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Wie lange kann Kurzarbeit angeordnet werden?<br />
Kurzarbeit kann über maximal zwölf Monate bezogen werden. Sollte sich die Lage<br />
kurzfristig wieder bessern, kann die Kurzarbeit für den Zeitraum auch wieder unterbrochen<br />
werden. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten, erneuert sich die<br />
Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes.<br />
Müssen Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Überstunden machen?<br />
Im Vorfeld muss der Arbeitnehmer zunächst angesammelte Überstunden abbummeln.<br />
Erst danach gilt der Arbeitsausfall als unvermeidbar. Innerhalb der Kurzarbeit<br />
darf der Arbeitgeber jedoch keine Überstunden mehr verlangen, denn dies würde einen<br />
Widerspruch darstellen. Tut er es dennoch, macht er sich wegen Betruges strafbar.<br />
Kann während der Kurzarbeit Urlaub genommen werden?<br />
Während der Kurzarbeit kann der Arbeitnehmer natürlich auch Urlaub nehmen. Das<br />
Urlaubsentgelt ist ihm dann vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen<br />
bleiben dann für die Zeit des Urlaubs gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3<br />
Bundesurlaubsgesetz unberücksichtigt.<br />
Was passiert, wenn man während der Kurzarbeit krank wird?<br />
Wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkrankt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />
der Höhe, wie er ihn ohne Krankheit verdient hätte. Das ergibt sich aus<br />
dem Lohnausfallprinzip. Somit vermindert sich der Entgeltanspruch im gleichen Umfang<br />
wie bei den anderen Arbeitnehmern, welche nicht arbeitsunfähig erkrankt sind.<br />
Kann man während der Kurzarbeit gekündigt werden?<br />
Der Arbeitgeber kann während der Kurzarbeit auch eine Kündigung aussprechen.<br />
Diese kann sowohl aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen.<br />
Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen neben den Gründen, die für die<br />
Kurzarbeit verantwortlich sind, noch weitere Gründe dazu kommen, die die Situation<br />
im Betrieb bzw. Unternehmen verändert haben.<br />
Kann während der Kurzarbeit neu eingestellt werden?<br />
Es kann durchaus passieren, dass der Arbeitgeber während der Kurzarbeit neue Arbeitnehmer<br />
einstellt. Arbeitnehmer, die jedoch erst nach Beginn der Kurzarbeit eingestellt<br />
werden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Grund hierfür<br />
ist, dass der Arbeitsausfall durch eine Nichteinstellung vermeidbar gewesen wäre.<br />
Die Corona-Pandemie hat große wirtschaftlichen Schaden angerichtet, für viele Arbeitnehmer<br />
steht ihr Job wahrhaftig auf der Kippe und das Kurzarbeitergeld, das vor<br />
allem für den Arbeitgeber eine Entlastung bringt, sorgt beim Arbeitnehmer unter<br />
Umständen aber auch für Unmut. Eine Berufsrechtschutzversicherung ist also gerade<br />
für Zeiten wie diese eine sinnvolle Angelegenheit. Denn hier seid ihr mit der Versicherungsagentur<br />
als neutralem Partner an eurer Seite geschützt, wenn Probleme zu jeglichen<br />
Rechtsfragen rund um Arbeitsverhältnis und Rentenansprüche auftreten.<br />
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ARAG<br />
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