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Nr. 82 - Frühling 2022

Land-Art XXL: Saype, von Belfort in die weite Welt Château des Milandes: "Mein Leben, das ist Joséphine!" Brouage: die Zitadelle der geplatzten Träume Rezept: La Madeleine de Proust

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Château des Milandes: "Mein Leben, das ist Joséphine!"
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Aber Schwamm drüber, darum geht es hier gar nicht.<br />

Stell dir vor, die Académie française, diese altehrwürdige<br />

Hüterin der französischen Sprache, verlangt zum ersten<br />

Mal in ihrer Geschichte die Außerkraftsetzung eines administrativen<br />

Dokuments, da sie es als illegal einstuft.<br />

Bei diesem Dokument handelt es sich genau um den<br />

neuen französischen Personalausweis, der 2021 eingeführt<br />

wurde. Und der Grund, wirst du dich jetzt fragen? Jetzt<br />

darfst du lachen, weil er zweisprachig ist.<br />

Ich schwöre, das ist keine Übertreibung! Es stand heute im Figaro, und ich dachte mir, das muss ich dir unbedingt<br />

mitteilen. Hélène Carrère d’Encausse, ihres Zeichens « Sekretär der Académie française auf Lebenszeit »<br />

(und nicht « Sekretärin », wie man eigentlich sagen würde, denn Madame ist gegen weibliche Funktions- und<br />

Berufsbezeichnungen) empört sich in dem Artikel ganz unverhohlen und erinnert daran, dass laut Artikel 2<br />

der Verfassung Französisch « die Sprache der Republik » ist. Zudem schreibt ein Gesetz aus dem Jahr 1994 für<br />

administrative Dokumente die französische Sprache vor. Madame « le » secrétaire perpétuel äußert sich eindeutig:<br />

« Unter dem Vorwand, dass die Europäische Union eine zweisprachige Angabe der Titel empiehlt, malträtiert man<br />

ein grundlegendes Prinzip. » Kurz, sie zieht gegen den zweisprachigen Personalausweis in den Krieg! Die neuen<br />

Ausweise wären eine derartige Gefahr für die Sprache, dass die Akademie, wie der Artikel ausführt, bereits<br />

« eine Anwaltskanzlei beauftragt hat ». Diese hat den Premierminister angeschrieben, « um die Verfügung für die<br />

Ausstellung der neuen Personalausweise außer Kraft zu setzen ». Wenn schon, denn schon! Und wenn das nicht<br />

reichen sollte, haben die Mitglieder der Akademie bereits das weitere Vorgehen angekündigt: « Sollte keine Entscheidung<br />

getroffen werden, um Französisch erneut als einzige Sprache auf dem Personalausweis festzuschreiben »,<br />

würden sie « Einspruch beim Conseil d’État einlegen »!<br />

Liebe Erika, ich kann mir vorstellen, dass du dir nun dieselbe Frage stellst, wie ich sie mir gestellt habe:<br />

Was wird aus den Ausweisen, die seit 2021 ausgegeben wurden – also auch aus meinem? Glücklicherweise hat<br />

sich ein Rechtsprofessor in einem Interview folgendermaßen geäußert: « Die Außerkraftsetzung eines Gesetzestextes<br />

kann nicht rückwirkend geschehen. Bereits gedruckte Ausweise bleiben gültig. Lediglich diejenigen, die nach der<br />

Entscheidung ausgegeben werden, müssten geändert werden » ... Da bin ich aber beruhigt. Ich muss gestehen, ich<br />

würde der Regierung ja am liebsten vorschlagen, die zukünftigen Ausweise in Französisch, Englisch ... und Deutsch<br />

zu verfassen! Egal, ob die Académie française das verstehen will oder nicht!<br />

Herzliche Grüße

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