31. März 2012 - Bretzwil
31. März 2012 - Bretzwil
31. März 2012 - Bretzwil
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MITTEILUNGSBLATT<br />
Gemeinde <strong>Bretzwil</strong><br />
Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong><br />
27. Jahrgang Nr. 104 Erscheint vierteljährlich<br />
<strong>März</strong> <strong>2012</strong> Auflage: 370 Exemplare<br />
Redaktionsadresse: 4207 <strong>Bretzwil</strong>, Gemeindeverwaltung<br />
Redaktionsschluss: jeweils der 10. des Monats vor Quartalsende<br />
Inserate:<br />
1/1-Seite A4 Fr. 80.-- / ½-Seite A5 Fr. 40.-- / ¼-Seite A6 Fr. 20.-- / 1/8-Seite A7 Fr. 10.--<br />
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:<br />
Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr<br />
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Telefon 061 943 04 40 - Fax 061 943 04 41 - www.bretzwil.ch - gemeinde@bretzwil.ch<br />
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen Montag<br />
bis Freitag von 18.30 - 19.30 Uhr, 079 240 92 80. Für dringende Angelegenheiten jederzeit.<br />
F Fasnacht asnacht asnacht m m it it der der G G uggenm uggenm usig usig Chuestallrugger<br />
Chuestallrugger
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 2<br />
� SWISS WISS<br />
Aus Aus den den Verhandlungen Verhandlungen des des Gemeinderates Gemeinderates I<br />
I<br />
WISS OLYMPIC LYMPIC GIGATHLON<br />
IGATHLON <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong><br />
Vom 29. Juni bis am 1. Juli <strong>2012</strong> findet im Gebiet Jura und Mittelland der Swiss Olympic<br />
Gigathlon statt. Innerhalb von zwei Tagen gilt es in den fünf Disziplinen Schwimmen,<br />
Inline, Laufen, Velo und Bike insgesamt 430 km und 7'730 Höhenmeter zurückzulegen.<br />
Im Verlauf des Swiss Olympic Gigathlon <strong>2012</strong> werden rund 130 Gemeinden durchquert,<br />
darunter am 30. Juni <strong>2012</strong> in der Zeit von 13.30 bis 20.30 Uhr mit dem Velo unter<br />
anderem auch die Gemeinde <strong>Bretzwil</strong>. Die Strecke führt auf der Kantonsstrasse von<br />
Nunningen herkommend über <strong>Bretzwil</strong> auf die Eichhöhe und von dort weiter nach<br />
Reigoldswil.<br />
� EINTRAG INTRAG<br />
INTRAG KATAST ATAST ATASTER ATAST ER BELASTETE<br />
BELASTETE BELASTETE STANDORTE<br />
TANDORTE KANTON ANTON BASEL ASEL ASEL-LANDSCHAFT<br />
ASEL ANDSCHAFT<br />
Bislang war der Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage Leugger im Kataster der<br />
belasteten Standorte im Kanton Basel-Landschaft als belasteter Standort mit einem<br />
Sanierungsbedarf eingestuft. Eine erneute Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass die<br />
stillgelegte Schiessanlage vollständig im Wald liegt. Gemäss der Altlastenverordnung<br />
ist eine Sanierungsbedürftigkeit des Bodens im Wald nicht gegeben. Zudem ist<br />
ausgehend vom Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage Leugger keine Gefährdung<br />
von Grund- beziehungsweise Oberflächenwasser zu erwarten. Aus diesem Grund wird<br />
der Standort des Kugelfangs der ehemaligen Schiessanlage Leugger neu als belastet<br />
ohne Überwachungs- oder Sanierungsbedarf im Kataster der belasteten Standorte im<br />
Kanton Basel-Landschaft eingetragen.<br />
� ZUSATZLEKTIONEN<br />
USATZLEKTIONEN<br />
USATZLEKTIONEN KINDERGARTEN<br />
INDERGARTEN<br />
Nachdem für den Kindergarten im ersten Semester des Schuljahrs 2011/<strong>2012</strong> aufgrund<br />
der hohen Kinderzahl sowie der zu betreuenden Kinder mit speziellen Bedürfnissen<br />
insgesamt vier Zusatzlektionen bewilligt worden sind, hat der Gemeinderat die<br />
Notwendigkeit dieser Zusatzlektionen auf das zweite Semester hin überprüft. In<br />
Anbetracht, dass die Einführungsphase zwischenzeitlich als abgeschlossen betrachtet<br />
werden kann sowie der Tatsache, dass die Anzahl der Kinder in Richtung der Richtzahl<br />
von 21 zurückgegangen ist, wurde vom Gemeinderat entschieden, für das zweite<br />
Semester des Schuljahres 2011/<strong>2012</strong> für die Betreuung der Kinder mit speziellen<br />
Bedürfnissen lediglich noch zwei Zusatzlektionen zu bewilligen.<br />
� REGIONALISIERUNG<br />
EGIONALISIERUNG<br />
EGIONALISIERUNG VORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE<br />
ORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE<br />
ORMUNDSCHAFTSBEHÖRDEN<br />
ORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE<br />
Es ist absehbar geworden, dass der Kanton Basel-Landschaft das neue Kindes- und<br />
Erwachsenenschutzrecht auf der Basis einer kommunalen Trägerschaft vollziehen<br />
wird. In diesem Zusammenhang sind die Gemeinden aufgefordert, sich per den<br />
1. Januar 2013 in Kreisen zusammen zu schliessen, wobei die Bezirkszugehörigkeit<br />
keine Rolle spielt. In Abwägung der diesbezüglich vorhandenen Möglichkeiten hat<br />
der Gemeinderat entschieden, sich der bereits bestehenden Vormundschaftsbehörde<br />
beider Frenkentäler, die auf das Jahr 2013 zu einer professionell geführten Kindes- und<br />
Erwachsenenschutzbehörde umgestaltet wird, anzuschliessen.<br />
� FEUERWEHRMAGAZI<br />
EUERWEHRMAGAZI<br />
EUERWEHRMAGAZIN N IM IM FABRIKGEBÄUDE ABRIKGEBÄUDE ABRIKGEBÄUDE DER DER TSCHUDIN SCHUDIN SCHUDIN & HEID EID AG<br />
AG<br />
In Zusammenhang mit dem beabsichtigten Kauf des ehemaligen Fabrikgebäudes der<br />
Tschudin & Heid AG durch die Gewerbezentrum Gilgenberg AG hat der Gemeinderat<br />
allfällige kommunale Bedürfnisse hinsichtlich einer Einmietung in dieser Liegenschaft<br />
geprüft und entschieden, das Feuerwehrmagazin in einen Teilbereich des ehemaligen<br />
Fabrikgebäudes der Tschudin & Heid AG zu verlegen. Dies in Anbetracht des im<br />
aktuellen Feuerwehrmagazin an der Schulgasse 3 vorherrschenden Platzmangels<br />
sowie unter Berücksichtigung der anstehenden Neugestaltung des Areals rund um das<br />
Gemeindezentrum in Folge des Ersatzes der Holzschnitzelheizung und des Neubaus<br />
eines Verwaltungsgebäudes.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 3<br />
� ZUS US<br />
Aus Aus den den Verhandlungen Verhandlungen des des Gemeinderates Gemeinderates Gemeinderates II II<br />
II<br />
USTANDSAUFNAHME<br />
TANDSAUFNAHME KANALISATION<br />
ANALISATION<br />
Um den aktuellen Zustand des Kanalisationsnetzes bestimmen zu können, hat die<br />
Marquis AG im Juli 2011 sämtliche in der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> vorhandenen Leitungen<br />
mittels einer Kanalfernsehaufnahme untersucht. In der Folge wurde vom Ingenieur- und<br />
Planungsbüro Sutter AG anhand der Aufnahmen ein Sanierungsplan erstellt. Von den<br />
untersuchten 3'578 m Mischwasserkanalisation, 235 m Schmutzwasserkanalisation<br />
und 845 m Regenwasserkanalisation wiesen erfreulicherweise 68 % keine Schäden<br />
auf. 32 % der Leitungen mussten in das Sanierungsprogramm aufgenommen werden.<br />
Von den schadhaften Leitungen bedürfen 8 % einer kurzfristigen (3-4 Jahre), 16 % einer<br />
mittelfristigen (5-7 Jahre) und 8 % einer langfristigen (8-10 Jahre) Sanierung. Die Kosten<br />
für die Instandstellungsarbeiten betragen insgesamt Fr. 288'000.--.<br />
� SWISS WISS<br />
WISSJURA URA URA-NATURE<br />
URA ATURE TRAIL RAIL<br />
Am 7./8. Juli <strong>2012</strong> findet in unserer Region der vom Swiss Marathon Team in Basel<br />
organisierte 2. SwissJura-Nature Trail statt. Dabei kann zwischen verschiedenen<br />
Streckenprofilen mit einer Länge von 50 bis 200 km gewählt werden, die an einem oder<br />
an zwei Tagen absolviert werden müssen. In der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> führt die Strecke<br />
von Reigoldswil her kommend vom Gebiet Balsberg über die Eichhöhe, Ramstein und<br />
Heidenstatt zur Kleinen Weide und von dort nach Nunningen. Zudem ist auf der Eichhöhe<br />
ein Verpflegungsposten geplant.<br />
� KLASSENBILDUNG<br />
LASSENBILDUNG PRIMARSCHULE<br />
RIMARSCHULE SCHULJAHR<br />
CHULJAHR <strong>2012</strong>/2 <strong>2012</strong>/2013<br />
<strong>2012</strong>/2 13<br />
Aufgrund der erwarteten 43-45 Schülerinnen und Schüler können an der Primarschule<br />
im Schuljahr <strong>2012</strong>/2013 wieder drei Klassen geführt werden. Gemäss § 25 Abs. 1 der<br />
Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule besteht ab einer Schülerzahl<br />
von 41 die Möglichkeit für das Bilden von drei Klassen. Die erste Klasse umfasst<br />
voraussichtlich 11-13 Kinder. Die 2./3. Klasse besuchen mutmasslich 19 Kinder und<br />
die 4./5. Klasse wiederum 13 Kinder. Gleichzeitig hat Franziska Schmieman auf das<br />
Ende des laufenden Schuljahres ihren Rücktritt als Schulleiterin des Kindergartens<br />
und der Primarschule <strong>Bretzwil</strong> bekannt gegeben. Zusammen mit der zusätzlich benötigten<br />
Lehrkraft wurde diese Stelle im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft öffentlich<br />
ausgeschrieben.<br />
� BAU AU<br />
AU- UND UND PLANUNGSKOMMISSION<br />
LANUNGSKOMMISSION SCHNITZELHEIZUNG<br />
CHNITZELHEIZUNG<br />
CHNITZELHEIZUNG/VERWALTUNG<br />
CHNITZELHEIZUNG ERWALTUNG<br />
Anfangs Februar <strong>2012</strong> hat die vom Gemeinderat für den Ersatz der Holzschnitzelheizung<br />
und den Neubau eines Verwaltungsgebäudes eingesetzte Bau- und Planungskommission<br />
ihre Arbeit aufgenommen. Von den Mitgliedern David Affolter, Hans Dettwiler, Peter Hess<br />
Stephan Hänggi, Denise Rigoni und Peter Scheidegger wurden Hans Dettwiler zum<br />
Präsidenten und Denise Rigoni zur Aktuarin gewählt. In einem nächsten Schritt gilt<br />
es von der Bau- und Planungskommission auf die Einwohnergemeindeversammlung vom<br />
Dezember <strong>2012</strong> die Grundlagen für einen Planungskredit auszuarbeiten.<br />
� SCHUTZRAUMBAUPFLICHT<br />
CHUTZRAUMBAUPFLICHT<br />
CHUTZRAUMBAUPFLICHT KANTON ANTON BASEL ASEL ASEL-LANDSCHAFT<br />
ASEL ANDSCHAFT<br />
Grundsätzlich existiert weiterhin eine Verpflichtung zum Bau von Schutzräumen.<br />
Sofern der Deckungsgrad in einer Gemeinde über 100 % liegt, besteht jedoch die<br />
Möglichkeit, vor Baubeginn für jeden nicht gebauten Schutzplatz eine Ersatzabgabe<br />
zu entrichten. Einen Deckungsgrad von über 100 % erreichen im Kanton<br />
Basel-Landschaft 66 Gemeinden, mit 116.7 % unter anderem auch die Gemeinde<br />
<strong>Bretzwil</strong>. Bei 20 Gemeinden liegt der Deckungsgrad unter 100 %. Eine Baupflicht<br />
gilt erst ab einer Wohngebäude- oder Wohnüberbauungsgrösse von 38 Zimmern. Die<br />
Ersatzbeiträge gehen neu an den Kanton. Aus dem entsprechenden Fonds werden das<br />
Erstellen, die Ausrüstung, der Betrieb, der Unterhalt und die Erneuerung von öffentlichen<br />
Schutzräumen der Gemeinden sowie neu auch Massnahmen zur Erneuerung privater<br />
Schutzräume finanziert, sofern die Eigentümer ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen<br />
sind.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 4<br />
Vernehmlassungen Vernehmlassungen I<br />
I<br />
Änderung Änderung Änderung Sozialhilfegesetz<br />
Sozialhilfegesetz<br />
Die §§ 16 und 19 des geltenden Sozialhilfegesetzes regeln die Angebote zur Förderung<br />
der beruflichen Eingliederung unterstützungsberechtigter Personen beziehungsweise die<br />
Lohnkostenbeiträge an Arbeitgebende, die leistungsreduzierte, unterstützungsberechtigte<br />
Personen anstellen. Neu soll dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung mehr Gewicht<br />
verliehen werden. Als Gegenleistung für die Finanzierung des Lebensunterhalts wird ohne<br />
zusätzliche Vergütung die Teilnahme an Massnahmen für die Eingliederung erwartet. Zudem<br />
werden neu Tagesstrukturprogramme in das Sozialhilfegesetz aufgenommen. Diese sollen<br />
subsidiär zu den Förderungsprogrammen und den Anreizbeiträgen an die Arbeitgebenden<br />
zum Zug kommen. Auch im Bereich der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für<br />
Kinder, deren Unterhaltspflichtige sich im Ausland aufhalten, drängt sich eine Änderung des<br />
Sozialhilfegesetzes auf. Der Gemeinderat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen<br />
im Sozialhilfegesetz, wünscht jedoch noch gewisse Anpassungen. Die geänderte<br />
Terminologie hält der Gemeinderat für richtig und begrüsst das neue Gewicht, das<br />
dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beigemessen werden soll. Die Verpflichtung<br />
