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31. März 2012 - Bretzwil

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MITTEILUNGSBLATT<br />

Gemeinde <strong>Bretzwil</strong><br />

Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong><br />

27. Jahrgang Nr. 104 Erscheint vierteljährlich<br />

<strong>März</strong> <strong>2012</strong> Auflage: 370 Exemplare<br />

Redaktionsadresse: 4207 <strong>Bretzwil</strong>, Gemeindeverwaltung<br />

Redaktionsschluss: jeweils der 10. des Monats vor Quartalsende<br />

Inserate:<br />

1/1-Seite A4 Fr. 80.-- / ½-Seite A5 Fr. 40.-- / ¼-Seite A6 Fr. 20.-- / 1/8-Seite A7 Fr. 10.--<br />

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:<br />

Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr<br />

Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Telefon 061 943 04 40 - Fax 061 943 04 41 - www.bretzwil.ch - gemeinde@bretzwil.ch<br />

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen Montag<br />

bis Freitag von 18.30 - 19.30 Uhr, 079 240 92 80. Für dringende Angelegenheiten jederzeit.<br />

F Fasnacht asnacht asnacht m m it it der der G G uggenm uggenm usig usig Chuestallrugger<br />

Chuestallrugger


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 2<br />

� SWISS WISS<br />

Aus Aus den den Verhandlungen Verhandlungen des des Gemeinderates Gemeinderates I<br />

I<br />

WISS OLYMPIC LYMPIC GIGATHLON<br />

IGATHLON <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

Vom 29. Juni bis am 1. Juli <strong>2012</strong> findet im Gebiet Jura und Mittelland der Swiss Olympic<br />

Gigathlon statt. Innerhalb von zwei Tagen gilt es in den fünf Disziplinen Schwimmen,<br />

Inline, Laufen, Velo und Bike insgesamt 430 km und 7'730 Höhenmeter zurückzulegen.<br />

Im Verlauf des Swiss Olympic Gigathlon <strong>2012</strong> werden rund 130 Gemeinden durchquert,<br />

darunter am 30. Juni <strong>2012</strong> in der Zeit von 13.30 bis 20.30 Uhr mit dem Velo unter<br />

anderem auch die Gemeinde <strong>Bretzwil</strong>. Die Strecke führt auf der Kantonsstrasse von<br />

Nunningen herkommend über <strong>Bretzwil</strong> auf die Eichhöhe und von dort weiter nach<br />

Reigoldswil.<br />

� EINTRAG INTRAG<br />

INTRAG KATAST ATAST ATASTER ATAST ER BELASTETE<br />

BELASTETE BELASTETE STANDORTE<br />

TANDORTE KANTON ANTON BASEL ASEL ASEL-LANDSCHAFT<br />

ASEL ANDSCHAFT<br />

Bislang war der Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage Leugger im Kataster der<br />

belasteten Standorte im Kanton Basel-Landschaft als belasteter Standort mit einem<br />

Sanierungsbedarf eingestuft. Eine erneute Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass die<br />

stillgelegte Schiessanlage vollständig im Wald liegt. Gemäss der Altlastenverordnung<br />

ist eine Sanierungsbedürftigkeit des Bodens im Wald nicht gegeben. Zudem ist<br />

ausgehend vom Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage Leugger keine Gefährdung<br />

von Grund- beziehungsweise Oberflächenwasser zu erwarten. Aus diesem Grund wird<br />

der Standort des Kugelfangs der ehemaligen Schiessanlage Leugger neu als belastet<br />

ohne Überwachungs- oder Sanierungsbedarf im Kataster der belasteten Standorte im<br />

Kanton Basel-Landschaft eingetragen.<br />

� ZUSATZLEKTIONEN<br />

USATZLEKTIONEN<br />

USATZLEKTIONEN KINDERGARTEN<br />

INDERGARTEN<br />

Nachdem für den Kindergarten im ersten Semester des Schuljahrs 2011/<strong>2012</strong> aufgrund<br />

der hohen Kinderzahl sowie der zu betreuenden Kinder mit speziellen Bedürfnissen<br />

insgesamt vier Zusatzlektionen bewilligt worden sind, hat der Gemeinderat die<br />

Notwendigkeit dieser Zusatzlektionen auf das zweite Semester hin überprüft. In<br />

Anbetracht, dass die Einführungsphase zwischenzeitlich als abgeschlossen betrachtet<br />

werden kann sowie der Tatsache, dass die Anzahl der Kinder in Richtung der Richtzahl<br />

von 21 zurückgegangen ist, wurde vom Gemeinderat entschieden, für das zweite<br />

Semester des Schuljahres 2011/<strong>2012</strong> für die Betreuung der Kinder mit speziellen<br />

Bedürfnissen lediglich noch zwei Zusatzlektionen zu bewilligen.<br />

� REGIONALISIERUNG<br />

EGIONALISIERUNG<br />

EGIONALISIERUNG VORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE<br />

ORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE<br />

ORMUNDSCHAFTSBEHÖRDEN<br />

ORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE<br />

Es ist absehbar geworden, dass der Kanton Basel-Landschaft das neue Kindes- und<br />

Erwachsenenschutzrecht auf der Basis einer kommunalen Trägerschaft vollziehen<br />

wird. In diesem Zusammenhang sind die Gemeinden aufgefordert, sich per den<br />

1. Januar 2013 in Kreisen zusammen zu schliessen, wobei die Bezirkszugehörigkeit<br />

keine Rolle spielt. In Abwägung der diesbezüglich vorhandenen Möglichkeiten hat<br />

der Gemeinderat entschieden, sich der bereits bestehenden Vormundschaftsbehörde<br />

beider Frenkentäler, die auf das Jahr 2013 zu einer professionell geführten Kindes- und<br />

Erwachsenenschutzbehörde umgestaltet wird, anzuschliessen.<br />

� FEUERWEHRMAGAZI<br />

EUERWEHRMAGAZI<br />

EUERWEHRMAGAZIN N IM IM FABRIKGEBÄUDE ABRIKGEBÄUDE ABRIKGEBÄUDE DER DER TSCHUDIN SCHUDIN SCHUDIN & HEID EID AG<br />

AG<br />

In Zusammenhang mit dem beabsichtigten Kauf des ehemaligen Fabrikgebäudes der<br />

Tschudin & Heid AG durch die Gewerbezentrum Gilgenberg AG hat der Gemeinderat<br />

allfällige kommunale Bedürfnisse hinsichtlich einer Einmietung in dieser Liegenschaft<br />

geprüft und entschieden, das Feuerwehrmagazin in einen Teilbereich des ehemaligen<br />

Fabrikgebäudes der Tschudin & Heid AG zu verlegen. Dies in Anbetracht des im<br />

aktuellen Feuerwehrmagazin an der Schulgasse 3 vorherrschenden Platzmangels<br />

sowie unter Berücksichtigung der anstehenden Neugestaltung des Areals rund um das<br />

Gemeindezentrum in Folge des Ersatzes der Holzschnitzelheizung und des Neubaus<br />

eines Verwaltungsgebäudes.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 3<br />

� ZUS US<br />

Aus Aus den den Verhandlungen Verhandlungen des des Gemeinderates Gemeinderates Gemeinderates II II<br />

II<br />

USTANDSAUFNAHME<br />

TANDSAUFNAHME KANALISATION<br />

ANALISATION<br />

Um den aktuellen Zustand des Kanalisationsnetzes bestimmen zu können, hat die<br />

Marquis AG im Juli 2011 sämtliche in der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> vorhandenen Leitungen<br />

mittels einer Kanalfernsehaufnahme untersucht. In der Folge wurde vom Ingenieur- und<br />

Planungsbüro Sutter AG anhand der Aufnahmen ein Sanierungsplan erstellt. Von den<br />

untersuchten 3'578 m Mischwasserkanalisation, 235 m Schmutzwasserkanalisation<br />

und 845 m Regenwasserkanalisation wiesen erfreulicherweise 68 % keine Schäden<br />

auf. 32 % der Leitungen mussten in das Sanierungsprogramm aufgenommen werden.<br />

Von den schadhaften Leitungen bedürfen 8 % einer kurzfristigen (3-4 Jahre), 16 % einer<br />

mittelfristigen (5-7 Jahre) und 8 % einer langfristigen (8-10 Jahre) Sanierung. Die Kosten<br />

für die Instandstellungsarbeiten betragen insgesamt Fr. 288'000.--.<br />

� SWISS WISS<br />

WISSJURA URA URA-NATURE<br />

URA ATURE TRAIL RAIL<br />

Am 7./8. Juli <strong>2012</strong> findet in unserer Region der vom Swiss Marathon Team in Basel<br />

organisierte 2. SwissJura-Nature Trail statt. Dabei kann zwischen verschiedenen<br />

Streckenprofilen mit einer Länge von 50 bis 200 km gewählt werden, die an einem oder<br />

an zwei Tagen absolviert werden müssen. In der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> führt die Strecke<br />

von Reigoldswil her kommend vom Gebiet Balsberg über die Eichhöhe, Ramstein und<br />

Heidenstatt zur Kleinen Weide und von dort nach Nunningen. Zudem ist auf der Eichhöhe<br />

ein Verpflegungsposten geplant.<br />

� KLASSENBILDUNG<br />

LASSENBILDUNG PRIMARSCHULE<br />

RIMARSCHULE SCHULJAHR<br />

CHULJAHR <strong>2012</strong>/2 <strong>2012</strong>/2013<br />

<strong>2012</strong>/2 13<br />

Aufgrund der erwarteten 43-45 Schülerinnen und Schüler können an der Primarschule<br />

im Schuljahr <strong>2012</strong>/2013 wieder drei Klassen geführt werden. Gemäss § 25 Abs. 1 der<br />

Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule besteht ab einer Schülerzahl<br />

von 41 die Möglichkeit für das Bilden von drei Klassen. Die erste Klasse umfasst<br />

voraussichtlich 11-13 Kinder. Die 2./3. Klasse besuchen mutmasslich 19 Kinder und<br />

die 4./5. Klasse wiederum 13 Kinder. Gleichzeitig hat Franziska Schmieman auf das<br />

Ende des laufenden Schuljahres ihren Rücktritt als Schulleiterin des Kindergartens<br />

und der Primarschule <strong>Bretzwil</strong> bekannt gegeben. Zusammen mit der zusätzlich benötigten<br />

Lehrkraft wurde diese Stelle im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft öffentlich<br />

ausgeschrieben.<br />

� BAU AU<br />

AU- UND UND PLANUNGSKOMMISSION<br />

LANUNGSKOMMISSION SCHNITZELHEIZUNG<br />

CHNITZELHEIZUNG<br />

CHNITZELHEIZUNG/VERWALTUNG<br />

CHNITZELHEIZUNG ERWALTUNG<br />

Anfangs Februar <strong>2012</strong> hat die vom Gemeinderat für den Ersatz der Holzschnitzelheizung<br />

und den Neubau eines Verwaltungsgebäudes eingesetzte Bau- und Planungskommission<br />

ihre Arbeit aufgenommen. Von den Mitgliedern David Affolter, Hans Dettwiler, Peter Hess<br />

Stephan Hänggi, Denise Rigoni und Peter Scheidegger wurden Hans Dettwiler zum<br />

Präsidenten und Denise Rigoni zur Aktuarin gewählt. In einem nächsten Schritt gilt<br />

es von der Bau- und Planungskommission auf die Einwohnergemeindeversammlung vom<br />

Dezember <strong>2012</strong> die Grundlagen für einen Planungskredit auszuarbeiten.<br />

� SCHUTZRAUMBAUPFLICHT<br />

CHUTZRAUMBAUPFLICHT<br />

CHUTZRAUMBAUPFLICHT KANTON ANTON BASEL ASEL ASEL-LANDSCHAFT<br />

ASEL ANDSCHAFT<br />

Grundsätzlich existiert weiterhin eine Verpflichtung zum Bau von Schutzräumen.<br />

Sofern der Deckungsgrad in einer Gemeinde über 100 % liegt, besteht jedoch die<br />

Möglichkeit, vor Baubeginn für jeden nicht gebauten Schutzplatz eine Ersatzabgabe<br />

zu entrichten. Einen Deckungsgrad von über 100 % erreichen im Kanton<br />

Basel-Landschaft 66 Gemeinden, mit 116.7 % unter anderem auch die Gemeinde<br />

<strong>Bretzwil</strong>. Bei 20 Gemeinden liegt der Deckungsgrad unter 100 %. Eine Baupflicht<br />

gilt erst ab einer Wohngebäude- oder Wohnüberbauungsgrösse von 38 Zimmern. Die<br />

Ersatzbeiträge gehen neu an den Kanton. Aus dem entsprechenden Fonds werden das<br />

Erstellen, die Ausrüstung, der Betrieb, der Unterhalt und die Erneuerung von öffentlichen<br />

Schutzräumen der Gemeinden sowie neu auch Massnahmen zur Erneuerung privater<br />

Schutzräume finanziert, sofern die Eigentümer ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen<br />

sind.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 4<br />

Vernehmlassungen Vernehmlassungen I<br />

I<br />

Änderung Änderung Änderung Sozialhilfegesetz<br />

Sozialhilfegesetz<br />

Die §§ 16 und 19 des geltenden Sozialhilfegesetzes regeln die Angebote zur Förderung<br />

der beruflichen Eingliederung unterstützungsberechtigter Personen beziehungsweise die<br />

Lohnkostenbeiträge an Arbeitgebende, die leistungsreduzierte, unterstützungsberechtigte<br />

