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Informationen 2004 - WSD Mitte - Wasser- und ...

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<strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2004</strong><br />

Das Personalentwicklungskonzept für die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung<br />

trachten.<br />

In Abschnitt C wird die berufliche Basis durch Einsatz auf<br />

einem Dienstposten in einer anderen Verwaltungsebene<br />

<strong>und</strong> mit anderen Anforderungen erweitert.<br />

In Abschnitt D sollen die Beschäftigten ihren Fähigkeiten<br />

entsprechend entweder leitungs- oder fachbezogene Aufgaben<br />

wahrnehmen. Die Durchlässigkeit zwischen beiden<br />

Entwicklungspfaden bleibt gewährleistet.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Rahmenpläne soll mit den Beschäftigten<br />

ergänzend zum Jahresgespräch ein Personalentwicklungsgespräch<br />

geführt werden. Gesprächspartner ist die<br />

zuständige Stelle auf Ober- bzw. <strong>Mitte</strong>lbehördenebene. Dabei<br />

werden<br />

• Perspektiven für die weitere berufliche Entwicklung<br />

aufgezeigt,<br />

• die Ziele <strong>und</strong> Interessen der Beschäftigten mit einbezogen,<br />

• evtl. die konkrete weitere dienstliche Verwendung vereinbart.<br />

Dieses Gespräch wird anlassbezogen geführt. Solche Anlässe<br />

können der Ablauf einer beruflichen Phase, die Teilnahme<br />

an einem Personalauswahlverfahren oder auch der<br />

Wunsch der Beschäftigten sein. So wurden bei der <strong>Wasser</strong>-<br />

<strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> in 2003/<strong>2004</strong> bereits eine<br />

Reihe von Personalentwicklungsgesprächen mit Beschäftigten<br />

des höheren Dienstes durch den Dezernatsleiter Administration<br />

geführt.<br />

Die Rahmenpläne ermöglichen auch die dienststellenübergreifende<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Verwendung von Beschäftigten.<br />

Dazu werden zwischen den betroffenen Dienststellen evtl.<br />

unter Beteiligung des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr,<br />

Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen Koordinierungsgespräche geführt.<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung spielt bei der Personalentwicklung<br />

eine wichtige Rolle. Mit ihr lassen sich verschiedenste<br />

Ziele der Personalentwicklung erreichen: Sie dient der Erweiterung<br />

der fachlichen, methodischen <strong>und</strong> sozialen Kompetenzen,<br />

sie fördert darüber hinaus die individuellen Potenziale<br />

<strong>und</strong> schafft damit eine der Voraussetzungen zur<br />

Erhöhung der Verwendungsbreite. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

trägt aber auch dem Selbstentwicklungsbedürfnis des Einzelnen<br />

Rechnung <strong>und</strong> fördert damit die Motivation. Sie<br />

schafft schließlich die Voraussetzungen für die Stärkung<br />

der Handlungsverantwortung der Beschäftigten <strong>und</strong> verkürzt<br />

die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />

Der individuelle Bedarf des einzelnen Beschäftigten an<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung wird im Gespräch zwischen Vorgesetzten<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter/in (vorzugsweise im Jahresgespräch)<br />

ermittelt <strong>und</strong> im Bildungsbedarfsbogen dokumentiert.<br />

Diese Form der Bedarfsermittlung findet bei Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern zunehmend Akzeptanz, weil ihre<br />

Bedürfnisse <strong>und</strong> Interessen thematisiert <strong>und</strong> kommuniziert<br />

werden. Dadurch erfahren sie Wertschätzung <strong>und</strong> können<br />

ihre eigenen Vorstellungen mit in den Prozess einbringen.<br />

Die ausgefüllten Bildungsbedarfsbögen werden den in den<br />

einzelnen Dienststellen bestehenden Bildungsstellen zugeleitet.<br />

Die Einrichtung der Bildungsstellen hat sich als eine<br />

effektive Form zur Förderung der Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

bewährt. Als Einrichtungen vor Ort sind sie in der Lage, eine<br />

bedarfsorientierte <strong>und</strong> zeitnahe Bildungsarbeit zu leisten.<br />

