Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Polizeibehörden in den Polizeiverordnungen dürften verschiedentliche Laufbahnen für die<br />
Hilfspolizei definiert <strong>und</strong> festgeschrieben <strong>sein</strong>, sowie die auch dafür benötigten Rechtlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen als Hilfspolizei über ihr <strong>Eingriffsrecht</strong>….<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden gibt es die Sonderlaufbahn “Feldschutz“ der Stadtpolizei mit all<br />
ihrem umfassenden Rechtsspektrum, weitere Sonderlaufbahnen hinsichtlich z.B. einer<br />
Verkehrspolizei absolute Fehlanzeige genauso wie überhaupt irgend eine Rechtsgr<strong>und</strong>lage für<br />
ihr <strong>Eingriffsrecht</strong> im Straßenverkehrsrecht oder anderen Rechtsgebieten….nun dahin gehend<br />
wurde Abhilfe geschaffen, weil….<br />
1. Einzelfallgesetz (Anhang B.1(B.1.1-B.1.3) geschaffen, mit benötigten Rechtsquellennachweis<br />
<strong>und</strong> Nachweis über die Rechtsquellen, sowie ein benötigter zu bewertender Einzelfall (siehe<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage zur VerkehrsregelungPunkt 1.3; 3.1<br />
Rechtliches zu….) <strong>und</strong> eine jeweils benötigte zu bewertende Eingriffsmaßnahme nach StPO,<br />
OWIG (siehe <strong>Teil</strong> III Punkt 1.3 <strong>Eingriffsrecht</strong>)<br />
2. Eine Laufbahn( weitere mögliche siehe Zeichnung): Ausbildungs- <strong>und</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur<br />
Verkehrsregelung<br />
3. Rechtsgr<strong>und</strong>lage als Befugnis zur Bestellung geschaffen (<strong>Teil</strong> I-II)<br />
Der Autor (steht oben <strong>und</strong> unten in jedem Dokument <strong>und</strong>/oder sind dort Drachen abgebildet)<br />
ist seit 01.07.2000 Angehöriger eines Verwaltungsorganes des öffentlichen Rechtes <strong>und</strong><br />
Mitglied im örtlichen Personalrat (öPR) seit 2004 (Siehe Anhang B.), Bescheinigungen<br />
hinsichtlich des öPR sind nicht im genannten Anhang hinterlegt.<br />
Skizze zu den 3 Punkten (eine Bestellung gemäß §99 HSOG für die<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden, muss noch geschrieben werden, sowie verschiedentliche<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen als Laufbahnen für verschiedentliche Außendiensttätigkeiten immer im<br />
Hinblick auf §3 Abs.3, <strong>und</strong> §101 Abs.2 HSOG):<br />
Kommentar: Um sich noch anders auszudrücken, die Bediensteten einer <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde,<br />
die mit Sonderbefugnissen <strong>und</strong> –Ermächtigungen ausgestattet sind, um damit ihren Außendienst<br />
© Frank A. Vogler