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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Bewertung des Einzelfalles, als reine Kontrollmaßnahme, sowie ggf. erforderlicher<br />

Verkehrsleitmaßnahme nach §45 StVO (Anordnung für Haltverbotsbereiche <strong>und</strong><br />

erforderlicher Verkehr<strong>sein</strong>richtungen <strong>und</strong> –Zeichen (§43, §45 StVO), zur Durchführung von<br />

Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Raum):<br />

Rechtsgebiete:<br />

Allg. <strong>und</strong> Besonderes Verwaltungsrecht; Hess. <strong>Eingriffsrecht</strong> (HSOG); Strafprozessrecht<br />

(StPO); Strafrecht (StGB/OWIG); Straßenverkehrsrecht (StVG/StVO); EU-Recht (DSGVO);<br />

Gefahrgutrecht (ADR); Umweltrecht; Verfassungsrecht (GG; Verfassung des Landes Hessen)<br />

Eingriffsbefugnisse, durch §3 Abs.3 HSOG, nach Paragraphen, des zu bewertenden Einzelfalles<br />

durch StVG (StVO); Gefahrgutrecht (ADR); Umweltrecht, nach HSOG; StPO; OWIG als reine<br />

Kontrollmaßnahme, sowie ggf. erforderlicher Verkehrsleitmaßnahme:<br />

§1 - §11, §31, §40, §47, §48, §77 HSOG; §152 StPO; §47 OWIG i.V.m. §24, §26a StVG; §1, §22,<br />

§23, §35, §36, §38, §43, §44, §45 Abs.1, 3 StVO; §35h, §53a StVZO<br />

Maßgabe einer Anwendungsweise, nach §1 Abs.1, 2 HSOG, des zu bewertenden Einzelfalles<br />

durch StVG (StVO); Gefahrgutrecht (ADR); Umweltrecht, nach HSOG; StPO; OWIG als reine<br />

Kontrollmaßnahme, sowie ggf. erforderlicher Verkehrsleitmaßnahme:<br />

Anzulaufende/Angelaufene Maßnahme:<br />

§1 Abs.1, 2, §2, §3 Abs.1, 3 HSOG (= Kontrollmaßnahme im Gefahrgutrecht (ADR; §36 Abs. 5,<br />

§43, §45 StVO); (§8, §11, §47, §48, §52, §55, §77 HSOG; §1, §22, §23, §35, §36, §38, §43 §44,<br />

§45 StVO; §35h, §53a StVZO); §152 StPO, §47 OWIG<br />

Hier liegt das berechtigte Interesse <strong>und</strong> der Rechtfertigungsgr<strong>und</strong> einer Kontrollmaßnahme im<br />

öffentlichen Raum, sowie auch auf privatem Gr<strong>und</strong> als Betriebskontrollen, ganz klar darin, dass<br />

das Gefahrgut, welches Befördert wird in denen ihrer vorgegebener Beförderungsgegenstände,<br />

entsprechender Vorschriften aus dem weltweit agierendem ADR, auch eingehalten wurde<br />

dahingehend, sowie die dazu gebrauchten Verkehrsmittel dem jeweils aktuellen (Verkehrs-<br />

)Sicherheitsstandard des jeweiligen Rechtsgebiet (Straßenverkehrsrecht; -Gesetz; -ordnung; -<br />

Zulassungsordnung; Umweltrecht; ADR; etc.) entspricht.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lagen<br />

2.1 Begrifflichkeiten<br />

2.1.1 Eingriffsbefugnisse in Hessen<br />

Als "Eingriffsbefugnisse" werden Befugnisse der Ordnungshüter bezeichnet, in bestimmten<br />

Situationen eingreifen zu dürfen, sofern eine diesbezügliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage vorhanden<br />

ist. <strong>Die</strong> Eingriffsbefugnisse von Polizei <strong>und</strong> Ordnungsbehörden werden gemäß dem<br />

Polizeirecht der Länder definiert Hessen = HSOG (§1-§11, §31, §40, §47, §48, §77<br />

HSOG; §47 OWIG; §152 StPO).<br />

Von den Eingriffsbefugnissen kann beispielsweise Gebrauch gemacht werden, wenn eine<br />

Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gegeben zu <strong>sein</strong> scheint oder zum<br />

Zwecke einer Kontrolle entsprechender Auflagen durch eine verfügte Anordnung, sowie<br />

dadurch auch tangierende Rechtsgebiete Auflagenkontrolle eines eingerichteten<br />

Baustellenbereiches nach §45 StVO <strong>und</strong> der zugehörigen Sondernutzungserlaubnis;<br />

Nutzfahrzeugkontrollen im Gefahrgutrecht (ADR); allg. Ordnungsrecht z.B.: durch<br />

ermächtigte <strong>und</strong> befugte Hilfspolizeibeamte/-Beamtinnen nach §99 HSOG.<br />

© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§45 StVO) [15] © Frank Vogler

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