Informationen 2004 - WSD Mitte - Wasser- und ...
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100 Jahre <strong>Mitte</strong>llandkanal 1905-2005<br />
26<br />
Uferböschungen zu schonen [18]. Hauptgr<strong>und</strong> für die<br />
Einrichtung des Schleppmonopols war jedoch, die<br />
Schleppkosten <strong>und</strong> damit die Transportkosten gering zu<br />
halten <strong>und</strong> so dem Staat ein <strong>Mitte</strong>l zur Ausdehnung seiner<br />
Eisenbahntarifpolitik zu geben, um so die Preise bei<br />
wirtschaftlichen Verschiebungen – insbesondere im Agrarsektor<br />
– regulieren zu können.<br />
Schon 1915 nahm das Königliche Schleppamt Hannover<br />
seinen Betrieb auf. Mit der Übertragung der <strong>Wasser</strong>straßen<br />
von den Ländern auf das Reich durch den Staatsvertrag<br />
vom 29. Juli 1921 entstand aus dem staatlichen<br />
Schleppbetrieb der Reichsschleppbetrieb. Die in Privatbesitz<br />
befindlichen Schleppkähne (ohne eigenen Antrieb)<br />
wurden an bestimmten Punkten des Kanalsystems zu<br />
Schleppzügen zusammengestellt <strong>und</strong> von staatlichen<br />
Schleppern zu ihren Bestimmungsorten bzw. Häfen befördert<br />
(Abb. 12). Das Schleppmonopol bezog sich ausschließlich<br />
auf nichtselbstfahrende Schiffseinheiten; im<br />
Gegensatz zur Eisenbahn<br />
bestand somit<br />
trotzdem noch die<br />
Möglichkeit des privaten<br />
Betriebs von<br />
Schiffen. Zudem wurde<br />
eine großzügige<br />
Übergangszeit für die<br />
privaten Schleppbetriebe<br />
auf dem DEK<br />
vereinbart. 1938<br />
schließlich wurde das<br />
Schleppmonopol des<br />
MLK auf den südlichen<br />
DEK erweitert.<br />
Ende der dreißiger<br />
Jahre waren die<br />
<strong>Wasser</strong>straßen durch<br />
die extreme Ankurbelung<br />
des Binnenmarktes<br />
nahezu vollständig<br />
ausgelastet. Engpasskriterium<br />
war<br />
mittlerweile die<br />
Schiffsgeschwindigkeit<br />
geworden, da<br />
durch die sehr unterschiedlichenSchiffsabmessungen<br />
<strong>und</strong> die bis dahin hydraulisch z.T. sehr<br />
ungünstigen Schiffsformen nur Fahrgeschwindigkeiten<br />
bis zu 5 km/h, teilweise sogar noch darunter, erreicht<br />
wurden. Dies beeinträchtigte die Leistungsfähigkeit der<br />
Kanäle insgesamt erheblich.<br />
Neben den bereits erwähnten Schifffahrtsabgaben war<br />
somit auch noch ein Schlepplohn zu entrichten. Dieser<br />
war in Abhängigkeit der Tragfähigkeit <strong>und</strong> der Schleppentfernung<br />
(Tragfähigkeits-km) sowie einem geringen ladungsabhängigen<br />
Zuschlag zu entrichten, während<br />
Schifffahrtsabgaben bekanntlich ladungs-, mengen- <strong>und</strong><br />
wegabhängig berechnet werden (ladungsabhängige<br />
Tonnen-km). Für einen 700t-Kahn mussten z.B. für die<br />
303 km lange Fahrt von Herne nach Peine 318,15<br />
Reichsmark (RM) als Schlepplohn <strong>und</strong> 1.052,10 RM<br />
Schifffahrtsabgaben entrichtet werden; für die Leerfahrt<br />
<strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2004</strong><br />
zurück waren dagegen 212,10 RM Schlepplohn <strong>und</strong> nur<br />
10,60 RM Schifffahrtsabgaben zu zahlen. [10]<br />
Der Fahrzeugpark des Reichsschleppbetriebs umfasste<br />
1938 schon 175 Fahrzeuge. Durch die kriegsbedingt erhöhte<br />
Nachfrage nach Transporten, insbesondere von<br />
Kohle <strong>und</strong> Erz, vor allem zu den Hüttenwerken in Salzgitter,<br />
wurde ab 1940 zudem ein umfangreiches Schlepper-<br />
Neubauprogramm initiiert, das 167 zusätzliche Schlepper<br />
umfassen sollte.<br />
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Reichsschleppbetrieb<br />
in den B<strong>und</strong>esschleppbetrieb umorganisiert, von der damaligen<br />
<strong>Wasser</strong>straßendirektion Münster getrennt <strong>und</strong><br />
als eigenständiger Behördenzweig der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es geführt. Unter der<br />
Konkurrenz der selbstfahrenden Schiffseinheiten unterlag<br />
der B<strong>und</strong>esschleppbetrieb zahlreichen Rationalisierungen<br />
im Schlepperbestand <strong>und</strong> beim Personal, bis er zum<br />
31.12.1967 ersatzlos aufgelöst wurde.<br />
Abb. 12 - Schleppschifffahrt: Schlepper mit Schleppverband [19]<br />
Wiederaufbau <strong>und</strong> Verkehrsentwicklung<br />
nach 1945<br />
Der 2. Weltkrieg hatte auch an den B<strong>und</strong>eswasserstraßen,<br />
die gemäß Artikel 87 <strong>und</strong> Artikel 89 des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />
im Eigentum <strong>und</strong> in der unmittelbaren Verwaltung<br />
des B<strong>und</strong>es stehen, große Schäden hinterlassen. Neben<br />
vielen zerstörten Brücken, welche die Schifffahrtswege<br />
versperrten, <strong>und</strong> einer großen Anzahl gesunkener Fahrzeuge,<br />
waren auch an den unmittelbaren Kanalbauwerken<br />
Schäden eingetreten. So waren Kanalseitendämme<br />
zerbombt worden <strong>und</strong> die Haltungen teilweise leer gelaufen.<br />
Große Schäden im Einzugsgebiet des MLK entstanden<br />
insbesondere durch die Bombardierung <strong>und</strong> die damit<br />
einhergehende teilweise Zerstörung der Ederstaumauer<br />
sowie die Sprengung der Kanalbrücke Minden<br />
wenige Tage vor Kriegsende am 04. April 1945 durch zurückweichende<br />
deutsche Truppen (Abb. 13).