Verfahrensdokumentation I Fox4Taxes by Korinth & Cie.
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<strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
nach GoBD und DSGVO-Management<br />
Die nächste<br />
Steuerprüfung<br />
kommt bestimmt<br />
Jetzt vorsorgen und<br />
gravierende Nachteile &<br />
Strafen vermeiden<br />
Die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD ist für jeden<br />
Unternehmer ab 17.000 EUR Jahresumsatz<br />
verpflichtend.<br />
Die optimale Erstellung ist nur unter Berücksichtigung<br />
der DSGVO Verordnung möglich
Grundlagen:<br />
Das Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland hat eine Verwaltungsanweisung<br />
erlassen, die festgelegt hat, dass es die verpflichtende Aufgabe eines jeden Unternehmers und Freiberuflers<br />
ist, eine <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD zu erstellen.<br />
Die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> muss vor Beginn einer Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt<br />
bei demselben eingereicht werden.<br />
Erstmals im Jahr 2014 beschlossen, aber aufgrund von Abstimmungsbedarf nicht operativ umgesetzt,<br />
wurde am 28. November 2019 die Neufassung der GoBD veröffentlicht, welche seit dem 1. Januar 2020<br />
in Kraft getreten ist und nun auch operativ von den Finanzämtern umgesetzt wird.<br />
Mögliche Konsequenzen, wenn Sie die<br />
<strong>Verfahrensdokumentation</strong> nicht vorlegen können:<br />
Die Betriebsprüfung kann vom Finanzamt abgebrochen werden, wenn die <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
nicht vor Beginn der Betriebsprüfung vorgelegt wurde.<br />
Besonders relevant ist die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> im Falle wenn Guthaben zu Gunsten des Unternehmers/Freiberuflers<br />
bestehen, da der Abbruch der Betriebsprüfung gleichzeitig bedeutet, dass dem<br />
Unternehmer/Freiberufler die Auszahlung des Guthabens verwehrt werden kann.<br />
Im schlimmsten Fall kann dies zudem zu einer Strafanzeige durch die Steuerbehörde führen.<br />
Hier ist für die Unternehmer und Freiberufler also Gefahr in Verzug.<br />
Die Finanzämter erwarten die Überlassung der <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD vor Beginn der<br />
Steuerprüfung.<br />
1 2
Die Erstellung der <strong>Verfahrensdokumentation</strong> und das<br />
DSGVO Management liegen nicht im Pflichtbereich des<br />
steuerlichen Beraters.<br />
Es handelt sich um eine Unternehmer-/Freiberufler-Pflicht im Rahmen der<br />
Unternehmensführung. Schließlich geht es um Anforderungen zur <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
nach GoBD aus dem Handelsgesetzbuches (HGB)<br />
und der Abgabenordnung (AO) für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung,<br />
Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen.<br />
Upgrades<br />
Die Finanzämter erwarten eine <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GoBD. Das kann man so verstehen, dass es ausreicht,<br />
wenn man den Ist-Stand aufschreibt und einige Verbesserungs-Potentiale notiert. Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit.<br />
Die Finanzämter können jederzeit verlangen, dass eine neue <strong>Verfahrensdokumentation</strong> eingereicht wird, die die Verbesserungs-Potentiale<br />
als erledigt erklärt und zusätzlich die umgesetzten Maßnahmen erläutert.<br />
Deswegen empfehlen wir, direkt unsere Upgrades mitzubuchen, um auch zukünftig sicher zu sein.<br />
Vor allem, weil unsere Upgrades alle BAFA-förderfähig sind und Sie somit bis zu 80% unserer Kosten vom BAFA erstattet<br />
bekommen.<br />
Es handelt sich also vielmehr um IT-nahe Inhalte und Prozesse, die dokumentiert<br />
werden müssen, als um steuerrechtliche Fragen. Deswegen ist<br />
es von größter Wichtigkeit, dass im Rahmen der <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
auch das DSGVO Management optimiert wird – nicht zuletzt, weil es<br />
sich auch dabei um eine Unternehmerpflicht handelt, die bei Nichteinhaltung<br />
zu Sanktionen und Strafen führen kann.<br />
Basisleistungen<br />
Schwachstellen-Analyse<br />
Anhand der <strong>Verfahrensdokumentation</strong>, die Ihren Ist-Stand abbildet (Basisleistungen), arbeiten wir alle Schwachstellen<br />
heraus und Sie erhalten eine übersichtliche Analyse, was noch zu tun ist, damit Sie anschließend konform zur <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
arbeiten.<br />