Personen anstellen. Neu soll dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung mehr Gewicht<br />

verliehen werden. Als Gegenleistung für die Finanzierung des Lebensunterhalts wird ohne<br />

zusätzliche Vergütung die Teilnahme an Massnahmen für die Eingliederung erwartet. Zudem<br />

werden neu Tagesstrukturprogramme in das Sozialhilfegesetz aufgenommen. Diese sollen<br />

subsidiär zu den Förderungsprogrammen und den Anreizbeiträgen an die Arbeitgebenden<br />

zum Zug kommen. Auch im Bereich der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für<br />

Kinder, deren Unterhaltspflichtige sich im Ausland aufhalten, drängt sich eine Änderung des<br />

Sozialhilfegesetzes auf. Der Gemeinderat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen<br />

im Sozialhilfegesetz, wünscht jedoch noch gewisse Anpassungen. Die geänderte<br />

Terminologie hält der Gemeinderat für richtig und begrüsst das neue Gewicht, das<br />

dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beigemessen werden soll. Die Verpflichtung<br />

der unterstützten Personen, nicht nur alle Massnahmen zu treffen, die dem Erreichen<br />

und der Erhaltung ihrer Selbständigkeit dienen, sondern insbesondere auch an<br />

angeordneten Eingliederungsprogrammen teilzunehmen, erachtet der Gemeinderat<br />

als logische Konsequenz dieses Prinzips. Dabei muss konstatiert werden, dass die<br />

Tagesstrukturprogramme, so sinnvoll diese auch erscheinen mögen, eine zusätzliche<br />

Aufgabe der Gemeinden darstellen, an der sich der Kanton mit Verweis auf die<br />

geltende Aufgabenteilung nicht zu beteiligen gedenkt und deren finanzielle Folgen der<br />

Gemeinderat noch nicht abzuschätzen vermag. In diesem Zusammenhang kann sich<br />

der Gemeinderat auch niederschwellige Tagesstrukturen vorstellen, die allenfalls ohne<br />

besondere Relevanz für die Öffentlichkeit sind. Mit einer gewissen Skepsis nimmt der<br />

Gemeinderat die Kostenschätzung des Kantonalen Sozialamts zur Kenntnis, wonach diese<br />

Tagesstrukturprogramme alle Gemeinden zusammen maximal Fr. 500'000.-- pro Jahr<br />

kosten dürften. Die einseitige Mehrbelastung der Gemeinden durch die neue Verpflichtung,<br />

Tagestrukturprogramme anzubieten, kann der Gemeinderat nur unter der Voraussetzung<br />

akzeptieren, dass erstens der Kanton seine Beiträge, wie in dieser Vorlage vorgesehen<br />

weiterhin im bisherigen Umfang leistet und dass sich zweitens die Mehrkosten für<br />

die Tagesstrukturprogramme im Rahmen der Schätzungen des Kantonalen Sozialamts<br />

bewegen.<br />

Gesetz Gesetz über über den den Bet Betrieb Bet rieb von von Taxis<br />

Taxis<br />

Seit dem Jahr 1969 bildet die Landratsverordnung über den Betrieb von Taxis die Grundlage<br />

für die Reglementierung des Taxiwesens in unserem Kanton. Wie die bisherige Verordnung<br />

enthält das neue Gesetz den Grundsatz der Bewilligungspflicht, Voraussetzungen<br />

für die Bewilligungserteilung, Bestimmungen über die Ausübung des Gewerbes, den<br />

Grundsatz von staatlich festgelegten Maximaltarifen sowie verwaltungs- und strafrechtliche<br />

Sanktionen. Generell sowie unter der Voraussetzung, dass die zusätzlich beantragte<br />

Ergänzung noch erfolgen wird, kann der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf des<br />

Taxigesetzes zustimmen. Bei der in § 8 Absatz 2 Buchstabe a in Zusammenhang mit<br />

den Standplätzen geforderten Einwilligung der Gemeinde bleibt unklar, ob diese auch<br />

Bewilligungsvoraussetzung ist. Der Gemeinderat hält es für äusserst wichtig, dass in einer<br />

Gemeinde, in der mehrere Taxiunternehmen tätig sind, die Gemeinden nicht nur generell<br />

zu den Taxistandplätzen ihre Einwilligung zu geben haben, sondern auch bezogen auf<br />

die einzelnen Taxiunternehmen. Nur so lässt sich vermeiden, dass für zu viele Taxis zu<br />

wenige Standplätze zur Verfügung stehen, woraus sich unerwünschte Probleme ergeben<br />

würden. Während im Kanton Basel-Stadt Standplätze vom Kanton bereit gestellt werden<br />

und alle Taxihalterinnen und Taxihalter jeden Standplatz nutzen können, müssen im Kanton<br />

Basel-Landschaft die einzelnen Betriebe selbst für die Standplätze sorgen, die dann aber<br />

auch nur ihnen allein zur Verfügung stehen.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 5<br />

Vernehmlassungen Vernehmlassungen II<br />

II<br />

Änderung Änderung Änderung Gesetz Gesetz Gesetz über über über die die die politischen politischen politischen Rechte Rechte<br />

Rechte<br />

Die im Gesetz über die politischen Rechte vorgesehenen Anpassungen beinhalten die<br />

Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Einführung von e-Voting (elektronisches<br />

Abstimmen und Wählen) sowie die Möglichkeit der Abgabe eines Informationsblatts<br />

bei Majorzwahlen. Bezüglich der elektronischen Stimmabgabe wird festgehalten, dass<br />

die Stimmabgabe auf elektronischem Weg ausgeübt werden kann, wenn die technischen<br />

und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung erfüllt<br />

sind und wenn die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Bedürfnis nach dieser<br />

Form der Ausübung der politischen Rechte stehen. Der Gemeinderat unterstützt das<br />

vom Regierungsrat betreffend e-Voting vorgeschlagene Vorgehen. Analog zum e-Voting<br />

begrüsst der Gemeinderat auch die Möglichkeit, bei Majorzwahlen auf kommunaler Ebene<br />

den Wahlunterlagen amtliche Informationsblätter mit den Wahlvorschlägen beilegen zu<br />

können, wobei es den einzelnen Gemeinden überlassen bleibt, ob sie von dieser Möglichkeit<br />

Gebrauch machen wollen oder nicht.<br />

Umsetzung Umsetzung Bildungsharmonisierung<br />

Bildungsharmonisierung<br />

Am 26. September 2010 hat der Baselbieter Souverän sämtliche Vorlagen<br />

zur Bildungsharmonisierung, einschliesslich der dafür erforderlichen Revision des<br />

Bildungsgesetzes angenommen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlängerung<br />

der Primarschule von derzeit fünf auf neu sechs Jahre. Auf das Schuljahr 2015/2016<br />

wird im Kanton Basel-Landschaft erstmals ein sechstes Primarschuljahr eingeführt.<br />

Der zweijährige Kindergarten und die sechsjährige Primarschule bilden dannzumal die<br />

achtjährige Primarstufe gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung<br />

der obligatorischen Schule. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Stärkung der<br />

Mathematik und der Naturwissenschaften sowie die Einführung der 45-Minuten-Lektion an<br />

der Primarstufe. Aufgrund der Einführung eines sechsten Primarschuljahres wäre es sehr<br />

hilfreich gewesen, wenn für alle Gemeinden möglichst konkrete Angaben darüber gemacht<br />

worden wären, welches die gesamthaften Auswirkungen für sie sind. Leider geschieht dies<br />

nicht. Zu den im Vergleich angegebenen Kosten ist weiter festzuhalten, dass es sich dabei<br />

bloss um Lohnkosten, inklusive den Sozialleistungen, jedoch um keine Infrastrukturkosten<br />

handelt, dass sich diese am unteren Rand bewegen und als Systemkosten rein<br />

theoretisch ermittelt worden sind, das heisst, dass bereits die effektiven Lohnvollkosten<br />

der Gemeinden erheblich höher sein dürften. Hinzu kommen zusätzlich nicht nur die Raum-<br />

beziehungsweise Infrastrukturkosten, sondern auch die Folgekosten, wie zum Beispiel<br />

bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, wenn es mehr schulfreie Nachmittage<br />

gibt. Gleichzeitig erfolgt eine Entlastung des Kantons, indem der Fremdsprachenunterricht<br />

in einem erheblichen Ausmass von der Sekundarschule an die Primarschule verschoben<br />

wird. Dass die im Kindergarten nicht zum verpflichtenden Unterricht gerechneten<br />

Eingangslektionen am Vormittag in der Stundentafel als individuelle Förderung deklariert<br />

werden, versteht der Gemeinderat nicht. Stattdessen würde der Gemeinderat für die<br />

Unterrichtszeit eine Bandbreite festlegen. Der Gemeinderat fragt sich grundsätzlich, ob<br />

die vorgesehenen Eingangslektionen von 27 Minuten sinnvoll sind beziehungsweise was<br />

deren Nutzen ist. 90 Minuten Unterricht ohne Pause hält der Gemeinderat für zu lang und<br />

30 Minuten Pause erachtet der Gemeinderat ebenfalls als für zu lang. Weiter ist unklar, ob<br />

der Muster-Stundenplan so zu verstehen ist, dass die mindestens zwei freien Nachmittage,<br />

die sich aus der Stundentafel und der Verordnung ergeben, im ganzen Kanton einheitlich<br />

auf dieselben zwei Tage gelegt werden müssen. Falls diese Absicht bestehen sollte,<br />

würde der Gemeinderat davon absehen. Für den Musikschulunterricht fehlt das Zeitfenster<br />

in der Stundentafel. Dem Gemeinderat ist unklar, wie der Musikunterricht erfolgen soll<br />

beziehungsweise wann die Schülerinnen und Schüler Zeit für den Musikunterricht haben. In<br />

diesem Zusammenhang stellt der Gemeinderat fest, dass die Musikschulen gar nicht zur<br />

Vernehmlassung eingeladen wurden und deshalb auch nicht die Möglichkeit haben, die sie<br />

betreffenden Fragen zu stellen.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 6<br />

Vernehmlassungen Vernehmlassungen III<br />

III<br />

Harmonisierung Harmonisierung Harmonisierung Ausbildungsbeiträge<br />

Ausbildungsbeiträge<br />

Ausbildungsbeiträge<br />

Die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)<br />

innerhalb der Schweiz ist seit den 1960er Jahren ein wiederkehrendes Thema der<br />

Ausbildungsförderung und der interkantonalen Bestrebungen zur optimalen Ausschöpfung<br />

des Bildungspotentials in der Bevölkerung unseres Landes. Das Konkordat, das die<br />

EDK an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 grossmehrheitlich genehmigt hat, ist das Resultat<br />

dieser langjährigen Bemühungen und stellt die notwendigen Grundlagen für eine formale<br />

Angleichung der Bedingungen, unter denen in unserem Land Ausbildungsbeiträge vergeben<br />

werden, wie auch Empfehlungen für eine materielle Annäherung zwischen den Kantonen<br />

bereit. Durch dieses Konkordat, zu dem bis Ende Juli 2011 sieben Kantone ihren<br />

Beitritt erklärt haben, wird eine formale Harmonisierung des Ausbildungsbeitragswesens<br />

gewährleistet und die materielle Harmonisierung gefördert. Diese Ziele werden einerseits<br />

durch eine einheitliche Definition stipendienrechtlicher Begriffe und wichtiger formaler<br />

Kriterien für das Gewähren von Ausbildungsbeiträgen und andererseits durch das<br />

Festlegen von Mindeststandards im Bereich der materiellen Harmonisierung, mit<br />

denen der Bildungszugang für einkommensschwache Bevölkerungsschichten, unabhängig<br />

vom stipendienrechtlichen Wohnsitzkanton gewährleistet werden soll, erreicht. Entgegen<br />

den Anliegen der Stipendien-Initiative, die eine Zentralisierung beim Bund und<br />

eine Beschränkung auf den Tertiärsektor (Universitäten, Fachhochschulen und Höhere<br />

Fachschulen) vorsieht, umfasst die interkantonale Vereinbarung alle nachobligatorischen<br />

Ausbildungsgänge ab der Sekundarstufe II und ermöglicht es den Kantonen weiterhin, die<br />

Vorgaben kantonal angepasst umzusetzen. Gleichzeitig mit dem Beitrittsantrag werden<br />

die gesetzlichen Änderungen vorgelegt, wie dies § 64 Absatz 2 der Kantonsverfassung<br />

vorschreibt. Soweit die geplanten Änderungen zu Mehrausgaben führen, sollen diese<br />

im Rahmen der Umsetzung der harmonisierten Berechnungsarten kompensiert werden.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinden von dieser Vorlage nicht direkt betroffen sind,<br />

hat der Gemeinderat auf eine Stellungnahme verzichtet.<br />

Teilrevision Teilrevision Teilrevision Finanzausgleichsverordnung<br />

Finanzausgleichsverordnung<br />

Am 17. November 2011 hat der Landrat mit 84 zu einer Stimme eine Teilrevision<br />

des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit es bei keiner der beitragsleistenden<br />

Einwohnergemeinden zu einer über Gebühr liegenden Abschöpfung der vorhandenen<br />

Steuerkraft kommt, darf der Pro-Kopf-Anteil der beitragsleistenden Einwohnergemeinden<br />

neu nicht mehr als einen in der Verordnung festgelegten Prozentsatz von höchstens<br />

17 % ihrer Steuerkraft betragen. Übersteigende Teile tragen die beitragsempfangenden<br />

Einwohnergemeinden anteilsmässig nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl, höchstens jedoch<br />

im Umfang der Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und ihrer Steuerkraft multipliziert<br />

mit ihrer Einwohnerzahl. Wenn im Finanzausgleichsjahr 2010 das Umverteilungsvolumen<br />

analog des Ausgleichsniveaus gestützt auf den Dreijahresdurchschnitt der<br />

Gemeindesteuerkraft berechnet worden wäre, dann hätte es 61.7 Mio. Franken betragen.<br />