der unterstützten Personen, nicht nur alle Massnahmen zu treffen, die dem Erreichen<br />
und der Erhaltung ihrer Selbständigkeit dienen, sondern insbesondere auch an<br />
angeordneten Eingliederungsprogrammen teilzunehmen, erachtet der Gemeinderat<br />
als logische Konsequenz dieses Prinzips. Dabei muss konstatiert werden, dass die<br />
Tagesstrukturprogramme, so sinnvoll diese auch erscheinen mögen, eine zusätzliche<br />
Aufgabe der Gemeinden darstellen, an der sich der Kanton mit Verweis auf die<br />
geltende Aufgabenteilung nicht zu beteiligen gedenkt und deren finanzielle Folgen der<br />
Gemeinderat noch nicht abzuschätzen vermag. In diesem Zusammenhang kann sich<br />
der Gemeinderat auch niederschwellige Tagesstrukturen vorstellen, die allenfalls ohne<br />
besondere Relevanz für die Öffentlichkeit sind. Mit einer gewissen Skepsis nimmt der<br />
Gemeinderat die Kostenschätzung des Kantonalen Sozialamts zur Kenntnis, wonach diese<br />
Tagesstrukturprogramme alle Gemeinden zusammen maximal Fr. 500'000.-- pro Jahr<br />
kosten dürften. Die einseitige Mehrbelastung der Gemeinden durch die neue Verpflichtung,<br />
Tagestrukturprogramme anzubieten, kann der Gemeinderat nur unter der Voraussetzung<br />
akzeptieren, dass erstens der Kanton seine Beiträge, wie in dieser Vorlage vorgesehen<br />
weiterhin im bisherigen Umfang leistet und dass sich zweitens die Mehrkosten für<br />
die Tagesstrukturprogramme im Rahmen der Schätzungen des Kantonalen Sozialamts<br />
bewegen.<br />
Gesetz Gesetz über über den den Bet Betrieb Bet rieb von von Taxis<br />
Taxis<br />
Seit dem Jahr 1969 bildet die Landratsverordnung über den Betrieb von Taxis die Grundlage<br />
für die Reglementierung des Taxiwesens in unserem Kanton. Wie die bisherige Verordnung<br />
enthält das neue Gesetz den Grundsatz der Bewilligungspflicht, Voraussetzungen<br />
für die Bewilligungserteilung, Bestimmungen über die Ausübung des Gewerbes, den<br />
Grundsatz von staatlich festgelegten Maximaltarifen sowie verwaltungs- und strafrechtliche<br />
Sanktionen. Generell sowie unter der Voraussetzung, dass die zusätzlich beantragte<br />
Ergänzung noch erfolgen wird, kann der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf des<br />
Taxigesetzes zustimmen. Bei der in § 8 Absatz 2 Buchstabe a in Zusammenhang mit<br />
den Standplätzen geforderten Einwilligung der Gemeinde bleibt unklar, ob diese auch<br />
Bewilligungsvoraussetzung ist. Der Gemeinderat hält es für äusserst wichtig, dass in einer<br />
Gemeinde, in der mehrere Taxiunternehmen tätig sind, die Gemeinden nicht nur generell<br />
zu den Taxistandplätzen ihre Einwilligung zu geben haben, sondern auch bezogen auf<br />
die einzelnen Taxiunternehmen. Nur so lässt sich vermeiden, dass für zu viele Taxis zu<br />
wenige Standplätze zur Verfügung stehen, woraus sich unerwünschte Probleme ergeben<br />
würden. Während im Kanton Basel-Stadt Standplätze vom Kanton bereit gestellt werden<br />
und alle Taxihalterinnen und Taxihalter jeden Standplatz nutzen können, müssen im Kanton<br />
Basel-Landschaft die einzelnen Betriebe selbst für die Standplätze sorgen, die dann aber<br />
auch nur ihnen allein zur Verfügung stehen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 5<br />
Vernehmlassungen Vernehmlassungen II<br />
II<br />
Änderung Änderung Änderung Gesetz Gesetz Gesetz über über über die die die politischen politischen politischen Rechte Rechte<br />
Rechte<br />
Die im Gesetz über die politischen Rechte vorgesehenen Anpassungen beinhalten die<br />
Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Einführung von e-Voting (elektronisches<br />
Abstimmen und Wählen) sowie die Möglichkeit der Abgabe eines Informationsblatts<br />
bei Majorzwahlen. Bezüglich der elektronischen Stimmabgabe wird festgehalten, dass<br />
die Stimmabgabe auf elektronischem Weg ausgeübt werden kann, wenn die technischen<br />
und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung erfüllt<br />
sind und wenn die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Bedürfnis nach dieser<br />
Form der Ausübung der politischen Rechte stehen. Der Gemeinderat unterstützt das<br />
vom Regierungsrat betreffend e-Voting vorgeschlagene Vorgehen. Analog zum e-Voting<br />
begrüsst der Gemeinderat auch die Möglichkeit, bei Majorzwahlen auf kommunaler Ebene<br />
den Wahlunterlagen amtliche Informationsblätter mit den Wahlvorschlägen beilegen zu<br />
können, wobei es den einzelnen Gemeinden überlassen bleibt, ob sie von dieser Möglichkeit<br />
Gebrauch machen wollen oder nicht.<br />
Umsetzung Umsetzung Bildungsharmonisierung<br />
Bildungsharmonisierung<br />
Am 26. September 2010 hat der Baselbieter Souverän sämtliche Vorlagen<br />
zur Bildungsharmonisierung, einschliesslich der dafür erforderlichen Revision des<br />
Bildungsgesetzes angenommen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlängerung<br />
der Primarschule von derzeit fünf auf neu sechs Jahre. Auf das Schuljahr 2015/2016<br />
wird im Kanton Basel-Landschaft erstmals ein sechstes Primarschuljahr eingeführt.<br />
Der zweijährige Kindergarten und die sechsjährige Primarschule bilden dannzumal die<br />
achtjährige Primarstufe gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung<br />
der obligatorischen Schule. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Stärkung der<br />
Mathematik und der Naturwissenschaften sowie die Einführung der 45-Minuten-Lektion an<br />
der Primarstufe. Aufgrund der Einführung eines sechsten Primarschuljahres wäre es sehr<br />
hilfreich gewesen, wenn für alle Gemeinden möglichst konkrete Angaben darüber gemacht<br />
worden wären, welches die gesamthaften Auswirkungen für sie sind. Leider geschieht dies<br />
nicht. Zu den im Vergleich angegebenen Kosten ist weiter festzuhalten, dass es sich dabei<br />
bloss um Lohnkosten, inklusive den Sozialleistungen, jedoch um keine Infrastrukturkosten<br />
handelt, dass sich diese am unteren Rand bewegen und als Systemkosten rein<br />
theoretisch ermittelt worden sind, das heisst, dass bereits die effektiven Lohnvollkosten<br />
der Gemeinden erheblich höher sein dürften. Hinzu kommen zusätzlich nicht nur die Raum-<br />
beziehungsweise Infrastrukturkosten, sondern auch die Folgekosten, wie zum Beispiel<br />
bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, wenn es mehr schulfreie Nachmittage<br />
gibt. Gleichzeitig erfolgt eine Entlastung des Kantons, indem der Fremdsprachenunterricht<br />
in einem erheblichen Ausmass von der Sekundarschule an die Primarschule verschoben<br />
wird. Dass die im Kindergarten nicht zum verpflichtenden Unterricht gerechneten<br />
Eingangslektionen am Vormittag in der Stundentafel als individuelle Förderung deklariert<br />
werden, versteht der Gemeinderat nicht. Stattdessen würde der Gemeinderat für die<br />
Unterrichtszeit eine Bandbreite festlegen. Der Gemeinderat fragt sich grundsätzlich, ob<br />
die vorgesehenen Eingangslektionen von 27 Minuten sinnvoll sind beziehungsweise was<br />
deren Nutzen ist. 90 Minuten Unterricht ohne Pause hält der Gemeinderat für zu lang und<br />
30 Minuten Pause erachtet der Gemeinderat ebenfalls als für zu lang. Weiter ist unklar, ob<br />
der Muster-Stundenplan so zu verstehen ist, dass die mindestens zwei freien Nachmittage,<br />
die sich aus der Stundentafel und der Verordnung ergeben, im ganzen Kanton einheitlich<br />
auf dieselben zwei Tage gelegt werden müssen. Falls diese Absicht bestehen sollte,<br />
würde der Gemeinderat davon absehen. Für den Musikschulunterricht fehlt das Zeitfenster<br />
in der Stundentafel. Dem Gemeinderat ist unklar, wie der Musikunterricht erfolgen soll<br />
beziehungsweise wann die Schülerinnen und Schüler Zeit für den Musikunterricht haben. In<br />
diesem Zusammenhang stellt der Gemeinderat fest, dass die Musikschulen gar nicht zur<br />
Vernehmlassung eingeladen wurden und deshalb auch nicht die Möglichkeit haben, die sie<br />
betreffenden Fragen zu stellen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 6<br />
Vernehmlassungen Vernehmlassungen III<br />
III<br />
Harmonisierung Harmonisierung Harmonisierung Ausbildungsbeiträge<br />
Ausbildungsbeiträge<br />
Ausbildungsbeiträge<br />
Die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)<br />
innerhalb der Schweiz ist seit den 1960er Jahren ein wiederkehrendes Thema der<br />
Ausbildungsförderung und der interkantonalen Bestrebungen zur optimalen Ausschöpfung<br />
des Bildungspotentials in der Bevölkerung unseres Landes. Das Konkordat, das die<br />
EDK an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 grossmehrheitlich genehmigt hat, ist das Resultat<br />
dieser langjährigen Bemühungen und stellt die notwendigen Grundlagen für eine formale<br />
Angleichung der Bedingungen, unter denen in unserem Land Ausbildungsbeiträge vergeben<br />
werden, wie auch Empfehlungen für eine materielle Annäherung zwischen den Kantonen<br />
bereit. Durch dieses Konkordat, zu dem bis Ende Juli 2011 sieben Kantone ihren<br />
Beitritt erklärt haben, wird eine formale Harmonisierung des Ausbildungsbeitragswesens<br />
gewährleistet und die materielle Harmonisierung gefördert. Diese Ziele werden einerseits<br />
durch eine einheitliche Definition stipendienrechtlicher Begriffe und wichtiger formaler<br />
Kriterien für das Gewähren von Ausbildungsbeiträgen und andererseits durch das<br />
Festlegen von Mindeststandards im Bereich der materiellen Harmonisierung, mit<br />
denen der Bildungszugang für einkommensschwache Bevölkerungsschichten, unabhängig<br />
vom stipendienrechtlichen Wohnsitzkanton gewährleistet werden soll, erreicht. Entgegen<br />
den Anliegen der Stipendien-Initiative, die eine Zentralisierung beim Bund und<br />
eine Beschränkung auf den Tertiärsektor (Universitäten, Fachhochschulen und Höhere<br />
Fachschulen) vorsieht, umfasst die interkantonale Vereinbarung alle nachobligatorischen<br />
Ausbildungsgänge ab der Sekundarstufe II und ermöglicht es den Kantonen weiterhin, die<br />
Vorgaben kantonal angepasst umzusetzen. Gleichzeitig mit dem Beitrittsantrag werden<br />
die gesetzlichen Änderungen vorgelegt, wie dies § 64 Absatz 2 der Kantonsverfassung<br />
vorschreibt. Soweit die geplanten Änderungen zu Mehrausgaben führen, sollen diese<br />
im Rahmen der Umsetzung der harmonisierten Berechnungsarten kompensiert werden.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinden von dieser Vorlage nicht direkt betroffen sind,<br />
hat der Gemeinderat auf eine Stellungnahme verzichtet.<br />
Teilrevision Teilrevision Teilrevision Finanzausgleichsverordnung<br />
Finanzausgleichsverordnung<br />
Am 17. November 2011 hat der Landrat mit 84 zu einer Stimme eine Teilrevision<br />
des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit es bei keiner der beitragsleistenden<br />
Einwohnergemeinden zu einer über Gebühr liegenden Abschöpfung der vorhandenen<br />
Steuerkraft kommt, darf der Pro-Kopf-Anteil der beitragsleistenden Einwohnergemeinden<br />
neu nicht mehr als einen in der Verordnung festgelegten Prozentsatz von höchstens<br />
17 % ihrer Steuerkraft betragen. Übersteigende Teile tragen die beitragsempfangenden<br />
Einwohnergemeinden anteilsmässig nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl, höchstens jedoch<br />
im Umfang der Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und ihrer Steuerkraft multipliziert<br />
mit ihrer Einwohnerzahl. Wenn im Finanzausgleichsjahr 2010 das Umverteilungsvolumen<br />
analog des Ausgleichsniveaus gestützt auf den Dreijahresdurchschnitt der<br />
Gemeindesteuerkraft berechnet worden wäre, dann hätte es 61.7 Mio. Franken betragen.<br />
Dies entspricht einem Abschöpfungssatz von rund 17 %. In diese Durchschnittsbetrachtung<br />
lässt sich auch der Finanzausgleich 2011 mit seinem effektiv resultierenden maximalen<br />
Abschöpfungssatz von 16.9 % einfügen. Im Weiteren erachtet die vorberatende<br />
Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich in der die Gemeinden mit<br />
12 Personen vertreten sind und die die Landratsvorlage des Finanzausgleichsgesetzes<br />
erarbeitet hat, einen maximalen Abschöpfungssatz von 17 % ebenfalls als angebracht.<br />
In § 4a, der der Finanzausgleichsverordnung neu einzufügen vorgeschlagen wird, soll<br />