Beratung zur Optimierung der Prozesse<br />
Inkl. Anpassung der ersten <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
Wir beraten anhand der Schwachstellen-Analyse detailliert zu den notwendigen Veränderungen und schlagen Ihnen konkrete<br />
Software- und Hardware-Konfigurationen sowie Workflow-Verbesserungen vor. Sie entscheiden, ob was per Remote<br />
ohne persönlichen Termin oder von uns bei Ihnen im Unternehmen erledigt werden soll.<br />
Die Basisleistungen sind nur BAFA-förderfähig, wenn mindestens ein Upgrade<br />
gebucht wird.<br />
Erstellung der ersten <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach GobD<br />
Unsere Basisleistung ist die Erstellung der <strong>Verfahrensdokumentation</strong>. Wir<br />
erfassen dabei den Ist-Stand Ihres Unternehmens. Damit wir die Dokumentation<br />
erstellen können, benötigen wir einige Zuarbeit von Ihnen. Bitte<br />
nehmen Sie sich 1,5 bis 2,5 Tage Zeit, um die notwendigen Daten zusammenzutragen.<br />
Bitte bedenken Sie, dass für die reine Basisleistung keine<br />
BAFA-Förderung möglich ist. Wenn Sie den BAFA-Zuschuss nutzen möchten,<br />
müssen Sie mindestens 1 Upgrade zubuchen.<br />
Steuerberater-Prüfung<br />
Die Steuerbehörden setzen keine Steuerberater-Prüfung voraus. Sie entscheiden, ob Sie eine Steuerberater-Prüfung in Zusammenhang<br />
mit Buchhaltungs-Prozessen, Belegablagen, Kassensystem etc. wünschen. Gerade bei starkem Wachstum,<br />
Exit-Situationen oder bei Unternehmen in Schwierigkeiten ist die Steuerberater-Prüfung sehr sinnvoll.<br />
Skonto Upgrade<br />
Wenn Sie auf unseren Treuhand-Service verzichten und zu Beginn der Beratung per Überweisung zahlen, erhalten Sie bis<br />
zu 5% Skonto.<br />
Design-& Druck Upgrade<br />
Wenn Sie sich für das Design-& Druck Upgrade entscheiden, erhalten Sie Ihre <strong>Verfahrensdokumentation</strong> sowie den detaillierten<br />
Beratungsbericht vollständig gelayoutet und gedruckt, gebunden als Buch. Sie präsentieren sich und Ihr Unternehmen<br />
mit diesem Upgrade im perfekten Licht und überzeugen schon bei der Übergabe der Unterlagen.<br />
All inclusive Upgrade<br />
Nutzen Sie den attraktiven Preisvorteil in Höhe von 20% und Sie erhalten folgende Upgrades zum Sonderpreis:<br />
• Schwachstellen-Analyse<br />
• Beratung zur Optimierung der Prozesse (Vor-Ort-Termin)<br />
• Steuerberater-Prüfung<br />
• Design- & Druck Upgrade<br />
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Digitalisierte Abwicklung<br />
Sie können alle Themen bequem von Ihrem Schreibtisch erledigen.<br />
Die gesamte Beratung sowie die Erstellung der Dokumentationen<br />
erfolgt online.<br />
Konzeptionelle & individuelle Beratung<br />
Unser Alleinstellungsmerkmal besteht darin, dass wir mit Ihnen<br />
nicht nur Listen ausfüllen, sondern dass wir aktiv mit Ihnen in die<br />
Beratung einsteigen. Wir ermitteln mit Ihnen den Ist-Stand, wir verbessern<br />
gemeinsam mit Ihnen Ihre Prozesse und wir schließen die<br />
Beratung erst ab, wenn alle Voraussetzungen für die valide Erstellung<br />
der Dokumentationen gegeben sind.<br />
Dokumenten-Prüfung inklusive.<br />
Zum Ende der Beratung übergeben wir Ihre Daten und erstellten<br />
Dokumentationen an unseren Kooperations-Steuerberater. Dort<br />
werden die Unterlagen noch einmal ausführlich geprüft und Sie erhalten<br />
die Bestätigung, dass die Unterlagen einwandfrei sind.<br />
Staatlicher Beratungskostenzuschuss<br />
Wir wissen, dass die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> fast alle Unternehmer vor große Herausforderungen stellt. Es ist<br />
kompliziert, sehr undurchsichtig und man findet nur schwer einen Partner, der den Unternehmer an die Hand nimmt<br />
und gemeinsam mit ihm diese gesetzlich vorgeschriebenen Hürden nimmt.<br />
Wir sind genau dieser Partner<br />
Wir begleiten Sie durch alle Prozesse, bis am Ende die optimalen Dokumentationen zu Ihrer Verfügung stehen.<br />
Kostenlose Erstberatung<br />
Das sogenannte onboarding Gespräch wird telefonisch oder via Video-Konferenz geführt.<br />
Es ist für Sie vollkommen kostenfrei und Sie verpflichten sich zu nichts. Wir nehmen erste Eckdaten auf und erläutern<br />
Ihnen auf der eine Seite, welche Tätigkeiten notwendig sind und auf der anderen Seite, wie der Ablauf der<br />
Beratung ist. Abschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot und wir verabreden uns zu einem kostenlosen<br />