Dies entspricht einem Abschöpfungssatz von rund 17 %. In diese Durchschnittsbetrachtung<br />

lässt sich auch der Finanzausgleich 2011 mit seinem effektiv resultierenden maximalen<br />

Abschöpfungssatz von 16.9 % einfügen. Im Weiteren erachtet die vorberatende<br />

Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich in der die Gemeinden mit<br />

12 Personen vertreten sind und die die Landratsvorlage des Finanzausgleichsgesetzes<br />

erarbeitet hat, einen maximalen Abschöpfungssatz von 17 % ebenfalls als angebracht.<br />

In § 4a, der der Finanzausgleichsverordnung neu einzufügen vorgeschlagen wird, soll<br />

der maximale Abschöpfungssatz für die beitragsleistenden Gemeinden deshalb auf 17 %<br />

ihrer Steuerkraft festgelegt werden. Dies entspricht dem bereits in der Landratsvorlage<br />

zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ausführlich begründeten und vom Landrat<br />

am 17. November 2011 beschlossenen Maximalsatz. Gestützt auf diesen Sachverhalt<br />

und aufgrund der Überprüfung durch die Konsultativkommission Aufgabenteilung und<br />

Finanzausgleich kann der Gemeinderat diesem Vorschlag zustimmen.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 7<br />

Vernehmlassungen Vernehmlassungen IIV<br />

I<br />

Teilrevision Teilrevision Teilrevision Bürgergemeinderechnungsverordnung<br />

Bürgergemeinderechnungsverordnung<br />

Bürgergemeinderechnungsverordnung<br />

Am 30. Juni 2009 hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um einen<br />

Verordnungsentwurf des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) für die Baselbieter<br />

Gemeinden zu erarbeiten. Der am 6. Juli 2010 bei allen Baselbieter Gemeinden in Anhörung<br />

gegebene Entwurf sah auch eine Unterstellung der Bürger- und Burgergemeinden unter die<br />

neue Gemeinderechnungsverordnung vor. Anlässlich der Anhörung hat sich der Verband<br />

der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden negativ zu dieser Unterstellung geäussert.<br />

Bei der Behandlung der Teilrevision des Gemeindegesetzes im Landrat wurden die Bürger-<br />

und Burgergemeinden deshalb von der Anwendung von HRM2 ausgeklammert. Das neue<br />

Gemeindegesetz gilt jedoch gleichwohl auch für die Bürger- und Burgergemeinden. Die<br />

bestehende Bürgergemeinderechnungsverordnung muss daher an die neue Gesetzgebung<br />

angepasst werden. Hauptsächlich betrifft dies die Terminologie sowie die Möglichkeit<br />

der Bürger- und Burgergemeinden, den Kontenrahmen der Einwohnergemeinden freiwillig<br />

zu übernehmen. In Anlehnung an die neue Einwohnergemeinderechnungsverordnung<br />

sollen zudem nur noch risikoarme Anlagen zulässig sein. Da die Rechnungsprüfung<br />

häufig von derselben Kommission wie bei den Einwohnergemeinden wahrgenommen<br />

wird, werden die klarer geregelten Bestimmungen aus der Einwohnergemeinderechnungsverordnung<br />

übernommen. Ausserdem unterstellt das Gemeindegesetz nur noch die<br />

Einwohnergemeinden der Pflicht, einen Finanzplan zu erstellen und das Budget muss dem<br />

Kanton nur noch auf Verlangen eingereicht werden. Der Gemeinderat hat der geplanten<br />

Teilrevision der Bürgergemeinderechnungsverordnung zugestimmt.<br />

Anpassung Anpassung Tram Tram- Tram und und Bushaltestellen<br />

Bushaltestellen<br />

Bushaltestellen<br />

Für die Umsetzung der Auflagen des Behindertengleichstellungsgesetzes bezüglich der<br />

niveaugleichen Einstiege bei den Trams haben die beiden Kantone Basel-Stadt und<br />

Basel-Landschaft sowie die beiden Transportunternehmen BLT und BVB ein gemeinsames<br />

Umsetzungskonzept erarbeitet. Das Konzept beinhaltet, dass die Haltekanten mit einem<br />

horizontalen Abstand von der Gleismittelachse zur Haltekante von 122 cm und einer Höhe<br />

über der Schienenoberkante von 27 cm netzweit ausgebildet werden. Die Kosten für<br />

den Umbau der Haltestellen an den Kantonsstrassen werden auf insgesamt rund 40 Mio.<br />

Franken geschätzt und die Umsetzung soll bis im Jahr 2023 abgeschlossen sein.<br />

Der Gemeinderat hält die vorgesehene kostspielige Planung für verfrüht. In einem ersten<br />

Schritt ersucht der Gemeindrat, die bereits erfolgte Evaluation der verschiedenen Wege zur<br />

Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes beim Tram detailliert offenzulegen und<br />

allenfalls Alternativen zur Anpassung der baulichen Infrastruktur nochmals beziehungsweise<br />

näher zu prüfen. Sodann fordert der Gemeinderat ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen drei<br />

bis vier Tram- und Bushaltestellen in sensiblen Bereichen von Baselbieter Gemeinden,<br />

inklusive der Umgebung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vollständig durchgeplant<br />

und gegebenenfalls im Massstab 1:1 dargestellt werden. Damit soll konkret und auch für<br />

Laien nachvollziehbar dargelegt werden, was die vorgesehenen baulichen Anpassungen<br />

bedeuten würden. Gleichzeitig ist im Planungsprozess zusammen mit dem Bundesamt für<br />

Verkehr und allenfalls aufgrund des Feedbacks der Bevölkerung an konkreten Beispielen<br />

auszuloten, welche Vorgaben zwingend zu erfüllen sind und wo unter welchen Bedingungen<br />

Spielraum besteht. Erst aufgrund konkreter Resultate aus dem Pilotprojekt und nach einer<br />

nochmaligen Prüfung der Alternativen zur Anpassung der Infrastruktur ist dann in enger<br />

Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden eine Projektierung für die erforderlichen<br />

baulichen Massnahmen in Angriff zu nehmen. So wird man wesentlich zielstrebiger<br />

und vermutlich auch kostengünstiger an die breite Projektierungsarbeit gehen können.<br />

Zudem fordert der Landrat mit zwei vor bald zwei Jahren eingereichten und am<br />

22. April 2011 überwiesenen Motionen, dass der in Zusammenhang mit der Totalrevision<br />

des Finanzausgleichsgesetzes versehentlich nicht geänderte § 34 des Strassengesetzes<br />

gestrichen wird und die Gemeinden damit von der 50 % Kostenübernahme entbunden<br />

werden.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 8<br />

Vernehmlassungen Vernehmlassungen V<br />

V<br />

Revision Revision Revision Pol Polizeigesetz<br />

Pol Polizeigesetz<br />

izeigesetz<br />

Das Polizeigesetz des Kantons Basel-Landschaft ist am 28. November 1996 erlassen<br />

worden und am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Die im Gemeindegesetz enthaltenen<br />

Bestimmungen über die Gemeindepolizei gehen zum Teil gar bis auf das Jahr 1970 zurück.<br />

Die geltenden polizeigesetzlichen Regelungen haben sich insgesamt zwar gut bewährt. In<br />

verschiedenen Bereichen sind sie aber nicht mehr aktuell und entsprechen auch nicht mehr<br />

den heutigen Anforderungen an eine sinnvolle und effiziente polizeiliche Auftragserfüllung<br />

sowie an eine zweckmässige und ressourcenadäquate Aufgabenverteilung zwischen<br />

dem Kanton und den Gemeinden. Die Revision des Polizeigesetzes sieht eine klare<br />

Abgrenzung der Aufgaben der Gemeinden und der Polizei Basel-Landschaft in Bezug auf<br />

die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor. Darüber hinaus werden die<br />

Voraussetzungen für das Übertragen der Kompetenz zur Ahndung von Übertretungen von<br />

Strassenverkehrsvorschriften mit Ordnungsbussen (Parkingkontrollen und Radaranlagen)<br />

definiert. Ein weiterer Revisionspunkt betrifft die verdeckte Fahndung. Im Rahmen des<br />

Inkrafttretens der Schweizerischen Strafprozessordnung wurde in der Öffentlichkeit und<br />

in Fachkreisen schweizweit intensiv darüber diskutiert, ob die verdeckten Fahndungen,<br />

insbesondere gegen die Internetpädophilie noch genügend effizient durchgeführt werden<br />

können. Eine neue Bestimmung im Polizeigesetz soll diese Lücke schliessen. Auch für die<br />

bisher auf Kantonsebene nicht geregelte Videoüberwachung wird eine Rechtsgrundlage für<br />

das Installieren von Kameras geschaffen. Neu soll ferner eine gesetzliche Grundlage<br />

für die befristete Wegweisung von Personen von einem bestimmten öffentlichen Ort<br />

geschaffen werden. Bei der Auswertung der Hotelmeldescheine wird die Umstellung<br />

auf ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen und schliesslich sollen Grossveranstalter<br />

für ihre eigenen Sicherheitsanstrengungen mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent<br />

auf den Kostenersatzrechnungen der Polizei belohnt werden. Zusätzlich wird mit<br />

der Vorlage der Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen<br />

vorgeschlagen. Das Konkordat vereinheitlicht die Voraussetzungen für die Tätigkeiten der<br />

Sicherheitsunternehmen. Der Gemeinderat begrüsst die Revision des Polizeigesetzes und<br />

erwartet, dass sie sich nicht nachteilig auf die bislang gute Zusammenarbeit auswirkt. Das<br />

Festschreiben der Aufgaben macht teilweise bewusster, was im Bereich der Wahrung der<br />

öffentlichen Ordnung schon immer Aufgabe der Gemeinde war. Dort, wo Handlungsbedarf<br />

erkannt wird, weil die Wahrung der öffentlichen Ordnung bisher nicht vollumfänglich,<br />

insbesondere nicht rund um die Uhr sichergestellt war, lassen sich durch die<br />

Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden oder durch das Übertragen der Aufgaben gemäss<br />

§ 52 des Polizeigesetzes sinnvolle Lösungen finden. Neben der Wahrung der öffentlichen<br />

Ordnung, wofür schon nach geltendem Recht alle Gemeinden vollumfänglich zuständig<br />

sind, kann zukünftig jede Gemeinde auf Wunsch und unter bestimmten Voraussetzungen<br />

die Kontrolle des ruhenden und des fahrenden Verkehrs übernehmen. Damit sind die<br />

wesentlichen, von Gemeindeseite an die Gesetzesrevision gestellten Forderungen erfüllt.<br />

Auftragsvergaben<br />

Auftragsvergaben<br />

Auftragsvergaben<br />

Support Homepage Ersatz Stühle Turnhalle Schulhaus<br />

Diverso handels GmbH, Basel Sedorama AG, Ostermundigen<br />

Feuerlöscher Werkhof Banden Natureisfeld Schulplatz<br />

Primus AG, Binningen Michael Meyer, Titterten<br />

Pager Feuerwehr <strong>Bretzwil</strong> Reinigungsmittel öffentliche Gebäude<br />

Motcom Communication AG, Füllinsdorf Wibis AG, Affoltern am Albis<br />

Ersatz Hydrant Gemeindezentrum Grabarbeiten Ersatz Hydrant<br />

Müller-Rieder AG, Seewen Altermatt AG, Nunningen


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 9<br />

Liebe Brätzbeler<br />

Informationen Informationen des des Gemeindepräsid<br />

Gemeindepräsidenten<br />

Gemeindepräsid enten<br />

Bereits steht Ostern vor der Tür und der Winter ist vorbei. Wer hätte im Dezember gedacht,<br />

dass dies ein so kalter Winter werden wird? Ich hoffe, Sie haben die kalten Wochen<br />

gut überstanden. Es hat doch gut getan, wieder einmal festzustellen, wie die Natur uns<br />

Menschen im Griff hat. Auf dem Schulplatz konnte über fast drei Wochen eine Natureisbahn<br />

bereitgestellt werden, die auch täglich benutzt wurde, diesmal erstmals mit einer Abtrennung<br />

für ein Hockey-Feld. Danke an Beat Müller und Hans Dettwiler für den ehrenamtlichen<br />

Einsatz in den kalten Nachtstunden.<br />

In der Gemeinde kam es wegen der Kälte zu keinen besonderen Vorkommnissen. In der<br />

Auftauphase des Bodens hatten wir ein paar Wasserleitungsbrüche zu verzeichnen, die<br />

durch unseren Brunnenmeister David Affolter sowie mit unseren Partnerfirmen umgehend<br />

geortet und repariert wurden. Ich bedanke mich bei David Affolter für seinen Einsatz<br />

für unsere Wasserversorgung, den er meist ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit leisten<br />

muss.<br />

Die besonderen Lichtverhältnisse im Winter ergeben immer wieder schöne Fotos:<br />

Foto vom 10. Februar <strong>2012</strong><br />

Foto vom 6. Februar <strong>2012</strong><br />

Foto vom 6. Februar <strong>2012</strong><br />

Die neue Saalbestuhlung für die Turnhalle ist bestellt und sie wird am Konzert- und<br />

Unterhaltungsabend des Musikvereins <strong>Bretzwil</strong> vom 28. April <strong>2012</strong> erstmals zum Einsatz<br />

kommen. In diesem Zusammenhang kann ein Teil der alten Stühle von Privatpersonen<br />

bezogen werden. Details finden Sie weiter hinten.<br />

Mitte Februar <strong>2012</strong> hat die Baukommission für die neue Schnitzelheizung und den<br />

