Informationen 2004 - WSD Mitte - Wasser- und ...
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42 Ute Westrup WSA Verden WSD Mitte 2004 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge von Deichertüchtigungen an den Schleusenkanälen der Mittelweser In der „Informationsschrift der WSD Mitte“, Ausgabe 2000/2001, ist ein Beitrag über die Baumaßnahmen des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) Verden zur Deichverstärkung veröffentlicht. Im folgenden Beitrag wird ergänzend auf die zugehörigen Naturschutzmaßnahmen bei der Deichertüchtigung am Beispiel des Schleusenoberkanals Drakenburg eingegangen. Grundlagen Das Merkblatt „Standsicherheit von Dämmen an Bundeswasserstraßen“ (MSD) wurde im November 1998 im Geschäftsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eingeführt. Daraufhin und nicht zuletzt wegen der Erfahrungen aus dem Oderhochwasser wurde die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe, mit der Erstellung von Standsicherheitsgutachten für die stark baumbewachsenen Eckhard Kersten WSA Verden Deiche an den Schleusenoberkanälen der Staustufen Petershagen, Schlüsselburg, Drakenburg, Dörverden und Langwedel beauftragt. Zum Erkunden des Deichbaustoffes und der Bodenverhältnisse wurden im Januar 1999 in regelmäßigen Abständen „elektrische Drucksondierungen“ und im März 1999 „Rammkernbohrungen“ abgeteuft. Durch die BAW wurde eine nicht ausreichende Standsicherheit ermittelt. Es wurden folgende Instandsetzungsmaßnahmen festgelegt: • Entfernen des Holzbestandes auf dem Deich, • Seitliches Verlegen eines Vorfluters am luftseitigen Deichfuß, • Anlage eines Auflastfilters am luftseitigen Böschungsfuß (H/3), • Anlage eines Deichverteidigungsweges.
Rechtliche Grundlage Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge von Deichertüchtigungen an den Schleusenkanälen der Mittelweser Die seinerzeit durchgeführten Maßnahmen des WSA Verden zur Deichertüchtigung in Drakenburg sind als gesteigerte Unterhaltung zu klassifizieren und haben ihre Rechtsgrundlage in § 8 i.V.m. § 48 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen i.S. § 8 WaStrG dient dem ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss und der Erhaltung der Schiffbarkeit. Nach § 48 WaStrG ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auch dafür verantwortlich, dass bundeseigene wasserbauliche Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung entsprechen. Anders als bei einem Ausbau, der eine wesentliche Umgestaltung der Bundeswasserstraße oder ihrer Ufer zum Gegenstand hat und eine Planfeststellung nach §§ 12 ff (WaStrG) erfordern würde, erfolgte in Drakenburg keine wesentliche Umgestaltung, sondern die Arbeiten an dem Schleusenkanal dienten dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung des schon planfestgestellten Zustandes. Ein förmliches Planfeststellungsverfahren mit neuen Regelungen war daher nicht erforderlich. Die Deichertüchtigung hat nach gutachtlicher Bewertung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht keine Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse, so dass auch nach dem Wasserhaushaltsgesetz ein Planfeststellungserfordernis nicht gegeben war. Unter dem Gesichtspunkt, dass am Schleusenkanal Drakenburg die Unterhaltung in der Vergangenheit nur in geringem Umfang bzw. nicht durchgeführt wurde und somit umfangreiche Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich waren, sind diese in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen „gesteigerter“ Unterhaltung durchgeführt worden. Bei Durchführung der Maßnahmen ist mit den zuständigen Landesbehörden das Benehmen in naturschutzfachlicher Hinsicht bzw. das Einvernehmen in wasserwirtschaftlicher Hinsicht hergestellt worden. Ausgleichsmaßnahme Drakenburg Das Erfordernis eines Ausgleichs wurde anerkannt. Mit den Trägern Öffentlicher Belange (TÖB), den Naturschutzverbänden und den beteiligten Flächeneigentümern wurde die Maßnahme abgestimmt. Von den TÖB´s beteiligten sich die Samtgemeinde Marklohe, der Landkreis Nienburg, die Straßenmeisterei Lemke, die Bezirksregierung Hannover und das Bundesforstamt Wense. Die Naturschutzverbände wurden durch den BUND, Kreisgruppe Nienburg, vertreten. Ebenso waren verwaltungsintern die Dezernate Planfeststellung, Regionales Management und Neubau der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte eingebunden. Bei diesen Abstimmungen wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nienburg angeregt, zum Ausgleich die Ufer des Wehrarmes Drakenburg unterhalb des Wehres zu bepflanzen. Dadurch wurden einerseits wieder in Wassernähe Ersatzflächen für die beeinträchtigte Flora und Fauna geschaffen und andererseits erfolgte eine weitere Aufwertung des wenig genutzten Wehrarmes. Für die gesamte Maßnahme wurde nach einem Vergabeverfahren ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) im Oktober 2000 beauftragt, um die Auswirkungen auf die Natur zu ermitteln und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen. Der Begleitplan lag im Juni 2001 vor und hatte folgenden Inhalt: Abb. 1 - Ausgangssituation Abb. 2 - Umlegen des Hauptentwässerungsgrabens Abb. 3 - Nach der Fertigstellung WSD Mitte 2004 43