der maximale Abschöpfungssatz für die beitragsleistenden Gemeinden deshalb auf 17 %<br />
ihrer Steuerkraft festgelegt werden. Dies entspricht dem bereits in der Landratsvorlage<br />
zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ausführlich begründeten und vom Landrat<br />
am 17. November 2011 beschlossenen Maximalsatz. Gestützt auf diesen Sachverhalt<br />
und aufgrund der Überprüfung durch die Konsultativkommission Aufgabenteilung und<br />
Finanzausgleich kann der Gemeinderat diesem Vorschlag zustimmen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 7<br />
Vernehmlassungen Vernehmlassungen IIV<br />
I<br />
Teilrevision Teilrevision Teilrevision Bürgergemeinderechnungsverordnung<br />
Bürgergemeinderechnungsverordnung<br />
Bürgergemeinderechnungsverordnung<br />
Am 30. Juni 2009 hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um einen<br />
Verordnungsentwurf des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) für die Baselbieter<br />
Gemeinden zu erarbeiten. Der am 6. Juli 2010 bei allen Baselbieter Gemeinden in Anhörung<br />
gegebene Entwurf sah auch eine Unterstellung der Bürger- und Burgergemeinden unter die<br />
neue Gemeinderechnungsverordnung vor. Anlässlich der Anhörung hat sich der Verband<br />
der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden negativ zu dieser Unterstellung geäussert.<br />
Bei der Behandlung der Teilrevision des Gemeindegesetzes im Landrat wurden die Bürger-<br />
und Burgergemeinden deshalb von der Anwendung von HRM2 ausgeklammert. Das neue<br />
Gemeindegesetz gilt jedoch gleichwohl auch für die Bürger- und Burgergemeinden. Die<br />
bestehende Bürgergemeinderechnungsverordnung muss daher an die neue Gesetzgebung<br />
angepasst werden. Hauptsächlich betrifft dies die Terminologie sowie die Möglichkeit<br />
der Bürger- und Burgergemeinden, den Kontenrahmen der Einwohnergemeinden freiwillig<br />
zu übernehmen. In Anlehnung an die neue Einwohnergemeinderechnungsverordnung<br />
sollen zudem nur noch risikoarme Anlagen zulässig sein. Da die Rechnungsprüfung<br />
häufig von derselben Kommission wie bei den Einwohnergemeinden wahrgenommen<br />
wird, werden die klarer geregelten Bestimmungen aus der Einwohnergemeinderechnungsverordnung<br />
übernommen. Ausserdem unterstellt das Gemeindegesetz nur noch die<br />
Einwohnergemeinden der Pflicht, einen Finanzplan zu erstellen und das Budget muss dem<br />
Kanton nur noch auf Verlangen eingereicht werden. Der Gemeinderat hat der geplanten<br />
Teilrevision der Bürgergemeinderechnungsverordnung zugestimmt.<br />
Anpassung Anpassung Tram Tram- Tram und und Bushaltestellen<br />
Bushaltestellen<br />
Bushaltestellen<br />
Für die Umsetzung der Auflagen des Behindertengleichstellungsgesetzes bezüglich der<br />
niveaugleichen Einstiege bei den Trams haben die beiden Kantone Basel-Stadt und<br />
Basel-Landschaft sowie die beiden Transportunternehmen BLT und BVB ein gemeinsames<br />
Umsetzungskonzept erarbeitet. Das Konzept beinhaltet, dass die Haltekanten mit einem<br />
horizontalen Abstand von der Gleismittelachse zur Haltekante von 122 cm und einer Höhe<br />
über der Schienenoberkante von 27 cm netzweit ausgebildet werden. Die Kosten für<br />
den Umbau der Haltestellen an den Kantonsstrassen werden auf insgesamt rund 40 Mio.<br />
Franken geschätzt und die Umsetzung soll bis im Jahr 2023 abgeschlossen sein.<br />
Der Gemeinderat hält die vorgesehene kostspielige Planung für verfrüht. In einem ersten<br />
Schritt ersucht der Gemeindrat, die bereits erfolgte Evaluation der verschiedenen Wege zur<br />
Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes beim Tram detailliert offenzulegen und<br />
allenfalls Alternativen zur Anpassung der baulichen Infrastruktur nochmals beziehungsweise<br />
näher zu prüfen. Sodann fordert der Gemeinderat ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen drei<br />
bis vier Tram- und Bushaltestellen in sensiblen Bereichen von Baselbieter Gemeinden,<br />
inklusive der Umgebung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vollständig durchgeplant<br />
und gegebenenfalls im Massstab 1:1 dargestellt werden. Damit soll konkret und auch für<br />
Laien nachvollziehbar dargelegt werden, was die vorgesehenen baulichen Anpassungen<br />
bedeuten würden. Gleichzeitig ist im Planungsprozess zusammen mit dem Bundesamt für<br />
Verkehr und allenfalls aufgrund des Feedbacks der Bevölkerung an konkreten Beispielen<br />
auszuloten, welche Vorgaben zwingend zu erfüllen sind und wo unter welchen Bedingungen<br />
Spielraum besteht. Erst aufgrund konkreter Resultate aus dem Pilotprojekt und nach einer<br />
nochmaligen Prüfung der Alternativen zur Anpassung der Infrastruktur ist dann in enger<br />
Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden eine Projektierung für die erforderlichen<br />
baulichen Massnahmen in Angriff zu nehmen. So wird man wesentlich zielstrebiger<br />
und vermutlich auch kostengünstiger an die breite Projektierungsarbeit gehen können.<br />
Zudem fordert der Landrat mit zwei vor bald zwei Jahren eingereichten und am<br />
22. April 2011 überwiesenen Motionen, dass der in Zusammenhang mit der Totalrevision<br />
des Finanzausgleichsgesetzes versehentlich nicht geänderte § 34 des Strassengesetzes<br />
gestrichen wird und die Gemeinden damit von der 50 % Kostenübernahme entbunden<br />
werden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 8<br />
Vernehmlassungen Vernehmlassungen V<br />
V<br />
Revision Revision Revision Pol Polizeigesetz<br />
Pol Polizeigesetz<br />
izeigesetz<br />
Das Polizeigesetz des Kantons Basel-Landschaft ist am 28. November 1996 erlassen<br />
worden und am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Die im Gemeindegesetz enthaltenen<br />
Bestimmungen über die Gemeindepolizei gehen zum Teil gar bis auf das Jahr 1970 zurück.<br />
Die geltenden polizeigesetzlichen Regelungen haben sich insgesamt zwar gut bewährt. In<br />
verschiedenen Bereichen sind sie aber nicht mehr aktuell und entsprechen auch nicht mehr<br />
den heutigen Anforderungen an eine sinnvolle und effiziente polizeiliche Auftragserfüllung<br />
sowie an eine zweckmässige und ressourcenadäquate Aufgabenverteilung zwischen<br />
dem Kanton und den Gemeinden. Die Revision des Polizeigesetzes sieht eine klare<br />
Abgrenzung der Aufgaben der Gemeinden und der Polizei Basel-Landschaft in Bezug auf<br />
die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor. Darüber hinaus werden die<br />
Voraussetzungen für das Übertragen der Kompetenz zur Ahndung von Übertretungen von<br />
Strassenverkehrsvorschriften mit Ordnungsbussen (Parkingkontrollen und Radaranlagen)<br />
definiert. Ein weiterer Revisionspunkt betrifft die verdeckte Fahndung. Im Rahmen des<br />
Inkrafttretens der Schweizerischen Strafprozessordnung wurde in der Öffentlichkeit und<br />
in Fachkreisen schweizweit intensiv darüber diskutiert, ob die verdeckten Fahndungen,<br />
insbesondere gegen die Internetpädophilie noch genügend effizient durchgeführt werden<br />
können. Eine neue Bestimmung im Polizeigesetz soll diese Lücke schliessen. Auch für die<br />
bisher auf Kantonsebene nicht geregelte Videoüberwachung wird eine Rechtsgrundlage für<br />
das Installieren von Kameras geschaffen. Neu soll ferner eine gesetzliche Grundlage<br />
für die befristete Wegweisung von Personen von einem bestimmten öffentlichen Ort<br />
geschaffen werden. Bei der Auswertung der Hotelmeldescheine wird die Umstellung<br />
auf ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen und schliesslich sollen Grossveranstalter<br />
für ihre eigenen Sicherheitsanstrengungen mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent<br />
auf den Kostenersatzrechnungen der Polizei belohnt werden. Zusätzlich wird mit<br />
der Vorlage der Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen<br />
vorgeschlagen. Das Konkordat vereinheitlicht die Voraussetzungen für die Tätigkeiten der<br />
Sicherheitsunternehmen. Der Gemeinderat begrüsst die Revision des Polizeigesetzes und<br />
erwartet, dass sie sich nicht nachteilig auf die bislang gute Zusammenarbeit auswirkt. Das<br />
Festschreiben der Aufgaben macht teilweise bewusster, was im Bereich der Wahrung der<br />
öffentlichen Ordnung schon immer Aufgabe der Gemeinde war. Dort, wo Handlungsbedarf<br />
erkannt wird, weil die Wahrung der öffentlichen Ordnung bisher nicht vollumfänglich,<br />
insbesondere nicht rund um die Uhr sichergestellt war, lassen sich durch die<br />
Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden oder durch das Übertragen der Aufgaben gemäss<br />
§ 52 des Polizeigesetzes sinnvolle Lösungen finden. Neben der Wahrung der öffentlichen<br />
Ordnung, wofür schon nach geltendem Recht alle Gemeinden vollumfänglich zuständig<br />
sind, kann zukünftig jede Gemeinde auf Wunsch und unter bestimmten Voraussetzungen<br />
die Kontrolle des ruhenden und des fahrenden Verkehrs übernehmen. Damit sind die<br />
wesentlichen, von Gemeindeseite an die Gesetzesrevision gestellten Forderungen erfüllt.<br />
Auftragsvergaben<br />
Auftragsvergaben<br />
Auftragsvergaben<br />
Support Homepage Ersatz Stühle Turnhalle Schulhaus<br />
Diverso handels GmbH, Basel Sedorama AG, Ostermundigen<br />
Feuerlöscher Werkhof Banden Natureisfeld Schulplatz<br />
Primus AG, Binningen Michael Meyer, Titterten<br />
Pager Feuerwehr <strong>Bretzwil</strong> Reinigungsmittel öffentliche Gebäude<br />
Motcom Communication AG, Füllinsdorf Wibis AG, Affoltern am Albis<br />
Ersatz Hydrant Gemeindezentrum Grabarbeiten Ersatz Hydrant<br />
Müller-Rieder AG, Seewen Altermatt AG, Nunningen
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 9<br />
Liebe Brätzbeler<br />
Informationen Informationen des des Gemeindepräsid<br />
Gemeindepräsidenten<br />
Gemeindepräsid enten<br />
Bereits steht Ostern vor der Tür und der Winter ist vorbei. Wer hätte im Dezember gedacht,<br />
dass dies ein so kalter Winter werden wird? Ich hoffe, Sie haben die kalten Wochen<br />
gut überstanden. Es hat doch gut getan, wieder einmal festzustellen, wie die Natur uns<br />
Menschen im Griff hat. Auf dem Schulplatz konnte über fast drei Wochen eine Natureisbahn<br />
bereitgestellt werden, die auch täglich benutzt wurde, diesmal erstmals mit einer Abtrennung<br />
für ein Hockey-Feld. Danke an Beat Müller und Hans Dettwiler für den ehrenamtlichen<br />
Einsatz in den kalten Nachtstunden.<br />
In der Gemeinde kam es wegen der Kälte zu keinen besonderen Vorkommnissen. In der<br />
Auftauphase des Bodens hatten wir ein paar Wasserleitungsbrüche zu verzeichnen, die<br />
durch unseren Brunnenmeister David Affolter sowie mit unseren Partnerfirmen umgehend<br />
geortet und repariert wurden. Ich bedanke mich bei David Affolter für seinen Einsatz<br />
für unsere Wasserversorgung, den er meist ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit leisten<br />
muss.<br />
Die besonderen Lichtverhältnisse im Winter ergeben immer wieder schöne Fotos:<br />
Foto vom 10. Februar <strong>2012</strong><br />
Foto vom 6. Februar <strong>2012</strong><br />
Foto vom 6. Februar <strong>2012</strong><br />
Die neue Saalbestuhlung für die Turnhalle ist bestellt und sie wird am Konzert- und<br />
Unterhaltungsabend des Musikvereins <strong>Bretzwil</strong> vom 28. April <strong>2012</strong> erstmals zum Einsatz<br />
kommen. In diesem Zusammenhang kann ein Teil der alten Stühle von Privatpersonen<br />
bezogen werden. Details finden Sie weiter hinten.<br />
Mitte Februar <strong>2012</strong> hat die Baukommission für die neue Schnitzelheizung und den<br />
Verwaltungsneubau ihre Arbeit aufgenommen. Präsidiert wird sie von Hans Dettwiler. Dieses<br />
interessante Projekt hat mich unter anderem dazu bewogen, nochmals für eine Amtsperiode<br />
als Gemeinderat zu kandidieren.<br />
Somit möchte ich mich bei meinen Wählerinnen und Wählern recht herzlich für die<br />
Wiederwahl und das Vertrauen bedanken und wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen<br />
eine schöne Osterzeit.<br />
11. <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Gemeindepräsident Peter Scheidegger
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 10<br />
Kommunale Kommunale Kommunale Wahlen Wahlen vom vom 11. 11. <strong>März</strong> <strong>März</strong> <strong>März</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong><br />
