Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
Rechtliche Hinweise<br />
zur Rechtsbelehrung<br />
Personenbezogene Daten(Sätze)<br />
(Art.2 Abs.2a, 2d DSGVO)<br />
- Der/die Verantwortliche/r / Gesprächspartner/in / Zeuge/in wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass<br />
ihre/<strong>sein</strong>e Personenbezogenen Daten(Sätze), gemäß Art. 2 Nr.2a, 2d DSGVO entsprechend mit verfahren wird,<br />
hier zu wurde ihr/ihm der Auszug der DSGVO zum Lesen gegeben. Des Weiteren, werden statistische Daten<br />
erhoben, die keinerlei einen Bezug aufweisen zu den getätigten Personenbezogenen Daten(Sätze), zu den<br />
statistischen Werten zählen nur, ob (eine) Kontrolle(n) stattfand(en) <strong>und</strong> ob es Beanstandungen gab, sowie<br />
welcher Art eine in Frage kommende mögliche Sanktionierung dahingehend gemacht wurde.<br />
Datenschutzgr<strong>und</strong>verordnung<br />
Auszug aus der aktuellen DSGVO:<br />
Art. 2 DSGVO - Sachlicher Anwendungsbereich<br />
1. <strong>Die</strong>se Verordnung gilt für die ganze oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem<br />
gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.<br />
2. <strong>Die</strong>se Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,<br />
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel<br />
2 EUV fallen,<br />
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,<br />
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung<br />
von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor <strong>und</strong> der Abwehr von Gefahren<br />
für die öffentliche Sicherheit.<br />
3. 1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter <strong>und</strong> Agenturen der<br />
Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001. 2 <strong>Die</strong> Verordnung (EG) Nr. 45/2001 <strong>und</strong> sonstige Rechtsakte der<br />
Union, die diese Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, werden im Einklang mit Artikel 98 an die<br />
Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Vorschriften der vorliegenden Verordnung angepasst.<br />
4. <strong>Die</strong> vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG <strong>und</strong> speziell die Vorschriften der<br />
Artikel 12 bis 15 dieser Richtlinie zur Verantwortlichkeit der Vermittler unberührt.<br />
- Ein Bericht (Blatt 1-3 des Ermittlungsprotokolls), über die hier stattgef<strong>und</strong>ene Kontrolle hinsichtlich des<br />
ergangenen ordnungsbehördlichen Verwaltungsaktes ( Anordnung für Arbeiten im öffentlichen Raum nach<br />
§45 Abs.1, 3, 6 StVO), geht an die zuständige ausstellende Behörde des ergangenen ordnungsbehördlichen<br />
Verwaltungsaktes, mit den Personenbezogenen Daten(Sätze).<br />
Rückmeldung (Blatt 1-3 des Ermittlungsprotokolls):<br />
Namentliche(r) Vertreter(in) der anordneten Behörde /<br />
Zeuge (in):_______________________,<br />
Datum: ____________ , Uhrzeit:_____:_____<br />
<strong>Die</strong> Befragte Person verzichtete vorbehaltlos auf die/eine Rechtsbelehrung nach §12 HSOG; §111 OWIG;<br />
§163b StPO!!<br />
Im Auftrag<br />
____ © Frank A. Vogler _____<br />
© Frank A. Vogler Ausbildung (§45 StVO): Rechtsbelehrung, Rechtsfolgen, Rechtsmittelbelehrung, Rechtliche Hinweise [3] © Frank Vogler