121_next_12_2020
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Gesundheit<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
<strong>12</strong>‘20<br />
n<br />
2. Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen<br />
im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren<br />
Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder<br />
Lebenspartner.<br />
3. Personen eines weiteren Hausstands.<br />
Über den Personenkreis nach Satz 1 hinaus dürfen auch weitere<br />
Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die<br />
Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 eingehalten wird. (dort:<br />
Soweit in dieser Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet<br />
wird, ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen<br />
auf eine Person pro 5 qm Verkaufs- oder Besucherfläche<br />
zu begrenzen (Personenbegrenzung). Allerdings auch: Sofern<br />
wegen der Art der Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß<br />
zu rechnen ist (beispielsweise bei Gemeinde- oder<br />
Chorgesang), sollen diese Aktivitäten nach Möglichkeit im Freien<br />
stattfinden das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt mit der<br />
Maßgabe, dass der Mindestabstand im Innenbereich zwischen<br />
Personen zu verdoppeln ist)<br />
Aktuelle Verhaltensregeln auf<br />
Trauerfeiern<br />
Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern<br />
auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme<br />
verzichtet werden. Dazu gehören beispielsweise:<br />
• Umarmungen<br />
• Küsse<br />
• Händeschütteln<br />
Auch auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter Abstandsregel gelten.<br />
Verschiedene Städte fordern derzeit dazu auf, bei Trauerfeiern<br />
eine Teilnehmer- bzw. Kondolenzliste zu führen, damit bei<br />
einer eventuellen Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg<br />
nachverfolgt werden kann bzw. andere potenziell Betroffene<br />
informiert werden können.<br />
Vor allem das erste Trauerjahr ist für die Trauernden die Zeit der<br />
kleinen Abschiede nach der Beerdigung. Geburtstage, Ostern,<br />
Weihnachten - alles passiert nun erstmals ohne den Verstorbenen.<br />
Da ist Beistand gefragt, den man auch mit Abstand rüberbringen<br />
kann. Ob in Form von Briefen, Telefonaten oder einem<br />
kurzen Besuch unter Corona-Regelungen.<br />
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