WAHL DES GEMEINDERATS FÜR DIE AMTSPERIODE VOM 1. JULI <strong>2012</strong> BIS AM 30. JUNI 2016<br />
Zahl der Stimmberechtigten: 560 Gewählt wurden:<br />
Zahl der eingelegten Wahlzettel: 248<br />
Zahl der leeren Wahlzettel: 3 Röthlin-Hertig Manfred 213<br />
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 3 Müller Beat 202<br />
Zahl der gültigen Wahlzettel: 242 Scheidegger-Häner Peter 194<br />
Darauf befinden sich Linien: 1’210 Dettwiler-Meier Hans 190<br />
Zahl der leeren Stimmen (Linien): 99 Mühlberg-Martin Karin 183<br />
Zahl der ungültigen Stimmen (Linien): 1<br />
Zahl der gültigen Stimmen (Linien): 1’110 Stimmen haben erhalten:<br />
Absolutes Mehr: 112<br />
Stimmbeteiligung: 44.3 % Lauper Sven 72<br />
ERSATZWAHL EINES MITGLIEDS IN DIE SOZIALHILFEBEHÖRDE BRETZWIL FÜR DEN REST DER<br />
AMTSPERIODE BIS AM <strong>31.</strong> DEZEMBER <strong>2012</strong><br />
Zahl der Stimmberechtigten: 560 Gewählt wurde:<br />
Zahl der eingelegten Wahlzettel: 215<br />
Zahl der leeren Wahlzettel: 34 Sahin Cigdem 171<br />
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 3<br />
Zahl der gültigen Wahlzettel: 178<br />
Absolutes Mehr: 90<br />
Stimmbeteiligung: 38.4 %<br />
Der Gemeinderat gratuliert Cigdem Sahin zur Wahl in die Sozialhilfebehörde <strong>Bretzwil</strong> und<br />
wünscht Cigdem Sahin bei ihrer neuen Aufgabe viel Erfolg und alles Gute.<br />
Passbestellung Passbestellung via via via Internet<br />
Internet<br />
Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder als Schweizer Bürger, ausser telefonisch,<br />
rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass?<br />
Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und Identitätskarte als<br />
Kombi) über die Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen.<br />
Aufgrund der wieder stark zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten,<br />
sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren<br />
Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen<br />
bedeuten kann.<br />
Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeit hin noch wesentlich<br />
verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.<br />
Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können<br />
während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach<br />
und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar<br />
mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen.<br />
Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am<br />
selben Tag verarbeitet werden. Sie erhalten dann eine E-Mail als Bestätigung der<br />
Ausweisbestellung und anschliessend nach Prüfung der Daten einen Link, wo Sie<br />
wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für<br />
die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können.<br />
Nutzen Sie diese einfache und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der<br />
Ausweisbestellung! Herzlichen Dank.<br />
Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 11<br />
Rücktritt Rücktritt aus aus dem dem Kindergarten<br />
Kindergarten- Kindergarten u. u. Primarschulrat<br />
Primarschulrat<br />
Auf das Ende der laufenden Amtsperiode hat Claudia Gerspacher Stöckli per den<br />
<strong>31.</strong> Juli <strong>2012</strong> ihren Rücktritt aus dem Kindergarten- und Primarschulrat <strong>Bretzwil</strong> bekannt<br />
gegeben. Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit Bedauern von dieser Entscheidung<br />
Kenntnis genommen und danken Claudia Gerspacher Stöckli bereits heute für die im<br />
Kindergarten- und Primarschulrat <strong>Bretzwil</strong> in den letzten 6 1/2 Jahren geleistete Arbeit.<br />
Einwohnerinnen und Einwohner, die Interesse an einer Mitarbeit im Kindergarten- und<br />
Primarschulrat <strong>Bretzwil</strong> haben, können ihre Kandidatur für dieses Amt bis am 30. April <strong>2012</strong><br />
auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Für Auskünfte steht Ihnen die Präsidentin des<br />
Kindergarten- und Primarschulrats <strong>Bretzwil</strong>, Brigitte Stähli-Sommer sowie jedes andere<br />
Mitglied des Kindergarten- und Primarschulrats jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Die Wahl der Mitglieder des Kindergarten- und Primarschulrats für die neue Amtsperiode<br />
vom 1. August <strong>2012</strong> bis am <strong>31.</strong> Juli 2016 findet anlässlich des Abstimmungswochenendes<br />
vom 17. Juni <strong>2012</strong> statt.<br />
Vakanz Vakanz in in der der Umweltkommission<br />
Umweltkommission<br />
Umweltkommission<br />
Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />
Auf das Ende der laufenden Amtsperiode hat Brigitte Schweizer-Häner per den<br />
30. Juni <strong>2012</strong> ihren Rücktritt aus der Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> bekannt gegeben.<br />
Einwohnerinnen und Einwohner, die Interesse an einer Mitarbeit in der Umweltkommission<br />
<strong>Bretzwil</strong> haben, können ihre Kandidatur für dieses Amt bis am 30. April <strong>2012</strong><br />
auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Für Auskünfte steht Ihnen die Präsidentin<br />
der Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong>, Karin Mühlberg-Martin sowie jedes andere Mitglied der<br />
Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Die Wahl der Mitglieder der Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> für die neue Amtsperiode<br />
vom 1. Juli <strong>2012</strong> bis am 30. Juni 2016 findet an der Einwohnergemeindeversammlung vom<br />
8. Juni <strong>2012</strong> statt.<br />
Regenwassernutzungen<br />
Regenwassernutzungen<br />
Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />
Im neuen, per den 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft getretenen Abwasserregelement der Gemeinde<br />
<strong>Bretzwil</strong> wird im § 25 Abs. 3 festgehalten, dass Regenwassernutzungen von mehr<br />
als 50 m 3 /Jahr bei der Erhebung der Kanalisationsgebühr berücksichtigt werden müssen.<br />
Gemäss den Vorgaben im § 11 Abs. 4 des Abwasserreglements kann die Gemeinde bei<br />
Regenwasser-Nutzungsanlagen sowie bei einer privaten Wasserversorgung die Installation<br />
von messtechnischen Einrichtungen zur Erfassung der genutzten Wassermenge verlangen.<br />
Gestützt auf diese neuen Bestimmungen ersucht der Gemeinderat sämtliche<br />
Liegenschaftseigentümer, die über eine Regenwasser-Nutzungsanlage verfügen, sich bis<br />
spätestens am 30. April <strong>2012</strong> auf der Gemeindeverwaltung zu melden, so dass das weitere<br />
Vorgehen individuell festgelegt werden kann.<br />
Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong>
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 12<br />
Trinkwasserkontrolle Trinkwasserkontrolle Trinkwasserkontrolle vom vom 18. 18. Januar Januar <strong>2012</strong><br />
BAKTERIOLOGISCHE UNTERSUCHUNG<br />
Proben Nr. Probenbeschreibung<br />
200106510 83.10 A Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation<br />
200106511 83.15 A Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation<br />
200106506 83.15 AUV Rohwasser, Wasser filtriert und UV-bestrahlt<br />
200106507 83.95 N Reservoir, Abgang Netz<br />
200106508 83.96 N Netzwasser aus dem Schulhaus<br />
200106509 83.97 N Netzwasser Werkhof<br />
200106512 83.15 AF Rohwasser, nach Filter, vor UV<br />
Feldtest 83.10 A 83.15 A 83.15 AUV 83.95 N 83.96 N 83.97 N 83.15 AF<br />
Wassertemp. Grad Celsius 7.9 7.6 8.0 7.9 8.4 7.9 8.0<br />
Bakteriologische Resultate<br />
Aerobe mesoph. Keime mL 36 43 3 14 10 51 5<br />
Enterokokken pro 100 mL 2 11 0 0 0 0 0<br />
Escherichia coli pro 100 mL 3 1 0 0 0 0 0<br />
Bakt. Befund Belastet Belastet In Ord. In Ord. In Ord. In Ord. In Ord.<br />
Toleranzwerte<br />
Aerobe mesop. Keime mL 100 100 20 300 300 300 100<br />
Enterokokken pro 100 mL 0 0 0 0 0 0 0<br />
Escherichia coli pro 100 mL 0 0 0 0 0 0 0<br />
Das an die Konsumenten abgegebene Trinkwasser entsprach den gesetzlichen<br />
Anforderungen und war hygienisch einwandfrei.<br />
CHEMISCHE UNTERSUCHUNG<br />
200106515 83.15 AF Rohwasser nach Filter, vor UV<br />
pH Wert: ���� 7.13L Trübung: ���� 0.16 FNU<br />
Nitrat: ���� 9.77 mg/L Sulfat: ���� 141.54 mg/L<br />
Chlorid: ���� 3.87 mg/L Phosphat als P: ���� 0.01 mg/L<br />
Fluorid: ���� 0.38 mg/L Gesamthärte: ���� 41.25 fr.H<br />
Alkalität: ���� 23.45 fr.H Bleibende Härte: ���� 17.80 fr.H<br />
Natrium: ���� 2.61 mg/L Kalium: ���� 1.03 mg/L<br />
Calcium: ���� 1<strong>31.</strong>59 mg/L Magnesium: ���� 20.38 mg/L<br />
Nitrit: ����
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 13<br />
Abgabe Abgabe Abgabe alte alte Stühle Stühle Turnhalle<br />
Turnhalle<br />
In Zusammenhang mit dem Beschaffen von neuen<br />
Stühlen für die Turnhalle des Baumgartenschulhauses<br />
kann eine gewisse Anzahl der alten Stühle unentgeltlich<br />
an die Vereine sowie weitere interessierte Personen<br />
abgegeben werden.<br />
Datum: Mittwoch, 25. April <strong>2012</strong><br />
Zeit: 18.30 Uhr<br />
Ort: Turnhalle Baumgartenschulhaus<br />
Die ausgewählten Stühle müssen direkt mitgenommen werden. Es besteht keine Möglichkeit<br />
einer Zwischenlagerung im Baumgartenschulhaus.<br />
Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />
Sturm Sturm Joachim Joachim<br />
Joachim<br />
Der Sturm Joachim hat im Forstrevier Hohwacht Sturmschäden im Ausmass von rund<br />
6'000 bis 7'000 m 3 verursacht. Betroffen waren sowohl die Gemeinden <strong>Bretzwil</strong>, Lauwil und<br />
Reigoldswil, wie auch zahlreiche Privatwaldbesitzer.<br />
In einer ersten Phase sind nur die nötigsten<br />
Arbeiten ausgeführt worden (Entfernen<br />
von gefährlichen Bäumen sowie das Öffnen von<br />
Durchgangswegen). Am 25. Januar <strong>2012</strong> wurden<br />
die Privatwaldbesitzer sowie die interessierte<br />
Bevölkerung über die Möglichkeiten hinsichtlich<br />
der Bewältigung der Sturmschäden informiert.<br />
Seither konnte ein grosser Teil der<br />
Sturmschäden behoben werden. Dabei wurde<br />
die Forstequipe des Forstreviers Hohwacht auch<br />
von Spezialforstunternehmungen unterstützt.<br />
Gegenwärtig ist die Forstequipe am Beheben der Sturmschäden, die sich bis zum<br />
angrenzenden Wiesenbereich erstrecken. Dank der aktuell trockenen Witterung kommen<br />
diese Arbeiten gut voran.<br />
Dort wo kein Holzverlust entsteht (Bäume, die<br />
mit den Wurzelstöcken am Boden liegen),<br />
werden die Räumungsarbeiten allenfalls bis in<br />
den späten Frühling oder teilweise sogar bis<br />
in den Herbst hinausgeschoben.<br />
Geplant sind auch Aufforstungen von grösseren<br />
Sturmflächen. Durch das Einpflanzen einer<br />
grösseren Artenvielfalt soll die Waldfläche den<br />
Stürmen in Zukunft besser standhalten.<br />
Revierförster André Minnig
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 14<br />
Ausbild Ausbildungsbeiträge Ausbild ungsbeiträge I<br />
I<br />
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (das heisst, die<br />
Kosten können weder durch Angehörige, noch auf andere Weise aufgebracht werden) nach<br />
abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung<br />
der Ausbildungsstätte Ausbildungsbeiträge an die folgenden Ausbildungsrichtungen:<br />
• Ausbildungsstätten für Geistliche;<br />
• Berufslehren und Anlehren;<br />
• Fachhochschulen;<br />
• Fachschulen;<br />
• Höhere Handels- und Verwaltungsschulen;<br />
• Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen;<br />
• Maturitätsschulen;<br />
• Schulen für Allgemeinbildung;<br />
• Universitäten;<br />
• Vollzeitberufsschulen.<br />
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern<br />
sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:<br />
• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und<br />
Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;<br />
• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung<br />
(Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht.<br />
Bewerbung Bewerbung / / / Formulare<br />
Formulare<br />
Gesuche um das Ausrichten von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen<br />
Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden<br />
(Telefon: 061 552 79 99) bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der<br />
