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von Christoph Schöll,<br />

Vorsitzender<br />

Haus und Grund Koblenz e.V.<br />

viel Neues<br />

Eine dicke Kröte müssen die Verwalter<br />

schlucken:<br />

Die Eigentümer können ihn mit einem<br />

Mehrheitsbeschluss jederzeit und ohne<br />

Begründung abberufen. Dies wird bei<br />

kompetenten Verwaltern nicht passieren,<br />

denn die werden immer gesucht.<br />

Aber es ist ein Ansporn für die Verwalter,<br />

einen guten Job zu machen und die Eigentümer<br />

zufriedenzustellen.<br />

Neu ist auch die Vereinfachung von<br />

Beschlüssen bei der Durchführung von<br />

baulichen Veränderungen, für die bislang Allstimmigkeit notwendig war. Der berühmte<br />

„rechtschutzversicherte WEG-Querulant“ kann nunmehr nicht alle baulichen<br />

Veränderungen mit seinem Veto einfach blockieren. Umlaufbeschlüsse müssen nicht<br />

mehr handschriftlich unterzeichnet werden. Es reicht die Textform, also E-Mail. Weiter<br />

sind die Reformer jedoch nicht gegangen. Die Eigentümerversammlung als reine Online-Veranstaltung<br />

bleibt weiter unmöglich.<br />

Alles in allem eine starke Gesetzesnovellierung in vielen Bereichen, aber: Den Alltagstest<br />

müssen die neuen Regelungen noch bestehen.<br />

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