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IT Management Januar/Februar 2022

Vermeiden, vermindern, kompensieren - Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit müssen kein Widerspruch sein Green IT neugedacht - Ein Schlagwort entwickelt sich, Ganzheitlichkeit ist gefragt Native oder Cross Plattform? Eine Kurzanleitung für Entscheider

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TRENDS | 7<br />

DIE WICHTIGSTEN<br />

<strong>IT</strong>-GESETZE <strong>2022</strong><br />

DIE GESETZGEBUNG KOMMT IN DER DIG<strong>IT</strong>ALEN GEGENWART AN<br />

<strong>2022</strong> treten zahlreiche gesetzliche Änderungen<br />

in Kraft, die den <strong>IT</strong>-Bereich betreffen.<br />

Diese beziehen sich sowohl auf Unternehmen<br />

als auch auf öffentliche Einrichtungen.<br />

1. <strong>IT</strong>-Sicherheitskennzeichen<br />

Mit dem <strong>IT</strong>-Sicherheitsgesetz 2.0 führte<br />

das BSI im Dezember 2021 das <strong>IT</strong>-Sicherheitskennzeichen<br />

ein. Dieses soll Verbrauchern<br />

mehr Klarheit darüber verschaffen,<br />

welche <strong>IT</strong>-Geräte und Online-Dienste sicher<br />

sind. Hersteller und Anbieter von<br />

<strong>IT</strong>-Produkten können das Kennzeichen<br />

beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) beantragen. Bei Genehmigung<br />

des Antrags und Einführung<br />

der gekennzeichneten Produkte im Markt,<br />

können Verbraucher sich per QR-Code<br />

über die Sicherheitseigenschaften informieren.<br />

Ein ähnliches Kennzeichen ist<br />

auch das TRUSTED APP-Siegel von media-<br />

Test digital, welches im mobilen Bereich<br />

die Sicherheit von Apps und mobilen Anwendungen<br />

bescheinigt. Die TRUSTED<br />

APP-Zertifizierung unterstützt Unternehmen<br />

und App-Herausgeber außerdem dabei,<br />

Sicherheit- und Datenschutzlücken aus<br />

der eigenen <strong>IT</strong>-Struktur auszuschließen.<br />

Um die Nachhaltigkeit von digitalen Produkten<br />

und Software-Lösungen durch eine<br />

längere Nutzbarkeit zu erhöhen, gilt<br />

ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2022</strong> das Gesetz „zur<br />

Regelung des Verkaufs von Sachen mit<br />

digitalen Elementen und anderer Aspekte<br />

des Kaufvertrags“. Für die Hersteller von<br />

Geräten und digitalen Diensten bedeutet<br />

dies, dass sie Verbrauchern für einen gewissen<br />

Zeitraum Aktualisierungen gewährleisten<br />

müssen. Das soll die langfristige<br />

Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte<br />

sicherstellen. Offen bleibt allerdings<br />

noch, wie lange Anbieter digitale<br />

Produkte künftig aktualisieren müssen.<br />

3. TTDSG und Cookies<br />

Ein <strong>IT</strong>-Gesetz, das <strong>2022</strong> viele Unternehmen<br />

betreffen wird, ist das neue TTDSG<br />

(Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz).<br />

Das Gesetz ist vor allem<br />

für den Online-Handel relevant, da sich<br />

damit die Rechtsgrundlage der Verwendung<br />

diverser Cookies ändert. Der § 25<br />

TTDSG regelt, dass Cookies nur gesetzt<br />

werden dürfen, „wenn der Endnutzer auf<br />

der Grundlage von klaren und umfassenden<br />

Informationen eingewilligt hat”. Entsprechend<br />

müssen Unternehmen Rechtstexte<br />

wie die Datenschutzerklärung anpassen.<br />

Ausgenommen von der Regelung<br />

sind wenige Ausnahmen – wie Cookies,<br />

die „unbedingt erforderlich sind“. Es<br />

wird somit lediglich gesetzlich festgeschrieben,<br />

was bereits weitestgehend<br />

umgesetzt wird. Mehr Klarheit hinsichtlich<br />

Cookies kann die ePrivacy-Verordnung<br />

schaffen, die bereits 2018 in Kraft<br />

treten sollte. Seit Mai 2021 laufen die finalen<br />

Verhandlungen, sodass eine Einigung<br />

auf ein fertiges Gesetz im Verlauf<br />

des Jahres <strong>2022</strong> denkbar wäre.<br />

4.<br />

Elektronische Rechnungsstellung<br />

für<br />

öffentliche Auftraggeber<br />

Ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2022</strong> sind Auftragnehmer<br />

in Baden-Württemberg, Hamburg<br />

und Saarland, die Rechnungen an öffentliche<br />

Einrichtungen stellen, verpflichtet<br />

dies in Form von elektronischen Rechnungen<br />

zu tun. Dadurch sollen Kosten eingespart<br />

und Transaktionen schneller<br />

durchgeführt werden. Laut einer Studie<br />

von Bitkom versandten im September<br />

2021 43 Prozent der deutschen Unternehmen<br />

E-Rechnungen. Dieser Anteil lag<br />

vor drei Jahren noch bei 19 Prozent.<br />

appvisory.com<br />

2.<br />

Update-Pflicht für<br />

digitale Produkte<br />

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