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Wie lange kann Kurzarbeit angeordnet werden?<br />

Kurzarbeit kann über maximal zwölf Monate bezogen werden. Sollte sich die Lage<br />

kurzfristig wieder bessern, kann die Kurzarbeit für den Zeitraum auch wieder unterbrochen<br />

werden. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten, erneuert sich die<br />

Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes.<br />

Müssen Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Überstunden machen?<br />

Im Vorfeld muss der Arbeitnehmer zunächst angesammelte Überstunden abbummeln.<br />

Erst danach gilt der Arbeitsausfall als unvermeidbar. Innerhalb der Kurzarbeit<br />

darf der Arbeitgeber jedoch keine Überstunden mehr verlangen, denn dies würde einen<br />

Widerspruch darstellen. Tut er es dennoch, macht er sich wegen Betruges strafbar.<br />

Kann während der Kurzarbeit Urlaub genommen werden?<br />

Während der Kurzarbeit kann der Arbeitnehmer natürlich auch Urlaub nehmen. Das<br />

Urlaubsentgelt ist ihm dann vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen<br />

bleiben dann für die Zeit des Urlaubs gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3<br />

Bundesurlaubsgesetz unberücksichtigt.<br />

Was passiert, wenn man während der Kurzarbeit krank wird?<br />

Wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkrankt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />

der Höhe, wie er ihn ohne Krankheit verdient hätte. Das ergibt sich aus<br />

dem Lohnausfallprinzip. Somit vermindert sich der Entgeltanspruch im gleichen Umfang<br />

wie bei den anderen Arbeitnehmern, welche nicht arbeitsunfähig erkrankt sind.<br />

Kann man während der Kurzarbeit gekündigt werden?<br />

Der Arbeitgeber kann während der Kurzarbeit auch eine Kündigung aussprechen.<br />

Diese kann sowohl aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen.<br />

Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen neben den Gründen, die für die<br />

Kurzarbeit verantwortlich sind, noch weitere Gründe dazu kommen, die die Situation<br />

im Betrieb bzw. Unternehmen verändert haben.<br />

Kann während der Kurzarbeit neu eingestellt werden?<br />

Es kann durchaus passieren, dass der Arbeitgeber während der Kurzarbeit neue Arbeitnehmer<br />

einstellt. Arbeitnehmer, die jedoch erst nach Beginn der Kurzarbeit eingestellt<br />

werden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Grund hierfür<br />

ist, dass der Arbeitsausfall durch eine Nichteinstellung vermeidbar gewesen wäre.<br />

Die Corona-Pandemie hat große wirtschaftlichen Schaden angerichtet, für viele Arbeitnehmer<br />

steht ihr Job wahrhaftig auf der Kippe und das Kurzarbeitergeld, das vor<br />

allem für den Arbeitgeber eine Entlastung bringt, sorgt beim Arbeitnehmer unter<br />

Umständen aber auch für Unmut. Eine Berufsrechtschutzversicherung ist also gerade<br />

für Zeiten wie diese eine sinnvolle Angelegenheit. Denn hier seid ihr mit der Versicherungsagentur<br />

als neutralem Partner an eurer Seite geschützt, wenn Probleme zu jeglichen<br />

Rechtsfragen rund um Arbeitsverhältnis und Rentenansprüche auftreten.<br />

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ARAG<br />

Geschäftsstelle Uchatowitsch<br />

Tarmo Uchatowitsch<br />

Horchheimer Höhe 18<br />

56076 Koblenz<br />

Telefon: 0261-390717-83<br />

Mobil: 0176-72666607<br />

Fax: 0261-390717-84<br />

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