vorgeschriebenen Frist der Steuerbehörde der Wohnsitzgemeinde der Eltern der Bewerberin<br />
oder des Bewerbers einzureichen. Von dieser Stelle wird das Gesuch nach der Kontrolle der<br />
Angaben auf der ersten Seite und dem Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten<br />
Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet.<br />
Beilagen<br />
Beilagen<br />
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular<br />
das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat<br />
oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls<br />
eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige<br />
Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.<br />
Sind die Eltern der sich bewerbenden Personen gerichtlich getrennt oder geschieden,<br />
so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige<br />
Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kinderalimente beigelegt werden.<br />
Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung<br />
beifügen. Anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit<br />
Angaben über die Kantonszuweisung.<br />
Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer<br />
anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies gegenüber der Kommission für<br />
Ausbildungsbeiträge schriftlich und belegt zu begründen.<br />
Bisherige Bisherige Bezügerinnen Bezügerinnen Bezügerinnen un und un und<br />
d Bezüger Bezüger von von von Ausbildungsbeiträgen<br />
Ausbildungsbeiträgen<br />
Wer bereits im vorangegangenen Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat,<br />
erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate <strong>März</strong>/April zugestellt,<br />
sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 15<br />
Eingabefristen<br />
Eingabefristen<br />
Ausbildungsbeiträge Ausbildungsbeiträge II<br />
II<br />
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für das<br />
Einreichen der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung<br />
bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgebend ist:<br />
1. Auf den 30. April <strong>2012</strong> haben Gesuche einzureichen:<br />
Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar,<br />
Februar, <strong>März</strong> oder April <strong>2012</strong> beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber,<br />
die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.<br />
2. Auf den <strong>31.</strong> August <strong>2012</strong> haben Gesuche einzureichen:<br />
Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni,<br />
Juli oder August <strong>2012</strong> beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber, die in<br />
einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.<br />
3. Auf den <strong>31.</strong> Oktober <strong>2012</strong> haben Gesuche einzureichen:<br />
Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September,<br />
Oktober, November oder Dezember <strong>2012</strong> beginnen sowie bisherige Bewerberinnen<br />
und Bewerber, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen<br />
haben.<br />
4. Auf den 28. Februar 2013 haben Gesuche einzureichen:<br />
Lehrtöchter und Lehrlinge, die ihre Lehre im Sommer <strong>2012</strong> antreten werden.<br />
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars<br />
bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils.<br />
Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung (bis frühestens neun Monate vor dem<br />
entsprechenden, oben angegebenen Datum) dringendst.<br />
Auskünfte Auskünfte und und weitere weitere Informationen<br />
Informationen<br />
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge,<br />
Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden (Telefon 061 552 79 99). Weitere aktuelle Hinweise<br />
zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: http://www.bl.ch, die<br />
Emailadresse lautet: stipendien@bl.ch.<br />
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion<br />
Naturschutztag Naturschutztag <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong><br />
Am Samstag, den 23. Juni <strong>2012</strong> führt die Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> einen<br />
Naturschutztag durch.<br />
Geplant ist gegen das Drüsige Springkraut<br />
entlang des Bachufers vorzugehen.<br />
Nähere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
Wir bitten Sie jedoch schon heute, sich dieses Datum zu reservieren.<br />
Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong>
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 16<br />
Steuererklärung Steuererklärung ausfüllen<br />
ausfüllen<br />
Wie jedes Jahr gilt es bis Ende <strong>März</strong> die Steuererklärung auszufüllen. Zwar ist die<br />
Arbeit dank den neuen elektronischen Formularen einfacher geworden, doch nicht<br />
für alle. Es gibt Menschen, die Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung benötigen.<br />
Auch in diesem Jahr hilft die Pro Senectute allen Seniorinnen und Senioren, die ihre<br />
Steuererklärung nicht selbst ausfüllen möchten - oder dazu nicht mehr in der Lage<br />
sind.<br />
Im Februar war es wieder so weit. Die Steuerpflichtigen wurden aufgefordert, ihre<br />
Steuererklärungen auszufüllen. Was für die meisten Menschen eine lästige Pflicht ist,<br />
kann für so manchen Betagten zu einem wahren Alptraum werden. Schliesslich gilt es,<br />
eine Vielzahl von Unterlagen zusammenzutragen und die Zahlen korrekt und exakt in die<br />
Steuererklärungsformulare zu übertragen.<br />
Zum Glück gibt es da die Pro Senectute. Von Mitte Februar bis zum <strong>31.</strong> Mai helfen<br />
professionelle Steuerberaterinnen und Steuerberater beim Ausfüllen der Steuererklärung.<br />
Gerade für hochbetagte Personen, die mit dem Ausfüllen der Steuererklärung überfordert<br />
sind, ist diese Dienstleistung ein Segen. Regelmässig kommen aber auch Rentnerinnen und<br />
Rentner vorbei, die ihre Zeit lieber für etwas anderes verwenden und ihre Steuererklärung<br />
gerne von ausgewiesen Fachkräften ausfüllen lassen. Die Pro Senectute beider Basel<br />
hilft allen Menschen, die älter werden und bietet seit einigen Jahren ihre Dienstleistung<br />
«Steuererklärungen ausfüllen» an.<br />
Die Dienstleistung «Steuererklärungen ausfüllen» kann von allen Menschen ab<br />
dem 60. Lebensjahr beansprucht werden - von Vermögenden genauso wie von<br />
finanziell Benachteiligten, von fitten wie von körperlich eingeschränkten. Der moderate<br />
Unkostenbeitrag richtet sich nach dem beim Bund ausgewiesenen steuerbaren Einkommen.<br />
Besonders attraktiv ist diese Dienstleistungen für all jene, die im Kanton Basel-Landschaft<br />
leben. Zu ihnen kommen die Steuerexperten direkt nach Hause, um beim Ausfüllen<br />
der Steuererklärung zu helfen. Die Steuerpflichtigen brauchen am Ende bloss noch die<br />
Unterlagen zu unterschreiben und fristgerecht bei der Steuerbehörde einzureichen.<br />
Jene, die gerne möchten, dass die Pro Senectute beider Basel Ihnen beim Ausfüllen der<br />
Steuererklärung hilft, können unter der folgenden Telefonnummer einen Termin vereinbaren:<br />
Telefon 061 206 44 55 (vom 15. Februar bis <strong>31.</strong> Mai <strong>2012</strong>)<br />
Mo, Di, Do, Fr, 09.00 - 12.00 und Mi, 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Rückschnitt Rückschnitt von von Sträuchern<br />
Sträuchern<br />
Pro Senectute beider Basel<br />
Bäume, Sträucher und Borde entlang von Strassen und Trottoirs sind zurückzuschneiden,<br />
damit sie den Verkehr und den Winterdienst nicht behindern. Bäume und Sträucher dürfen<br />
zudem die Sicht auf Strassentafeln und Verkehrsschilder nicht beeinträchtigen.<br />
� Hecken, Sträucher und Bäume haben über Trottoirs und Fusswegen ein 3 m hohes<br />
Lichtraumprofil offen zu halten, über Fahrbahnen ein solches von 4.5 m.<br />
� Gleichermassen sind die Bäume und Sträucher rund um die Beleuchtungskandelaber<br />
zurückzuschneiden, so dass der Lichteinfall auf die Strassen und Wege<br />
nicht beeinträchtigt wird.<br />
Der Gemeinderat kann das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen oder diese Arbeit<br />
zu Lasten des Grundeigentümers vornehmen lassen. Strassenreglement Artikel 43 Abs. 2 /<br />
Polizeireglement § 9.<br />
Für die Entsorgung des Schnittguts kann der regelmässig angebotene Häckseldienst oder<br />
die Grüngutmulde benützt werden. Die Gebühr von Fr. 80.-- pro Jahr für die Grüngutmulde<br />
ist auf der Gemeindeverwaltung zu bezahlen.<br />
Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong>
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 17<br />
100 JOOR SCHUEL REIGI<br />
Sekundarschule Sekundarschule Reigoldswil<br />
Reigoldswil<br />
Unter diesem Motto feiern die Primar- und die Sekundarschule<br />
Reigoldswil im Schuljahr <strong>2012</strong>/2013 das 100-jährige Bestehen der<br />
Schule in Reigoldswil. Geplant sind vier verschiedene Anlässe, an<br />
welchen dieses denkwürdige Ereignis gebührend gefeiert werden<br />
soll.<br />
Folgende Aktivitäten sind geplant:<br />
7. September <strong>2012</strong> Musikalischer Abend im Feld mit regionalen Künstlern<br />
2. November <strong>2012</strong> Was ist aus mir geworden? Ausstellung und Liedervortrag<br />
11. - 16. <strong>März</strong> 2013 Theaterabend , Ausstellung, Versteigerung von Kunstwerken<br />
<strong>31.</strong> Mai + 1. Juni 2013 Modeschau, Schulfest<br />
Wir möchten die Bevölkerung des ganzen Schulkreises schon jetzt darauf aufmerksam<br />
machen, damit Sie sich die Termine bereits vormerken können!<br />
Speziell für die Vorbereitung der Ausstellung “Was ist aus mir geworden“ suchen wir<br />
interessierte Menschen, ehemalige Schülerinnen und Schüler, Berufsleute und Pensionierte,<br />
um ihre Schul- und Lebensgeschichte zu erfahren. Fühlen Sie sich angesprochen und<br />
möchten Sie Ihre Geschichte(n) weitergeben?<br />
Auch an alten Fotos, Klassenfotos, Schulbüchern und Schulmöbeln haben wir Interesse und<br />
würden diese gerne von Ihnen ausleihen.<br />
Melden Sie sich doch bei der Primarschule (061 941 13 65) oder der Sekundarschule<br />
(061 945 90 20)<br />
Wir freuen uns auf viele tolle Begegnungen!<br />
Hansruedi Hochuli, Lukas Dettwiler, Schulleitung Sekundarschule<br />
Ursula Dettwiler, Dieter Simon, Schulleitung Primarschule<br />
SKILAGER SEKUNDARSCHULE REIGOLDSWIL<br />
Sonne, blauer Himmel, lange und perfekt präparierte Skipisten und super Schnee - das klingt<br />
nach Ferien. Nicht ganz, aber solche Verhältnisse genossen wir im letzten Januar.<br />
Die Sekundarschule Reigoldswil bot allen Schülerinnen und Schülern der ersten und zweiten<br />
Klassen vom 9. bis zum 13. Januar <strong>2012</strong> die Gelegenheit, ein Skilager in Adelboden (für die<br />
1. Klassen) und in der Lenk (für die 2. Klassen) zu besuchen.<br />
Neben Ski- und Snowboardfahren tagsüber<br />
durfte natürlich das Abendprogramm nicht<br />
fehlen: So erfuhren wir einen Crashkurs<br />
in Erster Hilfe, organisierten einen<br />
Spieleabend, sangen Lagerlieder (Zehn kleine<br />
Jägermeister, mit Hosenträger, die sangen<br />
ein Lied, und das ging so etc.), machten<br />
einen Schneeskulpturenwettbewerb und eine<br />
Fackelwanderung und am letzten Abend durfte<br />
natürlich die „Bad-Taste-Party“ nicht fehlen.<br />
Die Woche war ein voller Erfolg, nicht zuletzt wegen den wenigen Blessuren. Ein spezieller<br />
Dank gilt in diesem Zusammenhang allen Leiterinnen und Leitern dieser tollen Woche!<br />
Stefanie Aenishänslin, OK Skilager 2. Klassen
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 18<br />
TIER DES JAHRES <strong>2012</strong><br />
Naturschutz<br />
Naturschutz<br />
Das Braune Langohr – eine Fledermaus<br />
Das Braune Langohr ist ein stiller Held der Nacht, der Gutes tut und sich tagsüber<br />
unscheinbar macht. Die Tiere übernehmen mit ihrer nächtlichen Jagd nach Insekten wichtige<br />
ökologische Funktionen.<br />
Das Braune Langohr ist eine von rund<br />
30 einheimischen Fledermausarten, die<br />
fast alle gefährdet oder vom Aussterben<br />
bedroht sind. Die Ohren des Langohrs sind<br />
riesig. Mit knapp fünf Zentimeter Länge fast<br />
so gross wie der Körper. Es lebt und jagt<br />
vorwiegend in Laub- und Mischwäldern und<br />
schläft tagsüber in alten Bäumen, oft aber<br />