Verwaltungsneubau ihre Arbeit aufgenommen. Präsidiert wird sie von Hans Dettwiler. Dieses<br />

interessante Projekt hat mich unter anderem dazu bewogen, nochmals für eine Amtsperiode<br />

als Gemeinderat zu kandidieren.<br />

Somit möchte ich mich bei meinen Wählerinnen und Wählern recht herzlich für die<br />

Wiederwahl und das Vertrauen bedanken und wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen<br />

eine schöne Osterzeit.<br />

11. <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Gemeindepräsident Peter Scheidegger


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 10<br />

Kommunale Kommunale Kommunale Wahlen Wahlen vom vom 11. 11. <strong>März</strong> <strong>März</strong> <strong>März</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

WAHL DES GEMEINDERATS FÜR DIE AMTSPERIODE VOM 1. JULI <strong>2012</strong> BIS AM 30. JUNI 2016<br />

Zahl der Stimmberechtigten: 560 Gewählt wurden:<br />

Zahl der eingelegten Wahlzettel: 248<br />

Zahl der leeren Wahlzettel: 3 Röthlin-Hertig Manfred 213<br />

Zahl der ungültigen Wahlzettel: 3 Müller Beat 202<br />

Zahl der gültigen Wahlzettel: 242 Scheidegger-Häner Peter 194<br />

Darauf befinden sich Linien: 1’210 Dettwiler-Meier Hans 190<br />

Zahl der leeren Stimmen (Linien): 99 Mühlberg-Martin Karin 183<br />

Zahl der ungültigen Stimmen (Linien): 1<br />

Zahl der gültigen Stimmen (Linien): 1’110 Stimmen haben erhalten:<br />

Absolutes Mehr: 112<br />

Stimmbeteiligung: 44.3 % Lauper Sven 72<br />

ERSATZWAHL EINES MITGLIEDS IN DIE SOZIALHILFEBEHÖRDE BRETZWIL FÜR DEN REST DER<br />

AMTSPERIODE BIS AM <strong>31.</strong> DEZEMBER <strong>2012</strong><br />

Zahl der Stimmberechtigten: 560 Gewählt wurde:<br />

Zahl der eingelegten Wahlzettel: 215<br />

Zahl der leeren Wahlzettel: 34 Sahin Cigdem 171<br />

Zahl der ungültigen Wahlzettel: 3<br />

Zahl der gültigen Wahlzettel: 178<br />

Absolutes Mehr: 90<br />

Stimmbeteiligung: 38.4 %<br />

Der Gemeinderat gratuliert Cigdem Sahin zur Wahl in die Sozialhilfebehörde <strong>Bretzwil</strong> und<br />

wünscht Cigdem Sahin bei ihrer neuen Aufgabe viel Erfolg und alles Gute.<br />

Passbestellung Passbestellung via via via Internet<br />

Internet<br />

Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder als Schweizer Bürger, ausser telefonisch,<br />

rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass?<br />

Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und Identitätskarte als<br />

Kombi) über die Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen.<br />

Aufgrund der wieder stark zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten,<br />

sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren<br />

Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen<br />

bedeuten kann.<br />

Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeit hin noch wesentlich<br />

verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.<br />

Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können<br />

während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach<br />

und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar<br />

mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen.<br />

Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am<br />

selben Tag verarbeitet werden. Sie erhalten dann eine E-Mail als Bestätigung der<br />

Ausweisbestellung und anschliessend nach Prüfung der Daten einen Link, wo Sie<br />

wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für<br />

die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können.<br />

Nutzen Sie diese einfache und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der<br />

Ausweisbestellung! Herzlichen Dank.<br />

Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 11<br />

Rücktritt Rücktritt aus aus dem dem Kindergarten<br />

Kindergarten- Kindergarten u. u. Primarschulrat<br />

Primarschulrat<br />

Auf das Ende der laufenden Amtsperiode hat Claudia Gerspacher Stöckli per den<br />

<strong>31.</strong> Juli <strong>2012</strong> ihren Rücktritt aus dem Kindergarten- und Primarschulrat <strong>Bretzwil</strong> bekannt<br />

gegeben. Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit Bedauern von dieser Entscheidung<br />

Kenntnis genommen und danken Claudia Gerspacher Stöckli bereits heute für die im<br />

Kindergarten- und Primarschulrat <strong>Bretzwil</strong> in den letzten 6 1/2 Jahren geleistete Arbeit.<br />

Einwohnerinnen und Einwohner, die Interesse an einer Mitarbeit im Kindergarten- und<br />

Primarschulrat <strong>Bretzwil</strong> haben, können ihre Kandidatur für dieses Amt bis am 30. April <strong>2012</strong><br />

auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Für Auskünfte steht Ihnen die Präsidentin des<br />

Kindergarten- und Primarschulrats <strong>Bretzwil</strong>, Brigitte Stähli-Sommer sowie jedes andere<br />

Mitglied des Kindergarten- und Primarschulrats jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Die Wahl der Mitglieder des Kindergarten- und Primarschulrats für die neue Amtsperiode<br />

vom 1. August <strong>2012</strong> bis am <strong>31.</strong> Juli 2016 findet anlässlich des Abstimmungswochenendes<br />

vom 17. Juni <strong>2012</strong> statt.<br />

Vakanz Vakanz in in der der Umweltkommission<br />

Umweltkommission<br />

Umweltkommission<br />

Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />

Auf das Ende der laufenden Amtsperiode hat Brigitte Schweizer-Häner per den<br />

30. Juni <strong>2012</strong> ihren Rücktritt aus der Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> bekannt gegeben.<br />

Einwohnerinnen und Einwohner, die Interesse an einer Mitarbeit in der Umweltkommission<br />

<strong>Bretzwil</strong> haben, können ihre Kandidatur für dieses Amt bis am 30. April <strong>2012</strong><br />

auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Für Auskünfte steht Ihnen die Präsidentin<br />

der Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong>, Karin Mühlberg-Martin sowie jedes andere Mitglied der<br />

Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Die Wahl der Mitglieder der Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> für die neue Amtsperiode<br />

vom 1. Juli <strong>2012</strong> bis am 30. Juni 2016 findet an der Einwohnergemeindeversammlung vom<br />

8. Juni <strong>2012</strong> statt.<br />

Regenwassernutzungen<br />

Regenwassernutzungen<br />

Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />

Im neuen, per den 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft getretenen Abwasserregelement der Gemeinde<br />

<strong>Bretzwil</strong> wird im § 25 Abs. 3 festgehalten, dass Regenwassernutzungen von mehr<br />

als 50 m 3 /Jahr bei der Erhebung der Kanalisationsgebühr berücksichtigt werden müssen.<br />

Gemäss den Vorgaben im § 11 Abs. 4 des Abwasserreglements kann die Gemeinde bei<br />

Regenwasser-Nutzungsanlagen sowie bei einer privaten Wasserversorgung die Installation<br />

von messtechnischen Einrichtungen zur Erfassung der genutzten Wassermenge verlangen.<br />

Gestützt auf diese neuen Bestimmungen ersucht der Gemeinderat sämtliche<br />

Liegenschaftseigentümer, die über eine Regenwasser-Nutzungsanlage verfügen, sich bis<br />

spätestens am 30. April <strong>2012</strong> auf der Gemeindeverwaltung zu melden, so dass das weitere<br />

Vorgehen individuell festgelegt werden kann.<br />

Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong>


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 12<br />

Trinkwasserkontrolle Trinkwasserkontrolle Trinkwasserkontrolle vom vom 18. 18. Januar Januar <strong>2012</strong><br />

BAKTERIOLOGISCHE UNTERSUCHUNG<br />

Proben Nr. Probenbeschreibung<br />

200106510 83.10 A Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation<br />

200106511 83.15 A Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation<br />

200106506 83.15 AUV Rohwasser, Wasser filtriert und UV-bestrahlt<br />

200106507 83.95 N Reservoir, Abgang Netz<br />

200106508 83.96 N Netzwasser aus dem Schulhaus<br />

200106509 83.97 N Netzwasser Werkhof<br />

200106512 83.15 AF Rohwasser, nach Filter, vor UV<br />

Feldtest 83.10 A 83.15 A 83.15 AUV 83.95 N 83.96 N 83.97 N 83.15 AF<br />

Wassertemp. Grad Celsius 7.9 7.6 8.0 7.9 8.4 7.9 8.0<br />

Bakteriologische Resultate<br />

Aerobe mesoph. Keime mL 36 43 3 14 10 51 5<br />

Enterokokken pro 100 mL 2 11 0 0 0 0 0<br />

Escherichia coli pro 100 mL 3 1 0 0 0 0 0<br />

Bakt. Befund Belastet Belastet In Ord. In Ord. In Ord. In Ord. In Ord.<br />

Toleranzwerte<br />

Aerobe mesop. Keime mL 100 100 20 300 300 300 100<br />

Enterokokken pro 100 mL 0 0 0 0 0 0 0<br />

Escherichia coli pro 100 mL 0 0 0 0 0 0 0<br />

Das an die Konsumenten abgegebene Trinkwasser entsprach den gesetzlichen<br />

Anforderungen und war hygienisch einwandfrei.<br />

CHEMISCHE UNTERSUCHUNG<br />

200106515 83.15 AF Rohwasser nach Filter, vor UV<br />

pH Wert: ���� 7.13L Trübung: ���� 0.16 FNU<br />

Nitrat: ���� 9.77 mg/L Sulfat: ���� 141.54 mg/L<br />

Chlorid: ���� 3.87 mg/L Phosphat als P: ���� 0.01 mg/L<br />

Fluorid: ���� 0.38 mg/L Gesamthärte: ���� 41.25 fr.H<br />

Alkalität: ���� 23.45 fr.H Bleibende Härte: ���� 17.80 fr.H<br />

Natrium: ���� 2.61 mg/L Kalium: ���� 1.03 mg/L<br />

Calcium: ���� 1<strong>31.</strong>59 mg/L Magnesium: ���� 20.38 mg/L<br />

Nitrit: ����


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 13<br />

Abgabe Abgabe Abgabe alte alte Stühle Stühle Turnhalle<br />

Turnhalle<br />

In Zusammenhang mit dem Beschaffen von neuen<br />

Stühlen für die Turnhalle des Baumgartenschulhauses<br />

kann eine gewisse Anzahl der alten Stühle unentgeltlich<br />

an die Vereine sowie weitere interessierte Personen<br />

abgegeben werden.<br />

Datum: Mittwoch, 25. April <strong>2012</strong><br />

Zeit: 18.30 Uhr<br />

Ort: Turnhalle Baumgartenschulhaus<br />

Die ausgewählten Stühle müssen direkt mitgenommen werden. Es besteht keine Möglichkeit<br />

einer Zwischenlagerung im Baumgartenschulhaus.<br />

Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />

Sturm Sturm Joachim Joachim<br />

Joachim<br />

Der Sturm Joachim hat im Forstrevier Hohwacht Sturmschäden im Ausmass von rund<br />

6'000 bis 7'000 m 3 verursacht. Betroffen waren sowohl die Gemeinden <strong>Bretzwil</strong>, Lauwil und<br />

Reigoldswil, wie auch zahlreiche Privatwaldbesitzer.<br />

In einer ersten Phase sind nur die nötigsten<br />

Arbeiten ausgeführt worden (Entfernen<br />

von gefährlichen Bäumen sowie das Öffnen von<br />

Durchgangswegen). Am 25. Januar <strong>2012</strong> wurden<br />

die Privatwaldbesitzer sowie die interessierte<br />

Bevölkerung über die Möglichkeiten hinsichtlich<br />

der Bewältigung der Sturmschäden informiert.<br />

Seither konnte ein grosser Teil der<br />

Sturmschäden behoben werden. Dabei wurde<br />

die Forstequipe des Forstreviers Hohwacht auch<br />

von Spezialforstunternehmungen unterstützt.<br />

Gegenwärtig ist die Forstequipe am Beheben der Sturmschäden, die sich bis zum<br />

angrenzenden Wiesenbereich erstrecken. Dank der aktuell trockenen Witterung kommen<br />

diese Arbeiten gut voran.<br />

Dort wo kein Holzverlust entsteht (Bäume, die<br />

mit den Wurzelstöcken am Boden liegen),<br />

werden die Räumungsarbeiten allenfalls bis in<br />

den späten Frühling oder teilweise sogar bis<br />

in den Herbst hinausgeschoben.<br />

Geplant sind auch Aufforstungen von grösseren<br />

Sturmflächen. Durch das Einpflanzen einer<br />

grösseren Artenvielfalt soll die Waldfläche den<br />

Stürmen in Zukunft besser standhalten.<br />

Revierförster André Minnig


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 14<br />

Ausbild Ausbildungsbeiträge Ausbild ungsbeiträge I<br />

I<br />

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (das heisst, die<br />

Kosten können weder durch Angehörige, noch auf andere Weise aufgebracht werden) nach<br />

abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung<br />

der Ausbildungsstätte Ausbildungsbeiträge an die folgenden Ausbildungsrichtungen:<br />

• Ausbildungsstätten für Geistliche;<br />

• Berufslehren und Anlehren;<br />

• Fachhochschulen;<br />

• Fachschulen;<br />

• Höhere Handels- und Verwaltungsschulen;<br />

• Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen;<br />

• Maturitätsschulen;<br />

• Schulen für Allgemeinbildung;<br />

• Universitäten;<br />

• Vollzeitberufsschulen.<br />

Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern<br />

sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:<br />

• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und<br />

Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;<br />

• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung<br />

(Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht.<br />

Bewerbung Bewerbung / / / Formulare<br />

Formulare<br />

Gesuche um das Ausrichten von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen<br />

Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden<br />

(Telefon: 061 552 79 99) bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der<br />

vorgeschriebenen Frist der Steuerbehörde der Wohnsitzgemeinde der Eltern der Bewerberin<br />

oder des Bewerbers einzureichen. Von dieser Stelle wird das Gesuch nach der Kontrolle der<br />

