Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
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© Frank Vogler © Frank A. Vogler -SONDERORDNUNGSBEHÖRDE- -S T R A ß E N V E R K E H R S B E H Ö R D E- -Gefahrenabwehrpolizei- -Abteilung Ausbildung/Ermittlungen- Ermittlungsprotokoll Blatt 3 zur Lfd.-Nr.___ Frankfurt a.M., den___________ Rechtsbelehrung über aufgenommene Personenbezogene Daten(Sätze) Nach Art. 2 Abs.2a, 2d, Art. 6 Abs.1e, Art. 13 Abs.4 DatenSchutzGrundVerOrdnung (DSGVO) Angaben zum Sachverhalt, von aufgenommenen Personenbezogenen Daten(Sätze), der befragten Person nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG); Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG); Strafprozessordnung (StPO) Die Rechtsbelehrung (§12 HSOG; §111 OWIG; §163b StPO) erfolgte am: ___________, um: ____________, an der Örtlichkeit: _________________________________________; Verantwortliche/r; Gesprächspartner/in; Zeuge/in; Lt. Az.; Herr; Frau; Titel: _____________________; Aufenthaltstitel, Gültigkeit: _______________________, Austellende Behörde: __________________________________; wo darf sich aufgehalten werden: _________________________________________________________________________; Vorname: ____________________; 2. Vorname: ____________________; Familienname: ________________________; Geb.-Datum: ______________; Geb.-Ort: ___________________________;Tel.-Nr.: _______________________________; Gemeldete Adresse: 1. Gemeldeter Wohnsitz, seit wann: ______________________________; Deutschland; außerhalb von der BRD, innerhalb der EU; außerhalb von der BRD, außerhalb der EU; Wohnort: ___________________________; Straße, Nr.: ________________________________________________; 2. Gemeldeter Wohnsitz; seit wann: ______________________________; Deutschland; außerhalb von der BRD, innerhalb der EU; außerhalb von der BRD, außerhalb der EU; Wohnort: ___________________________; Straße, Nr.: ________________________________________________; Alternative Adresse mit garantierter Erreichbarkeit: Arbeitsstätte (Name des Betriebs): ______________________________________________________________________; Adresse der Arbeitsstäte (Ort, Straße): ___________________________________________________________________________; Erreichbarkeit in der Arbeitsstätte (Telefon; Email; etc.): ______________________________________________________; Ein auf Richtigkeit und Vollständigkeit vollzogener Abgleich der herausgegebenen Daten(Sätze) erfolgte durch: Personalausweis (BRD), Gültigkeit bis: _______________; Austellende Behörde: ______________________________; Reisepass (BRD), Gültigkeit bis: _______________; Austellende Behörde: ___________________________________; Ausweisdokument mit Lichtbild, Gültigkeit bis: ________________; Austellender: _______________________________; Zusätzlicher notwendiger Abgleich durch Abfragen, bei mündlichen gemachten Angaben, der befragten Person: Einwohnermeldeamt (EMA); POLizeiAuskunftSystem (POLAS); Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS); Ermittlungsperson (§3 Abs.3, §99 Abs.2 Satz 1, §101 Abs.2 HSOG): siehe Blatt 1 zur Lfd.-Nr.: ______________; Dienstnr.: ________; Dienststelle: ____________________________; Zeuge/in:________________________; Datum:______________; Uhrzeit:______________; Örtlichkeit: _________________________________________________; Im Auftrag ____ © Frank A. Vogler _____ © Frank A. Vogler Ausbildung (§45 StVO): Rechtsbelehrung, Rechtsfolgen, Rechtsmittelbelehrung, Rechtliche Hinweise [1] © Frank Vogler
© Frank Vogler © Frank A. Vogler Anlage zur Rechtsbelehrung sowie Rechtsfolgen und Rechtsmittelbelehrung Befragung; Auskunftspflicht; Personalienfeststellung; Identitätsfeststellung; (§12 HSOG, §111 OWIG, §163b StPO) - Wenn es die tatsächliche Annahme rechtfertigt, dass eine Person anhand einer Befragung entsprechender Auskunftspflicht (§12 HSOG), in einer bestimmten gefahrenabwehrbehördlichen oder polizeibehördlichen Angelegenheit, Auskunft geben kann, durch sachdienliche Hinweise über einen Sachverhalt der es der Aufklärung Bedarfs, besteht die Pflicht der wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber den Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden (§145d StGB (Vortäuschen einer Straftat)), sowie ihre(r) namentliche(r) Vertreter(in). Somit ist Sie auch der wahrheitsgemäßen Bekanntgabe ihrer persönlichen Daten verpflichtend anzugeben (§111 OWIG (Falsche Namensangabe)), ansonsten müssten Maßnahmen ergriffen werden (§163b StPO (Identitätsfeststellung), um eine anzunehmende, wahrscheinlichste, bevorstehende