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<strong>12</strong>‘20<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

Gesundheit<br />

Beerdigungen<br />

in Corona-Zeite<br />

Wie es trotzdem gelingen kann Beistand zu leisten<br />

Vor allem in Trauerfällen ist die Nähe zu<br />

den Mitmenschen, die einem Trost spenden,<br />

enorm wichtig. Eine feste Umarmung, ein<br />

kondolierendes Händeschütteln. Aber durch<br />

die Corona-Beschränkungen ist diese Art der<br />

Anteilnahme nun kaum mehr möglich. Wie<br />

wir dennoch für die Trauernden da sein können,<br />

erfahrt ihr hier.<br />

Persönliche<br />

Anteilnahme zeigen<br />

Wo räumliche Nähe nicht möglich ist, kann die klassische<br />

Form des Kondolenz-Briefes oder der Beileids-Karte eine<br />

Möglichkeit bieten persönliche Anteilnahme zu zeigen.<br />

Hier können passende anteilnehmende Worten würdevoll<br />

ausgedrückt werden - und sich darin auch mit dem<br />

Verstorbenen und dem trauernden Angehörigen zu beschäftigen.<br />

Selbstverständliche Traditionen, wie die Kleiderordnung<br />

für die Trauerfeier, die kurze Verbeugung vor<br />

dem Sarg in der Kirche, der Eintrag ins Kondolenzbuch<br />

- diese und andere Rituale sind vielen Menschen fremd<br />

geworden. Doch es sind Traditionen mit einem tiefen<br />

Sinn, die den Umgang mit der Trauer erleichtern. Es müssen<br />

daher andere Möglichkeiten gefunden werden, dies<br />

auszudrücken.<br />

Alternativer Trauerfeiern<br />

Trotz Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied<br />

und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig.<br />

Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier<br />

und der Beerdigung auf dem Friedhof am Grab teilnehmen<br />

können. Folgende Möglichkeiten gibt es:<br />

• Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst<br />

im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier<br />

später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte<br />

dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen<br />

werden.<br />

• Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet<br />

können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen,<br />

eine Alternative sein. Oder man lässt die Trauerfeier als Video<br />

aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung,<br />

gemeinsam angesehen werden kann.<br />

So sind die Corona-<br />

Bestimmungen derzeit in<br />

Rheinland-Pfalz geregelt (Stand 13.10.)<br />

An Ansammlungen von Personen anlässlich Bestattungen<br />

dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen:<br />

1. die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder<br />

der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen<br />

oder des Verstorbenen,<br />

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