24.12.2012 Aufrufe

Bestandsschutz von Maschinen und Anlagen - Maschinenrichtlinie

Bestandsschutz von Maschinen und Anlagen - Maschinenrichtlinie

Bestandsschutz von Maschinen und Anlagen - Maschinenrichtlinie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bestandsschutz</strong> <strong>von</strong> <strong>Maschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Anlagen</strong><br />

Technik für Neumaschinen.<br />

Abweichungen sind nach<br />

Anhang 1 BetrSichV im konkreten<br />

Einzelfall möglich,<br />

richten sich aber hinsichtlich<br />

der dann erforderlichen „Ersatzmaßnahmen“<br />

wiederum<br />

am Stand der Technik für<br />

Neumaschinen aus.<br />

Lesen Sie hierzu<br />

auch:<br />

Integration <strong>von</strong> Gebrauchtmaschinen<br />

in Neuanlagen:<br />

http://www.maschinenrichtli<br />

nie.de/cefaq/anwendungsbereich/mas<br />

chinenanlagen.html<br />

Auf eine Nachrüstung kann<br />

lediglich im - nachzuweisenden<br />

- Härtefall verzichtet<br />

werden, wenn das daraus<br />

resultierende Risiko gering<br />

ist.<br />

Der B<strong>und</strong>esgerichtshof geht<br />

in dem seinem Urteil vom 2.<br />

<strong>Bestandsschutz</strong> bei Serienfertigung:<br />

http://www.maschinenrichtli<br />

nie.de/cefaq/normen.html#c1139<br />

Verfasser<br />

Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, www.maschinenrichtlinie.de,<br />

März 2010 (s.o.) allerdings<br />

da<strong>von</strong> aus, dass dem<br />

Betreiber einer Maschine eine<br />

angemessene Zeit zur Nachrüstung<br />

gegeben werden<br />

muss.<br />

Nachträgliche Konformitätsbewertung:<br />

http://www.maschinenrichtli<br />

nie.de/cefaq/konformitaetsbewertung.<br />

html#c2304<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!