar noch ein PP mit ihm Boot, um vielleicht auch in dieser<br />

großen Stadt die erste Hilfspolizei-Akademie zu gründen.<br />

Schlusswort<br />

“Als junger Mensch, würde mich so etwas schon reizen, wenn die Möglichkeiten gegeben<br />

wären für so eine Laufbahn“……..<br />

….der Verfasser hat eine (Sonder-)Laufbahn <strong>und</strong> Ausbildung genießen <strong>und</strong> absolvieren<br />

dürfen, die es in dieser Form nicht mehr gibt, weil die meisten Menschen (“Polizisten der<br />

alten Schule“), die es ihm ermöglichten entweder verstorben oder in Pension/Rente sind,<br />

dafür bieten sich andere Möglichkeiten einer ähnlichen Laufbahn durch den Verfasser…..<br />

…..der Verfasser (mittlerweile im 22. <strong>Die</strong>nstjahr) <strong>und</strong> diese Ausbilderin für VR, sowie noch<br />

ein paar Andere (der Verfasser weiß, welche es sind) haben derzeit das alleinige Recht, den<br />

Anspruch zu erheben, den Menschen etwas zu vermitteln bzw. auszubilden hinsichtlich dieser<br />

Behörde (SVA) bezugnehmend auf VR <strong>und</strong> der Tätigkeit als (Verkehrs-)Polizist…..<br />

Hofheim, den 20.02.2023<br />

© Frank A. Vogler

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