Hengste 2022 Haupt- und Landgestüt Schwaiganger
Das Bayerische Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert das Hengstaufgebot für die Zuchtsaison 2022.
Das Bayerische Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert das Hengstaufgebot für die Zuchtsaison 2022.
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Versandpauschalen für TG-Samen:
Nachtexpress (Auslieferung bundesweit bis ca. 08.00 Uhr am nächsten Morgen):
Montag-Freitag: 85,- € je Versendung inkl. Rückholung des Containers;
Versandkosten ins Ausland auf Anfrage.
Versandregelung - Sonstiges
Angaben zur Auslieferungszeit sind dem Tarif der Transportfirma entnommen und können vom HLG
nicht garantiert werden. Zzgl. Kosten für die Ausstellung von amtstierärztlichen Veterinärzeugnissen
sowie für Zollformalitäten werden dem Züchter zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Versandbehälter
und Samenversandscheine sind umgehend an das HLG zurückzusenden. Für jeden nicht innerhalb
einer Woche zurückgesandten Behälter sieht sich das HLG gezwungen 30,- € bei Frischsamencontainer
und 500,- € bei Tiefgefriersamen-Container in Rechnung zu stellen. Bei Auslandsversendungen wird
zusätzlich eine Pauschale von 15,-€ für die amtstierärztlichen Kosten berechnet.
Rechnungsstellung - Sonstiges
Bei Verwendung von Frischsamen werden das gesamte Deckgeld und gegebenenfalls angefallene Versandkosten
mit der ersten Samenausgabe fällig, ausgenommen das Deckgeld wird geteilt oder nur bei
Trächtigkeit zum 15.09. berechnet. Bei Embryotransfer ist das entsprechende Deckgeld pro angewachsenen
Embryo fällig. Jeder angewachsene Embryo ist der Deckstation zu melden. Bei einer Nichtträchtigkeit
muss bis zum 15.09. eine tierärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Anderenfalls wird eine
Trächtigkeit angenommen und das Deckgeld automatisch berechnet. Später eingereichte Nichtträchtigkeitsbescheinigungen
können nicht berücksichtigt werden.
Versandkosten werden laufend, jedoch spätestens 6 Wochen nach der letzten Besamung, gesondert
verrechnet. Alle Kostenpauschalen werden am Fälligkeitstag (14 Tage nach Rechnungsstellung) vom
angegebenen Bankkonto eingezogen. Eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Basislastschriftmandates
ist möglich und bei der Erstbestellung zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Umsatzsteuerpflicht besteht. In allen Deckgeldern ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 %
enthalten. Der Steuersatz bei Fremdhengsten kann hiervon abweichend sein.
Rabattregelung für Hengste im Eigentum des HLG
Staatsprämien- und Elitestuten:
Es wird ein Deckgeldnachlass für Staatsprämien- und Elitestuten gewährt, sowie für ausgewählte Stuten,
die an einem Zuchtförderprogramm (Gezielte Paarung-Programm) teilnehmen.
Der Rabatt beträgt 80 € bei Warmblutstuten und 30 € bei Kaltblut- und Haflingerstuten.
Eine Kopie der Urkunde muss vorgelegt werden.
Der Nachlass wird vom vollen Deckgeld abgezogen.
Bei Bedeckung mehrerer Stuten
Werden von einem Besitzer mehrere Warmblutstuten zur Belegung mit im Eigentum des HLG
stehenden Hengsten gebracht, tritt folgende Rabattregelung in Kraft:
• Für die erste Stute wird das Deckgeld voll berechnet.
• Für jede weitere Warmblutstute gewährt das HLG einen Nachlass von 50,- € vom
vollen Deckgeld, für jede weitere Kaltblut-/Haflingerstute 25,- €
• Diese Regelung gilt nur für Hengste, die im Eigentum des HLG stehen oder an die Rabattregelung
gebunden sind.
• Stuten, für die bereits ein Nachlass gewährt wird (z.B. wegen Nichtträchtigkeit), sind von dieser
Rabattregelung ausgeschlossen.
BEDINGUNGEN & HINWEISE 74