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Kesselbrink Bielefeld – Neugestaltung des zentralen Platzbereiches ...

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4/ 10 ENOTICES_s-w 28/07/2010- ID:2010-099083 Standard-Formular 12 - DE<br />

<strong>Kesselbrink</strong> <strong>Bielefeld</strong> <strong>–</strong> <strong>Neugestaltung</strong> <strong>des</strong> <strong>zentralen</strong> <strong>Platzbereiches</strong><br />

2. Nachweis der Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner bzw.<br />

Architekt, Beratender Ingenieur (Bauingenieurwesen) durch Benennung der Eintragungsnummer einer<br />

Architekten- oder Ingenieurskammer oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in<br />

geeigneter Form.<br />

3. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied <strong>des</strong> Büros oder der Arbeitsgemeinschaft bewirbt<br />

Die Punkte 1, 2, 3 müssen vom Bewerber und allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen<br />

werden.<br />

Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben nachzuweisen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

in Höhe von je 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden besteht oder im Auftragsfalle die<br />

Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird. Weitere Angaben sind dem<br />

anzufordernden Bewerbungsformular zu entnehmen.<br />

Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

1. Nachweis der gestalterischen und funktionalen Qualität anhand von Referenzprojekten, die mit der hier<br />

anstehenden Aufgabe vergleichbar sind<br />

2. Nachweis der Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft bezogen auf die gestellte Aufgabe<br />

Vergleichbare Projekte zur Freiraumplanung sind Projekte im Rahmen einer Planung von innerstädtischen<br />

Platzflächen mit einem hohen gestalterischen Anspruch. Vergleichbare Projekte zur Architektur sind Projekte<br />

mit einer hohen architektonischen Qualität im Bereich Gastronomie, öffentliche Gebäude im kleineren Maßstab,<br />

Pavillon oder ähnliches.<br />

Vergleichbare Projekte im Bereich Bauingenieurwesen sind Projekte im Rahmen einer Planung von<br />

qualitätvollen Überdachungen von Platzflächen o.ä. in einer Größe von min<strong>des</strong>tens 500 qm.<br />

Dies können realisierte Projekte oder in Realisierung befindliche Projekte oder Wettbewerbserfolge sein.<br />

Weitere Angaben sind dem anzufordernden Bewerbungsformular zu entnehmen.<br />

Fehlende Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss führen.<br />

Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium.<br />

Auswahlgremium<br />

• Prof. Andreas Fritzen, Köln , Architekt und Stadtplaner<br />

• Ina Bimberg, Iserlohn, Landschaftsarchitektin<br />

• Matthias Lill, Köln, Landschaftsarchitekt<br />

• Michael Pappert, Beirat für Stadtgestaltung Stadt <strong>Bielefeld</strong>, Architekt<br />

• N.N. Bauamt, Stadt <strong>Bielefeld</strong><br />

• N.N. Amt für Verkehr, Stadt <strong>Bielefeld</strong><br />

• N.N. ISB, Stadt <strong>Bielefeld</strong><br />

• N.N. Umweltamt, Stadt <strong>Bielefeld</strong><br />

• N.N. Umweltbetrieb, Stadt <strong>Bielefeld</strong><br />

• N.N. Rechtsamt, Stadt <strong>Bielefeld</strong><br />

III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN (falls zutreffend):<br />

Ja Nein<br />

Wenn ja,welchem:<br />

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Disziplinen<br />

Landschaftsarchitektur, Architektur sowie beratende Ingenieure (Bauingenieurwesen) abdecken (Bildung<br />

einer Arbeitsgemeinschaft Landschaftsarchitekturbüro/Stadtplanungsbüro/Architekturbüro oder Erfüllung der<br />

genannten Anforderung im selben Büro). Die Federführung obliegt dem Landschaftsarchitekten. Stadtplaner<br />

sind in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.<br />

Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.<br />

Als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig sind natürliche Personen, die gemäß<br />

Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung<br />

Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in bzw. Architekt/in, Beratende/r Ingenieur/in (Bauingenieurwesen)<br />

berechtigt sind.<br />

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten <strong>des</strong> europäischen Wirtschaftsraumes EWR, sowie die Staaten der<br />

Vertragsparteien <strong>des</strong> WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.<br />

Ist in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die<br />

fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in bzw. Architekt/in , Beratende/r Ingenieur/<br />

in (Bauingenieurwesen) wer über ein Diplom, Ausbildungsnachweis oder einen sonstigen Nachweis verfügt,<br />

<strong>des</strong>sen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/EG gewährleistet ist.<br />

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von<br />

Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und der oder die in der Gesellschaft<br />

tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten Anforderungen erfüllen.

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