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Verfahrensdokumentation I Fox4Taxes by Korinth & Cie.

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<strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

nach GoBD und DSGVO-Management<br />

Die nächste<br />

Steuerprüfung<br />

kommt bestimmt<br />

Jetzt vorsorgen und<br />

gravierende Nachteile &<br />

Strafen vermeiden<br />

Die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD ist für jeden<br />

Unternehmer ab 17.000 EUR Jahresumsatz<br />

verpflichtend.<br />

Die optimale Erstellung ist nur unter Berücksichtigung<br />

der DSGVO Verordnung möglich


Grundlagen:<br />

Das Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland hat eine Verwaltungsanweisung<br />

erlassen, die festgelegt hat, dass es die verpflichtende Aufgabe eines jeden Unternehmers und Freiberuflers<br />

ist, eine <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD zu erstellen.<br />

Die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> muss vor Beginn einer Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt<br />

bei demselben eingereicht werden.<br />

Erstmals im Jahr 2014 beschlossen, aber aufgrund von Abstimmungsbedarf nicht operativ umgesetzt,<br />

wurde am 28. November 2019 die Neufassung der GoBD veröffentlicht, welche seit dem 1. Januar 2020<br />

in Kraft getreten ist und nun auch operativ von den Finanzämtern umgesetzt wird.<br />

Mögliche Konsequenzen, wenn Sie die<br />

<strong>Verfahrensdokumentation</strong> nicht vorlegen können:<br />

Die Betriebsprüfung kann vom Finanzamt abgebrochen werden, wenn die <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

nicht vor Beginn der Betriebsprüfung vorgelegt wurde.<br />

Besonders relevant ist die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> im Falle wenn Guthaben zu Gunsten des Unternehmers/Freiberuflers<br />

bestehen, da der Abbruch der Betriebsprüfung gleichzeitig bedeutet, dass dem<br />

Unternehmer/Freiberufler die Auszahlung des Guthabens verwehrt werden kann.<br />

Im schlimmsten Fall kann dies zudem zu einer Strafanzeige durch die Steuerbehörde führen.<br />

Hier ist für die Unternehmer und Freiberufler also Gefahr in Verzug.<br />

Die Finanzämter erwarten die Überlassung der <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD vor Beginn der<br />

Steuerprüfung.<br />

1 2


Die Erstellung der <strong>Verfahrensdokumentation</strong> und das<br />

DSGVO Management liegen nicht im Pflichtbereich des<br />

steuerlichen Beraters.<br />

Es handelt sich um eine Unternehmer-/Freiberufler-Pflicht im Rahmen der<br />

Unternehmensführung. Schließlich geht es um Anforderungen zur <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

nach GoBD aus dem Handelsgesetzbuches (HGB)<br />

und der Abgabenordnung (AO) für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung,<br />

Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen.<br />

Upgrades<br />

Die Finanzämter erwarten eine <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD. Das kann man so verstehen, dass es ausreicht,<br />

wenn man den Ist-Stand aufschreibt und einige Verbesserungs-Potentiale notiert. Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit.<br />

Die Finanzämter können jederzeit verlangen, dass eine neue <strong>Verfahrensdokumentation</strong> eingereicht wird, die die Verbesserungs-Potentiale<br />

als erledigt erklärt und zusätzlich die umgesetzten Maßnahmen erläutert.<br />

Deswegen empfehlen wir, direkt unsere Upgrades mitzubuchen, um auch zukünftig sicher zu sein.<br />

Vor allem, weil unsere Upgrades alle BAFA-förderfähig sind und Sie somit bis zu 80% unserer Kosten vom BAFA erstattet<br />

bekommen.<br />

Es handelt sich also vielmehr um IT-nahe Inhalte und Prozesse, die dokumentiert<br />

werden müssen, als um steuerrechtliche Fragen. Deswegen ist<br />

es von größter Wichtigkeit, dass im Rahmen der <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

auch das DSGVO Management optimiert wird – nicht zuletzt, weil es<br />

sich auch dabei um eine Unternehmerpflicht handelt, die bei Nichteinhaltung<br />

zu Sanktionen und Strafen führen kann.<br />

Basisleistungen<br />

Schwachstellen-Analyse<br />

Anhand der <strong>Verfahrensdokumentation</strong>, die Ihren Ist-Stand abbildet (Basisleistungen), arbeiten wir alle Schwachstellen<br />

heraus und Sie erhalten eine übersichtliche Analyse, was noch zu tun ist, damit Sie anschließend konform zur <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

arbeiten.<br />

Beratung zur Optimierung der Prozesse<br />

Inkl. Anpassung der ersten <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

Wir beraten anhand der Schwachstellen-Analyse detailliert zu den notwendigen Veränderungen und schlagen Ihnen konkrete<br />

Software- und Hardware-Konfigurationen sowie Workflow-Verbesserungen vor. Sie entscheiden, ob was per Remote<br />

ohne persönlichen Termin oder von uns bei Ihnen im Unternehmen erledigt werden soll.<br />