Verschleierung (§258 StGB (Strafvereitelung)) von Straftaten zu verhindern; und/oder ein anzunehmendes bevorstehendes vorsätzliches ordnungswidriges Handeln (§47 HSOG (Verwaltungszwang)) zu unterbinden (§1 Abs.1, 2, §4, §5, §8, §10, §11, §52, §53 Abs.1 Satz 4, §55 Abs.1, 2, 3, §58 Abs.1 Satz 2, §77 Abs.1, 2 Satz 1, 3 Satz 1 HSOG; §1, §2, §3, §7, §8, §10, §17, §35, §36, §37, §47, §56, §57, §58 OWIG; §152, §158, §127, §161, §164 StPO). Verwarnungsgeld/Bußgeld/Strafanzeige (§1 Abs.2, §8, §31, §40, §49 (VV-)HSOG; §47, §56, §57, §58 OWIG; §152, §158, §161 StPO) - Im Falle einer (Bußgeld bewährten) Ordnungswidrigkeiten-Anzeige (§47 OWIG) und/oder im Falle einer Strafanzeige (§152, §158, §161 StPO), sowie bei einer Platzverweisung, Aufenthaltsverbot und/oder einem Kontaktverbot (§31 HSOG) und/oder einer Sicherstellung (§40 HSOG) werden die Personenbezogenen Daten(Sätze) an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet zum Zweck der möglichen Ahndung und/oder Strafverfolgung im jeweiligen Rechtsgebiet. §8 HSOG (Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme) und §49 HSOG (Ersatzvornahme) mit ihrer eintretenden Außenwirkung (Verfahrensweise eines sichergestellten Gegenstandes §41-§43 HSOG) bleiben hiervon unberührt, so denn werden Personenbezogenen Daten(Sätze) des Verantwortlichen (Störer) an die jeweilig zuständige Stelle(n) zum Zweck des entstandenen Kostenaufwandes zur Rechnungserstellung übermittelt. - Verwarnungen, in dieser Art und Weise erteilt, also nach §56, §57, §58 OWIG, enthalten einen geldlichen Stellenwert (5-55) derer zu entrichten ist, bei einer festgestellten Ordnungswidrigkeit. Dies kann “vor Ort“ in Form als Barverwarnung vonstattengehen oder zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Tages, sofern eben ein im Streifendienst angetroffene legitimierte Kraft der Gefahrenabwehr- oder Polizeibehörden zugegen ist, hier gilt es zu prüfen anhand des ausgedruckten oder des ausgefüllten handschriftlichen Beleges, welche Behörde die Verwarnung ausgesprochen hat. Eine weitere Möglichkeit ist, auf die durch den postalischen weg nehmende schriftliche Benachrichtigung über eine Anzeige der bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit, zu warten, um ggf. legitim Einspruch erheben zu können, gegen die schriftlich ergangene Verwarnung mit Verwarnungsgeld, innerhalb 1-2 Woche (§56 Abs.2 OWIG) und nicht behördenirrtümlich, wie auf den ausgedruckten Belegen, derer “nur“ eine Bezahlfrist von 3 Tagen einräumt und dadurch ein erzwungenes einzugestehendes Zahlen einfordert. - Ist eine Barverwarnung “vor Ort“, entsprechend der festgesetzten bußgeldbewährten Verwarnung (5€-55€), abgegolten durch den Bezahlenden, verzichtet dieser auf jegliche Rechtsansprüche/Rechtseinsprüche, hinsichtlich der festgestellten, begangenen Ordnungswidrigkeit, da das bezahlen einem Schuldeinbekenntnisses dem im Nichts nachsteht, gegenüber dem festgestellten erfolgten fahrlässigen oder vorsätzlichen, ordnungswidrigen Handeln, nach §1, §10, §17 OWIG. - Bei “mündlich erteilten Verwarnungen“ handelt es sich nicht, wie dem Namen nach “Mündliche Verwarnung“ irrtümlich angenommen um keine Verwarnung, sondern es ist eine Verwarnung nach §1 Abs.2 (VV-)HSOG i.V.m. §56 Abs.1 Satz 2, §57, §58 OWIG die einen Geldwert von 0 € aufweist und damit genauso eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit ist, nur eben das es eine Verwarnung ohne das ein Verwarnungsgeld erhoben worden ist. Zur Kenntnis genommen, gelesen und verstanden (Kreisfreie) Gemarkung, den 31.03.2023 --------x-X-x------- --------x-X-x--------- Verantwortliche/r / Gesprächspartner/in / Zeuge/in Ort, Datum Leserlich Vor- und Zweitname, Bei-/Zu-/Nach-/Familienname Unterschrift © Frank A. Vogler Ausbildung (§45 StVO): Rechtsbelehrung, Rechtsfolgen, Rechtsmittelbelehrung, Rechtliche Hinweise [2] © Frank Vogler
- Seite 53 und 54: © Frank A. Vogler © Frank Vogler
- Seite 55 und 56: © Frank A. Vogler © Frank Vogler
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- Seite 123 und 124: © Frank Vogler © Frank A. Vogler
- Seite 125 und 126: © Frank Vogler Beispiel für Sonde
- Seite 127 und 128: © Frank Vogler Anhang A. Ausbildun
- Seite 129 und 130: © Frank Vogler Woche 2: Gehen die
- Seite 131 und 132: © Frank Vogler Lehrmittel Sind von
- Seite 133 und 134: © Frank Vogler -------------------
- Seite 135 und 136: HESSISCHER VERW ALTUNGSSCHULVERBAND
- Seite 137 und 138: STADT.FRANKFURT AM MAIN Ausbildungs
- Seite 139 und 140: Herr Frank Vogler STADT- FRANKFURT
- Seite 141 und 142: .. TUVRheinland ® Genau. Richtig.
