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<strong>12</strong>‘20<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

Finanzen<br />

Wer Verantwortung<br />

trägt, der haftet auch<br />

Geschäftsführer, Vorstände, Freiberufler und andere Selbstständige:<br />

Sie alle übernehmen Verantwortung für Dritte und haften schon für kleinste<br />

Fehler persönlich und unbeschränkt. Strengere Gesetze, verschärfte<br />

Rechtsprechung und schneller zu treffende Entscheidungen erhöhen den<br />

Druck. Directors and Officers-Policen (D&O) und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen<br />

sorgen dafür, dass dies nicht in den persönlichen<br />

Ruin führen muss. Andreas Müller von der Württembergischen Versicherung<br />

rät zum Abschluss dieses wichtigen Schutzes.<br />

Die D&O schützt das Privatvermögen<br />

von Geschäftsführern, Vorständen<br />

und Aufsichtsräten fast aller<br />

Branchen. Der Versicherungsschutz<br />

umfasst neben Anwalts- und Gerichtskosten<br />

auch Kosten beispielsweise<br />

für Mediatoren, PR-Berater<br />

oder forensische Dienstleister zur<br />

Aufklärung von Sachverhalten.<br />

Zudem bestehen eine unverfallbare<br />

Schadennachmeldefrist von<br />

zwölf Jahren und eine unbegrenzte<br />

Rückwärtsdeckung. Ferner bietet<br />

die Württembergische Vorständen,<br />

die gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit<br />

der Vorstandsvergütung<br />

(VorstAG) einen Selbstbehalt<br />

tragen müssen, die Möglichkeit,<br />

diesen mit einer separaten Selbstbehalts-Police<br />

zu versichern.<br />

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