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Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

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Aus diesem Blickwinkel wäre ein Abbau von 8 Konzessionen bis 2009 erforderlich. Aller-<br />

dings wird die isolierte Betrachtung allein unter Umsatzgesichtspunkten der Situation nicht<br />

gerecht, weil sie auf eine unzulässige Besitzstandswahrung heute aktiver Taxibetriebe hinaus-<br />

laufen würde. Unerlässlich ist daher eine Betrachtung unter weiteren Aspekten:<br />

• Für eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsinteresses und daher eine restriktive<br />

Konzessionsvergabe sprechen insbesondere die hohe Einsatzzeiten der Alleinfahrer,<br />

die problematische Ausstattung der Aachener Taxiflotte und die sich abzeichnende<br />

Erosion regulärer Arbeitsverhältnisse bei den Mehrwagenbetrieben.<br />

• Für eine eher liberale Handhabung der Konzessionsvergabe spricht dagegen die vergleichsweise<br />

noch mäßige Taxidichte bzw. Taxi-Mietwagendichte – trotz z.T. hart<br />

und irregulär ausgetragenem Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe.<br />

Unter Abwägung dieser Argumente mit dem grundgesetzlichen Recht der freien Berufsaus-<br />

übung auf Seiten der Konzessionsbewerber wird daher empfohlen, die Zahl der Konzessio-<br />

nen im Stadtgebiet bis 2009 nur um maximal 5 Konzessionen zu reduzieren (Sollzahl: 175<br />

Taxis).<br />

In der Praxis ist eine Senkung der Konzessionszahl nur schwer durch die Aufsichtsbehörde<br />

durchsetzbar. Die Empfehlung zur Reduktion der Konzessionszahl muss daher in erster Linie<br />

als Tendenzempfehlung betrachtet werden, keine neuen Konzessionen zuzulassen.<br />

Ein Abbau kann jedoch unter Ausnutzung der natürlichen Fluktuation erfolgen, wenn z.B.<br />

die Konzession von der Aufsichtsbehörde eingezogen wird oder wenn ein Unternehmer ver-<br />

stirbt.<br />

<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

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