Die Basisleistungen sind nur BAFA-förderfähig, wenn mindestens ein Upgrade<br />

gebucht wird.<br />

Erstellung der ersten <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GobD<br />

Unsere Basisleistung ist die Erstellung der <strong>Verfahrensdokumentation</strong>. Wir<br />

erfassen dabei den Ist-Stand Ihres Unternehmens. Damit wir die Dokumentation<br />

erstellen können, benötigen wir einige Zuarbeit von Ihnen. Bitte<br />

nehmen Sie sich 1,5 bis 2,5 Tage Zeit, um die notwendigen Daten zusammenzutragen.<br />

Bitte bedenken Sie, dass für die reine Basisleistung keine<br />

BAFA-Förderung möglich ist. Wenn Sie den BAFA-Zuschuss nutzen möchten,<br />

müssen Sie mindestens 1 Upgrade zubuchen.<br />

Steuerberater-Prüfung<br />

Die Steuerbehörden setzen keine Steuerberater-Prüfung voraus. Sie entscheiden, ob Sie eine Steuerberater-Prüfung in Zusammenhang<br />

mit Buchhaltungs-Prozessen, Belegablagen, Kassensystem etc. wünschen. Gerade bei starkem Wachstum,<br />

Exit-Situationen oder bei Unternehmen in Schwierigkeiten ist die Steuerberater-Prüfung sehr sinnvoll.<br />

Skonto Upgrade<br />

Wenn Sie auf unseren Treuhand-Service verzichten und zu Beginn der Beratung per Überweisung zahlen, erhalten Sie bis<br />

zu 5% Skonto.<br />

Design-& Druck Upgrade<br />

Wenn Sie sich für das Design-& Druck Upgrade entscheiden, erhalten Sie Ihre <strong>Verfahrensdokumentation</strong> sowie den detaillierten<br />

Beratungsbericht vollständig gelayoutet und gedruckt, gebunden als Buch. Sie präsentieren sich und Ihr Unternehmen<br />

mit diesem Upgrade im perfekten Licht und überzeugen schon bei der Übergabe der Unterlagen.<br />

All inclusive Upgrade<br />

Nutzen Sie den attraktiven Preisvorteil in Höhe von 20% und Sie erhalten folgende Upgrades zum Sonderpreis:<br />

• Schwachstellen-Analyse<br />

• Beratung zur Optimierung der Prozesse (Vor-Ort-Termin)<br />

• Steuerberater-Prüfung<br />

• Design- & Druck Upgrade<br />

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Digitalisierte Abwicklung<br />

Sie können alle Themen bequem von Ihrem Schreibtisch erledigen.<br />

Die gesamte Beratung sowie die Erstellung der Dokumentationen<br />

erfolgt online.<br />

Konzeptionelle & individuelle Beratung<br />

Unser Alleinstellungsmerkmal besteht darin, dass wir mit Ihnen<br />

nicht nur Listen ausfüllen, sondern dass wir aktiv mit Ihnen in die<br />

Beratung einsteigen. Wir ermitteln mit Ihnen den Ist-Stand, wir verbessern<br />

gemeinsam mit Ihnen Ihre Prozesse und wir schließen die<br />

Beratung erst ab, wenn alle Voraussetzungen für die valide Erstellung<br />

der Dokumentationen gegeben sind.<br />

Dokumenten-Prüfung inklusive.<br />

Zum Ende der Beratung übergeben wir Ihre Daten und erstellten<br />

Dokumentationen an unseren Kooperations-Steuerberater. Dort<br />

werden die Unterlagen noch einmal ausführlich geprüft und Sie erhalten<br />

die Bestätigung, dass die Unterlagen einwandfrei sind.<br />

Staatlicher Beratungskostenzuschuss<br />

Wir wissen, dass die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> fast alle Unternehmer vor große Herausforderungen stellt. Es ist<br />

kompliziert, sehr undurchsichtig und man findet nur schwer einen Partner, der den Unternehmer an die Hand nimmt<br />

und gemeinsam mit ihm diese gesetzlich vorgeschriebenen Hürden nimmt.<br />

Wir sind genau dieser Partner<br />

Wir begleiten Sie durch alle Prozesse, bis am Ende die optimalen Dokumentationen zu Ihrer Verfügung stehen.<br />

Kostenlose Erstberatung<br />

Das sogenannte onboarding Gespräch wird telefonisch oder via Video-Konferenz geführt.<br />

Es ist für Sie vollkommen kostenfrei und Sie verpflichten sich zu nichts. Wir nehmen erste Eckdaten auf und erläutern<br />

Ihnen auf der eine Seite, welche Tätigkeiten notwendig sind und auf der anderen Seite, wie der Ablauf der<br />

Beratung ist. Abschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot und wir verabreden uns zu einem kostenlosen<br />