Angaben auf der ersten Seite und dem Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten<br />

Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet.<br />

Beilagen<br />

Beilagen<br />

Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular<br />

das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat<br />

oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls<br />

eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige<br />

Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.<br />

Sind die Eltern der sich bewerbenden Personen gerichtlich getrennt oder geschieden,<br />

so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige<br />

Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kinderalimente beigelegt werden.<br />

Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung<br />

beifügen. Anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit<br />

Angaben über die Kantonszuweisung.<br />

Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer<br />

anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies gegenüber der Kommission für<br />

Ausbildungsbeiträge schriftlich und belegt zu begründen.<br />

Bisherige Bisherige Bezügerinnen Bezügerinnen Bezügerinnen un und un und<br />

d Bezüger Bezüger von von von Ausbildungsbeiträgen<br />

Ausbildungsbeiträgen<br />

Wer bereits im vorangegangenen Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat,<br />

erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate <strong>März</strong>/April zugestellt,<br />

sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 15<br />

Eingabefristen<br />

Eingabefristen<br />

Ausbildungsbeiträge Ausbildungsbeiträge II<br />

II<br />

Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für das<br />

Einreichen der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung<br />

bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgebend ist:<br />

1. Auf den 30. April <strong>2012</strong> haben Gesuche einzureichen:<br />

Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar,<br />

Februar, <strong>März</strong> oder April <strong>2012</strong> beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber,<br />

die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.<br />

2. Auf den <strong>31.</strong> August <strong>2012</strong> haben Gesuche einzureichen:<br />

Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni,<br />

Juli oder August <strong>2012</strong> beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber, die in<br />

einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.<br />

3. Auf den <strong>31.</strong> Oktober <strong>2012</strong> haben Gesuche einzureichen:<br />

Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September,<br />

Oktober, November oder Dezember <strong>2012</strong> beginnen sowie bisherige Bewerberinnen<br />

und Bewerber, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen<br />

haben.<br />

4. Auf den 28. Februar 2013 haben Gesuche einzureichen:<br />

Lehrtöchter und Lehrlinge, die ihre Lehre im Sommer <strong>2012</strong> antreten werden.<br />

Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars<br />

bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils.<br />

Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung (bis frühestens neun Monate vor dem<br />

entsprechenden, oben angegebenen Datum) dringendst.<br />

Auskünfte Auskünfte und und weitere weitere Informationen<br />

Informationen<br />

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge,<br />

Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden (Telefon 061 552 79 99). Weitere aktuelle Hinweise<br />

zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: http://www.bl.ch, die<br />

Emailadresse lautet: stipendien@bl.ch.<br />

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion<br />

Naturschutztag Naturschutztag <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

Am Samstag, den 23. Juni <strong>2012</strong> führt die Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong> einen<br />

Naturschutztag durch.<br />

Geplant ist gegen das Drüsige Springkraut<br />

entlang des Bachufers vorzugehen.<br />

Nähere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Wir bitten Sie jedoch schon heute, sich dieses Datum zu reservieren.<br />

Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong>


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 16<br />

Steuererklärung Steuererklärung ausfüllen<br />

ausfüllen<br />

Wie jedes Jahr gilt es bis Ende <strong>März</strong> die Steuererklärung auszufüllen. Zwar ist die<br />

Arbeit dank den neuen elektronischen Formularen einfacher geworden, doch nicht<br />

für alle. Es gibt Menschen, die Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung benötigen.<br />

Auch in diesem Jahr hilft die Pro Senectute allen Seniorinnen und Senioren, die ihre<br />

Steuererklärung nicht selbst ausfüllen möchten - oder dazu nicht mehr in der Lage<br />

sind.<br />

Im Februar war es wieder so weit. Die Steuerpflichtigen wurden aufgefordert, ihre<br />

Steuererklärungen auszufüllen. Was für die meisten Menschen eine lästige Pflicht ist,<br />

kann für so manchen Betagten zu einem wahren Alptraum werden. Schliesslich gilt es,<br />

eine Vielzahl von Unterlagen zusammenzutragen und die Zahlen korrekt und exakt in die<br />

Steuererklärungsformulare zu übertragen.<br />

Zum Glück gibt es da die Pro Senectute. Von Mitte Februar bis zum <strong>31.</strong> Mai helfen<br />

professionelle Steuerberaterinnen und Steuerberater beim Ausfüllen der Steuererklärung.<br />

Gerade für hochbetagte Personen, die mit dem Ausfüllen der Steuererklärung überfordert<br />

sind, ist diese Dienstleistung ein Segen. Regelmässig kommen aber auch Rentnerinnen und<br />

Rentner vorbei, die ihre Zeit lieber für etwas anderes verwenden und ihre Steuererklärung<br />

gerne von ausgewiesen Fachkräften ausfüllen lassen. Die Pro Senectute beider Basel<br />

hilft allen Menschen, die älter werden und bietet seit einigen Jahren ihre Dienstleistung<br />

«Steuererklärungen ausfüllen» an.<br />

Die Dienstleistung «Steuererklärungen ausfüllen» kann von allen Menschen ab<br />

dem 60. Lebensjahr beansprucht werden - von Vermögenden genauso wie von<br />

finanziell Benachteiligten, von fitten wie von körperlich eingeschränkten. Der moderate<br />

Unkostenbeitrag richtet sich nach dem beim Bund ausgewiesenen steuerbaren Einkommen.<br />

Besonders attraktiv ist diese Dienstleistungen für all jene, die im Kanton Basel-Landschaft<br />

leben. Zu ihnen kommen die Steuerexperten direkt nach Hause, um beim Ausfüllen<br />

der Steuererklärung zu helfen. Die Steuerpflichtigen brauchen am Ende bloss noch die<br />

Unterlagen zu unterschreiben und fristgerecht bei der Steuerbehörde einzureichen.<br />

Jene, die gerne möchten, dass die Pro Senectute beider Basel Ihnen beim Ausfüllen der<br />

Steuererklärung hilft, können unter der folgenden Telefonnummer einen Termin vereinbaren:<br />

Telefon 061 206 44 55 (vom 15. Februar bis <strong>31.</strong> Mai <strong>2012</strong>)<br />

Mo, Di, Do, Fr, 09.00 - 12.00 und Mi, 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Rückschnitt Rückschnitt von von Sträuchern<br />

Sträuchern<br />

Pro Senectute beider Basel<br />

Bäume, Sträucher und Borde entlang von Strassen und Trottoirs sind zurückzuschneiden,<br />

damit sie den Verkehr und den Winterdienst nicht behindern. Bäume und Sträucher dürfen<br />

zudem die Sicht auf Strassentafeln und Verkehrsschilder nicht beeinträchtigen.<br />

� Hecken, Sträucher und Bäume haben über Trottoirs und Fusswegen ein 3 m hohes<br />

Lichtraumprofil offen zu halten, über Fahrbahnen ein solches von 4.5 m.<br />

� Gleichermassen sind die Bäume und Sträucher rund um die Beleuchtungskandelaber<br />

zurückzuschneiden, so dass der Lichteinfall auf die Strassen und Wege<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

Der Gemeinderat kann das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen oder diese Arbeit<br />

zu Lasten des Grundeigentümers vornehmen lassen. Strassenreglement Artikel 43 Abs. 2 /<br />

Polizeireglement § 9.<br />

Für die Entsorgung des Schnittguts kann der regelmässig angebotene Häckseldienst oder<br />

die Grüngutmulde benützt werden. Die Gebühr von Fr. 80.-- pro Jahr für die Grüngutmulde<br />

ist auf der Gemeindeverwaltung zu bezahlen.<br />

Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong>


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 17<br />

100 JOOR SCHUEL REIGI<br />

Sekundarschule Sekundarschule Reigoldswil<br />

Reigoldswil<br />

Unter diesem Motto feiern die Primar- und die Sekundarschule<br />

Reigoldswil im Schuljahr <strong>2012</strong>/2013 das 100-jährige Bestehen der<br />

Schule in Reigoldswil. Geplant sind vier verschiedene Anlässe, an<br />

welchen dieses denkwürdige Ereignis gebührend gefeiert werden<br />

soll.<br />

Folgende Aktivitäten sind geplant:<br />

7. September <strong>2012</strong> Musikalischer Abend im Feld mit regionalen Künstlern<br />

2. November <strong>2012</strong> Was ist aus mir geworden? Ausstellung und Liedervortrag<br />

11. - 16. <strong>März</strong> 2013 Theaterabend , Ausstellung, Versteigerung von Kunstwerken<br />

<strong>31.</strong> Mai + 1. Juni 2013 Modeschau, Schulfest<br />

Wir möchten die Bevölkerung des ganzen Schulkreises schon jetzt darauf aufmerksam<br />

machen, damit Sie sich die Termine bereits vormerken können!<br />

Speziell für die Vorbereitung der Ausstellung “Was ist aus mir geworden“ suchen wir<br />

interessierte Menschen, ehemalige Schülerinnen und Schüler, Berufsleute und Pensionierte,<br />

um ihre Schul- und Lebensgeschichte zu erfahren. Fühlen Sie sich angesprochen und<br />

möchten Sie Ihre Geschichte(n) weitergeben?<br />

Auch an alten Fotos, Klassenfotos, Schulbüchern und Schulmöbeln haben wir Interesse und<br />

würden diese gerne von Ihnen ausleihen.<br />

Melden Sie sich doch bei der Primarschule (061 941 13 65) oder der Sekundarschule<br />

(061 945 90 20)<br />

Wir freuen uns auf viele tolle Begegnungen!<br />

Hansruedi Hochuli, Lukas Dettwiler, Schulleitung Sekundarschule<br />

Ursula Dettwiler, Dieter Simon, Schulleitung Primarschule<br />

SKILAGER SEKUNDARSCHULE REIGOLDSWIL<br />

Sonne, blauer Himmel, lange und perfekt präparierte Skipisten und super Schnee - das klingt<br />

nach Ferien. Nicht ganz, aber solche Verhältnisse genossen wir im letzten Januar.<br />

Die Sekundarschule Reigoldswil bot allen Schülerinnen und Schülern der ersten und zweiten<br />

Klassen vom 9. bis zum 13. Januar <strong>2012</strong> die Gelegenheit, ein Skilager in Adelboden (für die<br />

1. Klassen) und in der Lenk (für die 2. Klassen) zu besuchen.<br />

Neben Ski- und Snowboardfahren tagsüber<br />

durfte natürlich das Abendprogramm nicht<br />

fehlen: So erfuhren wir einen Crashkurs<br />

in Erster Hilfe, organisierten einen<br />

Spieleabend, sangen Lagerlieder (Zehn kleine<br />

Jägermeister, mit Hosenträger, die sangen<br />

ein Lied, und das ging so etc.), machten<br />

einen Schneeskulpturenwettbewerb und eine<br />

Fackelwanderung und am letzten Abend durfte<br />

natürlich die „Bad-Taste-Party“ nicht fehlen.<br />

Die Woche war ein voller Erfolg, nicht zuletzt wegen den wenigen Blessuren. Ein spezieller<br />

Dank gilt in diesem Zusammenhang allen Leiterinnen und Leitern dieser tollen Woche!<br />

Stefanie Aenishänslin, OK Skilager 2. Klassen


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 18<br />

TIER DES JAHRES <strong>2012</strong><br />

Naturschutz<br />

Naturschutz<br />

Das Braune Langohr – eine Fledermaus<br />

Das Braune Langohr ist ein stiller Held der Nacht, der Gutes tut und sich tagsüber<br />

unscheinbar macht. Die Tiere übernehmen mit ihrer nächtlichen Jagd nach Insekten wichtige<br />

ökologische Funktionen.<br />

Das Braune Langohr ist eine von rund<br />

30 einheimischen Fledermausarten, die<br />

fast alle gefährdet oder vom Aussterben<br />

bedroht sind. Die Ohren des Langohrs sind<br />

riesig. Mit knapp fünf Zentimeter Länge fast<br />

so gross wie der Körper. Es lebt und jagt<br />

vorwiegend in Laub- und Mischwäldern und<br />

schläft tagsüber in alten Bäumen, oft aber<br />

auch in Dachstöcken von Häusern. Der<br />

Grund, warum das Tier des Jahres <strong>2012</strong><br />

bei uns gefährdet ist, liegt vor allem in<br />

der stark herausgeputzten und auf Effizienz<br />

getrimmten Landschaft.<br />

Eine Landschaft ohne Bäume, Sträucher oder Hecken ist für das Braune Langohr, was<br />

für einen Menschen eine Wüste ist: leer und bedrohlich. In der Schweiz werden die Wälder<br />

intensiv genutzt. Das bedeutet, dass Bäume in der Regel schneller geschlagen werden,<br />

als sie ihre Alterserscheinungen, wie Baumhöhlen entwickeln. Der ideale Fledermauswald<br />

hat sowohl geschlossene als auch lichtere Waldabschnitte, Laub- und Mischwaldbestände,<br />

junge und alte Bäume.<br />

VOGEL DES JAHRES <strong>2012</strong><br />

Der Zaunkönig ist einer der kleinsten Vögel Europas<br />

Der unscheinbare Vogel, der sich die<br />

meiste Zeit in dichtem Gestrüpp versteckt<br />

und sich eher hüpfend als fliegend durch das<br />

Unterholz bewegt, macht vor allem durch<br />

seine laute Stimme auf sich aufmerksam.<br />

Für den Bau seiner kugelförmigen Nester<br />

ist das «Haagschlüferli», wie der Zaunkönig<br />

im Dialekt auch genannt wird, auf dichtes<br />

Unterholz und liegendes Totholz im Wald<br />

angewiesen.<br />

Charakteristische Merkmale des Zaunkönigs sind seine geringe Grösse und sein steil<br />

aufgerichteter Schwanz sowie sein spitzer, leicht gebogener Schnabel, welcher ihn als<br />