- Seite 143 und 144: Verkehrsakademie Forschung - Beratu
- Seite 145: Schulungsnachweis Bescheinigung üb
- Seite 148 und 149: © Frank Vogler Anhang B.1.1 Ermäc
- Seite 150 und 151: © Frank Vogler Anhang B.1.3 Grunds
- Seite 152 und 153: © Frank Vogler Auszug aus dem Einz
© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
-SONDERORDNUNGSBEHÖRDE-<br />
-S T R A ß E N V E R K E H R S B E H Ö R D E-<br />
-<strong>Gefahrenabwehr</strong>polizei-<br />
-Abteilung Ausbildung/Ermittlungen-<br />
Ermittlungsprotokoll<br />
Blatt 3<br />
zur Lfd.-Nr.___<br />
Frankfurt a.M., den___________<br />
Rechtsbelehrung<br />
über aufgenommene<br />
Personenbezogene Daten(Sätze)<br />
Nach Art. 2 Abs.2a, 2d, Art. 6 Abs.1e, Art. 13 Abs.4 DatenSchutzGr<strong>und</strong>VerOrdnung (DSGVO)<br />
Angaben zum Sachverhalt, von aufgenommenen Personenbezogenen Daten(Sätze), der befragten Person<br />
nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG);<br />
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG); Strafprozessordnung (StPO)<br />
<strong>Die</strong> Rechtsbelehrung (§12 HSOG; §111 OWIG; §163b StPO)<br />
erfolgte am: ___________, um: ____________, an der Örtlichkeit: _________________________________________;<br />
Verantwortliche/r; Gesprächspartner/in; Zeuge/in; Lt. Az.; Herr; Frau; Titel: _____________________;<br />
Aufenthaltstitel, Gültigkeit: _______________________, Austellende Behörde: __________________________________;<br />
wo darf sich aufgehalten werden: _________________________________________________________________________;<br />
Vorname: ____________________;<br />
2. Vorname: ____________________; Familienname: ________________________;<br />
Geb.-Datum: ______________; Geb.-Ort: ___________________________;Tel.-Nr.: _______________________________;<br />
Gemeldete Adresse:<br />
1. Gemeldeter Wohnsitz, seit wann: ______________________________;<br />
Deutschland; außerhalb von der BRD, innerhalb der EU; außerhalb von der BRD, außerhalb der EU;<br />
Wohnort: ___________________________; Straße, Nr.: ________________________________________________;<br />
2. Gemeldeter Wohnsitz; seit wann: ______________________________;<br />
Deutschland; außerhalb von der BRD, innerhalb der EU; außerhalb von der BRD, außerhalb der EU;<br />
Wohnort: ___________________________; Straße, Nr.: ________________________________________________;<br />
Alternative Adresse mit garantierter Erreichbarkeit:<br />
Arbeitsstätte (Name des Betriebs): ______________________________________________________________________;<br />
Adresse der Arbeitsstäte (Ort, Straße): ___________________________________________________________________________;<br />
Erreichbarkeit in der Arbeitsstätte (Telefon; Email; etc.): ______________________________________________________;<br />
Ein auf Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit vollzogener Abgleich der herausgegebenen Daten(Sätze) erfolgte durch:<br />
Personalausweis (BRD), Gültigkeit bis: _______________; Austellende Behörde: ______________________________;<br />
Reisepass (BRD), Gültigkeit bis: _______________; Austellende Behörde: ___________________________________;<br />
Ausweisdokument mit Lichtbild, Gültigkeit bis: ________________; Austellender: _______________________________;<br />
Zusätzlicher notwendiger Abgleich durch Abfragen, bei mündlichen gemachten Angaben, der befragten Person:<br />
Einwohnermeldeamt (EMA); POLizeiAuskunftSystem (POLAS); Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS);<br />
Ermittlungsperson (§3 Abs.3, §99 Abs.2 Satz 1, §101 Abs.2 HSOG):<br />
siehe Blatt 1 zur Lfd.-Nr.: ______________;<br />
<strong>Die</strong>nstnr.: ________; <strong>Die</strong>nststelle: ____________________________; Zeuge/in:________________________;<br />
Datum:______________; Uhrzeit:______________; Örtlichkeit: _________________________________________________;<br />
Im Auftrag<br />
____ © Frank A. Vogler _____<br />
© Frank A. Vogler Ausbildung (§45 StVO): Rechtsbelehrung, Rechtsfolgen, Rechtsmittelbelehrung, Rechtliche Hinweise [1] © Frank Vogler