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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Beispiel für Sonderlaufbahnen<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong> - (Verkehrsregelung/Baustellenüberwachung/Gefahrgut);<br />

Polizeiliche <strong>Gefahrenabwehr</strong> - (Verkehrsüberwachung/Verkehrserziehung/Geschwindigkeitskontrollen)<br />

der <strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)Polizei bei einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde<br />

nach §99 Abs. 4, Nr. 3 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

(HSOG) i.V.m. §10 HSOG-DVO;<br />

Einstieg<br />

(§1 Abs.2 VV-HSOGPflichtmodulVerkehrsüberwachung = Rechtsgr<strong>und</strong>lage fehlt noch)<br />

TVÖD EG 6 1 Jahr Aus-/Weiterbildung als Verkehrsüberwacher(VÜ)<br />

TVÖD EG 7 nach 1 Jahr weitere Qualifizierung zum VÜ/Verkehrsregler ((VR) auf Probe)<br />

TVÖD EG 8 1 Jahr als VÜ/VR, interne Prüfung zum Verkehrsregler (Note 1-2)<br />

Nach 3 Jahren (EG 6 – 8)<br />

besteht die Möglichkeit, für eine weitere Qualifizierung (Baustellenüberwachung) oder<br />

der/die Bedienstete verbleibt in der EG 8<br />

Voraussetzung für weiteren Verlauf der Qualifizierung<br />

Weitere interne Ausbildung nach Anhang A (Abschnitt 1-5)<br />

(Tauglichkeit: 6(5) Jahre Außendienst; 8-10 Std. Tagdienst (Mo-Fr, 7-18 Uhr); VÜ/VR = Note 1-2)<br />

Insgesamt 6 Jahre (EG 6-8 + 3 Jahre, es kann auch verkürzt werden um 1 Jahr) im<br />

ununterbrochenen Außendienst: es muss eine volle Tauglichkeit (es könnten bis zu 10<br />

St<strong>und</strong>en <strong>Die</strong>nste anfallen, sowie die Abnahmeprüfung muss, mit mindestens Note 2 bestanden<br />

worden <strong>sein</strong>, siehe “Einstieg“) gegeben <strong>sein</strong> <strong>und</strong> im weiteren Verlauf könnte die Verbeamtung<br />

anstehen, auch ist es möglich erst ein/e interne/s Praktikum/Hospitation zu absolvieren, dies<br />

wird aber nicht auf die geforderten 6 (5) Jahre Außendienst angerechnet, sondern dient<br />

lediglich nur als Weiterbildungsmaßnahme innerhalb der Behörde(n), im weiteren Verlauf der<br />

Sonderlaufbahn wird die Möglichkeit dargeboten im Ordnungsamt <strong>und</strong>/oder der unteren<br />

Wasserschutzbehörde für weitere Praktika/Hospitationen.<br />

Ist die Tauglichkeit gegeben <strong>und</strong> der/die Bedienstete ist, gewillt <strong>und</strong> sich auch darüber<br />

bewusst, dass erst eine stufengleiche Höhergruppierung in die A9/EG9 erfolgt, wenn diese(r)<br />

die im Anhang “A“ aufgezeigten Abschnitte (1-3) mit erfolgreichem Prüfungsergebnis (Note<br />

1-2) abgeschlossen hat. Des Weiteren, wird entweder im Anschluss oder mittendrin eine<br />

Seminarveranstaltung zu besuchen zu <strong>sein</strong> (Anhang “A“, Abschnitt 5). Abgesehen davon,<br />

kann auch erwogen werden, in die Sonderlaufbahn (Verkehrserziehung,<br />

Geschwindigkeitskontrollen, Verkehrsüberwachung) zu wechseln, sofern es dort freie Stellen<br />

gibt, aber auch dann ist die Seminarveranstaltung (Anhang “A“, Abschnitt 5) zu besuchen zu<br />

<strong>sein</strong>, sowie dem dort vorherrschenden erstellten Ausbildungsplan ist zu durchlaufen.<br />

© Frank A. Vogler

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