Folgetermin. In dem Folgetermin besprechen wir das Angebot und erst dann entscheiden Sie, ob wir zusammen<br />

arbeiten wollen.<br />

Nur ein Ansprechpartner<br />

Während des gesamten Prozesses haben Sie einen einzigen Ansprechpartner. Dieser Berater begleitet Sie durch<br />

den gesamten Prozess, koordiniert alle Online-Termine mit Ihnen und moderiert Video-Konferenzen, wenn Spezialisten<br />

aus unseren Fachabteilungen hinzugezogen werden müssen.<br />

Aufgrund dessen, dass wir Sie individuell und konzeptionell beraten,<br />

können Sie einen Beratungskostenzuschuss in Höhe von bis<br />

zu 80% auf die Beratungskosten erhalten.<br />

Der Fördermittel-Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA). Sie erhalten den Zuschuss am Ende der Beratung.<br />

Treuhandkonto statt Vorkasse<br />

Der Fördermittelträger hat verfügt, dass die Beratungskosten vor<br />

Auszahlung des Zuschusses beglichen sein müssen. Üblicherweise<br />

wird hier Vorkasse verlangt. Wir finden das Ihnen gegenüber<br />

nicht fair, schließlich sollen Sie nur bezahlen, wenn Sie vollkommen<br />

zufrieden mit unserer Leistung sind. Deswegen haben wir den<br />

Treuhand-Service PAYLAX eingesetzt. Sie zahlen zum Beginn der<br />

Beratung die Kosten auf das Treuhandkonto ein und wir erhalten<br />

das Geld erst, wenn Sie alle Leistungen freigegeben haben.<br />

Nachsorge-Service<br />

Die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> ist ein lebendes Dokument. Ihr Unternehmen<br />

verändert sich und damit auch die Dokumentationen.<br />

Wir bieten Ihnen nach erfolgter Erst-Erstellung ein monatliches<br />

Abonnement an. Somit zahlen Sie monatlich einen geringen Betrag<br />

und wir aktualisieren einmal pro Jahr all Ihre Dokumentationen<br />

ohne weitere Kosten.<br />

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Ihr Steuerberater<br />

Zuschuss auf die Kosten<br />

Für viele Unternehmer ist der Steuerberater der erste<br />

Ansprechpartner. Für die steuerliche Beratung ist<br />

das auch absolut richtig.<br />

Im Bereich der <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach<br />

GoBD geht es allerdings vielmehr um IT-Prozesse<br />

und IT-Sicherheit.<br />

Wenn Ihr Steuerberater die Leistungen zur <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />

nach GoBD anbietet, sind Sie<br />

dort gut aufgehoben.<br />

Allerdings bieten viele Steuerberater diese Leistungen<br />

nicht an, weil keine personellen Ressourcen für<br />

diese Themen vorhanden sind oder der Steuerberater<br />

strategisch nicht für die Erstellung dieser Dokumentationen<br />

aufgestellt ist.<br />

Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet.<br />

Damit besteht für Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss auf unsere Leistung von bis zu 3.200 EUR zu erhalten.<br />

Neue Bundesländer außer Leipzig:<br />

Unternehmen bis 2 Jahre: 80% / max. 3.200 EUR<br />

Unternehmen über 2 Jahre: 80% / max. 2.400 EUR<br />

Leipzig inkl. Landkreis:<br />

Unternehmen bis 2 Jahre: 50% / max. 2.000 EUR<br />

Unternehmen über 2 Jahre: 50% / max. 1.500 EUR<br />

Alte Bundesländer ohne Lüneburg<br />

Unternehmen bis 2 Jahre: 50% / max. 2.000 EUR<br />

Unternehmen über 2 Jahre: 50% / max. 1.500 EUR<br />

Wenn dem so ist, sind Sie bei uns genau richtig. Wir<br />

führen mit Ihnen die konzeptionelle und individuelle<br />

Beratung durch und erstellen gemeinsam mit Ihnen<br />

die notwendigen Dokumentationen.<br />

Regierungsbezirk Lüneburg:<br />

Unternehmen bis 2 Jahre: 60% / max. 2.400 EUR<br />

Unternehmen über 2 Jahre: 60% / max. 1.800 EUR<br />

Wenn Fragen entstehen, die in den Bereich der steuerlichen<br />

Beratung fallen, stimmen wir uns direkt und<br />

intensiv mit Ihrem Steuerberater ab.<br />

Wenn Sie unsicher sind, kann Ihr Steuerberater jederzeit<br />

sehr gerne mit uns in Kontakt treten und wir<br />

besprechen mit ihm die Strategie und die möglichen<br />

Lösungswege.<br />

Unter der Telefonnummer 0551 499 37 911 oder per<br />

E-Mail an steuerberater@fox4taxes.com sind wir für<br />

Ihren Steuerberater von montags bis freitags zwischen<br />

9:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar.<br />

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Kontakt I <strong>Fox4Taxes</strong><br />

Ein Geschäftsbereich der <strong>Korinth</strong> & <strong>Cie</strong>. GmbH<br />

Kampweg 8<br />

37124 Rosdorf (Kreis Göttingen)<br />

Deutschland<br />

Tel. 0551-499 37 90<br />

E Mail: kontakt@fox4taxes.com<br />

Web: www.fox4taxes.com

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