Die eingehenden Bildungsbedarfsbögen werden hier<br />

ausgewertet, um für die einzelne Mitarbeiterin oder den<br />

einzelnen Mitarbeiter ein passgenaues Bildungsangebot zu<br />

finden. Neben Seminaren bei den Fortbildungseinrichtungen<br />

des B<strong>und</strong>es (z. B. Sonderstelle für Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

der WSV, B<strong>und</strong>esakademie für öffentliche Verwaltung)<br />

kommen hier auch Kooperationsseminare mehrerer<br />

Dienststellen sowie Schulungen bei externen Anbietern in<br />

Frage.<br />

Beurteilung von Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten<br />

Die Beurteilung soll ein aussagefähiges, objektives <strong>und</strong><br />

vergleichbares Bild der Leistung <strong>und</strong> Eignung eines Beamten<br />

oder einer Beamtin vermitteln. Sie ist eine Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Entwicklungs- <strong>und</strong> Verwendungsplanung <strong>und</strong> gibt Hinweise<br />

zum individuellen Fortbildungsbedarf. Für Beförderungs-<br />

<strong>und</strong> Auswahlentscheidungen bildet sie eine wichtige<br />

Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Für die Personalentwicklung können insbesondere Aussagen<br />

zu den einzelnen Eignungs- <strong>und</strong> Leistungsmerkmalen<br />

Bedeutung haben bei der Einschätzung, welche Aufgaben<br />

für die Beamtin oder den Beamten besonders geeignet sind<br />

<strong>und</strong> inwieweit sie individuell in der beruflichen Entwicklung<br />

gefördert werden können.<br />

Die dienstliche Beurteilung von Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen<br />

erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage von §§ 40ff. B<strong>und</strong>eslaufbahnverordnung<br />

(BLV). Die Beurteilung ist damit kein neues Instrument<br />

der Personalentwicklung; sie ist gleichwohl als wichtiger<br />

Baustein in das PE-Konzept für die WSV aufgenommen<br />

worden.<br />

Die Beurteilung der Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten in der WSV<br />

erfolgt nach der “Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten in der gesamten B<strong>und</strong>esverwaltung für<br />

Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen” - Beurteilungsrichtlinie<br />

BVBW. Für die WSV bestehen zusätzlich ergänzende Festlegungen.<br />

Anforderungsprofile <strong>und</strong> Fähigkeitsprofile<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter für bestimmte Dienstposten<br />

<strong>und</strong> bestimmte Aufgaben optimal zu befähigen, ist eines<br />

der Hauptziele der PE. Dies kann nur gelingen, wenn die<br />

Anforderungen des Dienstpostens <strong>und</strong> die Fähigkeiten der<br />

Beschäftigten genau genug erfasst werden. Ziel der Entwicklung<br />

von Anforderungsprofilen ist die Schaffung einer<br />

f<strong>und</strong>ierten Gr<strong>und</strong>lage für verschiedenste Maßnahmen im<br />

Bereich der Personalentwicklung, insbesondere<br />

• für die Ausschreibung eines Dienstpostens bei Neubesetzung,<br />

• für die Personalauswahl <strong>und</strong> die Gestaltung von Auswahlverfahren,<br />

• für Jahresgespräche,<br />

• für eine zielgerichtete Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung sowie<br />

• für differenzierte <strong>und</strong> für die Beurteilten nachvollziehbare<br />

Beurteilungen.<br />

Das Anforderungsprofil trifft unabhängig von einer konkreten<br />

Personalmaßnahme Aussagen darüber, welche Eigenschaften,<br />

Fähigkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse in welcher Ausprägung<br />

für das erfolgreiche Ausfüllen eines bestimmten<br />

Dienstpostens erforderlich sind. Es ist somit das Bindeglied<br />

zwischen den Anforderungen des Dienstpostens <strong>und</strong> der<br />

Qualifikation der jeweiligen Dienstposteninhaber/innen,<br />

welche sich im sog. Fähigkeitsprofil dokumentiert.<br />

Das Fähigkeitsprofil trifft Aussagen über die Leistungsfähigkeit<br />

der Beschäftigten <strong>und</strong> darüber, über welche Kompetenzen<br />

<strong>und</strong> Potentiale sie in welcher Ausprägung verfügen.

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