121_next_12_2020
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Anzeige<br />
von Christoph Schöll,<br />
Vorsitzender<br />
Haus und Grund Koblenz e.V.<br />
viel Neues<br />
Eine dicke Kröte müssen die Verwalter<br />
schlucken:<br />
Die Eigentümer können ihn mit einem<br />
Mehrheitsbeschluss jederzeit und ohne<br />
Begründung abberufen. Dies wird bei<br />
kompetenten Verwaltern nicht passieren,<br />
denn die werden immer gesucht.<br />
Aber es ist ein Ansporn für die Verwalter,<br />
einen guten Job zu machen und die Eigentümer<br />
zufriedenzustellen.<br />
Neu ist auch die Vereinfachung von<br />
Beschlüssen bei der Durchführung von<br />
baulichen Veränderungen, für die bislang Allstimmigkeit notwendig war. Der berühmte<br />
„rechtschutzversicherte WEG-Querulant“ kann nunmehr nicht alle baulichen<br />
Veränderungen mit seinem Veto einfach blockieren. Umlaufbeschlüsse müssen nicht<br />
mehr handschriftlich unterzeichnet werden. Es reicht die Textform, also E-Mail. Weiter<br />
sind die Reformer jedoch nicht gegangen. Die Eigentümerversammlung als reine Online-Veranstaltung<br />
bleibt weiter unmöglich.<br />
Alles in allem eine starke Gesetzesnovellierung in vielen Bereichen, aber: Den Alltagstest<br />
müssen die neuen Regelungen noch bestehen.<br />
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