Informationen 2004 - WSD Mitte - Wasser- und ...
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<strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2004</strong><br />
Das Personalentwicklungskonzept für die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung<br />
trachten.<br />
In Abschnitt C wird die berufliche Basis durch Einsatz auf<br />
einem Dienstposten in einer anderen Verwaltungsebene<br />
<strong>und</strong> mit anderen Anforderungen erweitert.<br />
In Abschnitt D sollen die Beschäftigten ihren Fähigkeiten<br />
entsprechend entweder leitungs- oder fachbezogene Aufgaben<br />
wahrnehmen. Die Durchlässigkeit zwischen beiden<br />
Entwicklungspfaden bleibt gewährleistet.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Rahmenpläne soll mit den Beschäftigten<br />
ergänzend zum Jahresgespräch ein Personalentwicklungsgespräch<br />
geführt werden. Gesprächspartner ist die<br />
zuständige Stelle auf Ober- bzw. <strong>Mitte</strong>lbehördenebene. Dabei<br />
werden<br />
• Perspektiven für die weitere berufliche Entwicklung<br />
aufgezeigt,<br />
• die Ziele <strong>und</strong> Interessen der Beschäftigten mit einbezogen,<br />
• evtl. die konkrete weitere dienstliche Verwendung vereinbart.<br />
Dieses Gespräch wird anlassbezogen geführt. Solche Anlässe<br />
können der Ablauf einer beruflichen Phase, die Teilnahme<br />
an einem Personalauswahlverfahren oder auch der<br />
Wunsch der Beschäftigten sein. So wurden bei der <strong>Wasser</strong>-<br />
<strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> in 2003/<strong>2004</strong> bereits eine<br />
Reihe von Personalentwicklungsgesprächen mit Beschäftigten<br />
des höheren Dienstes durch den Dezernatsleiter Administration<br />
geführt.<br />
Die Rahmenpläne ermöglichen auch die dienststellenübergreifende<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Verwendung von Beschäftigten.<br />
Dazu werden zwischen den betroffenen Dienststellen evtl.<br />
unter Beteiligung des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr,<br />
Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen Koordinierungsgespräche geführt.<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung spielt bei der Personalentwicklung<br />
eine wichtige Rolle. Mit ihr lassen sich verschiedenste<br />
Ziele der Personalentwicklung erreichen: Sie dient der Erweiterung<br />
der fachlichen, methodischen <strong>und</strong> sozialen Kompetenzen,<br />
sie fördert darüber hinaus die individuellen Potenziale<br />
<strong>und</strong> schafft damit eine der Voraussetzungen zur<br />
Erhöhung der Verwendungsbreite. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
trägt aber auch dem Selbstentwicklungsbedürfnis des Einzelnen<br />
Rechnung <strong>und</strong> fördert damit die Motivation. Sie<br />
schafft schließlich die Voraussetzungen für die Stärkung<br />
der Handlungsverantwortung der Beschäftigten <strong>und</strong> verkürzt<br />
die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />
Der individuelle Bedarf des einzelnen Beschäftigten an<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung wird im Gespräch zwischen Vorgesetzten<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter/in (vorzugsweise im Jahresgespräch)<br />
ermittelt <strong>und</strong> im Bildungsbedarfsbogen dokumentiert.<br />
Diese Form der Bedarfsermittlung findet bei Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern zunehmend Akzeptanz, weil ihre<br />
Bedürfnisse <strong>und</strong> Interessen thematisiert <strong>und</strong> kommuniziert<br />
werden. Dadurch erfahren sie Wertschätzung <strong>und</strong> können<br />
ihre eigenen Vorstellungen mit in den Prozess einbringen.<br />
Die ausgefüllten Bildungsbedarfsbögen werden den in den<br />
einzelnen Dienststellen bestehenden Bildungsstellen zugeleitet.<br />
Die Einrichtung der Bildungsstellen hat sich als eine<br />
effektive Form zur Förderung der Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
bewährt. Als Einrichtungen vor Ort sind sie in der Lage, eine<br />
bedarfsorientierte <strong>und</strong> zeitnahe Bildungsarbeit zu leisten.<br />