auch in Dachstöcken von Häusern. Der<br />
Grund, warum das Tier des Jahres <strong>2012</strong><br />
bei uns gefährdet ist, liegt vor allem in<br />
der stark herausgeputzten und auf Effizienz<br />
getrimmten Landschaft.<br />
Eine Landschaft ohne Bäume, Sträucher oder Hecken ist für das Braune Langohr, was<br />
für einen Menschen eine Wüste ist: leer und bedrohlich. In der Schweiz werden die Wälder<br />
intensiv genutzt. Das bedeutet, dass Bäume in der Regel schneller geschlagen werden,<br />
als sie ihre Alterserscheinungen, wie Baumhöhlen entwickeln. Der ideale Fledermauswald<br />
hat sowohl geschlossene als auch lichtere Waldabschnitte, Laub- und Mischwaldbestände,<br />
junge und alte Bäume.<br />
VOGEL DES JAHRES <strong>2012</strong><br />
Der Zaunkönig ist einer der kleinsten Vögel Europas<br />
Der unscheinbare Vogel, der sich die<br />
meiste Zeit in dichtem Gestrüpp versteckt<br />
und sich eher hüpfend als fliegend durch das<br />
Unterholz bewegt, macht vor allem durch<br />
seine laute Stimme auf sich aufmerksam.<br />
Für den Bau seiner kugelförmigen Nester<br />
ist das «Haagschlüferli», wie der Zaunkönig<br />
im Dialekt auch genannt wird, auf dichtes<br />
Unterholz und liegendes Totholz im Wald<br />
angewiesen.<br />
Charakteristische Merkmale des Zaunkönigs sind seine geringe Grösse und sein steil<br />
aufgerichteter Schwanz sowie sein spitzer, leicht gebogener Schnabel, welcher ihn als<br />
Insektenfresser ausweist. Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Das Gefieder ist<br />
rostbraun mit einer dunklen Querbänderung, über dem Auge trägt der Zaunkönig einen<br />
weissen Streifen. Aufgeschichtete Asthaufen liebt der Zaunkönig ebenso wie dichte,<br />
unterholzreiche Hecken, bestehend aus einheimischen Sträuchern, wie zum Beispiel<br />
Vogelbeere, Weiss- und Schwarzdorn oder Schwarzem Holunder.<br />
Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong>
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 19<br />
Igel Igel kennen kennen - Igel Igel schützen<br />
schützen<br />
Der Europäische Igel gehört zur Gattung der Kleinohrigel und nicht etwa, wie<br />
fälschlicherweise oft angenommen zu den Nagetieren. Zusammen mit den Maulwürfen,<br />
den Spitzmäusen und den Rüsslern bilden die Igel eine eigene Säugetier-Ordnung - die<br />
Insektenfresser. Europäische Igel werden 22 - 30 cm lang. Das Fell ist einfarbig braungrau.<br />
Selten kommen auch heller gefärbte Exemplare und Albinos vor. Das Körpergewicht variiert<br />
je nach Alter und Jahreszeit zwischen 300 und maximal 1’500 Gramm.<br />
Igel benötigen reich gegliederte Lebensräume -<br />
Feldfluren mit Hecken, Altgrasbeständen,<br />
Totholzdickicht und gegliederten Laubwaldrändern,<br />
aber auch Streuobstwiesen, Parks und Gärten. In der<br />
Schweiz besiedeln sie das gesamte Mittelland und<br />
Teile des Juras und der Alpen.<br />
Auf der Speisekarte des Igels stehen die für andere<br />
Tiere ungeniessbaren Laufkäfer sowie Ohrwürmer,<br />
Schmetterlingsraupen, Tausendfüsser, Asseln,<br />
Regenwürmer, Aas, selten junge Mäuse und kleine<br />
Eier bodenbrütender Vögel sowie Nacktschnecken.<br />
Letztere machen allerdings nur etwa 5 bis 10 % der<br />
vom Igel genutzten Beutetiere aus und übertragen<br />
zudem den Lungenwurm, eine bei Igeln häufige<br />
und bedrohliche Parasitose. Igel benötigen zum<br />
Überleben keine Zufütterung durch den Menschen.<br />
Eine Vogeltränke oder flache Blumenschale mit<br />
frischem Wasser wird in heissen Sommern aber<br />
gerne angenommen.<br />
Im Winter finden Igel keine Nahrung mehr. Um zu überleben, verfallen sie in einen<br />
energiesparenden Winterschlaf - ein Zustand stark reduzierter körperlicher Aktivität, der<br />
mit eigentlichem Schlaf wenig zu tun hat. Ende Oktober ziehen sie sich in ein Nest unter<br />
Reisig- oder Laubhaufen zurück und reduzieren ihren Stoffwechsel stark. Während des<br />
Winterschlafs schlägt das Herz nur noch 8 bis 20 Mal pro Minute, die Atemfrequenz beträgt<br />
nur noch 5 Atemzüge/min! Auch die Körpertemperatur sinkt von rund 37º C auf 5º C ab.<br />
Obschon der Igel den Winter im Energiesparmodus verbringt, verliert er während der 5 bis<br />
6 Monate im Tiefschlaf rund 15 % seines herbstlichen Körpergewichts. Man geht davon<br />
aus, dass ein Körpergewicht von 300 bis 600 Gramm notwendig ist, um (je nach Alter und<br />
Witterung) die Wintermonate zu überleben.<br />
Trotz ihres Stachelpanzers haben Igel einige natürliche Feinde. Besonders gefährlich<br />
werden ihnen Uhu und Dachs, deren Klauen und Tatzen sich von den Igelstacheln<br />
kaum abschrecken lassen. Junge und kranke Igel fallen auch dem Steinmarder, Fuchs,<br />
Wildschwein, Rabenvögeln und Hunden zum Opfer.<br />
WELCHE IGEL BRAUCHEN MENSCHLICHE HILFE?<br />
Wenn sich kurz vor Wintereinbruch noch unterernährte oder junge Igel finden, die weniger<br />
als 300 g auf die Waage bringen, wenn ein Tier offensichtlich krank oder verletzt ist<br />
oder wenn man einen verwaisten, unterkühlten Säugling auffindet, sollte geholfen werden.<br />
Während früher die Regel galt, dass Igel von < 500 g Körpergewicht den Winter nicht<br />
überstehen, geht man heute eher davon aus, dass der allgemeine Gesundheitszustand<br />
wichtiger ist. Ein gesunder, nur 300 g schwerer Igel hat bessere Überlebenschancen als<br />
ein 500 g schweres, jedoch von Parasiten befallenes Exemplar! In jedem Fall ist aber zu<br />
beachten, dass eine Unterbringung nur vorübergehender Natur sein kann. Mit Vorteil bringt<br />
man Findeltiere daher gleich zur nächsten Igelstation, die auf die Pflege dieser Tiere<br />
spezialisiert ist.<br />
Schweizer Tierschutz STS, Fachstelle Wildtiere
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 20<br />
Zivilschutz Zivilschutz Zivilschutz Wildenstein<br />
Wildenstein<br />
Wildenstein<br />
In 30 Wiederholungskursen, verteilt auf das ganze Jahr 2011 übten die verschiedenen<br />
Abteilungen des Zivilschutzes die Bewältigung von möglichen Ereignissen. Die<br />
Einsatzübung, die der Zug „Betreuung“ Ende August durchführte, wird wohl noch einige Zeit<br />
in Erinnerung bleiben. Eines Morgens wurde um 9.00 Uhr, innerhalb einer Stunde unter<br />
Leitung des Zugführers Guido Bürgi das gesamte Kinderheim „auf Berg“ evakuiert. Der<br />
Heimleiter war der Einzige, der von dieser Übung wusste. Die Kinder und deren Betreuer<br />
wurden vor dem Gebäude gesammelt und in die Notunterkunft der Zivilschutzanlage<br />
Seltisberg gebracht. Der gewohnte Tagesablauf, wie Spielen, Essen, Hausaufgaben<br />
erledigen, Schlafen etc. wurde aufrechterhalten. Nach zwei Tagen und einer Nacht wurde die<br />
Übung beendet und die 30 Kinder wieder in ihre gewohnte Umgebung des Kinderheimes<br />
zurückgebracht. Die Übung war ein voller Erfolg und hat gezeigt, dass die Konzepte des<br />
Bevölkerungsschutzes auch bei solch schwierigen Einsätzen, wie der Evakuation einer<br />
Heimstätte funktionieren. Ein grosses Dankeschön an den Heimleiter, Pascal Tanner und<br />
an seine MitarbeiterInnen für die freundschaftlich problemlose Zusammenarbeit bei dieser<br />
Übung.<br />
Die Pioniere trainierten, unter der Leitung von<br />
Zugführer Michael Lehmann, an zwei Abenden<br />
mit den Feuerwehren Wasserfallen und Oris<br />
die Bergung von Verschütteten aus komplexen<br />
Schadenlagen. Im Weiteren konnten die Pioniere<br />
beim Erstellen des Erlebniswegs in Titterten ihr<br />
Geschick und den fachmännischen Umgang mit<br />
Geräten und Ausrüstung unter Beweis stellen.<br />
Die Führungsunterstützung führte zusammen mit dem Regionalen Führungsstab Wildenstein<br />
vom 20. - 24. Juni 2011 in den Gemeinden Bubendorf, Reigoldswil und Titterten unter der<br />
Leitung von Zugführer Patrik Scherzinger eine logistisch herausfordernde Einsatzübung<br />
durch. Der Kommandoposten in Bubendorf, ein Ausweich-KP in Titterten und ein KP-Front<br />
auf offenem Feld zwischen Reigoldswil und Titterten wurden dabei eingerichtet und<br />
betrieben. Für die Übung wurden die Gemeindeverwaltungen Reigoldswil und Titterten<br />
mittels einer Feldtelefonleitung miteinander verbunden.<br />
Bei zwei Ernstfalleinsätzen konnte die<br />
Zivilschutzkompanie Partnerorganisationen<br />
ihre Dienste anbieten. Im Mai 2011<br />
unterstützen Zivilschützer den kantonalen<br />
Fischereiaufseher bei der Abfischung<br />
und Umsiedlung von Fischen. Aufgrund<br />
der anhaltenden Trockenheit drohte<br />
den Fischen in vielen Bachläufen der<br />
Erstickungstod.<br />
Am 16. Dezember 2011 überraschte uns der Sturm Joachim mit einer Heftigkeit, die auch in<br />
unserer Gegend grosse Schäden anrichtete. Zur Unterstützung der im Einsatz stehenden<br />
Feuerwehren wurde der Regionale Führungsstab sowie die Führungsunterstützung und die<br />
Unterstützung der Zivilschutzkompanie aufgeboten und eingesetzt.<br />
Für die ausserordentlich gute Zusammenarbeit im 2011 danke ich den Gemeinderäten, den<br />
Verwaltungen sowie den Werkhöfen der Verbundgemeinden, dem Regionalen Führungsstab<br />
sowie unseren Partnern im Bevölkerungsschutz, den Feuerwehren und Samaritervereinen.<br />
Kdt. Christof Brügger
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 21<br />
Spitex Spitex Regio Regio Liestal Liestal<br />
Liestal<br />
SPITEX HINTERES FRENKENTAL HEISST NEU SPITEX REGIO LIESTAL<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2012</strong> sind die Spitex Hinteres Frenkental und die Spitex Regio Liestal<br />
eine gemeinsame Organisation. Sie entfalten bereits eine gute fruchtbare Zusammenarbeit.<br />
WAS BLEIBT GLEICH?<br />
Der Spitexstützpunkt für das Hintere Frenkental bleibt in Reigoldswil. Das bewährte Team<br />
wird in dieser Region auch weiterhin zur Verfügung stehen.<br />
Die Tarife bleiben unverändert. Die Tarife für pflegerische Leistungen gelten für alle<br />
Spitexorganisationen. Sie werden vom Bundesrat, respektive vom Regierungsrat des<br />
Kantons Basel-Landschaft festgelegt. Diese Leistungen sind krankenkassenpflichtig.<br />
Die hauswirtschaftlichen Tarife legt die Spitex Regio Liestal gemeinsam mit den<br />
angeschlossenen Gemeinden fest. Für das Jahr <strong>2012</strong> gelten weiterhin die Tarife<br />
von 2011. Die Spitex Hinteres Frenkental und die Spitex Regio Liestal hatten für die<br />
hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bisher ein unterschiedliches Tarifsystem. Auf das<br />
Jahr 2013 werden diese beiden Systeme einander angeglichen.<br />
WAS ÄNDERT SICH?<br />
Neu wird der Name Spitex Regio Liestal für das ganze Einzugsgebiet der<br />
12 angeschlossenen Gemeinden Arboldswil, <strong>Bretzwil</strong> Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg,<br />
Lauwil, Liestal, Lupsingen, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten und Ziefen gelten.<br />
Die Geschäftsstelle der gemeinsamen Organisation ist in Liestal angesiedelt. In Liestal<br />
werden neu auch sämtliche Rechnungen ausgestellt.<br />
Die Telefon-Präsenzzeiten werden unterteilt. Allgemeine Fragen und Neuanmeldungen<br />
nimmt die Geschäftsstelle in Liestal entgegen: Montag bis Freitag, 08.00 - 11.00 und<br />
14.00 - 15.00 Uhr.<br />
Sind Sie bereits Kundin oder Kunde, so ist das Team in Reigoldswil für Sie da: Montag bis<br />
Freitag, 08.30 - 10.00 Uhr. Während den übrigen Zeiten können Sie eine Mitteilung auf dem<br />
Telefonbeantworter hinterlegen.<br />
Die Postadresse lautet neu:<br />
Spitex Regio Liestal, Schützenstrasse 10, 4410 Liestal<br />
Telefon Geschäftsstelle Liestal: 061 926 60 90, Fax 061 926 60 91<br />
Telefon Stützpunkt Reigoldswil: 061 941 18 08, Fax 061 943 90 00<br />
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Informationen finden Sie auch<br />
unter www.spitex-regio-liestal.ch.<br />
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie weiterhin gut zu bedienen.<br />
Claudia Aufdereggen, Geschäftsleiterin<br />
Annegreth Mura, Interdisziplinäre Teamleiterin, Stützpunkt Reigoldswil<br />
Mitgliederversammlung der Spitex Regio Liestal, Mittwoch, 23. Mai <strong>2012</strong>, 19.00 Uhr,<br />
Gemeindezentrum Seltisberg
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 22<br />
BENUTZUNGSBEDINGUNGEN<br />
Instrumentenlandesystem Instrumentenlandesystem Instrumentenlandesystem ILS ILS ILS 33<br />
33<br />
