Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
Qualifikation:<br />
Ausgebildete Hilfspolizeibeamte: innen, mit mehr als ausreichender Erfahrung <strong>und</strong> Kenntnisse<br />
(vgl. 6 Jahre im Außendienst) im HSOG; StPO; OWIG; StVG; StVO; ADR; Umweltrecht<br />
nachweisbar mit entsprechender Lehrgangs-/Seminarbescheinigungen, sowie entsprechender<br />
Bestellung nach §99 HSOG mit den geforderten Ermächtigungen/Befugnissen, den durch<br />
verschiedentlicher entsprechenden Rechtsgebiete, selbstredend auch in der Stellenbeschreibung<br />
stehend.<br />
Der Qualifikation entsprechender Nachweis, kann/können also ein ausgebildete/r<br />
Hilfspolizeibeamte: innen nicht zur Baustellenüberwachung nach §45 StVO herangezogen werden,<br />
wenn als Beispiel der Nachweis des Wissenstandes über ADR <strong>und</strong>/oder Umweltrecht, etc. nicht<br />
erfolgt ist, weil dann kein ausreichender Wissenstand vorhanden ist, um der eigenen<br />
Sorgfaltspflicht, sowie der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht Rechnung getragen werden<br />
kann, damit ist die <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde der jeweiligen Hilfspolizeibeamte: innen ganz klar in<br />
der Pflicht diese Defizite zu beseitigen mit entsprechenden Lehrgänge/Seminaren, damit nicht nur<br />
der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht vollste Rechnung getragen wird, sondern auch dem<br />
Gefahrgutrecht (ADR) <strong>und</strong> <strong>sein</strong>er Forderung nach qualifiziertem Personal, welche Kontrollen in<br />
diesem Aufgabenbereich ausführt, dem entlehnend spricht der Tenor der RSA95/21 (Richtlinien<br />
für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) auch von solch<br />
kontrollierendem Personen.<br />
Ersteller der Gefährdungsbeurteilung des zu bewertenden Einzelfalles nach §45 StVO<br />
(Anordnung für Arbeiten im öffentlichen Raum):<br />
Legitimation:<br />
Betriebsangestellter Frank A. Vogler, als Mitglied eines örtlichen Personalrates<br />
erworbenes statthaftes Rechtswissen: 03.2004-31.03.2023, sowie die <strong>Teil</strong>nahme an<br />
verschiedentlicher Seminare <strong>und</strong> Lehrgänge, dieser kann auch als Sachverständiger/Gutachter zu<br />
Gericht geladen werden (§72, §73 StPO)<br />
Gefährdungsbeurteilung:<br />
Aus dem Gefahrgutrecht (ADR):<br />
Gefahrklasse 2, 3:<br />
vor Ort aufgestellte mobile Tankstellen oder anderer erlaubter Behältnisse zur Lagerung, für<br />
die Baustellenfahrzeuge zu betanken <strong>und</strong> auch anderer Betriebsstoffe um deren Funktionalität<br />
aufrecht zu erhalten<br />
UN-Nummer:<br />
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1202 (<strong>Die</strong>sel)<br />
1203 (Benzin)<br />
1965 (Propangas)<br />
1971 (Erdgas)<br />
Als Beispiel dient hier auch mal Mineralöl als Mittel der Kontamination:<br />
1 Tropfen Öl kann ca. 600-1000 Liter Trinkwasser verunreinigen<br />
1 Liter Öl kann ca. 1.000.000 Liter Trinkwasser verseuchen<br />
Jeder sollte wissen wie kostbar Trinkwasser ist <strong>und</strong> jeder sollte wissen das alle<br />
Lebewesen dieser Welt es zum überleben brauchen!!!<br />
Gefahrklasse 9A:<br />
Stromerzeugende Mittel (Akkumulatoren <strong>und</strong>/oder Batterien) für die Leuchtmittel<br />
(Absperrschranke (Vz.600 StVO); Leitbake (Vz. 605 StVO); Leitkegel (Vz.610 StVO);<br />
fahrbare Absperrtafel (Vz. 615/616 StVO)):<br />
© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§45 StVO) [5] © Frank Vogler