Folgetermin. In dem Folgetermin besprechen wir das Angebot und erst dann entscheiden Sie, ob wir zusammen<br />
arbeiten wollen.<br />
Nur ein Ansprechpartner<br />
Während des gesamten Prozesses haben Sie einen einzigen Ansprechpartner. Dieser Berater begleitet Sie durch<br />
den gesamten Prozess, koordiniert alle Online-Termine mit Ihnen und moderiert Video-Konferenzen, wenn Spezialisten<br />
aus unseren Fachabteilungen hinzugezogen werden müssen.<br />
Aufgrund dessen, dass wir Sie individuell und konzeptionell beraten,<br />
können Sie einen Beratungskostenzuschuss in Höhe von bis<br />
zu 80% auf die Beratungskosten erhalten.<br />
Der Fördermittel-Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA). Sie erhalten den Zuschuss am Ende der Beratung.<br />
Treuhandkonto statt Vorkasse<br />
Der Fördermittelträger hat verfügt, dass die Beratungskosten vor<br />
Auszahlung des Zuschusses beglichen sein müssen. Üblicherweise<br />
wird hier Vorkasse verlangt. Wir finden das Ihnen gegenüber<br />
nicht fair, schließlich sollen Sie nur bezahlen, wenn Sie vollkommen<br />
zufrieden mit unserer Leistung sind. Deswegen haben wir den<br />
Treuhand-Service PAYLAX eingesetzt. Sie zahlen zum Beginn der<br />
Beratung die Kosten auf das Treuhandkonto ein und wir erhalten<br />
das Geld erst, wenn Sie alle Leistungen freigegeben haben.<br />
Nachsorge-Service<br />
Die <strong>Verfahrensdokumentation</strong> ist ein lebendes Dokument. Ihr Unternehmen<br />
verändert sich und damit auch die Dokumentationen.<br />
Wir bieten Ihnen nach erfolgter Erst-Erstellung ein monatliches<br />
Abonnement an. Somit zahlen Sie monatlich einen geringen Betrag<br />
und wir aktualisieren einmal pro Jahr all Ihre Dokumentationen<br />
ohne weitere Kosten.<br />
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Ihr Steuerberater<br />
Zuschuss auf die Kosten<br />
Für viele Unternehmer ist der Steuerberater der erste<br />
Ansprechpartner. Für die steuerliche Beratung ist<br />
das auch absolut richtig.<br />
Im Bereich der <strong>Verfahrensdokumentation</strong> nach<br />
GoBD geht es allerdings vielmehr um IT-Prozesse<br />
und IT-Sicherheit.<br />
Wenn Ihr Steuerberater die Leistungen zur <strong>Verfahrensdokumentation</strong><br />
nach GoBD anbietet, sind Sie<br />
dort gut aufgehoben.<br />
Allerdings bieten viele Steuerberater diese Leistungen<br />
nicht an, weil keine personellen Ressourcen für<br />
diese Themen vorhanden sind oder der Steuerberater<br />
strategisch nicht für die Erstellung dieser Dokumentationen<br />
aufgestellt ist.<br />
Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet.<br />
Damit besteht für Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss auf unsere Leistung von bis zu 3.200 EUR zu erhalten.<br />
Neue Bundesländer außer Leipzig:<br />
Unternehmen bis 2 Jahre: 80% / max. 3.200 EUR<br />
Unternehmen über 2 Jahre: 80% / max. 2.400 EUR<br />
Leipzig inkl. Landkreis:<br />
Unternehmen bis 2 Jahre: 50% / max. 2.000 EUR<br />
Unternehmen über 2 Jahre: 50% / max. 1.500 EUR<br />
Alte Bundesländer ohne Lüneburg<br />
Unternehmen bis 2 Jahre: 50% / max. 2.000 EUR<br />
Unternehmen über 2 Jahre: 50% / max. 1.500 EUR<br />
Wenn dem so ist, sind Sie bei uns genau richtig. Wir<br />
führen mit Ihnen die konzeptionelle und individuelle<br />
Beratung durch und erstellen gemeinsam mit Ihnen<br />
die notwendigen Dokumentationen.<br />
Regierungsbezirk Lüneburg:<br />
Unternehmen bis 2 Jahre: 60% / max. 2.400 EUR<br />
Unternehmen über 2 Jahre: 60% / max. 1.800 EUR<br />
Wenn Fragen entstehen, die in den Bereich der steuerlichen<br />
Beratung fallen, stimmen wir uns direkt und<br />
intensiv mit Ihrem Steuerberater ab.<br />
Wenn Sie unsicher sind, kann Ihr Steuerberater jederzeit<br />
sehr gerne mit uns in Kontakt treten und wir<br />
besprechen mit ihm die Strategie und die möglichen<br />
Lösungswege.<br />
Unter der Telefonnummer 0551 499 37 911 oder per<br />
E-Mail an steuerberater@fox4taxes.com sind wir für<br />
Ihren Steuerberater von montags bis freitags zwischen<br />
9:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar.<br />
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Kontakt I <strong>Fox4Taxes</strong><br />
Ein Geschäftsbereich der <strong>Korinth</strong> & <strong>Cie</strong>. GmbH<br />
Kampweg 8<br />
37124 Rosdorf (Kreis Göttingen)<br />
Deutschland<br />
Tel. 0551-499 37 90<br />
E Mail: kontakt@fox4taxes.com<br />
Web: www.fox4taxes.com