Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung
Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung
Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 60 -<br />
Ein anderer Bewertungsmaßstab des DB III ist erforderlich für die Wirtschaftlichkeitsberech-<br />
nung der Alleinfahrerbetriebe. Hierfür wird der vom BZP veranschlagte Mindestgewinn<br />
herangezogen, der im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 bei ca. 16.000 € lag.<br />
STADT AACHEN<br />
DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG FÜR ALLEINFAHRERBETRIEBE, 2004<br />
- IN € -<br />
Maßstab:<br />
BZP-Mindestgewinn<br />
<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen<br />
Alleinfahrer-<br />
betrieb<br />
Umsatz 33.394<br />
% variable Kosten 5.812<br />
= DB I 27.582<br />
% fixe Kosten 14.126<br />
= DB II 13.456<br />
% Verzinsung 4% 726<br />
= DB III 12.730<br />
% BZP-Mindestgewinn 16.000<br />
= Über / Unterdeckung abs. -3.270<br />
= Über / Unterdeckung in % vom Umsatz -9,9%<br />
• Nimmt man die wirtschaftliche Situation eines Aachener Alleinfahrers zum Maßstab,<br />
so wäre Ende 2004 eine Tarifanhebung um ca. 10% erforderlich gewesen.<br />
Zieht man weiterhin die Kostenentwicklung des Jahres 2005 mit in Betracht, so ist<br />
bei den Alleinfahrern gegenwärtig von einem Erhöhungsbedarf von 12% bis 13%<br />
auszugehen.<br />
• Ein Tarifanstieg in dieser Größenordnung würde im Wesentlichen den Inflationsverlust<br />
kompensieren: Von 2000 bis April 2006 stiegen die allgemeinen<br />
Verbraucherpreise um 9,9%.<br />
• Wichtig ist weiterhin der Vergleich mit der Tarifentwicklung im ÖPNV: Von März<br />
2000 bis April 2006 stieg der Tarif des AVV im Durchschnitt um 28,3%. Der Unterschied:<br />
Die Tarifanpassungen des AVV verliefen (weitgehend) kontinuierlich –<br />
mit jährlichen Steigerungsraten zwischen 2,8% und 5,6%. Im Jahre 2004 erhöhte der<br />
AVV die Tarife sogar zweimal – um 3,0 % und um 2,6 %.<br />
• Zu niedrige Tarife drängen das Gewerbe tendenziell weiter in die Illegalität. Jeder<br />
„Verzicht“ auf eine betriebswirtschaftlich erforderliche Anhebung zieht unweigerlich<br />
ein weiteres Abgleiten des Gewerbes in die Schattenwirtschaft nach sich. Bei<br />
der Tarifbildung trägt die Aufsichtsbehörde also eine erhebliche Verantwortung.