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Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

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- 60 -<br />

Ein anderer Bewertungsmaßstab des DB III ist erforderlich für die Wirtschaftlichkeitsberech-<br />

nung der Alleinfahrerbetriebe. Hierfür wird der vom BZP veranschlagte Mindestgewinn<br />

herangezogen, der im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 bei ca. 16.000 € lag.<br />

STADT AACHEN<br />

DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG FÜR ALLEINFAHRERBETRIEBE, 2004<br />

- IN € -<br />

Maßstab:<br />

BZP-Mindestgewinn<br />

<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen<br />

Alleinfahrer-<br />

betrieb<br />

Umsatz 33.394<br />

% variable Kosten 5.812<br />

= DB I 27.582<br />

% fixe Kosten 14.126<br />

= DB II 13.456<br />

% Verzinsung 4% 726<br />

= DB III 12.730<br />

% BZP-Mindestgewinn 16.000<br />

= Über / Unterdeckung abs. -3.270<br />

= Über / Unterdeckung in % vom Umsatz -9,9%<br />

• Nimmt man die wirtschaftliche Situation eines Aachener Alleinfahrers zum Maßstab,<br />

so wäre Ende 2004 eine Tarifanhebung um ca. 10% erforderlich gewesen.<br />

Zieht man weiterhin die Kostenentwicklung des Jahres 2005 mit in Betracht, so ist<br />

bei den Alleinfahrern gegenwärtig von einem Erhöhungsbedarf von 12% bis 13%<br />

auszugehen.<br />

• Ein Tarifanstieg in dieser Größenordnung würde im Wesentlichen den Inflationsverlust<br />

kompensieren: Von 2000 bis April 2006 stiegen die allgemeinen<br />

Verbraucherpreise um 9,9%.<br />

• Wichtig ist weiterhin der Vergleich mit der Tarifentwicklung im ÖPNV: Von März<br />

2000 bis April 2006 stieg der Tarif des AVV im Durchschnitt um 28,3%. Der Unterschied:<br />

Die Tarifanpassungen des AVV verliefen (weitgehend) kontinuierlich –<br />

mit jährlichen Steigerungsraten zwischen 2,8% und 5,6%. Im Jahre 2004 erhöhte der<br />

AVV die Tarife sogar zweimal – um 3,0 % und um 2,6 %.<br />

• Zu niedrige Tarife drängen das Gewerbe tendenziell weiter in die Illegalität. Jeder<br />

„Verzicht“ auf eine betriebswirtschaftlich erforderliche Anhebung zieht unweigerlich<br />

ein weiteres Abgleiten des Gewerbes in die Schattenwirtschaft nach sich. Bei<br />

der Tarifbildung trägt die Aufsichtsbehörde also eine erhebliche Verantwortung.

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