Das Abkommen vom 10. Februar 2006 zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden von<br />
Frankreich (DGAC) und der Schweiz (BAZL) regelt die Benutzungsbedingungen. Es legt im<br />
Wesentlichen fest, dass die Piste 16 weiterhin als Hauptlandepiste benützt und die Piste 33<br />
angeflogen werden soll, wenn die Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt. Die Piste 16<br />
wird bei Wind aus Sektor Nord ebenfalls nicht mehr benützt, wenn sie mit Wasser, Eis oder<br />
Schnee kontaminiert ist.<br />
Falls die ILS 33-Landungen während eines Kalenderjahres einen Anteil von 8 % sämtlicher<br />
Instrumentenanflüge überschreiten, werden die Ursachen vertieft analysiert und den<br />
Konsultativgremien unterbreitet. Für den Fall, dass der Anteil 10 % übersteigt, nehmen<br />
die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen mit dem Ziel auf, Massnahmen zu treffen,<br />
um die prozentuale Nutzung der Piste 33 wieder unter die 10%-Marke zu bringen.<br />
STATISTIK PER DEN 29. FEBRUAR <strong>2012</strong><br />
Monat<br />
Jahr 2009<br />
Jahr 2010<br />
Jahr 2011<br />
Januar <strong>2012</strong><br />
Februar <strong>2012</strong><br />
Total<br />
Wussten Sie<br />
Anzahl IFR-Landungen<br />
30’811<br />
32’111<br />
28’864<br />
2’667<br />
2’643<br />
5’309<br />
davon Piste 33<br />
2’418<br />
3’198<br />
1’377<br />
170<br />
404<br />
576<br />
Mütter Mütter- Mütter und und Väterberatung<br />
Väterberatung<br />
Prozent<br />
7.8 %<br />
9.96 %<br />
4.8 %<br />
6.4 %<br />
15.3 %<br />
10.8 %<br />
Euroairport Basel-Mulhouse-Freiburg<br />
♦ dass die Mütter- und Väterberatung (MVB) ein kostenloses Angebot ist, das<br />
flächendeckend in der ganzen Schweiz angeboten wird?<br />
♦ dass per Gesetz alle Eltern im Kanton Basel-Landschaft Anrecht auf diese Dienstleistung<br />
haben?<br />
♦ dass ca. 80 % der Eltern das Angebot nutzen?<br />
♦ dass Mütterberaterinnen in der Regel ausgebildete Pflegefachfrauen sind, welche eine<br />
2-jährige Zusatzausbildung zur Mütterberaterin HF absolviert haben?<br />
♦ dass Mütterberaterinnen unter Schweigepflicht stehen?<br />
♦ dass die Mütterberaterin Ihnen keine fertigen Rezepte liefert, sondern mit Ihnen<br />
zusammen nach individuellen Lösungen sucht?<br />
♦ dass auch Väter und andere Betreuungspersonen herzlich willkommen sind!?<br />
♦ dass die Mütterberaterin Sie zu Fragen berät über: körperliche, seelische und geistige<br />
Entwicklung, Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Kindes und Sie in schwierigen<br />
Situationen unterstützt und begleitet?<br />
♦ dass Sie die Beratung nicht nur während der Säuglingszeit nutzen dürfen, sondern bis<br />
zum Kindergarteneintritt Ihres Kindes?<br />
♦ dass Sie einfach anrufen und einen Termin vereinbaren oder Fragen stellen können?<br />
Telefon immer Montag / Mittwoch / Freitag von 8 bis 9 Uhr: 061 933 95 83.<br />
Ihre Mütterberaterin Ursula Albertini
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 23<br />
Alters Alters- Alters Alters und und Pflegeheim Pflegeheim Moosmatt<br />
Moosmatt
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 24<br />
Kirschbaumanlage Kirschbaumanlage im im Gebiet Gebiet Grund Grund<br />
Grund<br />
Die Bürgergemeinde <strong>Bretzwil</strong> betreibt im Gebiet Grund eine Kirschbaumanlage, in der von<br />
der Einwohnerschaft sowie von weiteren interessierten Personen Hochstammkirschbäume<br />
gepachtet werden können.<br />
Als Folge der Kündigung von mehreren Pachtverträgen können aktuell die folgenden Bäume<br />
zur Neuverpachtung ausgeschrieben werden:<br />
Bäume Nr. 1 / 11 / 38 / 39 / 65 / 82 / 86 / 91 / 92 / 96 / 106 / 107<br />
Die Preise betragen zwischen Fr. 15.-- und Fr. 33.-- pro Jahr. Sofern Sie Interesse an<br />
der Pacht eines oder mehrerer dieser Kirschbäume haben, melden Sie sich bitte auf der<br />
Gemeindeverwaltung, wo Sie auch weitere Auskünfte zum genauen Standort oder zur Sorte<br />
erhalten.<br />
Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />
Verkehrskontrollen<br />
Verkehrskontrollen<br />
Verkehrskontrollen<br />
Durch die Polizei Basel-Landschaft wurden in der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> von Dezember 2011<br />
bis Februar <strong>2012</strong> die folgenden Verkehrskontrollen durchgeführt:<br />
Datum: 11. Dez. 2011 12. Januar <strong>2012</strong> 27. Januar <strong>2012</strong> 8. Februar <strong>2012</strong><br />
Zeit: 13.58 - 15.28 09.30 - 10.50 13.01 - 14.31 07.05 - 08.25<br />
Einsatzdauer: 90 Minuten 80 Minuten 90 Minuten 80 Minuten<br />
Ort: Hauptstrasse Reigoldswilerstr. Hauptstrasse Hauptstrasse<br />
Fahrtrichtung: Seewen Reigoldswil Seewen Nunningen<br />
Fahrzeuge: 203 55 112 222<br />
Übertretungen: 41 0 7 14<br />
Anteil in Prozent: 20.2 % 0.0 % 6.3 % 6.3 %<br />
Grundbucheintragu<br />
Grundbucheintragungen<br />
Grundbucheintragu ngen<br />
Polizei Basel-Landschaft<br />
Verkehrssicherheit<br />
Kauf. Parz. 1722: 492 m 2 , Acker, Wiese, Weide „Mülimatt“; Parz. 1723: 397 m 2 , Acker,<br />
Wiese, Weide „Mülimatt“. Veräusserer: Beat Buser Architekturbüro GmbH, Zunzgen,<br />
Eigentum seit 4.10.2002. Erwerber: Geissbühler Daniel, Ziefen.<br />
Kauf. Parz. 1230: 589 m 2 , Acker, Wiese, Weide „Rösi“. Veräusserer:<br />
Einwohnergemeinde <strong>Bretzwil</strong>, <strong>Bretzwil</strong>, Eigentum seit 16.8.1996. Erwerber zu GE:<br />
Urs und Nathalie Freiburghaus-Moser, Zwingen.<br />
Baugesuche<br />
Baugesuche<br />
0092/<strong>2012</strong>. Bauherrschaft: Cook-Stannard Nigel und Sharron, Rüteliweg 11, 4207 <strong>Bretzwil</strong>.<br />
Projekt: Wohnhaus-Anbau, Parzelle 1326, Rüteliweg 11. Projektverantwortliche Person:<br />
Johann Volonté AG, Lebernstrasse 9-11, 4208 Nunningen.<br />
0339/<strong>2012</strong>. Bauherrschaft: Kilcher Christoph, Wiedenhubstrasse 45, 4410 Liestal. Projekt:<br />
Einfamilienhaus mit Sitzplatz und Garage, Parzelle 1780, In der Rösi. Projektverantwortliche<br />
Person: Arbacasa GmbH, Hagmattstrasse 14, 4207 <strong>Bretzwil</strong>.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 25<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
Zuzüge<br />
Scholz Jürgen Im Bifang 3<br />
Camenisch Flurin Reigoldswilerstrasse 7<br />
Ackermann Sabrina Hof in der Lank 9<br />
Diggelmann David Fluhmattweg 8<br />
Diggelmann-Olloz Claudia Hauptstrasse 51<br />
Marti Michael Hauptstrasse 42<br />
Krause Eva-Maria Hauptstrasse 42<br />
Von Gunten Johann Hofgut Hinterberg 26<br />
Jakob Oliver Hof Freisnacht 35<br />
Wegzüge<br />
Oehler Fabian nach Frenkendorf<br />
Sutter Markus nach Zürich<br />
Hägler Thomas nach Basel<br />
Brunner Daniel nach Aesch<br />
Dabrowski Daniel nach Polen<br />
Cugini Janik nach Zug<br />
Trauungen<br />
2. Januar <strong>2012</strong> Kobel Roy und Kobel-Rodriguez Nicole in Waldenburg.<br />
Todesfälle<br />
11. Januar <strong>2012</strong> Brodbeck-Meier Adolf, von Lausen BL, wohnhaft gewesen an der<br />
Hauptstrasse 29, im 80. Altersjahr.<br />
17. Januar <strong>2012</strong> Plattner-Schäublin Susanna, von <strong>Bretzwil</strong> BL, wohnhaft gewesen<br />
auf dem Hof Hargarten 21, im 65. Altersjahr.<br />
Bevölkerungsstand am <strong>31.</strong> <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 776 EinwohnerInnen
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 26<br />
Gratulationen Gratulationen zum zum Geburtstag<br />
Geburtstag<br />
Am 18. Januar <strong>2012</strong> konnte Odile Lüthi-Chapuis an der Strasse Im Bifang 7 ihren<br />
80. Geburtstag feiern.<br />
Am 4. Februar <strong>2012</strong> konnte Anna Scheidegger-Hänggi an der Mühlemattstrasse 6<br />
ihren 85. Geburtstag feiern.<br />
Am 14. Februar <strong>2012</strong> konnte Alice Menini-Schweizer am Mettenbühlweg 4 ihren<br />
80. Geburtstag feiern.<br />
Am 17. Februar <strong>2012</strong> konnte Ella Sutter-Scheidegger an der<br />
Reigoldswilerstrasse 14 ihren 80. Geburtstag feiern.<br />
Wir gratulieren nochmals ganz herzlich und wünschen für die weiteren Lebensjahre alles<br />
Gute, Gesundheit und Wohlergehen.<br />
Mitteilungen Mitteilungen der der der Gemeindeverwaltung<br />
Gemeindeverwaltung<br />
Gemeindeversammlung<br />
Der Gemeinderat hat das Datum für die nächste ordentliche Bürger- und<br />
Einwohnergemeindeversammlung wie folgt festgelegt:<br />
Gemeindesteuern <strong>2012</strong><br />
Freitag, 8. Juni <strong>2012</strong> im Gemeindezentrum<br />
Analog zu den vergangenen Jahren sind die Gemeindesteuern <strong>2012</strong> wiederum an<br />
die Kantonale Steuerverwaltung zu entrichten. Zu diesem Zweck wurde sämtlichen<br />
steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern anfangs dieses Jahres basierend auf der<br />
letzten definitiven Veranlagung eine provisorische Steuerrechnung zugestellt.<br />
Für Einzahlungen bis zum 30. September <strong>2012</strong> wird übereinstimmend mit den Staatssteuern<br />
ein Vergütungszins von 0.5 % gutgeschrieben. Für Überweisungen, die nach der Fälligkeit<br />
vom 30. September <strong>2012</strong> eingehen, muss ein Verzugszins von 5 % bezahlt werden.<br />
Sollten Sie noch keine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern <strong>2012</strong><br />
erhalten haben, können die notwendigen Einzahlungsscheine bei der Kantonalen<br />
Steuerverwaltung, Abteilung Steuerbezug, Tel. 061 552 51 40 bestellt werden.<br />
Kehrichtabfuhr<br />
In Zusammenhang mit der bevorstehenden Frühlings- und Sommerzeit machen wir<br />
darauf aufmerksam, dass die Kehrichtsäcke an den einzelnen Sammelpunkten erst am<br />
Abfuhrtag zum Abholen bereitgestellt werden dürfen.<br />
Die Kehrichtabfuhr durch die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG erfolgt wöchentlich<br />
jeweils am<br />
Mittwoch, ab 09.00 Uhr<br />
Für die Beachtung dieser Vorschrift dankt der Gemeinderat bereits im Voraus.
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 27<br />
Papier- ,Karton- und Styroporsammlung<br />
Freitag, 1. Juni und Samstag, 2. Juni <strong>2012</strong> auf dem Schulhausplatz.<br />
Öffnungszeiten der Sammelstelle:<br />
Freitag, von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />
Samstag, von 09.00 bis 11.00 Uhr<br />
Abnahme des Sammelguts auf dem Schulhausplatz. Das Altpapier sowie der Karton sind<br />
gebündelt und das Styropor gebrochen abzugeben.<br />
Bauschuttmulden<br />
Das Sammelgut darf nicht vor dem Container deponiert werden.<br />
Leider musste in den letzten Monaten festgestellt werden, dass die Bauschuttmulden<br />
von einzelnen Einwohnerinnen und Einwohnern regelmässig für das Entsorgen von<br />
grösseren Mengen an Bauschutt missbraucht worden sind.<br />
Gestützt auf diesen Sachverhalt erlauben wir uns an dieser Stelle nochmals darauf<br />
hinzuweisen, dass in den zwei auf dem Abfallsammelplatz zur Verfügung stehenden<br />
Bauschuttmulden lediglich Kleinstmengen bis zu einem Maximum von 20 Volumenlitern,<br />
die bei den normalen Haus- und Gartenarbeiten anfallen, entsorgt werden dürfen. (Es darf<br />
nicht wöchentlich mit zwei Eimern der Bauschutt eines Umbaus in den beiden Mulden<br />
entsorgt werden!).<br />
Sollte diese Regelung auch zukünftig missachtet werden, sieht sich der Gemeinderat<br />
gezwungen, die Entsorgungsmöglichkeit von Bauschutt wieder einzustellen.<br />
HÄCKSELDIENST/GROSSHÄCKSLER<br />
• Samstag, Samstag, 28. 28. April April <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong><br />
Das Schnittgut Sträucher und Äste ist an der Strasse zu deponieren, damit es problemlos<br />
aufgenommen und verarbeitet werden kann.<br />
Die ersten 10 Minuten der Benützungszeit sind gratis. Alle weiteren 5 Minuten werden mit<br />
Fr. 8.-- berechnet und einkassiert.<br />
Weitere Weitere Te Termine Te Te rmine Häckseldienst Häckseldienst im im im Jahr Jahr Jahr <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong><br />
� Samstag, 29. September <strong>2012</strong> � Samstag, 10. November <strong>2012</strong><br />
↓ Talon bis zum 27. April <strong>2012</strong> auf der Gemeindeverwaltung abgeben. ↓<br />
� ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Ich habe Schnittgut zum häckseln:<br />
Samstag, 28. April <strong>2012</strong><br />
Name: ....................................................... Strasse: .........................................................