Insektenfresser ausweist. Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Das Gefieder ist<br />

rostbraun mit einer dunklen Querbänderung, über dem Auge trägt der Zaunkönig einen<br />

weissen Streifen. Aufgeschichtete Asthaufen liebt der Zaunkönig ebenso wie dichte,<br />

unterholzreiche Hecken, bestehend aus einheimischen Sträuchern, wie zum Beispiel<br />

Vogelbeere, Weiss- und Schwarzdorn oder Schwarzem Holunder.<br />

Umweltkommission <strong>Bretzwil</strong>


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 19<br />

Igel Igel kennen kennen - Igel Igel schützen<br />

schützen<br />

Der Europäische Igel gehört zur Gattung der Kleinohrigel und nicht etwa, wie<br />

fälschlicherweise oft angenommen zu den Nagetieren. Zusammen mit den Maulwürfen,<br />

den Spitzmäusen und den Rüsslern bilden die Igel eine eigene Säugetier-Ordnung - die<br />

Insektenfresser. Europäische Igel werden 22 - 30 cm lang. Das Fell ist einfarbig braungrau.<br />

Selten kommen auch heller gefärbte Exemplare und Albinos vor. Das Körpergewicht variiert<br />

je nach Alter und Jahreszeit zwischen 300 und maximal 1’500 Gramm.<br />

Igel benötigen reich gegliederte Lebensräume -<br />

Feldfluren mit Hecken, Altgrasbeständen,<br />

Totholzdickicht und gegliederten Laubwaldrändern,<br />

aber auch Streuobstwiesen, Parks und Gärten. In der<br />

Schweiz besiedeln sie das gesamte Mittelland und<br />

Teile des Juras und der Alpen.<br />

Auf der Speisekarte des Igels stehen die für andere<br />

Tiere ungeniessbaren Laufkäfer sowie Ohrwürmer,<br />

Schmetterlingsraupen, Tausendfüsser, Asseln,<br />

Regenwürmer, Aas, selten junge Mäuse und kleine<br />

Eier bodenbrütender Vögel sowie Nacktschnecken.<br />

Letztere machen allerdings nur etwa 5 bis 10 % der<br />

vom Igel genutzten Beutetiere aus und übertragen<br />

zudem den Lungenwurm, eine bei Igeln häufige<br />

und bedrohliche Parasitose. Igel benötigen zum<br />

Überleben keine Zufütterung durch den Menschen.<br />

Eine Vogeltränke oder flache Blumenschale mit<br />

frischem Wasser wird in heissen Sommern aber<br />

gerne angenommen.<br />

Im Winter finden Igel keine Nahrung mehr. Um zu überleben, verfallen sie in einen<br />

energiesparenden Winterschlaf - ein Zustand stark reduzierter körperlicher Aktivität, der<br />

mit eigentlichem Schlaf wenig zu tun hat. Ende Oktober ziehen sie sich in ein Nest unter<br />

Reisig- oder Laubhaufen zurück und reduzieren ihren Stoffwechsel stark. Während des<br />

Winterschlafs schlägt das Herz nur noch 8 bis 20 Mal pro Minute, die Atemfrequenz beträgt<br />

nur noch 5 Atemzüge/min! Auch die Körpertemperatur sinkt von rund 37º C auf 5º C ab.<br />

Obschon der Igel den Winter im Energiesparmodus verbringt, verliert er während der 5 bis<br />

6 Monate im Tiefschlaf rund 15 % seines herbstlichen Körpergewichts. Man geht davon<br />

aus, dass ein Körpergewicht von 300 bis 600 Gramm notwendig ist, um (je nach Alter und<br />

Witterung) die Wintermonate zu überleben.<br />

Trotz ihres Stachelpanzers haben Igel einige natürliche Feinde. Besonders gefährlich<br />

werden ihnen Uhu und Dachs, deren Klauen und Tatzen sich von den Igelstacheln<br />

kaum abschrecken lassen. Junge und kranke Igel fallen auch dem Steinmarder, Fuchs,<br />

Wildschwein, Rabenvögeln und Hunden zum Opfer.<br />

WELCHE IGEL BRAUCHEN MENSCHLICHE HILFE?<br />

Wenn sich kurz vor Wintereinbruch noch unterernährte oder junge Igel finden, die weniger<br />

als 300 g auf die Waage bringen, wenn ein Tier offensichtlich krank oder verletzt ist<br />

oder wenn man einen verwaisten, unterkühlten Säugling auffindet, sollte geholfen werden.<br />

Während früher die Regel galt, dass Igel von < 500 g Körpergewicht den Winter nicht<br />

überstehen, geht man heute eher davon aus, dass der allgemeine Gesundheitszustand<br />

wichtiger ist. Ein gesunder, nur 300 g schwerer Igel hat bessere Überlebenschancen als<br />

ein 500 g schweres, jedoch von Parasiten befallenes Exemplar! In jedem Fall ist aber zu<br />

beachten, dass eine Unterbringung nur vorübergehender Natur sein kann. Mit Vorteil bringt<br />

man Findeltiere daher gleich zur nächsten Igelstation, die auf die Pflege dieser Tiere<br />

spezialisiert ist.<br />

Schweizer Tierschutz STS, Fachstelle Wildtiere


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 20<br />

Zivilschutz Zivilschutz Zivilschutz Wildenstein<br />

Wildenstein<br />

Wildenstein<br />

In 30 Wiederholungskursen, verteilt auf das ganze Jahr 2011 übten die verschiedenen<br />

Abteilungen des Zivilschutzes die Bewältigung von möglichen Ereignissen. Die<br />

Einsatzübung, die der Zug „Betreuung“ Ende August durchführte, wird wohl noch einige Zeit<br />

in Erinnerung bleiben. Eines Morgens wurde um 9.00 Uhr, innerhalb einer Stunde unter<br />

Leitung des Zugführers Guido Bürgi das gesamte Kinderheim „auf Berg“ evakuiert. Der<br />

Heimleiter war der Einzige, der von dieser Übung wusste. Die Kinder und deren Betreuer<br />

wurden vor dem Gebäude gesammelt und in die Notunterkunft der Zivilschutzanlage<br />

Seltisberg gebracht. Der gewohnte Tagesablauf, wie Spielen, Essen, Hausaufgaben<br />

erledigen, Schlafen etc. wurde aufrechterhalten. Nach zwei Tagen und einer Nacht wurde die<br />

Übung beendet und die 30 Kinder wieder in ihre gewohnte Umgebung des Kinderheimes<br />

zurückgebracht. Die Übung war ein voller Erfolg und hat gezeigt, dass die Konzepte des<br />

Bevölkerungsschutzes auch bei solch schwierigen Einsätzen, wie der Evakuation einer<br />

Heimstätte funktionieren. Ein grosses Dankeschön an den Heimleiter, Pascal Tanner und<br />

an seine MitarbeiterInnen für die freundschaftlich problemlose Zusammenarbeit bei dieser<br />

Übung.<br />

Die Pioniere trainierten, unter der Leitung von<br />

Zugführer Michael Lehmann, an zwei Abenden<br />

mit den Feuerwehren Wasserfallen und Oris<br />

die Bergung von Verschütteten aus komplexen<br />

Schadenlagen. Im Weiteren konnten die Pioniere<br />

beim Erstellen des Erlebniswegs in Titterten ihr<br />

Geschick und den fachmännischen Umgang mit<br />

Geräten und Ausrüstung unter Beweis stellen.<br />

Die Führungsunterstützung führte zusammen mit dem Regionalen Führungsstab Wildenstein<br />

vom 20. - 24. Juni 2011 in den Gemeinden Bubendorf, Reigoldswil und Titterten unter der<br />

Leitung von Zugführer Patrik Scherzinger eine logistisch herausfordernde Einsatzübung<br />

durch. Der Kommandoposten in Bubendorf, ein Ausweich-KP in Titterten und ein KP-Front<br />

auf offenem Feld zwischen Reigoldswil und Titterten wurden dabei eingerichtet und<br />

betrieben. Für die Übung wurden die Gemeindeverwaltungen Reigoldswil und Titterten<br />

mittels einer Feldtelefonleitung miteinander verbunden.<br />

Bei zwei Ernstfalleinsätzen konnte die<br />

Zivilschutzkompanie Partnerorganisationen<br />

ihre Dienste anbieten. Im Mai 2011<br />

unterstützen Zivilschützer den kantonalen<br />

Fischereiaufseher bei der Abfischung<br />

und Umsiedlung von Fischen. Aufgrund<br />

der anhaltenden Trockenheit drohte<br />

den Fischen in vielen Bachläufen der<br />

Erstickungstod.<br />

Am 16. Dezember 2011 überraschte uns der Sturm Joachim mit einer Heftigkeit, die auch in<br />

unserer Gegend grosse Schäden anrichtete. Zur Unterstützung der im Einsatz stehenden<br />

Feuerwehren wurde der Regionale Führungsstab sowie die Führungsunterstützung und die<br />

Unterstützung der Zivilschutzkompanie aufgeboten und eingesetzt.<br />

Für die ausserordentlich gute Zusammenarbeit im 2011 danke ich den Gemeinderäten, den<br />

Verwaltungen sowie den Werkhöfen der Verbundgemeinden, dem Regionalen Führungsstab<br />

sowie unseren Partnern im Bevölkerungsschutz, den Feuerwehren und Samaritervereinen.<br />

Kdt. Christof Brügger


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 21<br />

Spitex Spitex Regio Regio Liestal Liestal<br />

Liestal<br />

SPITEX HINTERES FRENKENTAL HEISST NEU SPITEX REGIO LIESTAL<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2012</strong> sind die Spitex Hinteres Frenkental und die Spitex Regio Liestal<br />

eine gemeinsame Organisation. Sie entfalten bereits eine gute fruchtbare Zusammenarbeit.<br />

WAS BLEIBT GLEICH?<br />

Der Spitexstützpunkt für das Hintere Frenkental bleibt in Reigoldswil. Das bewährte Team<br />

wird in dieser Region auch weiterhin zur Verfügung stehen.<br />

Die Tarife bleiben unverändert. Die Tarife für pflegerische Leistungen gelten für alle<br />

Spitexorganisationen. Sie werden vom Bundesrat, respektive vom Regierungsrat des<br />

Kantons Basel-Landschaft festgelegt. Diese Leistungen sind krankenkassenpflichtig.<br />

Die hauswirtschaftlichen Tarife legt die Spitex Regio Liestal gemeinsam mit den<br />

angeschlossenen Gemeinden fest. Für das Jahr <strong>2012</strong> gelten weiterhin die Tarife<br />

von 2011. Die Spitex Hinteres Frenkental und die Spitex Regio Liestal hatten für die<br />

hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bisher ein unterschiedliches Tarifsystem. Auf das<br />

Jahr 2013 werden diese beiden Systeme einander angeglichen.<br />

WAS ÄNDERT SICH?<br />

Neu wird der Name Spitex Regio Liestal für das ganze Einzugsgebiet der<br />

12 angeschlossenen Gemeinden Arboldswil, <strong>Bretzwil</strong> Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg,<br />

Lauwil, Liestal, Lupsingen, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten und Ziefen gelten.<br />

Die Geschäftsstelle der gemeinsamen Organisation ist in Liestal angesiedelt. In Liestal<br />

werden neu auch sämtliche Rechnungen ausgestellt.<br />

Die Telefon-Präsenzzeiten werden unterteilt. Allgemeine Fragen und Neuanmeldungen<br />

nimmt die Geschäftsstelle in Liestal entgegen: Montag bis Freitag, 08.00 - 11.00 und<br />

14.00 - 15.00 Uhr.<br />

Sind Sie bereits Kundin oder Kunde, so ist das Team in Reigoldswil für Sie da: Montag bis<br />

Freitag, 08.30 - 10.00 Uhr. Während den übrigen Zeiten können Sie eine Mitteilung auf dem<br />

Telefonbeantworter hinterlegen.<br />

Die Postadresse lautet neu:<br />

Spitex Regio Liestal, Schützenstrasse 10, 4410 Liestal<br />

Telefon Geschäftsstelle Liestal: 061 926 60 90, Fax 061 926 60 91<br />

Telefon Stützpunkt Reigoldswil: 061 941 18 08, Fax 061 943 90 00<br />

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Informationen finden Sie auch<br />

unter www.spitex-regio-liestal.ch.<br />

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie weiterhin gut zu bedienen.<br />

Claudia Aufdereggen, Geschäftsleiterin<br />

Annegreth Mura, Interdisziplinäre Teamleiterin, Stützpunkt Reigoldswil<br />

Mitgliederversammlung der Spitex Regio Liestal, Mittwoch, 23. Mai <strong>2012</strong>, 19.00 Uhr,<br />

Gemeindezentrum Seltisberg


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 22<br />

BENUTZUNGSBEDINGUNGEN<br />

Instrumentenlandesystem Instrumentenlandesystem Instrumentenlandesystem ILS ILS ILS 33<br />

33<br />

Das Abkommen vom 10. Februar 2006 zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden von<br />

Frankreich (DGAC) und der Schweiz (BAZL) regelt die Benutzungsbedingungen. Es legt im<br />

Wesentlichen fest, dass die Piste 16 weiterhin als Hauptlandepiste benützt und die Piste 33<br />

angeflogen werden soll, wenn die Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt. Die Piste 16<br />

wird bei Wind aus Sektor Nord ebenfalls nicht mehr benützt, wenn sie mit Wasser, Eis oder<br />

