09.02.2022 Aufrufe

Hengste 2022 Haupt- und Landgestüt Schwaiganger

Das Bayerische Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert das Hengstaufgebot für die Zuchtsaison 2022.

Das Bayerische Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert das Hengstaufgebot für die Zuchtsaison 2022.

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Versandpauschalen für TG-Samen:

Nachtexpress (Auslieferung bundesweit bis ca. 08.00 Uhr am nächsten Morgen):

Montag-Freitag: 85,- € je Versendung inkl. Rückholung des Containers;

Versandkosten ins Ausland auf Anfrage.

Versandregelung - Sonstiges

Angaben zur Auslieferungszeit sind dem Tarif der Transportfirma entnommen und können vom HLG

nicht garantiert werden. Zzgl. Kosten für die Ausstellung von amtstierärztlichen Veterinärzeugnissen

sowie für Zollformalitäten werden dem Züchter zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Versandbehälter

und Samenversandscheine sind umgehend an das HLG zurückzusenden. Für jeden nicht innerhalb

einer Woche zurückgesandten Behälter sieht sich das HLG gezwungen 30,- € bei Frischsamencontainer

und 500,- € bei Tiefgefriersamen-Container in Rechnung zu stellen. Bei Auslandsversendungen wird

zusätzlich eine Pauschale von 15,-€ für die amtstierärztlichen Kosten berechnet.

Rechnungsstellung - Sonstiges

Bei Verwendung von Frischsamen werden das gesamte Deckgeld und gegebenenfalls angefallene Versandkosten

mit der ersten Samenausgabe fällig, ausgenommen das Deckgeld wird geteilt oder nur bei

Trächtigkeit zum 15.09. berechnet. Bei Embryotransfer ist das entsprechende Deckgeld pro angewachsenen

Embryo fällig. Jeder angewachsene Embryo ist der Deckstation zu melden. Bei einer Nichtträchtigkeit

muss bis zum 15.09. eine tierärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Anderenfalls wird eine

Trächtigkeit angenommen und das Deckgeld automatisch berechnet. Später eingereichte Nichtträchtigkeitsbescheinigungen

können nicht berücksichtigt werden.

Versandkosten werden laufend, jedoch spätestens 6 Wochen nach der letzten Besamung, gesondert

verrechnet. Alle Kostenpauschalen werden am Fälligkeitstag (14 Tage nach Rechnungsstellung) vom

angegebenen Bankkonto eingezogen. Eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Basislastschriftmandates

ist möglich und bei der Erstbestellung zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine

Umsatzsteuerpflicht besteht. In allen Deckgeldern ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 %

enthalten. Der Steuersatz bei Fremdhengsten kann hiervon abweichend sein.

Rabattregelung für Hengste im Eigentum des HLG

Staatsprämien- und Elitestuten:

Es wird ein Deckgeldnachlass für Staatsprämien- und Elitestuten gewährt, sowie für ausgewählte Stuten,

die an einem Zuchtförderprogramm (Gezielte Paarung-Programm) teilnehmen.

Der Rabatt beträgt 80 € bei Warmblutstuten und 30 € bei Kaltblut- und Haflingerstuten.

Eine Kopie der Urkunde muss vorgelegt werden.

Der Nachlass wird vom vollen Deckgeld abgezogen.

Bei Bedeckung mehrerer Stuten

Werden von einem Besitzer mehrere Warmblutstuten zur Belegung mit im Eigentum des HLG

stehenden Hengsten gebracht, tritt folgende Rabattregelung in Kraft:

• Für die erste Stute wird das Deckgeld voll berechnet.

• Für jede weitere Warmblutstute gewährt das HLG einen Nachlass von 50,- € vom

vollen Deckgeld, für jede weitere Kaltblut-/Haflingerstute 25,- €

• Diese Regelung gilt nur für Hengste, die im Eigentum des HLG stehen oder an die Rabattregelung

gebunden sind.

• Stuten, für die bereits ein Nachlass gewährt wird (z.B. wegen Nichtträchtigkeit), sind von dieser

Rabattregelung ausgeschlossen.

BEDINGUNGEN & HINWEISE 74

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