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 28<br />
Turnverein <strong>Bretzwil</strong><br />
Eierläset <strong>2012</strong><br />
organisiert durch den Turnverein <strong>Bretzwil</strong><br />
Sonntag, 15. April <strong>2012</strong> um 14.00 Uhr<br />
auf dem Schulhausplatz<br />
Im Anschluss lädt der Turnverein <strong>Bretzwil</strong> die Bevölkerung zum traditionellen Eiertäsch in der<br />
Turnhalle ein.<br />
Frauenverein <strong>Bretzwil</strong><br />
Einladung<br />
Turnverein <strong>Bretzwil</strong><br />
Wir würden uns sehr freuen, Sie wieder jeden zweiten Dienstag im Monat an unserem<br />
Mittagstisch<br />
begrüssen zu dürfen.<br />
Wann: Dienstag, 10. April <strong>2012</strong> um 12.00 Uhr<br />
Dienstag, 8. Mai <strong>2012</strong> um 12.00 Uhr<br />
Dienstag, 12. Juni <strong>2012</strong> um 12.00 Uhr<br />
Wo: Restaurant Blume in <strong>Bretzwil</strong><br />
Kosten: Fr. 13.--<br />
Die Kosten beinhalten Suppe, Mittagessen, Dessert, Mineralwasser, Tee und<br />
einen Kaffee.<br />
Eine Anmeldung bis jeweils Sonntags vor dem Durchführungstermin wäre von Vorteil.<br />
Anmelden bei: Yvonne Mühlberg, Hagmattstrasse 10, 4207 <strong>Bretzwil</strong>, Tel. 061 941 23 42<br />
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Voranzeige<br />
Am Mittwoch, den 30. Mai <strong>2012</strong> findet unsere alljährliche Reise statt. Dieses Jahr führt<br />
sie uns nach Einsiedeln. Zudem ist eine Schifffahrt auf dem Zürichsee geplant. Und bitte<br />
nicht vergessen, der Anmeldungstermin ist unbedingt einzuhalten.<br />
Auf eine rege Teilnahme freut sich der Vorstand
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 29<br />
Schützengesellschaft Reigoldswil<br />
Jahresprogramm <strong>2012</strong><br />
SA 10.3. 10.30 - 11.30 Training Winterschiessen Reigoldswil<br />
SA 10.3. 13.30 - 16.00 Winterschiessen Titterten<br />
SA 24.3. 13.30 - 16.00 Eröffnungsschiessen SRG/SG Lauwil Reigoldswil<br />
MI 11.4. 18.30 - 19.30 Freie Übung / Training GMS Reigoldswil<br />
MI 18.4. 18.30 - 19.30 Freie Übung / Training GMS Reigoldswil<br />
SA 28.4. 13.00 - 15.30 Training GMS (Heimrunde) Reigoldswil<br />
SA 28.4. 16.00 - 17.30 Obligatorische Übung Reigoldswil<br />
MI 9.5. 18.30 - 20.00 Freie Übung / Training GMS Reigoldswil<br />
SA 12.5. 08.00 - 12.00 Bezirksausscheidung GMS Niederdorf<br />
MI 16.5. 19.00 - 20.30 Vorübung Feldschiessen / Training GMS Reigoldswil<br />
MI 23.5. 19.00 - 20.30 Vorübung Feldschiessen / Kantonales Feld Reigoldswil<br />
FR 25.5. Vorschiessen Eidg. Feldschiessen Liedertswil<br />
MI 30.5. 19.00 - 20.30 Vorübung Feldschiessen / Kantonales Feld Reigoldswil<br />
FR-SO 1.-3.6. Eidg. Feldschiessen Liedertswil<br />
MI-FR 6./7./8.6. Liegend Match BL Reigoldswil<br />
SA 9.6. morgens Kantonalausscheidung GMS Liestal<br />
MI 13.6. 19.00 - 20.30 Vorübung Kantonales Reigoldswil<br />
FR/SA 15.-16.6. Kantonales Graubünden<br />
MI 20.6. 19.00 - 20.30 Freie Übung Reigoldswil<br />
MI-SO 20.-23.6. 1. Eidg. Hauptrunde GMS Reigoldswil<br />
MI-SO 27.-30.6. 2. Eidg. Hauptrunde GMS Reigoldswil<br />
MI-SO 4.-7.7. 3. Eidg. Hauptrunde GMS Reigoldswil<br />
MI 15.8. 19.00 - 20.30 Freie Übung Reigoldswil<br />
MI 22.8. 19.00 - 20.30 Vorüb. Bezirkswettschiessen / Freie Übung Reigoldswil<br />
SA 25.8. 10.00 - 12.00 Obligatorische Übung Reigoldswil<br />
MI 29.8. 19.00 - 20.30 Vorüb. Bezirkswettschiessen / Freie Übung Reigoldswil<br />
FR <strong>31.</strong>8. abends Vorschiessen BWS Titterten<br />
MI 5.9. 19.00 - 20.30 Vorüb. Bezirkswettschiessen Reigoldswil<br />
SA/SO 8./9.9. Bezirkswettschiessen Titterten<br />
MI 12.9. 18.30 - 19.30 Mittwochstraining / Freie Übung Reigoldswil<br />
SA 15.9. 13.00 - 16.00 Vereinsmeisterschaft Reigoldswil<br />
SA 1.12. 13.30 - 16.00 Chlausenschiessen Reigoldswil<br />
Schützengesellschaft Reigoldswil
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 30<br />
Notfälle bei Kleinkindern<br />
Samariterverein Reigoldswil<br />
Kinder nehmen aktiv am Leben teil. Ihr natürlicher Bewegungsdrang bringt oft auch Stürze<br />
mit sich. Eine Wunde ist nicht das Einzige, was sich die Kleinen dabei zuziehen. Im<br />
Kurs lernen Sie, wie Sie sich richtig verhalten, wie Sie schnell und richtig helfen, wenn<br />
ein Kleinkind verunfallt oder erkrankt. Dieses Wissen gibt Sicherheit und Selbstvertrauen.<br />
Die Teilnehmer erlernen die Nothilfe bei Kindern bis ca. 8-jährig.<br />
3., 8., 10. und 15. Mai <strong>2012</strong><br />
(Dienstag / Donnerstag), jeweils 20 - 22 Uhr, AULA Primarschule Reigoldswil<br />
Auskunft & Anmeldung<br />
D. Abt � 061 922 22 01 / A. Mura � 061 941 20 45 kurse@samariter-reigoldswil.ch<br />
Kurse können auch individuell bestellt werden - für die Familie, für den Verein, für<br />
die Firma und und und... Wir kommen zu Ihnen - Sie bestimmen die Daten und den<br />
Kursort. Wir beraten Sie gerne! (Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen)<br />
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.samariter-reigoldswil.ch.<br />
Musikverein <strong>Bretzwil</strong><br />
Samariterverein Reigoldswil<br />
Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil - Zwei Vereine, ein Ziel<br />
Liebe <strong>Bretzwil</strong>erinnen und <strong>Bretzwil</strong>er<br />
Der Mitgliederschwund in den Musikvereinen macht auch im Hinteren Frenkental nicht halt.<br />
Anfangs Jahr haben die beiden Musikvereine <strong>Bretzwil</strong> und Lauwil beschlossen, ihre Zukunft<br />
als Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil gemeinsam zu gestalten.<br />
In den letzten drei Jahren wurden immer wieder grössere Projekte - wie die Teilnahme an<br />
den kantonalen und eidgenössischen Musikfesten in Muttenz und St. Gallen, aber auch<br />
gemeinsame Auftritte in den beiden Gemeinden - zusammen besucht oder durchgeführt.<br />
Zudem half man sich immer wieder bei Besetzungsproblemen gegenseitig aus.<br />
Die Umstände, dass der Dirigent des Musikvereins Lauwil, Peter Wagner auf Ende des<br />
vergangenen Jahres, nach drei sehr erfolgreichen Jahren, demissionierte; die erfolgreiche<br />
Zusammenarbeit der beiden Vereine in den vergangenen Jahren und der Mitgliederschwund<br />
in den Vereinen, veranlasste die beiden Vorstände eine dauerhafte Lösung zu suchen.<br />
Die beiden Vereine bilden, als weiterhin eigenständige Organisationen, zusammen die<br />
Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil. Mit einem gemeinsamen Jahresprogramm unter der<br />
Leitung von Philipp Muster und Peter Wagner ist die Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil in<br />
beiden Gemeinden als attraktive Formation präsent.<br />
Die nächsten Auftritte sind: Der Musikabend unter dem Titel „Gwitternacht“ gemeinsam mit<br />
dem Jodlerklub Echo vom Ramstein, der Xylophongruppe Runaway und der Jugendband<br />
Föiflybertal am 28. April <strong>2012</strong> in der Mehrzweckhalle <strong>Bretzwil</strong>. Die Eröffnung des Banntags in<br />
Lauwil am 17. Mai <strong>2012</strong>. Die kantonalen Musiktage in Basel am 17. Juni <strong>2012</strong>.<br />
Wir freuen uns, Sie in Zukunft gut zu unterhalten.<br />
Ihre Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil<br />
Rosmarie Kurz, MV <strong>Bretzwil</strong>; Reto Imhof, MV Lauwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 31
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 32<br />
Guggenmusig Chuestallrugger<br />
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Bretzwil</strong><br />
Wiederum können wir auf eine sehr schöne Fasnacht zurückschauen.<br />
Der Kinderumzug sowie die Schnitzelbänke waren sehr gut besucht. Auch der<br />
Fackelumzug und das Fasnachtsfeuer waren ein voller Erfolg.<br />
Wir danken Ihnen, dass Sie uns mit Ihren Besuchen das Interesse an der Brätzbeler<br />
Fasnacht bekunden.<br />
Herzlichen Dank!<br />
Wir wünschen Ihnen allen alles Gute und hoffen, Sie auch im nächsten Jahr an der<br />
Fasnacht wieder unterhalten zu können.<br />
Ve Vereinsanlässe Ve reinsanlässe April bis Juni <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Datum Verein Anlass<br />
April <strong>2012</strong><br />
Chuestallrugger Brätzbel<br />
01.04.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Palmsonntag - Konfirmation<br />
10.04.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Mittagstisch Restaurant Blume<br />
15.04.<strong>2012</strong> Turnverein <strong>Bretzwil</strong> Eierläset<br />
20.04.<strong>2012</strong> APH Moosmatt Vernissage Photoausstellung<br />
28.04.<strong>2012</strong> Musikverein <strong>Bretzwil</strong> Konzert- und Unterhaltungsabend<br />
29.04.<strong>2012</strong> Natur- und Vogelschutzverein Exkursion Liesberg<br />
30.04.<strong>2012</strong> Verschönerungsverein <strong>Bretzwil</strong> Aufstellen Maibäume<br />
Mai <strong>2012</strong><br />
05.05.<strong>2012</strong> Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong> Konzert in Oberdorf<br />
06.05.<strong>2012</strong> Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong> Konzert in <strong>Bretzwil</strong> und Nunningen<br />
08.05.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Mittagstisch Restaurant Blume<br />
13.05.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Gottesdienst Muttertag mit dem Jodlerclub<br />
13.05.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Brunch Muttertag mit Frauen-/Musikverein<br />
20.05.<strong>2012</strong> Natur- und Vogelschutzverein Morgenwanderung <strong>Bretzwil</strong><br />
30.05.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Frauenvereinsreise<br />
Juni <strong>2012</strong><br />
03.-09.06.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Seniorenferienwoche<br />
12.06.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Mittagstisch Restaurant Blume<br />
16.06.<strong>2012</strong> Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong> Gesangsfest in Oberdorf<br />
17.06.<strong>2012</strong> Musikverein <strong>Bretzwil</strong> Musiktag in Basel<br />
22.06.<strong>2012</strong> Musikverein <strong>Bretzwil</strong> Grillhock mit den Jungmusikanten
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 33<br />
Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong><br />
GIROMETTA DELLA MONTAGNA<br />
Konzert mit Musik für Chor, vierhändiges Klavier und afrikanische Trommeln<br />
Samstag, 5. Mai <strong>2012</strong>, 19.30 Uhr - Kath. Kirche Oberdorf<br />
Sonntag, 6. Mai <strong>2012</strong>, 11.00 Uhr - Ref. Kirche <strong>Bretzwil</strong><br />
Sonntag, 6. Mai <strong>2012</strong>, 17.00 Uhr - Kath. Kirche Oberkirch<br />
Katholischer Kirchenchor Oberdorf<br />
Gemischter Chor Nunningen<br />
Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong><br />
a capella-Quartett Cantuccini<br />
Leitung: Damaris Nussbaumer, Marco Beltrani, Samuel Straub<br />
Reklame
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 34
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 35
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 36<br />
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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 37
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 38