Schnee kontaminiert ist.<br />

Falls die ILS 33-Landungen während eines Kalenderjahres einen Anteil von 8 % sämtlicher<br />

Instrumentenanflüge überschreiten, werden die Ursachen vertieft analysiert und den<br />

Konsultativgremien unterbreitet. Für den Fall, dass der Anteil 10 % übersteigt, nehmen<br />

die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen mit dem Ziel auf, Massnahmen zu treffen,<br />

um die prozentuale Nutzung der Piste 33 wieder unter die 10%-Marke zu bringen.<br />

STATISTIK PER DEN 29. FEBRUAR <strong>2012</strong><br />

Monat<br />

Jahr 2009<br />

Jahr 2010<br />

Jahr 2011<br />

Januar <strong>2012</strong><br />

Februar <strong>2012</strong><br />

Total<br />

Wussten Sie<br />

Anzahl IFR-Landungen<br />

30’811<br />

32’111<br />

28’864<br />

2’667<br />

2’643<br />

5’309<br />

davon Piste 33<br />

2’418<br />

3’198<br />

1’377<br />

170<br />

404<br />

576<br />

Mütter Mütter- Mütter und und Väterberatung<br />

Väterberatung<br />

Prozent<br />

7.8 %<br />

9.96 %<br />

4.8 %<br />

6.4 %<br />

15.3 %<br />

10.8 %<br />

Euroairport Basel-Mulhouse-Freiburg<br />

♦ dass die Mütter- und Väterberatung (MVB) ein kostenloses Angebot ist, das<br />

flächendeckend in der ganzen Schweiz angeboten wird?<br />

♦ dass per Gesetz alle Eltern im Kanton Basel-Landschaft Anrecht auf diese Dienstleistung<br />

haben?<br />

♦ dass ca. 80 % der Eltern das Angebot nutzen?<br />

♦ dass Mütterberaterinnen in der Regel ausgebildete Pflegefachfrauen sind, welche eine<br />

2-jährige Zusatzausbildung zur Mütterberaterin HF absolviert haben?<br />

♦ dass Mütterberaterinnen unter Schweigepflicht stehen?<br />

♦ dass die Mütterberaterin Ihnen keine fertigen Rezepte liefert, sondern mit Ihnen<br />

zusammen nach individuellen Lösungen sucht?<br />

♦ dass auch Väter und andere Betreuungspersonen herzlich willkommen sind!?<br />

♦ dass die Mütterberaterin Sie zu Fragen berät über: körperliche, seelische und geistige<br />

Entwicklung, Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Kindes und Sie in schwierigen<br />

Situationen unterstützt und begleitet?<br />

♦ dass Sie die Beratung nicht nur während der Säuglingszeit nutzen dürfen, sondern bis<br />

zum Kindergarteneintritt Ihres Kindes?<br />

♦ dass Sie einfach anrufen und einen Termin vereinbaren oder Fragen stellen können?<br />

Telefon immer Montag / Mittwoch / Freitag von 8 bis 9 Uhr: 061 933 95 83.<br />

Ihre Mütterberaterin Ursula Albertini


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 23<br />

Alters Alters- Alters Alters und und Pflegeheim Pflegeheim Moosmatt<br />

Moosmatt


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 24<br />

Kirschbaumanlage Kirschbaumanlage im im Gebiet Gebiet Grund Grund<br />

Grund<br />

Die Bürgergemeinde <strong>Bretzwil</strong> betreibt im Gebiet Grund eine Kirschbaumanlage, in der von<br />

der Einwohnerschaft sowie von weiteren interessierten Personen Hochstammkirschbäume<br />

gepachtet werden können.<br />

Als Folge der Kündigung von mehreren Pachtverträgen können aktuell die folgenden Bäume<br />

zur Neuverpachtung ausgeschrieben werden:<br />

Bäume Nr. 1 / 11 / 38 / 39 / 65 / 82 / 86 / 91 / 92 / 96 / 106 / 107<br />

Die Preise betragen zwischen Fr. 15.-- und Fr. 33.-- pro Jahr. Sofern Sie Interesse an<br />

der Pacht eines oder mehrerer dieser Kirschbäume haben, melden Sie sich bitte auf der<br />

Gemeindeverwaltung, wo Sie auch weitere Auskünfte zum genauen Standort oder zur Sorte<br />

erhalten.<br />

Gemeinderat <strong>Bretzwil</strong><br />

Verkehrskontrollen<br />

Verkehrskontrollen<br />

Verkehrskontrollen<br />

Durch die Polizei Basel-Landschaft wurden in der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> von Dezember 2011<br />

bis Februar <strong>2012</strong> die folgenden Verkehrskontrollen durchgeführt:<br />

Datum: 11. Dez. 2011 12. Januar <strong>2012</strong> 27. Januar <strong>2012</strong> 8. Februar <strong>2012</strong><br />

Zeit: 13.58 - 15.28 09.30 - 10.50 13.01 - 14.31 07.05 - 08.25<br />

Einsatzdauer: 90 Minuten 80 Minuten 90 Minuten 80 Minuten<br />

Ort: Hauptstrasse Reigoldswilerstr. Hauptstrasse Hauptstrasse<br />

Fahrtrichtung: Seewen Reigoldswil Seewen Nunningen<br />

Fahrzeuge: 203 55 112 222<br />

Übertretungen: 41 0 7 14<br />

Anteil in Prozent: 20.2 % 0.0 % 6.3 % 6.3 %<br />

Grundbucheintragu<br />

Grundbucheintragungen<br />

Grundbucheintragu ngen<br />

Polizei Basel-Landschaft<br />

Verkehrssicherheit<br />

Kauf. Parz. 1722: 492 m 2 , Acker, Wiese, Weide „Mülimatt“; Parz. 1723: 397 m 2 , Acker,<br />

Wiese, Weide „Mülimatt“. Veräusserer: Beat Buser Architekturbüro GmbH, Zunzgen,<br />

Eigentum seit 4.10.2002. Erwerber: Geissbühler Daniel, Ziefen.<br />

Kauf. Parz. 1230: 589 m 2 , Acker, Wiese, Weide „Rösi“. Veräusserer:<br />

Einwohnergemeinde <strong>Bretzwil</strong>, <strong>Bretzwil</strong>, Eigentum seit 16.8.1996. Erwerber zu GE:<br />

Urs und Nathalie Freiburghaus-Moser, Zwingen.<br />

Baugesuche<br />

Baugesuche<br />

0092/<strong>2012</strong>. Bauherrschaft: Cook-Stannard Nigel und Sharron, Rüteliweg 11, 4207 <strong>Bretzwil</strong>.<br />

Projekt: Wohnhaus-Anbau, Parzelle 1326, Rüteliweg 11. Projektverantwortliche Person:<br />

Johann Volonté AG, Lebernstrasse 9-11, 4208 Nunningen.<br />

0339/<strong>2012</strong>. Bauherrschaft: Kilcher Christoph, Wiedenhubstrasse 45, 4410 Liestal. Projekt:<br />

Einfamilienhaus mit Sitzplatz und Garage, Parzelle 1780, In der Rösi. Projektverantwortliche<br />

Person: Arbacasa GmbH, Hagmattstrasse 14, 4207 <strong>Bretzwil</strong>.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 25<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

Zuzüge<br />

Scholz Jürgen Im Bifang 3<br />

Camenisch Flurin Reigoldswilerstrasse 7<br />

Ackermann Sabrina Hof in der Lank 9<br />

Diggelmann David Fluhmattweg 8<br />

Diggelmann-Olloz Claudia Hauptstrasse 51<br />

Marti Michael Hauptstrasse 42<br />

Krause Eva-Maria Hauptstrasse 42<br />

Von Gunten Johann Hofgut Hinterberg 26<br />

Jakob Oliver Hof Freisnacht 35<br />

Wegzüge<br />

Oehler Fabian nach Frenkendorf<br />

Sutter Markus nach Zürich<br />

Hägler Thomas nach Basel<br />

Brunner Daniel nach Aesch<br />

Dabrowski Daniel nach Polen<br />

Cugini Janik nach Zug<br />

Trauungen<br />

2. Januar <strong>2012</strong> Kobel Roy und Kobel-Rodriguez Nicole in Waldenburg.<br />

Todesfälle<br />

11. Januar <strong>2012</strong> Brodbeck-Meier Adolf, von Lausen BL, wohnhaft gewesen an der<br />

Hauptstrasse 29, im 80. Altersjahr.<br />

17. Januar <strong>2012</strong> Plattner-Schäublin Susanna, von <strong>Bretzwil</strong> BL, wohnhaft gewesen<br />

auf dem Hof Hargarten 21, im 65. Altersjahr.<br />

Bevölkerungsstand am <strong>31.</strong> <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 776 EinwohnerInnen


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 26<br />

Gratulationen Gratulationen zum zum Geburtstag<br />

Geburtstag<br />

Am 18. Januar <strong>2012</strong> konnte Odile Lüthi-Chapuis an der Strasse Im Bifang 7 ihren<br />

80. Geburtstag feiern.<br />

Am 4. Februar <strong>2012</strong> konnte Anna Scheidegger-Hänggi an der Mühlemattstrasse 6<br />

ihren 85. Geburtstag feiern.<br />

Am 14. Februar <strong>2012</strong> konnte Alice Menini-Schweizer am Mettenbühlweg 4 ihren<br />

80. Geburtstag feiern.<br />

Am 17. Februar <strong>2012</strong> konnte Ella Sutter-Scheidegger an der<br />

Reigoldswilerstrasse 14 ihren 80. Geburtstag feiern.<br />

Wir gratulieren nochmals ganz herzlich und wünschen für die weiteren Lebensjahre alles<br />

Gute, Gesundheit und Wohlergehen.<br />

Mitteilungen Mitteilungen der der der Gemeindeverwaltung<br />

Gemeindeverwaltung<br />

Gemeindeversammlung<br />

Der Gemeinderat hat das Datum für die nächste ordentliche Bürger- und<br />

Einwohnergemeindeversammlung wie folgt festgelegt:<br />

Gemeindesteuern <strong>2012</strong><br />

Freitag, 8. Juni <strong>2012</strong> im Gemeindezentrum<br />

Analog zu den vergangenen Jahren sind die Gemeindesteuern <strong>2012</strong> wiederum an<br />

die Kantonale Steuerverwaltung zu entrichten. Zu diesem Zweck wurde sämtlichen<br />

steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern anfangs dieses Jahres basierend auf der<br />

letzten definitiven Veranlagung eine provisorische Steuerrechnung zugestellt.<br />

Für Einzahlungen bis zum 30. September <strong>2012</strong> wird übereinstimmend mit den Staatssteuern<br />

ein Vergütungszins von 0.5 % gutgeschrieben. Für Überweisungen, die nach der Fälligkeit<br />

vom 30. September <strong>2012</strong> eingehen, muss ein Verzugszins von 5 % bezahlt werden.<br />

Sollten Sie noch keine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern <strong>2012</strong><br />

erhalten haben, können die notwendigen Einzahlungsscheine bei der Kantonalen<br />

Steuerverwaltung, Abteilung Steuerbezug, Tel. 061 552 51 40 bestellt werden.<br />

Kehrichtabfuhr<br />

In Zusammenhang mit der bevorstehenden Frühlings- und Sommerzeit machen wir<br />

darauf aufmerksam, dass die Kehrichtsäcke an den einzelnen Sammelpunkten erst am<br />

Abfuhrtag zum Abholen bereitgestellt werden dürfen.<br />

Die Kehrichtabfuhr durch die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG erfolgt wöchentlich<br />

jeweils am<br />

Mittwoch, ab 09.00 Uhr<br />

Für die Beachtung dieser Vorschrift dankt der Gemeinderat bereits im Voraus.


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 27<br />

Papier- ,Karton- und Styroporsammlung<br />

Freitag, 1. Juni und Samstag, 2. Juni <strong>2012</strong> auf dem Schulhausplatz.<br />

Öffnungszeiten der Sammelstelle:<br />

Freitag, von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Samstag, von 09.00 bis 11.00 Uhr<br />

Abnahme des Sammelguts auf dem Schulhausplatz. Das Altpapier sowie der Karton sind<br />

gebündelt und das Styropor gebrochen abzugeben.<br />

Bauschuttmulden<br />

Das Sammelgut darf nicht vor dem Container deponiert werden.<br />

Leider musste in den letzten Monaten festgestellt werden, dass die Bauschuttmulden<br />

von einzelnen Einwohnerinnen und Einwohnern regelmässig für das Entsorgen von<br />

grösseren Mengen an Bauschutt missbraucht worden sind.<br />

Gestützt auf diesen Sachverhalt erlauben wir uns an dieser Stelle nochmals darauf<br />

hinzuweisen, dass in den zwei auf dem Abfallsammelplatz zur Verfügung stehenden<br />

Bauschuttmulden lediglich Kleinstmengen bis zu einem Maximum von 20 Volumenlitern,<br />

die bei den normalen Haus- und Gartenarbeiten anfallen, entsorgt werden dürfen. (Es darf<br />

nicht wöchentlich mit zwei Eimern der Bauschutt eines Umbaus in den beiden Mulden<br />

entsorgt werden!).<br />

Sollte diese Regelung auch zukünftig missachtet werden, sieht sich der Gemeinderat<br />

gezwungen, die Entsorgungsmöglichkeit von Bauschutt wieder einzustellen.<br />

HÄCKSELDIENST/GROSSHÄCKSLER<br />

• Samstag, Samstag, 28. 28. April April <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

Das Schnittgut Sträucher und Äste ist an der Strasse zu deponieren, damit es problemlos<br />

aufgenommen und verarbeitet werden kann.<br />

Die ersten 10 Minuten der Benützungszeit sind gratis. Alle weiteren 5 Minuten werden mit<br />

Fr. 8.-- berechnet und einkassiert.<br />

Weitere Weitere Te Termine Te Te rmine Häckseldienst Häckseldienst im im im Jahr Jahr Jahr <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

� Samstag, 29. September <strong>2012</strong> � Samstag, 10. November <strong>2012</strong><br />

↓ Talon bis zum 27. April <strong>2012</strong> auf der Gemeindeverwaltung abgeben. ↓<br />

� ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Ich habe Schnittgut zum häckseln:<br />

Samstag, 28. April <strong>2012</strong><br />

Name: ....................................................... Strasse: .........................................................