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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen im Zuge von Deichertüchtigungen an den Schleusenkanälen der <strong>Mitte</strong>lweser<br />
Die seinerzeit durchgeführten Maßnahmen des WSA<br />
Verden zur Deichertüchtigung in Drakenburg sind als gesteigerte<br />
Unterhaltung zu klassifizieren <strong>und</strong> haben ihre<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage in § 8 i.V.m. § 48 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz<br />
(WaStrG). Die Unterhaltung der B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
i.S. § 8 WaStrG dient dem ordnungsgemäßen Zustand<br />
für den <strong>Wasser</strong>abfluss <strong>und</strong> der Erhaltung der Schiffbarkeit.<br />
Nach § 48 WaStrG ist die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung<br />
auch dafür verantwortlich, dass b<strong>und</strong>eseigene wasserbauliche<br />
Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung entsprechen. Anders als bei einem Ausbau,<br />
der eine wesentliche Umgestaltung der B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
oder ihrer Ufer zum Gegenstand hat <strong>und</strong> eine Planfeststellung<br />
nach §§ 12 ff (WaStrG) erfordern würde, erfolgte<br />
in Drakenburg keine wesentliche Umgestaltung, sondern<br />
die Arbeiten an dem Schleusenkanal dienten dem Erhalt<br />
bzw. der Wiederherstellung des schon planfestgestellten<br />
Zustandes. Ein förmliches Planfeststellungsverfahren mit<br />
neuen Regelungen war daher nicht erforderlich. Die Deichertüchtigung<br />
hat nach gutachtlicher Bewertung in wasserwirtschaftlicher<br />
Hinsicht keine Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse,<br />
so dass auch nach dem <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetz<br />
ein Planfeststellungserfordernis nicht gegeben<br />
war. Unter dem Gesichtspunkt, dass am Schleusenkanal<br />
Drakenburg die Unterhaltung in der Vergangenheit nur in<br />
geringem Umfang bzw. nicht durchgeführt wurde <strong>und</strong> somit<br />
umfangreiche Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich<br />
waren, sind diese in Anlehnung an die Rechtsprechung des<br />
B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts im Rahmen „gesteigerter“ Unterhaltung<br />
durchgeführt worden.<br />
Bei Durchführung der Maßnahmen ist mit den zuständigen<br />
Landesbehörden das Benehmen in naturschutzfachlicher<br />
Hinsicht bzw. das Einvernehmen in wasserwirtschaftlicher<br />
Hinsicht hergestellt worden.<br />
Ausgleichsmaßnahme<br />
Drakenburg<br />
Das Erfordernis eines Ausgleichs wurde anerkannt.<br />
Mit den Trägern Öffentlicher Belange (TÖB), den Naturschutzverbänden<br />
<strong>und</strong> den beteiligten Flächeneigentümern<br />
wurde die Maßnahme abgestimmt.<br />
Von den TÖB´s beteiligten sich die Samtgemeinde Marklohe,<br />
der Landkreis Nienburg, die Straßenmeisterei Lemke,<br />
die Bezirksregierung Hannover <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esforstamt<br />
Wense.<br />
Die Naturschutzverbände wurden durch den BUND, Kreisgruppe<br />
Nienburg, vertreten.<br />
Ebenso waren verwaltungsintern die Dezernate Planfeststellung,<br />
Regionales Management <strong>und</strong> Neubau der <strong>Wasser</strong>-<br />
<strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> eingeb<strong>und</strong>en.<br />
Bei diesen Abstimmungen wurde von der Unteren Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises Nienburg angeregt, zum<br />
Ausgleich die Ufer des Wehrarmes Drakenburg unterhalb<br />
des Wehres zu bepflanzen.<br />
Dadurch wurden einerseits wieder in <strong>Wasser</strong>nähe Ersatzflächen<br />
für die beeinträchtigte Flora <strong>und</strong> Fauna geschaffen<br />
<strong>und</strong> andererseits erfolgte eine weitere Aufwertung des<br />
wenig genutzten Wehrarmes.<br />
Für die gesamte Maßnahme wurde nach einem Vergabeverfahren<br />
ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)<br />
im Oktober 2000 beauftragt, um die Auswirkungen auf die<br />
Natur zu ermitteln <strong>und</strong> die Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
festzulegen. Der Begleitplan lag im Juni 2001 vor <strong>und</strong><br />
hatte folgenden Inhalt:<br />
Abb. 1 - Ausgangssituation<br />
Abb. 2 - Umlegen des Hauptentwässerungsgrabens<br />
Abb. 3 - Nach der Fertigstellung<br />
<strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2004</strong><br />
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