Die eingehenden Bildungsbedarfsbögen werden hier<br />
ausgewertet, um für die einzelne Mitarbeiterin oder den<br />
einzelnen Mitarbeiter ein passgenaues Bildungsangebot zu<br />
finden. Neben Seminaren bei den Fortbildungseinrichtungen<br />
des B<strong>und</strong>es (z. B. Sonderstelle für Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />
der WSV, B<strong>und</strong>esakademie für öffentliche Verwaltung)<br />
kommen hier auch Kooperationsseminare mehrerer<br />
Dienststellen sowie Schulungen bei externen Anbietern in<br />
Frage.<br />
Beurteilung von Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten<br />
Die Beurteilung soll ein aussagefähiges, objektives <strong>und</strong><br />
vergleichbares Bild der Leistung <strong>und</strong> Eignung eines Beamten<br />
oder einer Beamtin vermitteln. Sie ist eine Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Entwicklungs- <strong>und</strong> Verwendungsplanung <strong>und</strong> gibt Hinweise<br />
zum individuellen Fortbildungsbedarf. Für Beförderungs-<br />
<strong>und</strong> Auswahlentscheidungen bildet sie eine wichtige<br />
Gr<strong>und</strong>lage.<br />
Für die Personalentwicklung können insbesondere Aussagen<br />
zu den einzelnen Eignungs- <strong>und</strong> Leistungsmerkmalen<br />
Bedeutung haben bei der Einschätzung, welche Aufgaben<br />
für die Beamtin oder den Beamten besonders geeignet sind<br />
<strong>und</strong> inwieweit sie individuell in der beruflichen Entwicklung<br />
gefördert werden können.<br />
Die dienstliche Beurteilung von Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen<br />
erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage von §§ 40ff. B<strong>und</strong>eslaufbahnverordnung<br />
(BLV). Die Beurteilung ist damit kein neues Instrument<br />
der Personalentwicklung; sie ist gleichwohl als wichtiger<br />
Baustein in das PE-Konzept für die WSV aufgenommen<br />
worden.<br />
Die Beurteilung der Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten in der WSV<br />
erfolgt nach der “Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> Beamten in der gesamten B<strong>und</strong>esverwaltung für<br />
Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen” - Beurteilungsrichtlinie<br />
BVBW. Für die WSV bestehen zusätzlich ergänzende Festlegungen.<br />
Anforderungsprofile <strong>und</strong> Fähigkeitsprofile<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter für bestimmte Dienstposten<br />
<strong>und</strong> bestimmte Aufgaben optimal zu befähigen, ist eines<br />
der Hauptziele der PE. Dies kann nur gelingen, wenn die<br />
Anforderungen des Dienstpostens <strong>und</strong> die Fähigkeiten der<br />
Beschäftigten genau genug erfasst werden. Ziel der Entwicklung<br />
von Anforderungsprofilen ist die Schaffung einer<br />
f<strong>und</strong>ierten Gr<strong>und</strong>lage für verschiedenste Maßnahmen im<br />
Bereich der Personalentwicklung, insbesondere<br />
• für die Ausschreibung eines Dienstpostens bei Neubesetzung,<br />
• für die Personalauswahl <strong>und</strong> die Gestaltung von Auswahlverfahren,<br />
• für Jahresgespräche,<br />
• für eine zielgerichtete Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung sowie<br />
• für differenzierte <strong>und</strong> für die Beurteilten nachvollziehbare<br />
Beurteilungen.<br />
Das Anforderungsprofil trifft unabhängig von einer konkreten<br />
Personalmaßnahme Aussagen darüber, welche Eigenschaften,<br />
Fähigkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse in welcher Ausprägung<br />
für das erfolgreiche Ausfüllen eines bestimmten<br />
Dienstpostens erforderlich sind. Es ist somit das Bindeglied<br />
zwischen den Anforderungen des Dienstpostens <strong>und</strong> der<br />
Qualifikation der jeweiligen Dienstposteninhaber/innen,<br />
welche sich im sog. Fähigkeitsprofil dokumentiert.<br />
Das Fähigkeitsprofil trifft Aussagen über die Leistungsfähigkeit<br />
der Beschäftigten <strong>und</strong> darüber, über welche Kompetenzen<br />
<strong>und</strong> Potentiale sie in welcher Ausprägung verfügen.