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 28<br />

Turnverein <strong>Bretzwil</strong><br />

Eierläset <strong>2012</strong><br />

organisiert durch den Turnverein <strong>Bretzwil</strong><br />

Sonntag, 15. April <strong>2012</strong> um 14.00 Uhr<br />

auf dem Schulhausplatz<br />

Im Anschluss lädt der Turnverein <strong>Bretzwil</strong> die Bevölkerung zum traditionellen Eiertäsch in der<br />

Turnhalle ein.<br />

Frauenverein <strong>Bretzwil</strong><br />

Einladung<br />

Turnverein <strong>Bretzwil</strong><br />

Wir würden uns sehr freuen, Sie wieder jeden zweiten Dienstag im Monat an unserem<br />

Mittagstisch<br />

begrüssen zu dürfen.<br />

Wann: Dienstag, 10. April <strong>2012</strong> um 12.00 Uhr<br />

Dienstag, 8. Mai <strong>2012</strong> um 12.00 Uhr<br />

Dienstag, 12. Juni <strong>2012</strong> um 12.00 Uhr<br />

Wo: Restaurant Blume in <strong>Bretzwil</strong><br />

Kosten: Fr. 13.--<br />

Die Kosten beinhalten Suppe, Mittagessen, Dessert, Mineralwasser, Tee und<br />

einen Kaffee.<br />

Eine Anmeldung bis jeweils Sonntags vor dem Durchführungstermin wäre von Vorteil.<br />

Anmelden bei: Yvonne Mühlberg, Hagmattstrasse 10, 4207 <strong>Bretzwil</strong>, Tel. 061 941 23 42<br />

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Voranzeige<br />

Am Mittwoch, den 30. Mai <strong>2012</strong> findet unsere alljährliche Reise statt. Dieses Jahr führt<br />

sie uns nach Einsiedeln. Zudem ist eine Schifffahrt auf dem Zürichsee geplant. Und bitte<br />

nicht vergessen, der Anmeldungstermin ist unbedingt einzuhalten.<br />

Auf eine rege Teilnahme freut sich der Vorstand


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 29<br />

Schützengesellschaft Reigoldswil<br />

Jahresprogramm <strong>2012</strong><br />

SA 10.3. 10.30 - 11.30 Training Winterschiessen Reigoldswil<br />

SA 10.3. 13.30 - 16.00 Winterschiessen Titterten<br />

SA 24.3. 13.30 - 16.00 Eröffnungsschiessen SRG/SG Lauwil Reigoldswil<br />

MI 11.4. 18.30 - 19.30 Freie Übung / Training GMS Reigoldswil<br />

MI 18.4. 18.30 - 19.30 Freie Übung / Training GMS Reigoldswil<br />

SA 28.4. 13.00 - 15.30 Training GMS (Heimrunde) Reigoldswil<br />

SA 28.4. 16.00 - 17.30 Obligatorische Übung Reigoldswil<br />

MI 9.5. 18.30 - 20.00 Freie Übung / Training GMS Reigoldswil<br />

SA 12.5. 08.00 - 12.00 Bezirksausscheidung GMS Niederdorf<br />

MI 16.5. 19.00 - 20.30 Vorübung Feldschiessen / Training GMS Reigoldswil<br />

MI 23.5. 19.00 - 20.30 Vorübung Feldschiessen / Kantonales Feld Reigoldswil<br />

FR 25.5. Vorschiessen Eidg. Feldschiessen Liedertswil<br />

MI 30.5. 19.00 - 20.30 Vorübung Feldschiessen / Kantonales Feld Reigoldswil<br />

FR-SO 1.-3.6. Eidg. Feldschiessen Liedertswil<br />

MI-FR 6./7./8.6. Liegend Match BL Reigoldswil<br />

SA 9.6. morgens Kantonalausscheidung GMS Liestal<br />

MI 13.6. 19.00 - 20.30 Vorübung Kantonales Reigoldswil<br />

FR/SA 15.-16.6. Kantonales Graubünden<br />

MI 20.6. 19.00 - 20.30 Freie Übung Reigoldswil<br />

MI-SO 20.-23.6. 1. Eidg. Hauptrunde GMS Reigoldswil<br />

MI-SO 27.-30.6. 2. Eidg. Hauptrunde GMS Reigoldswil<br />

MI-SO 4.-7.7. 3. Eidg. Hauptrunde GMS Reigoldswil<br />

MI 15.8. 19.00 - 20.30 Freie Übung Reigoldswil<br />

MI 22.8. 19.00 - 20.30 Vorüb. Bezirkswettschiessen / Freie Übung Reigoldswil<br />

SA 25.8. 10.00 - 12.00 Obligatorische Übung Reigoldswil<br />

MI 29.8. 19.00 - 20.30 Vorüb. Bezirkswettschiessen / Freie Übung Reigoldswil<br />

FR <strong>31.</strong>8. abends Vorschiessen BWS Titterten<br />

MI 5.9. 19.00 - 20.30 Vorüb. Bezirkswettschiessen Reigoldswil<br />

SA/SO 8./9.9. Bezirkswettschiessen Titterten<br />

MI 12.9. 18.30 - 19.30 Mittwochstraining / Freie Übung Reigoldswil<br />

SA 15.9. 13.00 - 16.00 Vereinsmeisterschaft Reigoldswil<br />

SA 1.12. 13.30 - 16.00 Chlausenschiessen Reigoldswil<br />

Schützengesellschaft Reigoldswil


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 30<br />

Notfälle bei Kleinkindern<br />

Samariterverein Reigoldswil<br />

Kinder nehmen aktiv am Leben teil. Ihr natürlicher Bewegungsdrang bringt oft auch Stürze<br />

mit sich. Eine Wunde ist nicht das Einzige, was sich die Kleinen dabei zuziehen. Im<br />

Kurs lernen Sie, wie Sie sich richtig verhalten, wie Sie schnell und richtig helfen, wenn<br />

ein Kleinkind verunfallt oder erkrankt. Dieses Wissen gibt Sicherheit und Selbstvertrauen.<br />

Die Teilnehmer erlernen die Nothilfe bei Kindern bis ca. 8-jährig.<br />

3., 8., 10. und 15. Mai <strong>2012</strong><br />

(Dienstag / Donnerstag), jeweils 20 - 22 Uhr, AULA Primarschule Reigoldswil<br />

Auskunft & Anmeldung<br />

D. Abt � 061 922 22 01 / A. Mura � 061 941 20 45 kurse@samariter-reigoldswil.ch<br />

Kurse können auch individuell bestellt werden - für die Familie, für den Verein, für<br />

die Firma und und und... Wir kommen zu Ihnen - Sie bestimmen die Daten und den<br />

Kursort. Wir beraten Sie gerne! (Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen)<br />

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.samariter-reigoldswil.ch.<br />

Musikverein <strong>Bretzwil</strong><br />

Samariterverein Reigoldswil<br />

Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil - Zwei Vereine, ein Ziel<br />

Liebe <strong>Bretzwil</strong>erinnen und <strong>Bretzwil</strong>er<br />

Der Mitgliederschwund in den Musikvereinen macht auch im Hinteren Frenkental nicht halt.<br />

Anfangs Jahr haben die beiden Musikvereine <strong>Bretzwil</strong> und Lauwil beschlossen, ihre Zukunft<br />

als Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil gemeinsam zu gestalten.<br />

In den letzten drei Jahren wurden immer wieder grössere Projekte - wie die Teilnahme an<br />

den kantonalen und eidgenössischen Musikfesten in Muttenz und St. Gallen, aber auch<br />

gemeinsame Auftritte in den beiden Gemeinden - zusammen besucht oder durchgeführt.<br />

Zudem half man sich immer wieder bei Besetzungsproblemen gegenseitig aus.<br />

Die Umstände, dass der Dirigent des Musikvereins Lauwil, Peter Wagner auf Ende des<br />

vergangenen Jahres, nach drei sehr erfolgreichen Jahren, demissionierte; die erfolgreiche<br />

Zusammenarbeit der beiden Vereine in den vergangenen Jahren und der Mitgliederschwund<br />

in den Vereinen, veranlasste die beiden Vorstände eine dauerhafte Lösung zu suchen.<br />

Die beiden Vereine bilden, als weiterhin eigenständige Organisationen, zusammen die<br />

Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil. Mit einem gemeinsamen Jahresprogramm unter der<br />

Leitung von Philipp Muster und Peter Wagner ist die Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil in<br />

beiden Gemeinden als attraktive Formation präsent.<br />

Die nächsten Auftritte sind: Der Musikabend unter dem Titel „Gwitternacht“ gemeinsam mit<br />

dem Jodlerklub Echo vom Ramstein, der Xylophongruppe Runaway und der Jugendband<br />

Föiflybertal am 28. April <strong>2012</strong> in der Mehrzweckhalle <strong>Bretzwil</strong>. Die Eröffnung des Banntags in<br />

Lauwil am 17. Mai <strong>2012</strong>. Die kantonalen Musiktage in Basel am 17. Juni <strong>2012</strong>.<br />

Wir freuen uns, Sie in Zukunft gut zu unterhalten.<br />

Ihre Musikgemeinschaft <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil<br />

Rosmarie Kurz, MV <strong>Bretzwil</strong>; Reto Imhof, MV Lauwil


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 31


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 32<br />

Guggenmusig Chuestallrugger<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Bretzwil</strong><br />

Wiederum können wir auf eine sehr schöne Fasnacht zurückschauen.<br />

Der Kinderumzug sowie die Schnitzelbänke waren sehr gut besucht. Auch der<br />

Fackelumzug und das Fasnachtsfeuer waren ein voller Erfolg.<br />

Wir danken Ihnen, dass Sie uns mit Ihren Besuchen das Interesse an der Brätzbeler<br />

Fasnacht bekunden.<br />

Herzlichen Dank!<br />

Wir wünschen Ihnen allen alles Gute und hoffen, Sie auch im nächsten Jahr an der<br />

Fasnacht wieder unterhalten zu können.<br />

Ve Vereinsanlässe Ve reinsanlässe April bis Juni <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Datum Verein Anlass<br />

April <strong>2012</strong><br />

Chuestallrugger Brätzbel<br />

01.04.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Palmsonntag - Konfirmation<br />

10.04.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Mittagstisch Restaurant Blume<br />

15.04.<strong>2012</strong> Turnverein <strong>Bretzwil</strong> Eierläset<br />

20.04.<strong>2012</strong> APH Moosmatt Vernissage Photoausstellung<br />

28.04.<strong>2012</strong> Musikverein <strong>Bretzwil</strong> Konzert- und Unterhaltungsabend<br />

29.04.<strong>2012</strong> Natur- und Vogelschutzverein Exkursion Liesberg<br />

30.04.<strong>2012</strong> Verschönerungsverein <strong>Bretzwil</strong> Aufstellen Maibäume<br />

Mai <strong>2012</strong><br />

05.05.<strong>2012</strong> Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong> Konzert in Oberdorf<br />

06.05.<strong>2012</strong> Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong> Konzert in <strong>Bretzwil</strong> und Nunningen<br />

08.05.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Mittagstisch Restaurant Blume<br />

13.05.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Gottesdienst Muttertag mit dem Jodlerclub<br />

13.05.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Brunch Muttertag mit Frauen-/Musikverein<br />

20.05.<strong>2012</strong> Natur- und Vogelschutzverein Morgenwanderung <strong>Bretzwil</strong><br />

30.05.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Frauenvereinsreise<br />

Juni <strong>2012</strong><br />

03.-09.06.<strong>2012</strong> Kirchgemeinde <strong>Bretzwil</strong>-Lauwil Seniorenferienwoche<br />

12.06.<strong>2012</strong> Frauenverein <strong>Bretzwil</strong> Mittagstisch Restaurant Blume<br />

16.06.<strong>2012</strong> Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong> Gesangsfest in Oberdorf<br />

17.06.<strong>2012</strong> Musikverein <strong>Bretzwil</strong> Musiktag in Basel<br />

22.06.<strong>2012</strong> Musikverein <strong>Bretzwil</strong> Grillhock mit den Jungmusikanten


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 33<br />

Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong><br />

GIROMETTA DELLA MONTAGNA<br />

Konzert mit Musik für Chor, vierhändiges Klavier und afrikanische Trommeln<br />

Samstag, 5. Mai <strong>2012</strong>, 19.30 Uhr - Kath. Kirche Oberdorf<br />

Sonntag, 6. Mai <strong>2012</strong>, 11.00 Uhr - Ref. Kirche <strong>Bretzwil</strong><br />

Sonntag, 6. Mai <strong>2012</strong>, 17.00 Uhr - Kath. Kirche Oberkirch<br />

Katholischer Kirchenchor Oberdorf<br />

Gemischter Chor Nunningen<br />

Gemischter Chor <strong>Bretzwil</strong><br />

a capella-Quartett Cantuccini<br />

Leitung: Damaris Nussbaumer, Marco Beltrani, Samuel Straub<br />

Reklame


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 34


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 35


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 36<br />

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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 37


Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Bretzwil</strong> Nr. 104 Seite 38

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