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<strong>12</strong>‘20<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
Finanzen<br />
Wer Verantwortung<br />
trägt, der haftet auch<br />
Geschäftsführer, Vorstände, Freiberufler und andere Selbstständige:<br />
Sie alle übernehmen Verantwortung für Dritte und haften schon für kleinste<br />
Fehler persönlich und unbeschränkt. Strengere Gesetze, verschärfte<br />
Rechtsprechung und schneller zu treffende Entscheidungen erhöhen den<br />
Druck. Directors and Officers-Policen (D&O) und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen<br />
sorgen dafür, dass dies nicht in den persönlichen<br />
Ruin führen muss. Andreas Müller von der Württembergischen Versicherung<br />
rät zum Abschluss dieses wichtigen Schutzes.<br />
Die D&O schützt das Privatvermögen<br />
von Geschäftsführern, Vorständen<br />
und Aufsichtsräten fast aller<br />
Branchen. Der Versicherungsschutz<br />
umfasst neben Anwalts- und Gerichtskosten<br />
auch Kosten beispielsweise<br />
für Mediatoren, PR-Berater<br />
oder forensische Dienstleister zur<br />
Aufklärung von Sachverhalten.<br />
Zudem bestehen eine unverfallbare<br />
Schadennachmeldefrist von<br />
zwölf Jahren und eine unbegrenzte<br />
Rückwärtsdeckung. Ferner bietet<br />
die Württembergische Vorständen,<br />
die gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit<br />
der Vorstandsvergütung<br />
(VorstAG) einen Selbstbehalt<br />
tragen müssen, die Möglichkeit,<br />
diesen mit einer separaten Selbstbehalts-Police<br />
zu versichern.<br />
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